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   BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R   

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https://dejure.org/2001,1076
BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R (https://dejure.org/2001,1076)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R (https://dejure.org/2001,1076)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2001 - B 12 P 3/00 R (https://dejure.org/2001,1076)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rentenversicherung - Beitrag - Pflegekasse - Schwerstpflegebedürftiger - Aufhebungsantrag - Beitragspflicht - Versicherungspflicht

  • Judicialis

    SGB XI § 34; ; SGB XI § 44; ; SGB XI § 34 Abs 3; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, Unterbrechung durch Urlaub

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Keine Rentenbeiträge für Pflegende im Urlaub

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 4/95

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit bei Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R
    Die Rechtsprechung hat den Ausschluß der Zahlung von Pflegegeld bei Kostenübernahme der Verhinderungspflege vor Einführung des SGB XI für die vergleichbare Regelung in den §§ 57 und 56 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) bestätigt (BSG SozR 3-2500 § 56 Nr. 2).
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 15/96

    Zulässigkeit einer Leistungsklage eines Arbeitslosen gegen die Bundesanstalt für

    Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R
    Dies hat der Senat bereits für Streitigkeiten über die Krankenversicherungspflicht der Rehabilitanden (BSGE 45, 296, 299 = SozR 2200 § 381 Nr. 26 S 66) und der Arbeitslosen (BSG SozR 3-4100 § 155 Nr. 4) entschieden.
  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 29/77

    Beiladung von Rehabilitanden bei Streit über deren versicherungsrechtliche

    Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R
    Dies hat der Senat bereits für Streitigkeiten über die Krankenversicherungspflicht der Rehabilitanden (BSGE 45, 296, 299 = SozR 2200 § 381 Nr. 26 S 66) und der Arbeitslosen (BSG SozR 3-4100 § 155 Nr. 4) entschieden.
  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
    Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R
    Im sozialgerichtlichen Verfahren richtet sich ein Antrag auch auf die Verurteilung des zuständigen Versicherungsträgers, wenn dieser beigeladen und seine Verurteilung nach § 75 Abs. 5 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zulässig ist (BSGE 9, 67, 70 und BSG SozR Nr. 26 zu § 75 SGG).
  • BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R

    Pflegeversicherung - Verhinderungspflege bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt

    Daher scheidet ein Anspruch auf Pflegegeld in diesen Fällen grundsätzlich aus und die Pflege wird mit den Leistungen der Verhinderungspflege sichergestellt (BSG SozR 3-2500 § 56 Nr. 2; sinngemäß ebenso BSG SozR 3-2600 § 3 Nr. 5) .
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R

    Private Pflegeversicherung - Rentenversicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig

    Besteht aber - wie vorliegend - Streit über die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, hat hierüber bei nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, bei denen das Einzugsstellenverfahren nicht gilt, zunächst der zuständige Träger der Rentenversicherung zu entscheiden (vgl BSG SozR 3-2600 § 3 Nr. 5 S 7).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 22. März 2001 (BSG SozR 3-2600 § 3 Nr. 5 S 6) ausgeführt hat, war für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson in der Rentenversicherung jedenfalls bis Ende 2000 der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig.

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat § 75 Abs. 5 SGG über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich für Leistungs- und Verpflichtungsklagen (vgl "verurteilt werden") in bestimmten Fällen auf Feststellungsklagen über die Versicherungs- und Beitragspflicht entsprechend angewandt (vgl BSGE 22, 173, 180 = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO S Aa11) und der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. März 2001 (SozR 3-2600 § 3 Nr. 5 S 7 ff) einen erst im Revisionsverfahren gestellten Antrag, die Versicherungs- und Beitragspflicht gegenüber dem beigeladenen Rentenversicherungsträger festzustellen, als zulässig angesehen.

    Klarheit brachte insoweit erst das genannte Urteil des Senats vom 22. März 2001 (BSG SozR 3-2600 § 3 Nr. 5 S 8).

    Auf ein Verwaltungsverfahren des Rentenversicherungsträgers konnte hier auch nicht deshalb verzichtet werden, weil die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Versicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen nicht ausdrücklich geregelt ist und die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers erst durch das BSG geklärt werden musste (vgl BSG SozR 3-2600 § 3 Nr. 5).

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle -

    So hat er eine Klage gegen den beigeladenen Rentenversicherungsträger auf Feststellung der Versicherungspflicht einer Pflegeperson als zulässig angesehen, nachdem zunächst die hierfür unzuständige Pflegekasse verklagt worden war (BSG SozR 3-2600 § 3 Nr. 5; ähnlich BSGE 22, 173, 179 f = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO S Aa 11).
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