Weitere Entscheidung unten: BSG, 07.02.2002

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   BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R   

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BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R (https://dejure.org/2002,706)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R (https://dejure.org/2002,706)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - B 12 KR 12/01 R (https://dejure.org/2002,706)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose Kontoführung - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - Zulässigkeit von Summenbeitragsbescheid

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ArEV § 2; EStG §§ 8, 40; SGB IV § 23a
    Zulässigkeit von Summenbeitragsbescheid; beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bei kostenloser Kontoführung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsbeiträge

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vergünstigungen für Bankangestellte und Mitarbeiter von Fluggesellschaften sind beitragspflichtig

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Auf Belegschaftsrabatte werden Sozialabgaben fällig

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 89, 158
  • NZS 2002, 593
  • WM 2003, 775
 
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Wird zitiert von ... (151)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88

    Beitragsrechtliche Behandlung nachträglich gezahlten laufenden Arbeitsentgelts

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R
    Im ersten Fall handelt es sich auch dann um laufendes Arbeitsentgelt, wenn es für die Arbeit in mehreren einzelnen Abrechnungszeiträumen, aber in einer Summe gezahlt worden und dann auf die Zeiträume zu verteilen ist, in denen es erarbeitet wurde (BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f).

    So bliebe möglicherweise eine Lohnnachzahlung, wie sie den Entscheidungen in BSGE 66, 34 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 und in SozR 2200 § 385 Nr. 9 zu Grunde lag, nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ArEV beitragsfrei, wenn und so weit sie steuerlich als sonstiger Bezug behandelt und pauschal versteuert würde, während Einmalzahlungen niemals unter den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ArEV fallen.

  • BSG, 15.06.1993 - 12 BK 74/91

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Notwendige

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R
    Die Beiladung der Arbeitnehmer ist hingegen bei der Überprüfung eines Summenbescheides nicht notwendig, weil ein solcher Bescheid nicht personenbezogen ergeht (vgl Beschluss des Senats vom 15. Juni 1993 - 12 BK 74/91, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R
    Nach dem Urteil des Senats vom 1. Juli 1999 (BSGE 84, 136, 139 ff = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9 S 31 ff) ist die Beiladung der Fremdversicherungsträger weiterhin notwendig, wenn eine Krankenkasse als Einzugsstelle entschieden hat.
  • BFH, 20.08.1965 - VI 54/64 U

    Lohnsteuerpflichtigkeit für von Fluggesellschaften gewährte Freiflüge oder

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R
    Dieser lag darin, dass die Arbeitnehmer für die Kontenführung nicht den üblichen Marktpreis zu zahlen brauchten (BFHE 84, 279, 282).
  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83

    Rentenversicherungsbeitrag - Feststellung der Beitragspflicht - Beitragshöhe -

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R
    Mit Urteil vom 17. Dezember 1985 (BSGE 59, 235 = SozR 2200 § 1399 Nr. 16) hat er in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht sowie die Beitragshöhe auch dann grundsätzlich personenbezogen festzustellen seien, wenn der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflicht verletzt habe und die Aufklärung des Sachverhalts dadurch zwar erschwert, aber nicht unmöglich gemacht worden sei.
  • BSG, 06.03.1986 - 12 RK 26/85
    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R
    Diese Rechtsprechung hat der Senat in weiteren Entscheidungen bestätigt, auch im Urteil vom 6. März 1986 - 12 RK 26/85.
  • BSG, 26.10.1988 - 12 RK 36/88

    Einzugsstelle - Beitragsbescheid - Personenbezug - Widerspruch - Personelle

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R
    Dies gebietet auch in einem Rechtsstreit über einen Summenbescheid weiterhin die Beiladung der Fremdversicherungsträger (vgl zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 28f Abs. 2 SGB IV BSG SozR 1500 § 75 Nr. 72).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe im Prüfbescheid hat grundsätzlich personenbezogen zu erfolgen (hierzu und zum Folgenden vgl zB BSGE 89, 158, 159 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 4 ff mwN).

    Wegen der erfolgten personenbezogenen Beitragsfestsetzung war - anders als bei Summenbescheiden - die notwendige Beiladung (§ 75 Abs. 2 SGG) der betroffenen Beschäftigten geboten (vgl zB BSGE 89, 158, 159 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 4; BSGE 64, 289, 293 = SozR 1300 § 44 Nr. 36 S 102; BSG Beschluss vom 15.6.1993 - 12 BK 74/91 - Juris; zuvor bereits aus der Rspr des BSG: SozR 1500 § 75 Nr. 15 S 13 mwN und Nr. 72 S 87; Urteil vom 16.12.1976 - 12/3/12 RK 23/74 - Breith 1977, 846 = USK 76212; Urteile vom 27.1.1977 - 12/3 RK 90/75 - USK 7733 und - 12 RK 8/76 - USK 7727; Urteile vom 23.2.1977 - 12/3 RK 30/75 - USK 7739 und - 12 RK 14/76 - USK 7736 = DAngVers 1977, 297; Urteil vom 28.4.1977 - 12 RK 30/76 - USK 7743 = SozSich 1977, 338; vgl auch zur Beteiligung betroffener Arbeitnehmer durch die Einzugsstelle bei Einleitung eines Verwaltungsverfahrens über das Bestehen von Versicherungspflicht BSGE 55, 160 = SozR 1300 § 12 Nr. 1).

    Darüber hinaus sind nach der Rechtsprechung des Senats die von den Beitragsnachforderungen begünstigten, jeweils zuständigen (Fremd-) Sozialversicherungsträger und die BA zum Rechtsstreit notwendig beizuladen (vgl BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 16 RdNr 10 mwN; BSG SozR 4-2400 § 23a Nr. 6 RdNr 10 mwN; BSGE 89, 158, 159 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 4 mwN; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 75 RdNr 10f mwN).

    Dazu ist vielmehr in den Blick zu nehmen, dass es eines Verschuldens des Arbeitgebers insoweit ebenso wenig bedarf (BSGE 89, 158, 161 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 6) wie überhaupt einer Kenntnis des Arbeitgebers vom konkreten Inhalt der ihn treffenden sozialversicherungsrechtlichen Pflicht.

    Die Verhältnismäßigkeit des Unterlassens weiterer Feststellungen durch den Rentenversicherungsträger unterliegt voller gerichtlicher Überprüfung, wofür auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen ist (BSGE 89, 158, 162 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 8).

    Prüfungsmaßstab ist im Falle einer personenbezogenen Entgeltschätzung - wie sie Gegenstand dieses Rechtsstreits ist - vorrangig eine Abwägung zwischen dem im Einzelfall zu erwartenden Verwaltungsaufwand und den Interessen des Versicherten wie auch des Arbeitgebers (zu den Anforderungen beim Verzicht auf personenbezogene Feststellungen vgl BSGE 89, 158, 161 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 7 f; vgl auch Werner in jurisPK-SGB IV, aaO, § 28f RdNr 59 f) an einer exakten Feststellung der Entgelte im Hinblick auf spätere Leistungsansprüche bzw im Hinblick auf die Vermeidung überobligatorischer Beitragslasten.

  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Die mit der Feststellung oder Ablehnung des Erstattungsanspruchs einhergehende Entscheidung über die Beitragspflicht und Beitragshöhe (vgl BSG Urteil vom 15.8.1991 - 12 RK 25/89 - SozR 3-2400 § 26 Nr. 4 S 12) betrifft die Rechte der Pflegekasse als Inhaberin des ihr zustehenden Teils der Beitragsforderung (vgl BSG Urteil vom 7.2.2002 - B 12 KR 12/01 R - BSGE 89, 158, 159 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 4, mwN) .
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    Eine Beiladung der Mitarbeiter, deren Arbeitsentgelt die Beklagte für die Umlage zugrunde gelegt hat, ist bei der Überprüfung eines Summenbescheides nicht notwendig, da dieser nicht personenbezogen ergeht (vgl zB BSGE 89, 158, 159 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 4; BSGE 64, 289, 293 f = SozR 1300 § 44 Nr. 36 S 102; BSG Beschluss vom 15.6.1993 - 12 BK 74/91 - Juris RdNr 3).

    Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an (vgl zum Ganzen BSGE 89, 158, 161 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 6).

    ff) Die Beklagte durfte es als rechtmäßig ansehen, einen Summenbescheid zu erlassen (vgl entsprechend BSGE 89, 158, 161 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 7) .

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Rechtsprechung
   BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1828
BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R (https://dejure.org/2002,1828)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R (https://dejure.org/2002,1828)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - B 12 KR 6/01 R (https://dejure.org/2002,1828)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitsentgelt - verbilligte/kostenlose Mitarbeiterflüge - Stand-by-Flüge - geldwerter Vorteil - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - laufend gezahltes Arbeitsentgelt - Pauschalbesteuerung

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 537
  • NZA-RR 2002, 429
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88

    Beitragsrechtliche Behandlung nachträglich gezahlten laufenden Arbeitsentgelts

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R
    Im ersten Fall handelt es sich auch dann um laufendes Arbeitsentgelt, das zu verteilen ist, wenn es für die Arbeit in mehreren einzelnen Abrechnungszeiträumen, aber in einer Summe gezahlt und dann auf die Zeiträume zu verteilen ist, in denen es erarbeitet wurde (BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f).

    So bliebe möglicherweise eine Lohnnachzahlung, wie sie den Entscheidungen BSGE 66, 34 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 und SozR 2200 § 385 Nr. 9 zu Grunde lag, nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ArEV beitragsfrei, wenn und soweit sie steuerlich als sonstiger Bezug behandelt und pauschal versteuert würde, während Einmalzahlungen niemals unter den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ArEV fallen.

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R
    Deren Beitragspflicht war nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts damals trotz ihrer unzureichenden Berücksichtigung im Leistungsrecht noch hinzunehmen (vgl BVerfGE 92, 53 ff = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6; BVerfGE 102, 127 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R
    Deren Beitragspflicht war nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts damals trotz ihrer unzureichenden Berücksichtigung im Leistungsrecht noch hinzunehmen (vgl BVerfGE 92, 53 ff = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6; BVerfGE 102, 127 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1).
  • BFH, 20.08.1965 - VI 54/64 U

    Lohnsteuerpflichtigkeit für von Fluggesellschaften gewährte Freiflüge oder

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R
    Er lag darin, dass die Arbeitnehmer für den Flug nichts oder weniger als den üblichen Marktpreis zu zahlen brauchten (BFHE 84, 279, 282).
  • FG Düsseldorf, 28.06.2000 - 14 K 447/00

    Steuerbarkeit der geldwerten Vorteile aus verbilligten Flügen ohne feste

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R
    Ebenso wenig läge Steuerfreiheit vor, wenn es sich bei den Mitarbeiterflügen um eine speziell für die Mitarbeiter der Klägerin angebotene Dienstleistung außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs, dh außerhalb der unternehmenstypischen Lieferungs- und Leistungspalette handelte, die nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten sind (so für Stand-by-Flüge Finanzgericht Düsseldorf, DStRE 2000, 897 f; und Hessisches Finanzgericht, EFG 1997, 229).
  • FG Hessen, 02.08.1996 - 13 K 539/95

    Rabattfreibetrag doch anwendbar? - Geldwerter Vorteil bei Standby-Flügen

    Auszug aus BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 6/01 R
    Ebenso wenig läge Steuerfreiheit vor, wenn es sich bei den Mitarbeiterflügen um eine speziell für die Mitarbeiter der Klägerin angebotene Dienstleistung außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs, dh außerhalb der unternehmenstypischen Lieferungs- und Leistungspalette handelte, die nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten sind (so für Stand-by-Flüge Finanzgericht Düsseldorf, DStRE 2000, 897 f; und Hessisches Finanzgericht, EFG 1997, 229).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Der Senat hat hierzu jedoch bereits mehrfach entschieden, dass nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, dh bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (Urteil vom 27. Oktober 1989, - 12 RK 9/88 -, BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f; Urteile vom 7. Februar 2002, - B 12 KR 12/01 R -, BSGE 89, 158, 165 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 11 und - B 12 KR 6/01 R -, SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 57 f).

    Der Senat hat darin den Gegenwert einer kostenlosen Kontoführung bei einer Sparkasse (BSGE 89, 158, 166 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 12) und verbilligter Flüge bei einer Fluggesellschaft (SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 58) als Einmalzahlungen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gerechnet, weil diese Zuwendungen nicht durch Arbeitsleistung in konkreten Entgeltabrechnungszeiträumen in dem Sinne erarbeitet waren, dass die Höhe des geldwerten Vorteils vom Umfang oder der Art der Arbeitsleistung abhing.

    Inwieweit Vorauszahlungen, die als sonstige Bezüge iS des Einkommensteuerrechts nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG pauschal besteuert werden, sozialversicherungsrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen als laufendes Arbeitsentgelt betrachtet und beitragsfrei bleiben können (vgl BSG, Urteile vom 7. Februar 2002 - B 12 KR 12/01 R -, BSGE 89, 158, 167 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 13 und - B 12 KR 6/01 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 59), ist hier nicht zu entscheiden.

  • BSG, 18.12.2013 - B 12 R 2/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen in Form von

    Die Urteile des BSG vom 7.2.2002 (SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 und BSGE 89, 158 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3) gäben keine Veranlassung, für zurückliegende Zeiträume Vertrauensschutz zu gewähren (Urteil vom 19.1.2011) .

    Demgegenüber hat der Senat in zwei Urteilen vom 7.2.2002 den Gegenwert einer kostenlosen Kontoführung bei einer Sparkasse (BSGE 89, 158, 166 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 12) und verbilligte Flüge bei einer Fluggesellschaft (BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 58) als Einmalzahlungen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gerechnet.

    aa) Der - der Gewährleistung von Rechtssicherheit dienende, aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete - Grundsatz des Vertrauensschutzes begründet für die Klägerin keinen (verfassungsrechtlichen) "Kontinuitätsschutz" mit der Folge, dass die Beklagte die durch die Urteile des 12. Senats des BSG vom 7.2.2002 (BSGE 89, 158 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 23) verlautbarte höchstrichterliche Rechtsprechung für Beitragserhebungszeiträume vor Ergehen dieser Urteile - hier das Jahr 2001 - nicht anwenden durfte (dazu ).

    (a) Die Klägerin trägt hierzu vor, die Verwaltung habe über einen langen Zeitraum ein Verhalten gezeigt, durch das bei Arbeitgebern der Glaube erweckt worden sei, ihre (der Arbeitgeber) Interpretation der einschlägigen beitragsrechtlichen Bestimmungen durch die Verwaltung entspreche dem Recht; die Arbeitgeber hätten sich auf den Fortbestand der sich hierin manifestierenden Rechtsauffassung der Verwaltung verlassen dürfen; die Beklagte sei dann jedoch infolge der Urteile des Senats vom 7.2.2002 (BSGE 89, 158 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 23) von dieser vorangegangenen, "nachhaltigen" Verwaltungspraxis abgewichen und habe die genannte höchstrichterliche Rechtsprechung ohne (eigene) Übergangsregelungen in rechtswidriger Weise nachträglich auf ihren Sachverhalt angewandt, der abgeschlossen in der Vergangenheit gelegen habe; wie bei einer Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung unterliege aber auch eine hier vorliegende Änderung der Verwaltungspraxis einem verfassungsrechtlichen Verbot echter Rückwirkung.

    So waren beispielsweise beide vorinstanzlichen Gerichte in einem der vom Senat entschiedenen Fälle (BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 23) der Auffassung, dass der Gegenwert verbilligter Mitarbeiterflüge durchaus als Einmalzahlung dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen sei (Hessisches LSG Urteil vom 2.11.2000 - L 14 KR 1441/97 - Juris RdNr 30 f; SG Frankfurt am Main Urteil vom 7.8.1997 - S 9 KR 2549/93) .

    (1) Entgegen der von der Klägerin vertretenen Auffassung folgt eine solche "Bindungswirkung" nicht daraus, dass die Spitzenverbände durch ihr "Übereinkommen" in den Besprechungsergebnissen, die in den Senatsurteilen vom 7.2.2002 (BSGE 89, 158 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 23) aufgestellten Grundsätze "nicht umzusetzen", gewissermaßen "anstelle des Gesetzgebers" eine Rechtslage rückwirkend festschreiben wollten, die - nach Ihrer Ansicht - vor der (belastenden) höchstrichterlichen Rechtsprechung bestand.

  • BSG, 03.06.2009 - B 12 R 12/07 R

    Sozialversicherung - variables Entgelt - Abschlags- und Endzahlung -

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass insoweit nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, dh bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (Urteil vom 27.10.1989, 12 RK 9/88, BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f; Urteile vom 7.2.2002, B 12 KR 12/01 R, BSGE 89, 158, 165 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 11, und B 12 KR 6/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 57 f; Urteil vom 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 15).

    Der Senat hat darin den Gegenwert einer kostenlosen Kontoführung bei einer Sparkasse (BSGE 89, 158, 166 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 12) und verbilligter Flüge bei einer Fluggesellschaft (SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 58) als Einmalzahlungen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gerechnet, weil diese Zuwendungen nicht durch Arbeitsleistung in konkreten Entgeltabrechnungszeiträumen in dem Sinne erarbeitet waren, dass die Höhe des geldwerten Vorteils vom Umfang oder der Art der Arbeitsleistung abhing.

    Das in Etappen ausgezahlte variable Entgelt teilt insoweit (gerade) nicht das beitragsrechtliche Schicksal von Provisionen, sondern ist, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, wie ein - in mehreren Zahlungen erbrachter - Jahresbonus zu bewerten, den der Senat bisher als typischen Anwendungsfall einmalig gezahlten Arbeitsentgelts angesehen hat (vgl Urteile des Senats vom 7.2.2002, BSGE 89, 158, 166 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 12, und SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 58).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 23/09 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung bei Bezug von

    Diese gesetzlichen Definitionen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung zur Auslegung der in § 226 SGB V verwandten Begriffe "Arbeitsentgelt" und "Arbeitseinkommen" herangezogen (zB BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 23; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 24; BSGE 103, 229 = SozR 4-2400 § 23a Nr. 5) und gegen die weiteren dort genannten Einnahmearten abgegrenzt (zB BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 3).
  • SG Frankfurt/Main, 15.06.2009 - S 25 KR 499/06
    Diese Auslegung des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts gelte trotz der Entscheidungen des Bundessozialgerichts - BSG - vom 7. Februar 2002 (B 12 KR 6/01 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 - und B 12 KR 12/01 R - SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 = BSGE 89, 158 ) auch für den Zeitraum vor der mit Wirkung zum 1. Januar 2003 erfolgten Änderung des § 23a SGB IV, da der Gesetzgeber sein Verständnis von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt nur deklaratorisch habe festhalten wollen und die Klägerin Vertrauensschutz genieße.

    Im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 7. Februar 2002 (B 12 KR 6/01 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 23) sei von einem bedingten Vorsatz der Klägerin auszugehen, die eine Anfrage an die Einzugsstellen zur beitragsrechtlichen Würdigung der gewährten Bezüge unterlassen habe.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist eine Bösgläubigkeit der Klägerin auch nicht bereits im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 7. Februar 2002 (B 12 KR 6/01 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 23) eingetreten, wonach pauschal versteuerte Vorteile, die eine Fluggesellschaft ihren Beschäftigten als Freiflüge oder verbilligte Flüge einräumt, als Einmalzahlungen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind.

    In dieser Annahme konnte sich die Klägerin durch den Gesetzgeber bestätigt fühlen, der unverzüglich auf die Entscheidungen des BSG vom 7. Februar 2002 (B 12 KR 6/01 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 und B 12 KR 12/01 R - SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 = BSGE 89, 158 ) reagierte und durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (Bundesgesetzblatt - BGBl - I 2002 Seite 4621) mit Wirkung zum 1. Januar 2003 folgenden Satz 2 in § 23a Abs. 1 SGB IV einfügte:.

    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 7. Februar 2002 (B 12 KR 6/01 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 23) für den Fall verbilligter oder kostenloser Mitarbeiterflüge entschieden, dass diese als solche Einmalzahlungen anzusehen sind, da sie nicht der Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden können.

    Es handelt sich bei der Einfügung von § 23a Abs. 1 Satz 2 SGB IV durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl I 2002, Seite 4621) mit Wirkung zum 1. Januar 2003 vielmehr um eine Gesetzesänderung, die der Gesetzgeber als Reaktion auf die Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7. Februar 2002 - B 12 KR 6/01 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 und B 12 KR 12/01 R - SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 = BSGE 89, 158 ) vorgenommen hat (vgl. Wietek in: LPK - SGB IV § 23a RdNr. 10; Jochim in: jurisPK - SGB IV RdNr. 33; Seewald in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 23a SGB IV RdNr. 11 spricht von einer "Konterkarierung" der Rechtsprechung des BSG).

  • BSG, 03.06.2009 - B 12 KR 18/08 R

    Bemessung der Beiträge zur Sozialversicherung bei variablem Entgelt mit

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass insoweit nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, dh bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (Urteil vom 27.10.1989, 12 RK 9/88, BSGE 66, 34, 42 = SozR 2200 § 385 Nr. 22 S 115 f; Urteile vom 7.2.2002, B 12 KR 12/01 R, BSGE 89, 158, 165 f = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 11, und B 12 KR 6/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 57 f; Urteil vom 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7 RdNr 15).

    Der Senat hat darin den Gegenwert einer kostenlosen Kontoführung bei einer Sparkasse (BSGE 89, 158, 166 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3 S 12) und verbilligter Flüge bei einer Fluggesellschaft (SozR 3-2400 § 14 Nr. 23 S 58) als Einmalzahlungen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gerechnet, weil diese Zuwendungen nicht durch Arbeitsleistung in konkreten Entgeltabrechnungszeiträumen in dem Sinne erarbeitet waren, dass die Höhe des geldwerten Vorteils vom Umfang oder der Art der Arbeitsleistung abhing.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 (8) R 195/05

    Rentenversicherung

    Maßgebend ist insoweit nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht der Zeitpunkt der Auszahlung, vielmehr ist entscheidend, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, d. h. bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (BSG SozR 2200 § 385 Nr. 22; SozR 3-2400 § 28f Nr. 3; SozR 3-2400 § 14 Nr. 23; SozR 4-2400 § 14 Nr. 7).

    Demgegenüber hat es den Gegenwert einer kostenlosen Kontoführung einer Sparkasse (BSG SozR 3-2400 § 28f Nr. 3) und verbilligter Flüge einer Fluggesellschaft (BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 23) als Einmalzahlungen angesehen, weil diese Zuwendungen nicht durch eine Arbeitsleistung in konkreten Entgeltabrechnungszeiträumen in dem Sinne erarbeitet waren, dass die Höhe des geldwerten Vorteils vom Umfang und der Art der Arbeitsleistung abhängt.

    Insoweit liegt die Parallele zu einem Jahresbonus näher, den das BSG in den Urteilen vom 07.02.2002 (SozR 3-2400 § 28f Nr. 3; SozR 3-2400 § 14 Nr. 23) als typischen Anwendungsfall des einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes genannt hat.

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 15/11 R

    Sozialversicherung - keine Beitragspflicht von pauschal versteuerten

    Nachdem der Senat in seinen Urteilen vom 7.2.2002 (BSGE 89, 158 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 23) entschieden hatte, dass bestimmte Zuwendungen trotz ihrer wiederholten oder fortlaufenden Gewährung beitragspflichtiges "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" sein können, die in der Vergangenheit zT als beitragsfrei angesehen worden waren, wurde auf Vorschlag des 9. Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages durch Gesetz vom 23.12.2002 mit Wirkung zum 1.1.2003 ein Satz 2 in § 23a Abs. 1 SGB IV eingefügt.
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 2/03 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Instrumentengeld für Orchestermusiker -

    a) Zu dem weitgefassten und beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in dem genannten Sinne hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung gerechnet: Verloste Reisen (SozR 2100 § 14 Nr. 19), Auflassungsgebühren von Notariatsangestellten (SozR 3-2400 § 14 Nr. 8), Prämien für Verbesserungsvorschläge (SozR 3-2400 § 14 Nr. 15) sowie den Gegenwert einer kostenlosen Kontenführung bei einer Sparkasse (BSGE 89, 158 = SozR 3-2400 § 28f Nr. 3) und verbilligter Flüge bei einer Fluggesellschaft (SozR 3-2400 § 14 Nr. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 16 (11) R 3/06

    Rentenversicherung

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu jedoch bereits mehrfach entschieden, dass nicht der Zeitpunkt der Auszahlung maßgebend ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, ob das gezahlte Entgelt Vergütung für die in einem einzelnen, d. h. bestimmten Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit ist (BSG Sozialrecht (SozR) 2200 § 385 Nr. 22; BSG SozR 3-2400 § 28f Nr. 3; BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 23; BSG SozR 4-2400 § 14 Nr. 7).

    Das BSG hat darin den Gegenwert einer kostenlosen Kontoführung bei einer Sparkasse (BSG SozR 3-2400 § 28f Nr. 3) und verbilligter Flüge bei einer Fluggesellschaft (SozR 3-2400 § 14 Nr. 23) als Einmalzahlungen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gerechnet, weil diese Zuwendungen nicht durch Arbeitsleistung in konkreten Entgeltabrechnungszeiträumen in dem Sinne erarbeitet waren, dass die Höhe des geldwerten Vorteils vom Umfang oder der Art der Arbeitsleistung abhing.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 449/11

    Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt

  • LSG Hessen, 24.05.2012 - L 8 KR 199/09

    Gesamtsozialversicherungsbeiträge

  • LSG Hessen, 24.05.2012 - L 8 KR 200/09
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 2/04 R

    Erstattung von Führerscheinkosten als Arbeitsentgelt

  • LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 204/11

    Verpflegungsgeld - Sonderversorgung im Beitrittsgebiet; Verpflegungsgeld als

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 731/12

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Geldwert kostenlose Verpflegung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 631/12

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Reinigungszuschuss - Zollverwaltung der DDR

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - L 12 R 408/11

    Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt

  • LSG Sachsen, 01.07.2013 - L 4 RS 197/12

    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer

  • LSG Sachsen, 02.12.2013 - L 4 RS 757/12

    Sonderversorgung im Beitrittsgebiet; Berücksichtigung von Verpflegungsgeld als

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - L 22 R 81/13

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Reinigungszuschuss - Zollverwaltung der DDR

  • LSG Sachsen, 02.12.2013 - 4 RS 357/11

    Sonderversorgung im Beitrittsgebiet; Arbeitsentgelt; Berücksichtigung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 22 R 357/12

    Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 22 R 389/12

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 22 R 381/12

    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2004 - L 11 KR 3956/03

    Arbeitsentgelt - verbilligte Wohnungsüberlassung - Mietabzug für von Hausmeister

  • LSG Sachsen, 03.05.2011 - L 4 RS 357/11
  • LSG Bayern, 24.05.2005 - L 5 KR 129/04

    "Arbeitsentgelt" als Anknüpfungspunkt für die Beitragspflicht abhängig

  • LSG Thüringen, 25.05.2010 - L 6 KR 183/05

    Sozialversicherung - keine Beitragspflicht von pauschal versteuerten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2003 - L 4 KR 93/01

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen wegen Überschreitung der

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