Rechtsprechung
| BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 21/99 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
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SGB V § 191 Nr. 3
Angemessenheit der Frist bei Beitragsrückstand
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 23.07.1997 - S 10 KR 10/96
- LSG Bayern, 08.04.1999 - L 4 KR 88/97
- BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 21/99 B
Wird zitiert von ... (12)
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - L 5 KR 55/05
Ende der freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung wegen …
Die der Klägerin in dem Schreiben vom 28.1.2003 gesetzte Nachfrist sei so bemessen worden, dass sie zur Zahlung der rückständigen Beiträge noch eine reale, wenn auch knapp bemessene Chance geboten habe (Hinweis auf Bundessozialgericht BSG 27.1.2000 B 12 KR 21/99 B).Davon, dass eine Pflicht zu diesem Hinweis vor dem 1.1.2004 nicht bestand, ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum alten, bis 31.12.2003 geltenden Recht, ohne dass dies weiter problematisiert wurde, ausgegangen (vgl zB BSG 27.1.2000 B 12 KR 21/99 B, juris;… LSG Berlin, aaO).
- BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 2/00 R
Übermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes im Einzugsstellenverfahren …
Sie setzt, sofern nicht Sondertatbestände wie zB § 7 Abs. 1a SGB IV (Freistellung von der Arbeit bei flexibler Arbeitszeitgestaltung) erfüllt sind oder Annahmeverzug vorliegt, regelmäßig eine tatsächliche Arbeitsleistung in einem zumindest faktischen Arbeitsverhältnis voraus (hierzu zuletzt Urteil des Senats vom 10. August 2000 - B 12 KR 21/99 R, zur Veröffentlichung vorgesehen). - LSG Hessen, 25.09.2006 - L 1 KR 204/05
Krankenversicherung - Ende der freiwilligen Mitgliedschaft wegen Zahlungsverzugs …
Die Nachfrist sollte datumsmäßig bestimmt werden und muss so bemessen sein, dass zum Ausgleich des Rückstandes noch eine reale, wenn auch zeitlich knapp bemessene Chance bleibt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2000 -B 12 KR 21/99 B - juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2005 - L 1 KR 32/04 - juris).
- LSG Bayern, 19.09.2006 - L 5 KR 241/05 Das Bundessozialgericht hat nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck des § 191 Nr. 3 SGB V keinen Zweifel daran, dass dem Mitglied zwischen dem Hinweis auf die Rechtsfolgen im Sinne dieser Vorschrift und der Beendigung der Mitgliedschaft eine Nachfrist gesetzt werden muss, die so zu bemessen ist, dass sie zur Zahlung der rückständigen Beiträge noch eine reale, wenn auch zeitlich knapp bemessene Chance bietet (BSG, Beschluss vom 27.01.2000, B 12 KR 21/99 B).
Eine Frist von 14 Tagen, wie sie Peters (…a.a.O.) fordert, erscheint daher zu großzügig, unerläßlich aber in Übereinstimmung mit dem 4. Senat des Bayer. LSG (Urteil vom 08.04.1999, Az.: L 4 KR 88/97, bestätigt vom Bundessozialgericht mit Beschluss vom 27.01.2000, a.a.O.) eine volle Arbeitswoche zwischen dem Zugang des Hinweises und dem Fristende.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2002 - L 4 KR 26/01
Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - Ende - Beitragsrückstand - …
Eine wenn auch knapp bemessene, aber reale Chance, den Rückstand auszugleichen, genügt den gesetzlichen Anforderungen (vgl BSG, Beschluss vom 27.01.2000 -- B 12 KR 21/99 B -- unveröffentlicht). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 205/04
Krankenversicherung
Es wurden seinerzeit iS von § 191 (S. 1) Nr. 3 SGB V die fälligen Beiträge auch "trotz Hinweises auf die Folgen" nicht entrichtet, denn die Beklagte hatte den Kläger zuletzt mit ihren Hinweisen in der qualifizierten Mahnung vom 20.11.2002 so konkret und hinreichend über die Rechtsfolgen belehrt, daß er die Notwendigkeit der weiteren Schritte auch dann ohne weiteres hätte erkennen und die zur Abwendung der drohenden Beendigung der Mitgliedschaft notwendigen Maßnahmen hätte ergreifen können, wäre er nicht der versierte Finanzdienstleister, als der er sich gegenüber dem Senat dargestellt hat, und die Beklagte hat dem Kläger mit der Einräumung der Frist zur Zahlung bis zum 15.12.2002 auch eine zur Abwendung des Verlustes des Versicherungsschutzes hinreichende und angemessen weitere Frist zur Zahlung gesetzt (vgl. Bundessozialgericht (BSG) Beschl. v. 27.1.2000 B 12 KR 21/99 B = Juris-Dokument Reg. - LSG Bayern, 07.02.2002 - L 4 KR 120/01 Anders könnte der Hinweis seine Warnfunktion nicht erfüllen (Bundessozialgericht vom 27.01.2000 B 12 KR 21/99 B (nicht veröffentlicht); Kasseler Kommentar-Peters, § 191 SGB V, Rdnr.13).
- LSG Berlin, 15.01.2003 - L 15 KR 29/01 Die dem Versicherten zu setzende Nachfrist muss hierbei so bemessen sein, dass sie zur Zahlung der rückständigen Beiträge noch eine reale, wenn auch zeitlich knapp bemessene Chance bietet (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 21/99 B;… Peters in Kasseler Kommentar, Stand: Januar 2002, § 191 SGB V, Rdnr. 13).
- LSG Thüringen, 17.10.2003 - L 6 KR 652/03 Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller auch eine angemessene Nachfrist zur Zahlung der Beitragsschuld (vgl. BSG vom 27. Januar 2000 - Az.: B 12 KR 21/99 B, nach juris) eingeräumt.
- SG Leipzig, 17.11.2005 - S 8 KR 429/05 Deshalb reicht der lediglich "vorsorglich" erteilte Hinweis in der verwandten Form nicht aus, den Kläger rechtzeitig und unmissverständlich über die Rechtsfolgen seines Beitrags-verzuges zu unterrichten, zumal aus der Verwendung des Wortes "vorsorglich" noch nicht auf den "endgültigen" Ausschluss aus der Versicherung geschlossen werden könnte (…vgl. bereits: SG Leipzig, a.a.O.; offenbar weniger eng: BSG, Urteil vom 23.02.1995, Az: B 12 RK 29/93; Urteil vom 27.01.2000, Az: B 12 KR 21/99 B; LSG NRW, Urteil vom 27.06.2002, Az: L 16 KR 214/99).
- SG Karlsruhe, 07.08.2006 - S 5 KR 5259/05
Krankenversicherung - Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft wegen …
- SG Karlsruhe, 06.11.2006 - S 5 KR 332/06
Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - Begleichung eines …
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