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   BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 16/99 R   

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https://dejure.org/2000,3709
BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 16/99 R (https://dejure.org/2000,3709)
BSG, Entscheidung vom 27.01.2000 - B 12 KR 16/99 R (https://dejure.org/2000,3709)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 16/99 R (https://dejure.org/2000,3709)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht - Halbtagsbeschäftigung - Krankenversicherungspflicht - Befreiung - Sonderurlaub

  • Judicialis

    SGB V § 8 Abs 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bei Herabsetzung der Arbeitszeit mit vorangegangenem unbezahlten Sonderurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 551
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer,

    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 16/99 R
    Unerheblich ist, daß das Arbeitsverhältnis während des Sonderurlaubs weiterbestanden, aber geruht hat (vgl dazu Bundesarbeitsgericht BAGE 55, 137 und Bundessozialgericht SozR 3-2200 § 200 Nr. 1 S 2), Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit sind allein von der entgeltlichen Beschäftigung abhängig und werden krankenversicherungsrechtlich bei einem unbezahlten Sonderurlaub von mehr als einem Monat beendet.
  • BSG, 17.04.1991 - 3 RK 26/89

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 16/99 R
    Unerheblich ist, daß das Arbeitsverhältnis während des Sonderurlaubs weiterbestanden, aber geruht hat (vgl dazu Bundesarbeitsgericht BAGE 55, 137 und Bundessozialgericht SozR 3-2200 § 200 Nr. 1 S 2), Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit sind allein von der entgeltlichen Beschäftigung abhängig und werden krankenversicherungsrechtlich bei einem unbezahlten Sonderurlaub von mehr als einem Monat beendet.
  • SG München, 01.02.2021 - S 7 KR 1427/20

    Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bei Teilzeitbeschäftigung

    Danach müssen fünf Jahre Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze unmittelbar vor dem Beginn der Versicherungspflicht durch Herabsetzung der Arbeitszeit bestanden haben (BSG, Urteil vom 27.01.2000 - B 12 KR 16/99 R).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich maßgeblich von dem Urteil des BSG vom 27.01.2000 (B 12 KR 16/99 R), da dort der Beschäftigte mehr als 11 Monate unbezahlten Sonderurlaub genommen hat, also keine ununterbrochene Befreiung von der Versicherungspflicht begründet war.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2023 - L 4 BA 24/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vorstandsmitglied eines Vereins -

    Der Beschäftigtenstatus und somit die Zugehörigkeit zum versicherten Personenkreis ist unabhängig vom individuellen Schutzbedürfnis der Betroffenen (BSG, Urteil vom 9. November 2011 - B 12 R 1/10 R -, Rn. 18; Urteil vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 16/99 R -, Rn. 21;Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - jeweils juris und m.w.N.; Segebrecht, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 4.A., § 7 Abs. 1 SGB IV (Stand: 06.09.2021), Rn. 99).
  • BSG, 23.07.2018 - B 12 R 78/17 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Der Kläger macht geltend, indem das LSG die Gesetzesbegründung in der BT-Drucks 10/4761 S 26 als nicht bindend ansehe, weiche es von dem Urteil des BSG vom 27.1.2000 (B 12 KR 16/99 R - SozR 3-2500 § 8 Nr. 5) ab.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 1 KR 23/13
    Ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht kann bei jeder Krankenkasse gestellt werden, die für den Versicherungspflichtigen nach § 173 Abs. 2 SGB V wählbar ist (BSG, Urteil vom 27.01.2000, B 12 KR 16/99 R, juris 13).

    Es bedarf insbesondere nicht der Entscheidung der Frage, ob die 5 Jahre Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der JAE-Grenze unmittelbar vor dem Beginn der Versicherungspflicht durch Herabsetzung der Arbeitszeit (BSG, Urteil vom 27.01.2000, B 12 KR 16/99 R, juris 18 und BSG, Beschluss vom 14.07.2003, B 12 KR 14/03 B, juris; zustimmend: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2009, L 5 KR 62/08, juris 15 mwN; abweichend: SG Koblenz, Urteil vom 05.05.2008, S 12 KR 249/06) bestanden haben müssen.

  • BSG, 14.07.2003 - B 12 KR 14/03 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

    Dieser Zeitraum muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unmittelbar vor der Herabsetzung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 1 SGB V liegen, und die Versicherungsfreiheit muss gerade auf dem Versicherungsfreiheitstatbestand des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V beruhen (vgl BSG SozR 3-2500 § 8 Nr. 5).
  • LSG Hamburg, 24.10.2005 - L 1 KR 135/04

    Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit; Bestehen der

    Dementsprechend ist auch das Befreiungsrecht nur unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen und nicht schon dann gegeben, wenn die Versicherungspflicht im Einzelfall als Belastung erscheint (Bundessozialgericht (BSG) 27.1.00 - B 12 KR 16/99 R, SozR 3-2500 § 8 Nr. 5).
  • BSG, 12.03.2012 - B 12 KR 86/11 B
    Zudem hat das BSG bereits entschieden, dass die Versicherungspflicht abhängig Beschäftigter unabhängig vom individuellen Schutzbedürfnis des einzelnen Versicherten besteht und dementsprechend auch das Befreiungsrecht nur unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen und nicht schon deshalb gegeben ist, weil die Versicherungspflicht im Einzelfall als Belastung erscheint (BSG SozR 3-2500 § 8 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 27.03.2003 - L 4 KR 70/02

    Befreiung von der Versicherungspflicht; Antragsstellung innerhalb von drei

    Mit den Beteiligten ist davon auszugehen, dass die Beklagte als die nach § 173 Abs. 2 SGB V wählbare Krankenkasse zuständig für die begehrte Befreiung ist (vgl. BSG vom 27.01.2000 - SozR 3-2500 § 8 Nr. 5) und diese nur auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V in Betracht kommen kann.
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