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   BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R   

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BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R (https://dejure.org/2004,3201)
BSG, Entscheidung vom 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R (https://dejure.org/2004,3201)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - B 12 P 2/03 R (https://dejure.org/2004,3201)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung von Pauschgebühren - Kostenfreiheit für Versicherte im sozialgerichtlichen Verfahren - Kostenpflicht der Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts - Pflicht zur Entrichtung der Pauschgebühr für private Versicherungsunternehmen - ...

  • Judicialis

    BGB §§ 284 ff; ; SGG §§ 183 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Pauschgebühr privater Pflegversicherungsträger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R
    Er umfasst den Zugang zu den Gerichten, die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (BVerfGE 85, 337, 345).

    Die entsprechenden Vorschriften müssen aber der Bedeutung des Justizgewährungsanspruchs im Rechtsstaat Rechnung tragen (BVerfGE 85, 337, 346).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten, die den Schuldner nur in seinem Vermögen als Ganzem betreffen, ihm aber nicht bestimmte Eigentumspositionen entziehen, lässt die Eigentumsgarantie grundsätzlich unberührt (BVerfGE 75, 108, 154 = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S 9; 78, 232, 243 = SozR 5850 § 14 Nr. 11; 91, 207, 220; 95, 267, 300).

    Etwas anderes gilt nur bei einer übermäßigen Belastung und grundlegenden Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse des Pflichtigen mit erdrosselnder Wirkung (BVerfGE 78, 232, 243 = SozR 5850 § 14 Nr. 11; 95, 267, 300), die hier nicht vorliegt.

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten, die den Schuldner nur in seinem Vermögen als Ganzem betreffen, ihm aber nicht bestimmte Eigentumspositionen entziehen, lässt die Eigentumsgarantie grundsätzlich unberührt (BVerfGE 75, 108, 154 = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S 9; 78, 232, 243 = SozR 5850 § 14 Nr. 11; 91, 207, 220; 95, 267, 300).

    Etwas anderes gilt nur bei einer übermäßigen Belastung und grundlegenden Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse des Pflichtigen mit erdrosselnder Wirkung (BVerfGE 78, 232, 243 = SozR 5850 § 14 Nr. 11; 95, 267, 300), die hier nicht vorliegt.

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R
    Er schließt eine gesetzliche Ausgestaltung der Voraussetzungen und Bedingungen des Zugangs nicht aus, jedoch darf der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 74, 228, 234).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R
    Die Auferlegung von Geldleistungspflichten, die den Schuldner nur in seinem Vermögen als Ganzem betreffen, ihm aber nicht bestimmte Eigentumspositionen entziehen, lässt die Eigentumsgarantie grundsätzlich unberührt (BVerfGE 75, 108, 154 = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S 9; 78, 232, 243 = SozR 5850 § 14 Nr. 11; 91, 207, 220; 95, 267, 300).
  • BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 288/91

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R
    Nach seiner Rechtsprechung ist daher der Ersatz der vor dem Arbeitsgericht entstandenen Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch dann ausgeschlossen, wenn der Erstattungsanspruch auf materiell-rechtliche Grundlagen gestützt wird (BAG NZA 1992, 1101, 1102; BAGE 65, 139, 145 f mwN).
  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R
    Zwar kann der Anspruch auf Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit einem Prozess entstehen, in bestimmten Fällen den Inhalt eines zivilrechtlichen Anspruchs auf Schadensersatz bilden, zB wegen Verzuges oder einer sonstigen Vertragsverletzung (vgl BGHZ 66, 112, 114 f; 111, 168, 177 f jeweils mwN; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl 1994 vor § 91 RdNr 17; Ernst in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl 2003, § 286 RdNr 154).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R
    a) Der Justizgewährungsanspruch der Klägerin ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip und garantiert auch außerhalb des Art. 19 Abs. 4 GG einen wirkungsvollen Rechtsschutz vor den Gerichten (BVerfG NJW 2003, 1924).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R
    Die Pauschgebührenregelung des sozialgerichtlichen Verfahrens ist auch insoweit mit dem GG vereinbar, als Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts diese Gebühren auch im Falle ihres Obsiegens endgültig selbst zu tragen haben (BVerfGE 76, 130, 139 ff = SozR 1500 § 184 Nr. 4).
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90

    Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R
    Nach seiner Rechtsprechung ist daher der Ersatz der vor dem Arbeitsgericht entstandenen Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch dann ausgeschlossen, wenn der Erstattungsanspruch auf materiell-rechtliche Grundlagen gestützt wird (BAG NZA 1992, 1101, 1102; BAGE 65, 139, 145 f mwN).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R

    Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 2/03 B

    Vertretungszwang im sozialgerichtlichen Verfahren vor dem BSG

  • BSG, 19.05.1987 - 12 RK 45/86

    Revision - Kostenentscheidung - Zulassung der Revision - Revisionsbegründung

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R

    Private Pflegeversicherung - Rentenversicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig

  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

  • BSG, 08.08.1996 - 3 BS 1/96

    Rechtsweg bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung,

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Der Senat weicht damit nicht vom Urteil des 12. Senats des BSG vom 12. Februar 2004 - B 12 P 2/03 R (SozR 4-1500 § 184 Nr. 1) ab.
  • LSG Thüringen, 26.02.2019 - L 6 P 1387/14

    Private Pflegeversicherung - Beitragsforderung eines privaten

    Vielmehr können die prozessrechtlichen Kostenvorschriften des SGG einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch insbesondere dann ausschließen, wenn den prozesskostenrechtlichen Vorschriften eine vergleichbare abschließende Interessenbewertung zu entnehmen ist wie den materiell-rechtlichen Ansprüchen und es sich bei der prozessualen Kostenregelung um eine abschließende Sonderregelung handelt (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - Az.: B 12 P 2/03 R, Rdnr. 27, nach juris).

    Jedoch hat der Beklagte nach §§ 182a, 193 Abs. 1 Satz 2 SGG die Gerichtskosten des vorhergehenden gerichtlichen Mahnverfahrens entsprechend seines Unterliegensanteils zu tragen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - Az.: B 12 P 2/03 R, nach juris).

  • BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der von nichtprivilegierten Beteiligten im

    Hinsichtlich der Gerichtskosten besteht mit Ausnahme der Kosten des Mahnverfahrens (§ 193 Abs. 1 Satz 2 SGG) nach altem wie nach neuem Recht kein Erstattungsanspruch (vgl. dazu BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 P 2/03 R -, SozR 4-1500, § 184 Nr. 1).
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