Rechtsprechung
   BSG, 26.05.2004 - B 12 P 6/03 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsfreiheit freiwillig versicherter Bezieher von Erziehungsgeld

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Erziehungsgeld: Freiwillige zahlen auch ohne Einkommen Beiträge

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 28.6.2004)

    Elternzeit: Mindestbeitrag während Erziehungsgeldbezug bei freiwilligen Mitgliedern einer Krankenkasse

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2007 - L 9 KR 45/03  

    Beitragspflicht freiwillig Versicherter Mitglieder der Krankenversicherung bei

    Jedenfalls eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Umfang des sich hiernach fiktiv ergebenden Betrags (2002 26, 56 EUR kalendertäglich, 781, 67 EUR monatlich) ist damit unabhängig von Satzungsregelungen der einzelnen Kasse bei allen freiwillig Versicherten anzunehmen und der Beitragsbemessung zu Grunde zu legen (BSG, Urteil vom 26. Mai 2004 - B 12 P 6/03 R m.w.N. SozR 4-2500 § 224 Nr. 1), wie dies die Beklagte rechtsfehlerfrei getan hat.

    Das BSG hat zur Beitragsfreiheit von Bezieherinnen von Erziehungsgeld im Hinblick auf § 224 Abs. 1 SGB V in seinem Urteil vom 26. Mai 2004 (SozR 4-2500 § 224 Nr. 1) ausgeführt:.

  • SG Frankfurt/Main, 08.11.2006 - S 18 KR 959/05  

    Krankenversicherung - Fortbestehen der Mitgliedschaft bei Inanspruchnahme von

    Ab Beginn der Elternzeit sei die Klägerin grundsätzlich dem Personenkreis der "sonstig freiwillig Versicherten" zuzuordnen, da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 26.05.2004, B 12 P 6/03 R) auch während des Erziehungsgeldbezugs bzw. während der Elternzeit Beiträge von Mitgliedern zu zahlen seien, die davor wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und freiwillig versichert gewesen seien.

    Die Entscheidung des BSG vom 26.05.2004 (B 12 P 6/03 R) beschäftigt sich ebenfalls mit einem Fall, in dem die Versicherte freiwilliges Mitglied der Krankenkasse war und es während des Bezugs von Mutterschaftsgeld, der Inanspruchnahme von Elternzeit und des Bezugs von Erziehungsgeld auch blieb; eine Pflichtversicherung wie bei der Klägerin wurde dort nicht begründet.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - L 11 KR 64/06  

    Krankenversicherung

    Soweit die Klägerin die unterschiedliche Regelung beitragspflichtiger Einnahmen bei Pflichtversicherten und freiwilligen Mitgliedern rügt, ist längst geklärt, dass diese Ungleichbehandlung grundsätzlich sachlich gerechtfertigt ist (vgl. nur BSG SozR 3 - 2500 § 240 Nr. 6; BSG SozR 4 - 2500 § 224 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 3.3.2006 - B 12 KR 3/06 B; s. a. LSG NRW, Urteil vom 11.02.2005 - L 5 KR 203/04).
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - L 9 KR 37/04  

    Freiwilliges Mitglied; Beitragsfreiheit; Erziehungsgeld;

    Diese Entscheidung liegt vielmehr grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, der sich jedoch mit der von der Klägerin beanstandeten Regelung, die freiwillig Versicherten anders als die Pflichtversicherten im Interesse der Funktionsfähigkeit der Krankenversicherung mit Beiträgen in einer gewissen Mindesthöhe zu belasten, innerhalb des ihm durch die Verfassung eröffneten Spielraums bewegt (vgl. hierzu insgesamt Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. Mai 2004 - B 12 P 6/03 R - abgedruckt in SozR 4-2500 § 224 Nr. 1 sowie Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 27. Oktober 2004 - L 15 KR 48/02 -).
  • BSG, 03.03.2006 - B 12 KR 3/06 B  

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Es wäre daher unter anderem erforderlich gewesen darzulegen, warum die Frage der unterschiedlichen beitragsrechtlichen Behandlung Pflichtversicherter und freiwillig Krankenversicherter weiterhin klärungsbedürftig geblieben bzw erneut klärungsbedürftig geworden sein sollte, obwohl der Senat diese in ständiger Rechtsprechung für gerechtfertigt erachtet hat (vgl zuletzt die Nachweise im Urteil vom 26. Mai 2004, B 12 P 6/03 R, SozR 4-2500 § 224 Nr. 1 S 4).
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