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BSG, 08.10.1998 - B 12 P 2/98 R |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterzeichnung einer vom Rechtsmittelführer selbst gefertigten Revisionsbegründungsschrift durch den Prozessbevollmächtigten ohne weitere Prüfung - Beitragshöhe eines Rentners in der Pflegeversicherung (volle Beitragshöhe) - Staffelung des Beitragssatzes zur ...
- Judicialis
SGG § 164 Abs. 2 Sätze 1 u. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 164 Abs. 2
Vom Kläger selbst gefertigte Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 17.11.1997 - S 6 KR 19/97
- BSG, 08.10.1998 - B 12 P 2/98 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.02.1992 - 7 BAr 86/91
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 12 P 2/98 R
Eine Revisionsbegründung, die zwar vom Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet ist, aber erkennbar nicht von ihm, sondern vom Kläger stammt, genügt den Anforderungen des § 164 SGG nicht (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 mwN;… siehe auch BVerfG, Dreier-Ausschuß, in SozR 1500 § 164 Nr. 17 und BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 12). - BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 1233/92
Verfassungsmäßigkeit des Vertretungszwangs vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 12 P 2/98 R
Eine Revisionsbegründung, die zwar vom Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet ist, aber erkennbar nicht von ihm, sondern vom Kläger stammt, genügt den Anforderungen des § 164 SGG nicht (…vgl zB BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 4 mwN; siehe auch BVerfG, Dreier-Ausschuß, in SozR 1500 § 164 Nr. 17 und BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 12). - SG Braunschweig, 17.11.1997 - S 6 KR 19/97
Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 12 P 2/98 R
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 17. November 1997 - S 6 KR 19/97 - wird als unzulässig verworfen. - BSG, 23.07.1986 - 1 RA 1/86
Revision
Auszug aus BSG, 08.10.1998 - B 12 P 2/98 R
Eine Revisionsbegründung ist nur dann formgerecht, wenn sie erkennen läßt, daß der sie einreichende Prozeßbevollmächtigte das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft hat (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 28), also der Prozeßbevollmächtigte selbst den Prozeßstoff durchgearbeitet hat.
- BSG, 08.10.1998 - B 12 P 1/98 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Begründung - Prozeßbevollmächtigter - …
Der Vortrag des Prozeßbevollmächtigten, der im gleichgelagerten Rechtsstreit B 12 P 2/98 R eine Durchsicht und eigenständige Ergänzung des identischen klägerischen Entwurfs behauptet, findet in der Revisionsbegründung keine Bestätigung.