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   BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R   

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BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R (https://dejure.org/2010,1569)
BSG, Entscheidung vom 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R (https://dejure.org/2010,1569)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - B 12 KR 28/08 R (https://dejure.org/2010,1569)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Kapitalzahlung aus einem Rentenversicherungsvertrag gehört zu den beitragspflichtigen Einnahmen

  • openjur.de

    Krankenversicherung; freiwillige Versicherung; Kapitalzahlung aus einem Rentenversicherungsvertrag gehört zu den beitragspflichtigen Einnahmen; Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 240 Abs 1 S 2 SGB 5 vom 26.03.2007, Art 3 Abs 1 GG
    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Kapitalzahlung aus einem Rentenversicherungsvertrag gehört zu den beitragspflichtigen Einnahmen - Verfassungsmäßigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Kapitalzahlung aus einem Rentenversicherungsvertrag bei der Bemessung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rewis.io

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Kapitalzahlung aus einem Rentenversicherungsvertrag gehört zu den beitragspflichtigen Einnahmen - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Kapitalzahlung aus einem Rentenversicherungsvertrag gehört zu den beitragspflichtigen Einnahmen - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 240
    Berücksichtigung einer Kapitalzahlung aus einem Rentenversicherungsvertrag bei der Bemessung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungspflicht in der Kranken- und Arbeitslosenversicheurng sowie Berechnung der Beiträge in der Kranken- und Rentenversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Freiwillig Versicherte müssen Kassenbeiträge auf Privatrenten zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Privatrente erhöht Krankenkassenbeitrag

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Privatrente wird für Kassenbeiträge herangezogen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsbeiträge auf die Privatrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 676
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 5/01 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Ertragsanteil -

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R
    Zu den nach der Satzung einer Krankenkasse beitragspflichtigen Einnahmen eines freiwillig Versicherten, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können, gehört auch eine Kapitalzahlung aus einem Rentenversicherungsvertrag (Anschluss an BSG vom 6.9.2001 - B 12 KR 5/01 R = SozR 3-2500 § 240 Nr. 40).

    Für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der freiwilligen Mitglieder durch die Satzung der Krankenkasse reicht eine Generalklausel aus, um neben den im Gesetz genannten beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtig Beschäftigten auch andere Einnahmen der freiwillig Versicherten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen, die bereits in der ständigen Rechtsprechung des BSG als Einnahmen zum Lebensunterhalt anerkannt worden waren (vgl Urteile des Senats vom 23.2.1995, 12 RK 66/93 , BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19, vom 23.9.1999, B 12 KR 12/98 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 31, vom 6.9.2001, B 12 KR 14/00 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 41, sowie, B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40, und vom 22.3.2006, B 12 KR 8/05 R , SozR 4-2500 § 240 Nr. 6) .

    Für Renten aus privaten Versicherungsverträgen hat es der Senat ausreichen lassen, sie aufgrund einer entsprechenden Generalklausel der Beitragsbemessung zu unterwerfen, ohne dass es der ausdrücklichen Bezeichnung dieser Rentenarten in der Satzung bedurfte (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 zu einer Unfallrente aus einem Versicherungsvertrag unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32 zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente als Einnahme iS von § 180 Abs. 4 RVO und BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 zur Altersrente aus einem Rentenversicherungsvertrag) .

    Auch die einkommensteuerrechtliche Behandlung ist nicht entscheidend (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 sowie Urteil vom 12.11.2008, B 12 KR 6/08 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 mwN).

  • BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R

    Freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R
    Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit iS des § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V wurde von den Einnahmen und nicht von der Bedarfssituation des Mitglieds bestimmt (vgl Urteil des Senats vom 6.9.2001, B 12 KR 14/00 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 41) .

    Für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der freiwilligen Mitglieder durch die Satzung der Krankenkasse reicht eine Generalklausel aus, um neben den im Gesetz genannten beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtig Beschäftigten auch andere Einnahmen der freiwillig Versicherten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen, die bereits in der ständigen Rechtsprechung des BSG als Einnahmen zum Lebensunterhalt anerkannt worden waren (vgl Urteile des Senats vom 23.2.1995, 12 RK 66/93 , BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19, vom 23.9.1999, B 12 KR 12/98 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 31, vom 6.9.2001, B 12 KR 14/00 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 41, sowie, B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40, und vom 22.3.2006, B 12 KR 8/05 R , SozR 4-2500 § 240 Nr. 6) .

    Für Renten aus privaten Versicherungsverträgen hat es der Senat ausreichen lassen, sie aufgrund einer entsprechenden Generalklausel der Beitragsbemessung zu unterwerfen, ohne dass es der ausdrücklichen Bezeichnung dieser Rentenarten in der Satzung bedurfte (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 zu einer Unfallrente aus einem Versicherungsvertrag unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32 zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente als Einnahme iS von § 180 Abs. 4 RVO und BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 zur Altersrente aus einem Rentenversicherungsvertrag) .

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R
    Diese Satzungsbestimmungen, die revisibles Recht iS von § 162 SGG enthalten, weil ihr Geltungsbereich sich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt und damit der Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegen (vgl Urteil des Senats vom 22.3.2006, B 12 KR 8/05 R, SozR 4-2500 § 240 Nr. 6) , reichten aus, um die Kapitalzahlung aus dem privaten Rentenversicherungsvertrag des Klägers mit einem monatlichen Betrag von 1/120 des Gesamtbetrags der Beitragsbemessung zugrunde zu legen.

    Für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der freiwilligen Mitglieder durch die Satzung der Krankenkasse reicht eine Generalklausel aus, um neben den im Gesetz genannten beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtig Beschäftigten auch andere Einnahmen der freiwillig Versicherten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen, die bereits in der ständigen Rechtsprechung des BSG als Einnahmen zum Lebensunterhalt anerkannt worden waren (vgl Urteile des Senats vom 23.2.1995, 12 RK 66/93 , BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19, vom 23.9.1999, B 12 KR 12/98 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 31, vom 6.9.2001, B 12 KR 14/00 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 41, sowie, B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40, und vom 22.3.2006, B 12 KR 8/05 R , SozR 4-2500 § 240 Nr. 6) .

    Lediglich wenn die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen auf erhebliche Schwierigkeiten stieß oder verschiedene Berechnungsweisen zur Verfügung standen und sich dem Gesetz keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe entnehmen ließen, setzte die Berücksichtigung der Einnahmen eine konkretisierende Satzungsregelung voraus (vgl BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 6, mwN) .

  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R
    Auch die einkommensteuerrechtliche Behandlung ist nicht entscheidend (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 sowie Urteil vom 12.11.2008, B 12 KR 6/08 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 mwN).

    Soweit der Kläger meint, es könnten ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz nur den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vergleichbare Kapitalleistungen der Beitragserhebung unterworfen sein, verkennt er zum einen, dass bei freiwillig Versicherten die Beitragserhebung nicht auf solche Leistungen beschränkt ist, und zum anderen, dass Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auch ohne finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers zur Beitragsbemessung herangezogen werden können (vgl BSG, SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 mwN).

    An der Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung bestehen - ebenso wie im Hinblick auf die entsprechende Vorschrift des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (vgl BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 mwN) - keine Zweifel.

  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R
    § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V beschränkte die Beitragsbemessung nicht auf bestimmte Einkunftsarten und deren Zweckbestimmung (vgl Urteil des Senats vom 19.12.2000, B 12 KR 1/00 R , BSGE 87, 228 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R
    Dass nach den gesetzlichen Regelungen bei freiwillig Versicherten nicht nur Versorgungsbezüge, also Einnahmen, die unmittelbar auf ein früheres Beschäftigungsverhältnis oder auf frühere Erwerbstätigkeit zurückzuführen sind, sowie Arbeitseinkommen, sondern auch Einnahmen aufgrund privater Eigenvorsorge im Gegensatz zur Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten zu berücksichtigen sind, entspricht dem die gesetzliche Krankenversicherung beherrschenden Solidaritätsprinzip, die Versicherten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beiträgen heranzuziehen, und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 3.2.1993, 1 BvR 1920/92, SozR 3-2500 § 240 Nr. 11, unter Hinweis auf Beschluss vom 6.12.1988, 2 BvL 18/84, BVerfGE 79, 223 = SozR 2200 § 180 Nr. 46).
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus Vermietung

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R
    Für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der freiwilligen Mitglieder durch die Satzung der Krankenkasse reicht eine Generalklausel aus, um neben den im Gesetz genannten beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtig Beschäftigten auch andere Einnahmen der freiwillig Versicherten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen, die bereits in der ständigen Rechtsprechung des BSG als Einnahmen zum Lebensunterhalt anerkannt worden waren (vgl Urteile des Senats vom 23.2.1995, 12 RK 66/93 , BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19, vom 23.9.1999, B 12 KR 12/98 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 31, vom 6.9.2001, B 12 KR 14/00 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 41, sowie, B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40, und vom 22.3.2006, B 12 KR 8/05 R , SozR 4-2500 § 240 Nr. 6) .
  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93

    Krankenversicherung - Freiwillige Versicherung - Beitragspflichtige Einnahmen

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R
    Für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der freiwilligen Mitglieder durch die Satzung der Krankenkasse reicht eine Generalklausel aus, um neben den im Gesetz genannten beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtig Beschäftigten auch andere Einnahmen der freiwillig Versicherten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen, die bereits in der ständigen Rechtsprechung des BSG als Einnahmen zum Lebensunterhalt anerkannt worden waren (vgl Urteile des Senats vom 23.2.1995, 12 RK 66/93 , BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19, vom 23.9.1999, B 12 KR 12/98 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 31, vom 6.9.2001, B 12 KR 14/00 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 41, sowie, B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40, und vom 22.3.2006, B 12 KR 8/05 R , SozR 4-2500 § 240 Nr. 6) .
  • BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeikt der unterschiedlichen Bemessung von

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R
    Dass nach den gesetzlichen Regelungen bei freiwillig Versicherten nicht nur Versorgungsbezüge, also Einnahmen, die unmittelbar auf ein früheres Beschäftigungsverhältnis oder auf frühere Erwerbstätigkeit zurückzuführen sind, sowie Arbeitseinkommen, sondern auch Einnahmen aufgrund privater Eigenvorsorge im Gegensatz zur Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten zu berücksichtigen sind, entspricht dem die gesetzliche Krankenversicherung beherrschenden Solidaritätsprinzip, die Versicherten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beiträgen heranzuziehen, und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 3.2.1993, 1 BvR 1920/92, SozR 3-2500 § 240 Nr. 11, unter Hinweis auf Beschluss vom 6.12.1988, 2 BvL 18/84, BVerfGE 79, 223 = SozR 2200 § 180 Nr. 46).
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 28/85

    Beitragsrecht - Ersatzkasse - Beitragsbemessung - Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R
    Für Renten aus privaten Versicherungsverträgen hat es der Senat ausreichen lassen, sie aufgrund einer entsprechenden Generalklausel der Beitragsbemessung zu unterwerfen, ohne dass es der ausdrücklichen Bezeichnung dieser Rentenarten in der Satzung bedurfte (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 zu einer Unfallrente aus einem Versicherungsvertrag unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 180 Nr. 32 zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente als Einnahme iS von § 180 Abs. 4 RVO und BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 zur Altersrente aus einem Rentenversicherungsvertrag) .
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 16/16 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragspflicht einer auf einer

    Bereits in seiner früheren, noch zu Regelungen über die Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in den Satzungen der jeweiligen Krankenkassen ergangenen Rechtsprechung hat es der Senat für Renten aus privaten Versicherungsverträgen ausreichen lassen, sie aufgrund einer Generalklausel der Beitragsbemessung zu unterwerfen, ohne dass es der ausdrücklichen Bezeichnung von Rentenarten in der Satzung bedurfte (BSG Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 28/08 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 13 RdNr 15) .

    Eine Beschränkung der Beitragspflicht auf lebenslang zu gewährende Leibrenten ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus den Urteilen des Senats vom 6.9.2001 (B 12 KR 40/00 R, B 12 KR 5/01 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 - und B 12 KR 14/00 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 41) und 27.1.2010 (B 12 KR 28/08 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 13) .

    Auch spielt es keine Rolle, ob aus der privaten Rentenversicherung laufende Geldleistungen erbracht werden oder eine einmalige Kapitalzahlung geleistet wird (BSG Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 28/08 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 13 RdNr 16) .

    Zudem ist es nicht zu beanstanden, dass typisierend Zahlungen aus privaten Rentenversicherungsverträgen bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen sind (vgl BSG Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 28/08 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 13 RdNr 17) .

  • BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 22/09 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Sozialhilfeempfänger -

    Nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 28/08 R = SozR 4-2500 § 240 Nr. 13 RdNr 15 mwN; BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 9 RdNr 12 mwN) reichte die unter a) wiedergegebene Generalklausel in der Satzung aus, um neben den im Gesetz genannten beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtigen Beschäftigten auch andere Einnahmen der Beitragsbemessung zugrunde zu legen, die bereits in der ständigen Rechtsprechung des BSG als Einnahmen zum Lebensunterhalt anerkannt worden sind.
  • BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einem

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG und des Senats ist es verfassungsrechtlich zulässig, zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten - anders als bei der Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten - auch andere als mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehende Einnahmen, ua solche aufgrund privater Eigenvorsorge, heranzuziehen (vgl BVerfG Beschluss vom 3.2.1993 - 1 BvR 1920/92 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 11; BSG Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 28/08 R - mwN zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - L 16 KR 614/15

    Beitragsbemessung zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung;

    Die von der Beklagten im Widerspruchsbescheid in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R, juris) sei nicht einschlägig.

    Sie hält weiterhin die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 27.01.2010 (a.a.O.) für einschlägig.

    Die einkommensteuerrechtliche Behandlung ist nicht entscheidend (BSG, Urteil vom 27.01.2010, a.a.O. Rn. 16 m.w.N., juris).

    Dass nach den gesetzlichen Regelungen bei freiwillig Versicherten nicht nur Versorgungsbezüge, also Einnahmen, die unmittelbar auf ein früheres Beschäftigungsverhältnis oder auf frühere Erwerbstätigkeit zurückzuführen sind, sowie Arbeitseinkommen, sondern auch Einnahmen aufgrund privater Eigenvorsorge im Gegensatz zur Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten zu berücksichtigen sind, entspricht dem die gesetzliche Krankenversicherung beherrschenden Solidaritätsprinzip, die Versicherten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beiträgen heranzuziehen, und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2010, a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 11 KR 1548/16
    Die Einnahmen aus privaten Rentenversicherungen seien zu Recht berücksichtigt worden, dies sei bereits höchstrichterlich geklärt (unter Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG) 27.01.2010, B 12 KR 28/08 R).

    Lediglich wenn die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen auf erhebliche Schwierigkeiten stieß oder verschiedene Berechnungsweisen zur Verfügung standen und sich dem Gesetz keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe entnehmen ließen, setzte die Berücksichtigung der Einnahmen eine konkretisierende Satzungsregelung voraus (BSG 22.03.2006, B 12 KR 8/05 R, juris-RdNr 19; BSG vom 27.01.2010, B 12 KR 28/08 R, SozR 4-2500 § 240 Nr. 13 mwN).

    Denn für Renten und Kapitalzahlungen aus privaten Versicherungsverträgen hat es das BSG bereits nach der früheren Rechtslage ausreichen lassen, sie aufgrund einer § 3 Abs. 1 Satz 1 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler entsprechenden Generalklausel der Beitragsbemessung zu unterwerfen, ohne dass es der ausdrücklichen Bezeichnung dieser Einkunftsarten in der Satzung bedurfte (BSG 27.01.2010, B 12 KR 28/08 R, aaO).

    Dass nach den gesetzlichen Regelungen bei freiwillig Versicherten nicht nur Versorgungsbezüge, also Einnahmen, die unmittelbar auf ein früheres Beschäftigungsverhältnis oder auf frühere Erwerbstätigkeit zurückzuführen sind, sowie Arbeitseinkommen, sondern auch Einnahmen aufgrund privater Eigenvorsorge - im Gegensatz zur Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten - zu berücksichtigen sind, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R, aaO und mwN).

    Die unterschiedliche beitragsrechtliche Berücksichtigung von Kapitaleinkünften bei Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten ist schließlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (so bereits BSG 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R, aaO unter Hinweis auf BVerfG 03.02.1993, 1 BvR 1920/92, SozR 3-2500 § 240 Nr. 11).

  • LSG Sachsen, 25.01.2012 - L 1 KR 145/11

    Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen

    Nach seiner zur Rechtslage bis zum 31.12.2008 ergangenen Rechtsprechung reicht eine solche Generalklausel aus, um neben den darin genannten beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtigen Beschäftigten auch andere Einnahmen der Beitragsbemessung zugrunde zu legen, die bereits in der ständigen Rechtsprechung des BSG als Einnahmen zum Lebensunterhalt anerkannt worden sind (BSG, Urteil vom 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 13 Rn. 15; Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 28/05 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 9 Rn. 12; Urteil vom 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 6 Rn. 20; Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 1 Rn. 14 f.; Urteil vom 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 S. 208; Urteil vom 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R - BSGE 87, 228, 233 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34; Urteil vom 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 31 S. 139 f.; Urteil vom 23.02.1995 - 12 RK 66/93 - BSGE 76, 34, 36 ff. = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19).

    Eine konkretisierende Regelung hat das BSG dagegen für die Berücksichtigung der Einnahmen verlangt, wenn die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen auf erhebliche Schwierigkeiten stößt oder dafür verschiedene Berechnungsweisen zur Verfügung stehen und sich dem Gesetz keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe entnehmen lassen (BSG, Urteil vom 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 13 Rn. 15; Urteil vom 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 6 Rn. 20; Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 1 Rn. 16; Urteil vom 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R - BSGE 87, 228, 233 f. = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2014 - L 4 KR 1792/13
    Die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler enthaltene Generalklausel genügt, um Zahlungen aus einem privaten Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen (vgl. zu einer entsprechenden Generalklausel in der Satzung einer Krankenkasse vor dem 1. Januar 2009: BSG, Urteil vom 27. Januar 2010 - B 12 KR 28/08 R - in juris).

    Nur wenn die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen auf erhebliche Schwierigkeiten stößt oder verschiedene Berechnungsweisen zur Verfügung stehen und sich dem Gesetz keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe entnehmen lassen, setzt die Berücksichtigung der Einnahmen eine konkretisierende Regelung voraus (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2010 - B 12 KR 28/08 R - a.a.O., m.w.N.).

    Denn zwischen beiden Personenkreisen liegen so wesentliche Unterschiede, dass eine Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Februar 1993 - 1 BvR 1920/92, a.a.O.; BSG, Urteil vom 27. Januar 2010 - B 12 KR 28/08 R - a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Mai 2014 - L 1 KR 608/13 - in juris, m.w.N.).

    Dass bei freiwillig Versicherten nicht nur Versorgungsbezüge, also Einnahmen die sich unmittelbar auf ein früheres Beschäftigungsverhältnis oder auf frühere Erwerbstätigkeit beziehen, sowie Arbeitseinkommen, sondern auch Einnahmen aufgrund privater Eigenvorsorge im Gegensatz zur Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten zu berücksichtigen sind, entspricht dem die KV beherrschenden Solidarprinzip, die Versicherten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beiträgen heranzuziehen, und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 27. Januar 2010 - B 12 KR 28/08 R - a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 59/13

    Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen aus einer

    So hat das BSG Satzungsregelungen einer Krankenkasse nach § 240 Abs. 1 SGB V in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung nicht beanstandet, die die Kapitalauszahlung einer privaten Rentenversicherung mit 1/120 für zehn Jahre als beitragspflichtige Einnahmen des freiwilligen Mitglieds berücksichtigten (BSG, Urteil vom 27. Januar 2010, B 12 KR 28/08 R; Urteil vom 6. September 2001, B 12 KR 5/01 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 KR 2401/12
    Die Berichterstatterin hat die Klägerin mit Verfügung vom 28.06.2012 auf die Entscheidung des BSG vom 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R - hingewiesen und darauf, dass es auf die Frage der Abgrenzung von privater und betrieblicher Altersversorgung für die Beitragspflicht freiwillig Versicherter nicht ankomme.

    Lediglich wenn die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen auf erhebliche Schwierigkeiten stieß oder verschiedene Berechnungsweisen zur Verfügung standen und sich dem Gesetz keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe entnehmen ließen, setzte die Berücksichtigung der Einnahmen eine konkretisierende Satzungsregelung voraus (BSG vom 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

    Denn für Renten und Kapitalzahlungen aus privaten Versicherungsverträgen hat es das BSG bereits nach der früheren Rechtslage ausreichen lassen, sie aufgrund einer § 3 Abs. 1 Satz 1 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler entsprechenden Generalklausel der Beitragsbemessung zu unterwerfen, ohne dass es der ausdrücklichen Bezeichnung dieser Einkunftsarten in der Satzung bedurfte (BSG, Urteil vom 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R -, veröffentlicht in Juris).

    Dass nach den gesetzlichen Regelungen bei freiwillig Versicherten nicht nur Versorgungsbezüge, also Einnahmen, die unmittelbar auf ein früheres Beschäftigungsverhältnis oder auf frühere Erwerbstätigkeit zurückzuführen sind, sowie Arbeitseinkommen, sondern auch Einnahmen aufgrund privater Eigenvorsorge - im Gegensatz zur Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten - zu berücksichtigen sind, entspricht dem die gesetzliche Krankenversicherung beherrschenden Solidaritätsprinzip, die Versicherten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beiträgen heranzuziehen, und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R -, veröffentlicht in Juris m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 KR 3044/14
    Lediglich wenn die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen auf erhebliche Schwierigkeiten stieß oder verschiedene Berechnungsweisen zur Verfügung standen und sich dem Gesetz keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe entnehmen ließen, setzte die Berücksichtigung der Einnahmen eine konkretisierende Satzungsregelung voraus (BSG vom 27.01.2010, B 12 KR 28/08 R, SozR 4-2500 § 240 Nr. 13 mwN).

    Denn für Renten und Kapitalzahlungen aus privaten Versicherungsverträgen hat es das BSG bereits nach der früheren Rechtslage ausreichen lassen, sie aufgrund einer § 3 Abs. 1 Satz 1 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler entsprechenden Generalklausel der Beitragsbemessung zu unterwerfen, ohne dass es der ausdrücklichen Bezeichnung dieser Einkunftsarten in der Satzung bedurfte (BSG 27.01.2010, B 12 KR 28/08 R, aaO).

    Dass nach den gesetzlichen Regelungen bei freiwillig Versicherten nicht nur Versorgungsbezüge, also Einnahmen, die unmittelbar auf ein früheres Beschäftigungsverhältnis oder auf frühere Erwerbstätigkeit zurückzuführen sind, sowie Arbeitseinkommen, sondern auch Einnahmen aufgrund privater Eigenvorsorge - im Gegensatz zur Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten - zu berücksichtigen sind, entspricht dem die gesetzliche Krankenversicherung beherrschenden Solidaritätsprinzip, die Versicherten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beiträgen heranzuziehen, und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R, aaO und mwN).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2013 - L 5 KR 65/13

    Direktversicherungsauszahlungen und freiwillige Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - L 1 KR 351/11

    Freiwillige Versicherung - Beitragssatz - Versorgungseinnahmen -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 3975/09
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2022 - L 11 KR 2298/21

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Rentenleistungen des

  • BSG, 22.01.2019 - B 12 KR 83/18 B

    Feststellung der Beitragspflichtigkeit einer Einmalzahlung aus einer

  • LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 172/11

    Krankenversicherung - beitragspflichtige Einnahme; Beitragsverfahrensgrundätze

  • LSG Bayern, 12.11.2014 - L 4 KR 409/13

    Erfolgreiche Klage gegen fehlerhafte Beitragsbemessung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - L 5 KR 203/10

    Krankenversicherungsbeiträge aus DDR-Haftopferentschädigung

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2023 - L 4 KR 1768/20

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Übergangsgewinn

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2018 - L 16 KR 133/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 4 KR 455/14
  • BSG, 19.05.2015 - B 12 KR 20/14 B

    Beitragshöhe zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung;

  • BSG, 09.06.2023 - B 12 KR 17/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 16.01.2023 - B 12 KR 26/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2012 - L 1 KR 188/10
  • BSG, 17.07.2018 - B 12 KR 11/18 B

    Festsetzung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2021 - L 16 KR 355/18

    Beitragsbemessung in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

  • BSG, 01.12.2020 - B 12 KR 68/20 B

    Verbeitragung von Kapitalleistungen aus Direktversicherungen

  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2017 - L 4 KR 2045/16
  • LSG Thüringen, 04.12.2013 - L 6 KR 99/14
  • SG Frankfurt/Main, 28.11.2012 - S 25 KR 577/09
  • BSG, 30.01.2023 - B 12 KR 25/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2017 - L 5 KR 3109/16
  • LSG Thüringen, 09.10.2014 - L 6 KR 641/14

    Bemessung des Krankenversicherungsbeitrags eines freiwillig Versicherten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - L 1 KR 45/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2017 - L 4 KR 115/14
  • LSG Thüringen, 30.04.2014 - L 6 KR 99/14

    Rücknahme eines gegenüber einem freiwillig Krankenversicherten ergangenen

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 KR 1028/16
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 KR 3463/14
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - L 11 KR 2335/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2010 - L 1 KR 20/08
  • SG Gelsenkirchen, 06.02.2014 - S 17 KR 366/13

    Erhebung von Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung aus einer einmaligen

  • SG Dresden, 16.06.2010 - S 15 KR 270/09

    Beitragspflicht einer Haftopferzuwendung freiwilligen Kranken- und

  • SG Hannover, 29.01.2016 - S 86 KR 777/12
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