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   BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R   

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https://dejure.org/2007,2782
BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R (https://dejure.org/2007,2782)
BSG, Entscheidung vom 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R (https://dejure.org/2007,2782)
BSG, Entscheidung vom 07. März 2007 - B 12 KR 33/06 R (https://dejure.org/2007,2782)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenze in neuen und alten Bundesländern zum 1. 1. 2001 ist verfassungsgemäß

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenze in neuen und alten Bundesländern zum 1.1.2001 ist verfassungsgemäß

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung; Erhöhung der Beiträge wegen Wegfalls der Sonderregelung für die neuen Bundesländern bzgl. der Beitragsbemessungsgrenze für die freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung; ...

  • Judicialis

    SGB V § 223; ; SGB V § ... 240 Abs 2; ; SGB V F: 22.12.1999 § 309 Abs 1 Nr 2; ; SGB V F: 24.03.1999 § 309 Abs 1; ; SGB V F: 19.12.1998 § 310; ; SGB V F: 18.12.1995 § 311; ; SGB V F: 24.03.1999 § 313; ; SGB VI § 159; ; SGB VI § 275a; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1

  • RA Kotz

    Beitragsbemessungsgrenze: Gleiche in Ost und West ist verfassungsgemäß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenze in neuen und alten Bundesländern zum 1.1.2001 in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gleiche Bemessungsgrenze in Ost und West verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 132
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 13/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung der Beitragsbemessungsgrenze West in

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R
    Die mit der Angleichung der Rechengrößen in den neuen und alten Bundesländern verbundene Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2001 ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Anschluss an BSG vom 30.3.2000 - B 12 KR 13/99 R = SozR 3-2500 § 308 Nr. 1).

    Das beruhte auf dem mit dem EinigVertr geschaffenen Übergangsrecht zur Einführung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) im Beitrittsgebiet (vgl im Einzelnen Urteil des Senats vom 30. März 2000, B 12 KR 13/99 R, SozR 3-2500 § 308 Nr. 1 S 3 f).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 30. März 2000 (SozR 3-2500 § 308 Nr. 1 S 6), das die Vereinheitlichung der BBGen in der GKV zum 1. Januar 1995 im Land Berlin zum Gegenstand hatte, darauf hingewiesen, dass den aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands geschaffenen Überleitungsregelungen, soweit sie die Leistungen und deren Vergütung sowie die Finanzierung der GKV betreffen, schon bei ihrer Einführung anhaftete, dass sie aufgehoben würden, sobald nach Einschätzung des Gesetzgebers eine hinreichende Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Beitrittsgebiet an die in den alten Bundesländern erfolgt ist.

    Zum anderen ist die Art der Beschäftigung, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wird, beitragsrechtlich unerheblich, ebenso, ob für gleichartige Tätigkeiten gleich hohe oder unterschiedlich hohe Arbeitsentgelte gezahlt werden (vgl Urteil des Senats vom 30. März 2000, SozR 3-2500 § 308 Nr. 1 S 7).

    Bereits mit seinem Urteil vom 30. März 2000 hat der Senat allerdings auf die grundsätzliche Eigenständigkeit der BBG in der GKV hingewiesen und ausgeführt, dass es einen verfassungsrechtlichen oder gewohnheitsrechtlichen Grundsatz des Inhalts, dass für den einzelnen Versicherten die BBG der GKV zur BBG der gesetzlichen Rentenversicherung in einem bestimmten Verhältnis stehen müsse, nicht gibt (SozR 3-2500 § 308 Nr. 1 S 7 f).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R
    Die Revision verkennt außerdem, dass in der Frage, wann eine Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse erreicht ist und welche Umstände für die Beurteilung einer solchen Entwicklung heranzuziehen sind, eine Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers besteht, dessen Wertungen im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz nur einer eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl BVerfG, Urteil vom 23. Januar 1990, 1 BvL 44/86 ua, BVerfGE 81, 156, 205 f, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1987, 1 BvR 1086/82 ua, BVerfGE 77, 84, 106).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R
    Die Revision verkennt außerdem, dass in der Frage, wann eine Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse erreicht ist und welche Umstände für die Beurteilung einer solchen Entwicklung heranzuziehen sind, eine Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers besteht, dessen Wertungen im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz nur einer eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl BVerfG, Urteil vom 23. Januar 1990, 1 BvL 44/86 ua, BVerfGE 81, 156, 205 f, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1987, 1 BvR 1086/82 ua, BVerfGE 77, 84, 106).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R
    Dieser Umstand ist im Dienstverhältnis und den es regelnden Vorschriften begründet und durfte vom Gesetzgeber im Hinblick auf die kleine Zahl der insoweit Betroffenen und darauf, dass die dadurch entstehenden Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar gewesen wären (vgl insoweit zur stRspr des BVerfG zuletzt BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2004, 1 BvL 3/98 ua, BVerfGE 111, 115, 137 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 3 RdNr 39) zulässigerweise generalisierend vernachlässigt werden.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R
    Die damit einhergehende Schmälerung des Vermögens der Klägerin wird vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst, soweit es dadurch nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse kommt (vgl BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990, 2 BvL 12/88 ua, BVerfGE 82, 159, 190; im Ausgangspunkt ebenso BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2006, 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97, 113).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R
    Die damit einhergehende Schmälerung des Vermögens der Klägerin wird vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst, soweit es dadurch nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse kommt (vgl BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990, 2 BvL 12/88 ua, BVerfGE 82, 159, 190; im Ausgangspunkt ebenso BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2006, 2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97, 113).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seinem Beschluss zur "Ostbesoldung" vom 12. Februar 2003 (2 BvL 3/00, BVerfGE 107, 218) festgestellt, dass die niedrigere Besoldung der Beamten, Richter und Soldaten in den neuen Bundesländern noch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße.
  • BSG, 06.11.1997 - 12 RP 4/96

    Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R
    Eine Zuständigkeit der Krankenkasse als Einzugsstelle scheidet aus, weil die Klägerin nicht versicherungspflichtig beschäftigt ist und daher Gesamtsozialversicherungsbeiträge nicht zu entrichten sind (zum Ganzen: BSG, Urteile vom 6. November 1997, 12 RP 1/96, BSGE 81, 168, 169 f = SozR 3-3300 § 20 Nr. 2 S 2 f, 12 RP 4/96, SozR 3-3300 § 55 Nr. 1 S 2, und 12 RP 1/97, BSGE 81, 177, 178 = SozR 3-3300 § 55 Nr. 2 S 8 f; ferner Urteil vom 3. September 1998, B 12 KR 23/97 R, SozR 3-3300 § 20 Nr. 5 S 22).
  • BSG, 06.11.1997 - 12 RP 1/97

    Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge einer Rentnerin

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R
    Eine Zuständigkeit der Krankenkasse als Einzugsstelle scheidet aus, weil die Klägerin nicht versicherungspflichtig beschäftigt ist und daher Gesamtsozialversicherungsbeiträge nicht zu entrichten sind (zum Ganzen: BSG, Urteile vom 6. November 1997, 12 RP 1/96, BSGE 81, 168, 169 f = SozR 3-3300 § 20 Nr. 2 S 2 f, 12 RP 4/96, SozR 3-3300 § 55 Nr. 1 S 2, und 12 RP 1/97, BSGE 81, 177, 178 = SozR 3-3300 § 55 Nr. 2 S 8 f; ferner Urteil vom 3. September 1998, B 12 KR 23/97 R, SozR 3-3300 § 20 Nr. 5 S 22).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R
    Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene gleiche Behandlung von Personengruppen sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen lässt (vgl BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2003, 1 BvR 558/99, BVerfGE 109, 96, 123 mwN = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 69).
  • BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 23/97 R

    Versicherungspflicht - soziale Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung -

  • BSG, 06.11.1997 - 12 RP 1/96

    Ausschluß weder gesetzlich noch privat Krankenversicherter von der sozialen

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