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   BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R   

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https://dejure.org/2017,18402
BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R (https://dejure.org/2017,18402)
BSG, Entscheidung vom 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R (https://dejure.org/2017,18402)
BSG, Entscheidung vom 18. April 2017 - B 12 KR 18/15 R (https://dejure.org/2017,18402)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Krankenversicherung; Fortbestand einer freiwilligen Mitgliedschaft; Revision; Formgerechte Begründung; Durchdringung der Sach- und Rechtslage

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Fortbestand einer freiwilligen Mitgliedschaft; Revision; Formgerechte Begründung; Durchdringung der Sach- und Rechtslage

  • rechtsportal.de

    SGG § 164 Abs. 2 S. 1 und S. 3; ZPO § 546
    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Verfahrensrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wiwo.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.04.2017)

    Solidargemeinschaften: Billiger als die Krankenkasse - und nicht gern gesehen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 25/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Unzulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R
    Dass dem Begründungserfordernis bereits mit der Benennung der streitgegenständlichen Bescheide genügt sei, folgt entgegen der Auffassung der Klägerin nicht aus der von ihr zitierten Entscheidung des BSG vom 26.7.2016 (B 4 AS 25/15 R) .
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R
    Die richterliche Hinweispflicht konkretisiert zwar den Anspruch auf rechtliches Gehör und zielt damit auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BSG Urteil vom 26.7.2016 - B 4 AS 47/15 R - Juris RdNr 34) .
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

    Auszug aus BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R
    Mit diesem Erfordernis soll zur Entlastung des Revisionsgerichts erreicht werden, dass der Revisionskläger bzw sein Prozessbevollmächtigter die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels eingehend prüft und von aussichtslosen Revisionen rechtzeitig Abstand nimmt (BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 4 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 20/14 R

    Krankenversicherung - Bestimmung des Umfangs der Zulassung eines

    Auszug aus BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R
    Jedenfalls sind keine Tatsachen vorgetragen, aus denen sich schlüssig ergibt, dass sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen, und die das Revisionsgericht in die Lage versetzen, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (BSG Urteil vom 23.6.2015 - B 1 KR 20/14 R - BSGE 119, 141 = SozR 4-2500 § 108 Nr. 4, RdNr 21 mwN) .
  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 31/14 R

    Sozialgerichtsverfahren - Zulässigkeit einer Revision - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R
    Mit diesem Erfordernis soll zur Entlastung des Revisionsgerichts erreicht werden, dass der Revisionskläger bzw sein Prozessbevollmächtigter die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels eingehend prüft und von aussichtslosen Revisionen rechtzeitig Abstand nimmt (BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; BSG Urteil vom 24.2.2016 - B 13 R 31/14 R - SozR 4-1500 § 164 Nr. 4 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung -

    Auszug aus BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R
    Die Revisionsbegründung muss daher auch den wesentlichen Lebenssachverhalt darstellen, über den das LSG entschieden hat (BSG Urteil vom 29.6.2016 - B 12 KR 14/14 R - Juris RdNr 12) .
  • BSG, 04.09.2013 - B 12 KR 13/11 R

    Krankenversicherung der Rentner - Verfassungsmäßigkeit der Pflichtversicherung

    Auszug aus BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, ein Rechtsgespräch zu führen oder jedenfalls die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 12 KR 13/11 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 21 RdNr 15 mwN, insbesondere auf BVerfG Beschluss vom 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133, 144 f) .
  • BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85
    Auszug aus BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R
    Sie erstreckt das Gebot der umfassenden Entscheidung über den vom Kläger erhobenen Anspruch auf die Berufungsinstanz (BSG Urteil vom 11.11.1987 - 9a RV 22/85 - Juris RdNr 10) und betrifft damit den Streitgegenstand des Verfahrens.
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R
    Die maßgeblichen Vorgänge müssen so genau angegeben sein, dass das Revisionsgericht sie, die Richtigkeit des Vorbringens unterstellt, ohne weitere Ermittlungen beurteilen kann (BSG Urteil vom 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R - BSGE 117, 192 = SozR 4-1500 § 163 Nr. 7, RdNr 20 mwN) .
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, ein Rechtsgespräch zu führen oder jedenfalls die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 12 KR 13/11 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 21 RdNr 15 mwN, insbesondere auf BVerfG Beschluss vom 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133, 144 f) .
  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 97/00 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 13/17 C

    Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör; Bescheidung von Vorbringen;

    BSG 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R.

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 18. April 2017 - B 12 KR 18/15 R - wird als unzulässig verworfen.

    Durch Beschluss vom 18.4.2017 (B 12 KR 18/15 R) hat der Senat die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen LSG vom 9.6.2015 (L 4 KR 27/13) als unzulässig verworfen.

  • BFH, 12.08.2020 - X R 12/19

    Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die hiergegen eingelegte Revision wegen unzureichender Begründung als unzulässig verworfen (Beschluss vom 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R; Verfassungsbeschwerde noch anhängig unter 1 BvR 2062/17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - L 4 KR 134/22

    Obligatorische Anschlussversicherung - Feststellungsinteresse - Anderweitiger

    Hierbei kann die zwischen den Beteiligten streitige Rechtsfrage, ob einem Mitglied der S nach deren hier maßgeblichen Satzung (in der Fassung vom 16.04.2016) ein durchsetzbarer Anspruch gegen die S auf eine mindestens den Anforderungen der deutschen privaten Krankenversicherung entsprechende Absicherung im Krankheitsfall zustand, dahinstehen (ebenfalls offengelassen, aber mit Angabe der für und gegen einen durchsetzbaren Anspruch eines Mitglieds sprechenden Argumente: LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.06.2023 - L 11 KR 659/22 - juris Rn. 92 (ebenfalls zur Satzung in der Fassung vom 16.04.2016); BFH, Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22 - juris Rn. 38 ff. (zur Satzung in der Fassung vom 13.07.2013); BFH, Urteil vom 12.08.2020 - X R 12/19 - juris Rn. 33 ff. (zur Satzung in der Fassung vom 13.07.2013); Anspruch verneint: FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2021 - 11 K 3144/15 E - juris Rn. 32 ff. (wohl auch zur Satzung vom 13.07.2013); LSG Bayern - Urteil vom 09.06.2015 - L 4 KR 27/13 - juris Rn. 30 ff. (zur Satzung aus dem Jahr 2009; Revision als unzulässig verworfen: BSG, Beschluss vom 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2023 - L 11 KR 659/22

    Krankenversicherung - obligatorische Anschlussversicherung - Voraussetzungen für

    Die hiergegen eingelegte Revision sei erfolglos geblieben (BSG 18.04.2017, B 12 KR 18/15 R).
  • BFH, 12.08.2020 - X R 22/18

    Von der ZfA vorgenommene Sperrung des Passworts für die Datenübermittlung von

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die hiergegen eingelegte Revision wegen unzureichender Begründung als unzulässig verworfen (Beschluss vom 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R; Verfassungsbeschwerde noch anhängig unter 1 BvR 2062/17).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2018 - L 5 KR 76/15

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bei Fehlen eines anderweitigen

    Zwar hat der Gesetzgeber den Begriff des anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nicht näher definiert, aber es sind im Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a, § 5 Abs. 8a SGB V keine Anhaltspunkte erkennbar, dass der Gesetzgeber entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise dem Begriff des Anspruchs eine andere Bedeutung als in der Legaldefinition geregelt beimessen wollte (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juni 2015 - L 4 KR 27/13 - in juris, nachgehend Bundessozialgericht, Beschluss vom 18. April 2017 - B 12 KR 18/15 R - Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde betr.
  • FG Düsseldorf, 14.10.2021 - 11 K 3144/15

    Abziehbarkeit von Beiträgen an einen Solidarverein als Sonderausgaben

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die hiergegen eingelegte Revision wegen unzureichender Begründung als unzulässig verworfen (Beschluss vom 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen - 1 BvR 2062/17).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2014 - L 5 KR 76/15
    Zwar hat der Gesetzgeber den Begriff des anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nicht näher definiert, aber es sind im Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a, § 5 Abs. 8a SGB V keine Anhaltspunkte erkennbar, dass der Gesetzgeber entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise dem Begriff des Anspruchs eine andere Bedeutung als in der Legaldefinition geregelt beimessen wollte (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Juni 2015 - L 4 KR 27/13 - in juris, nachgehend Bundessozialgericht, Beschluss vom 18. April 2017 - B 12 KR 18/15 R - Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. eine andere Solidargemeinschaft mit einer gleichen Satzung wie A ).
  • FG Hessen, 10.03.2022 - 1 K 1029/18

    Anforderungen an die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei einer privat

    Das BSG habe mit Beschluss vom 18. April 2017 (B 12 KR 18/15 R) die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 09.05.2015.
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