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   BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B   

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BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B (https://dejure.org/2020,30747)
BSG, Entscheidung vom 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B (https://dejure.org/2020,30747)
BSG, Entscheidung vom 18. August 2020 - B 12 R 10/20 B (https://dejure.org/2020,30747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sozialversicherungsrechtlicher Status für eine Tätigkeit als Honorarärztin; Prägende Einbindung in die Organisations- und Weisungsstruktur eines Krankenhauses als Indiz für eine selbstständige Tätigkeit; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Sozialversicherungsrechtlicher Status für eine Tätigkeit als Honorarärztin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B
    Zur Begründung hat es ua auf die Entscheidungen des BSG vom 4.6.2019 (B 12 R 11/18 R ua) Bezug genommen.

    Die Beschwerdebegründung lässt aber eine substantiierte Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Einordnung der Tätigkeit von Honorarärzten als abhängige Beschäftigung ( BSG Urteile vom 4.6.2019 zB - B 12 R 11/18 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) vermissen.

    Insoweit reicht es nicht aus, wenn sich die Klägerin zur Weisungsgebundenheit oder zur Eingliederung in den Betrieb sowie zu weiteren Kriterien bei der Anwendung des § 7 SGB IV wie zB dem Unternehmerrisiko auf ältere Entscheidungen des BSG bezieht, ohne sich mit den Ausführungen dazu in der Entscheidung vom 4.6.2019 (aaO) zu beschäftigen.

    Mit der Behauptung, dass der dort zum Ausdruck kommende Wille des Gesetzgebers vom BSG zu Unrecht nicht berücksichtigt werde, breitet die Beschwerde nur ihre eigene Rechtsmeinung aus, ohne sich substantiiert mit den Ausführungen des BSG zu den regulatorischen Vorgaben für Krankenhausleistungen auseinanderzusetzen (vgl etwa BSG vom 4.6.2019, aaO, RdNr 26) und darzulegen, dass diesem Aspekt der Entscheidung mit gewichtigen Argumenten in Literatur und Rechtsprechung substantiell widersprochen würde; dies wäre aber erforderlich, um einen erneuten Klärungsbedarf aufzuzeigen (vgl BSG Beschluss vom 21.6.2016 - B 10 EG 5/16 B - juris RdNr 10; Karmanski in Roos/Wahrendorf, SGG , 2014, § 160a RdNr 53 mwN) .

    Hierzu fehlt es im Übrigen auch an Darlegungen dazu, ob und warum dem Unternehmerrisiko bei der Gesamtabwägung ein besonderes Gewicht (vgl BSG Urteil vom 4.6.2019, aaO, RdNr 26, 33) zukommen soll.

    Soweit sich die Klägerin auf den Typusbegriff der Beschäftigung bezieht, wäre eine nähere Befassung mit den Ausführungen des BSG veranlasst gewesen, dass eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses im konkreten Einzelfall erforderlich ist, die nicht von der Verkehrsanschauung ( BSG vom 4.6.2019, aaO, RdNr 15, 16) abhängt, sondern davon, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und welche Merkmale überwiegen (vgl BSG Urteil vom 4.6.2019, aaO, RdNr 14, ).

  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B
    Die Behauptung der inhaltlichen Unrichtigkeit kann aber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4) .
  • BVerfG, 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12

    Verpflichtung zum Neuerwerb einer Fachanwaltsbezeichnung bei Wiederzulassung zur

    Auszug aus BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B
    Denn das BVerfG habe zum Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ausgeführt (Urteil vom 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12 - juris) , dass es bei der Konkretisierung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale durch die Rechtsprechung prüfe, ob die Fachgerichte die gesetzgeberische Grundentscheidung respektierten und von den Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hätten.
  • BSG, 13.12.2017 - B 5 R 256/17 B

    Höhere Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung

    Auszug aus BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B
    Insoweit fehlt es an der erforderlichen Darstellung des Kontextes, in dem die angeblich divergierenden Rechtssätze jeweils stehen ( BSG Beschluss vom 13.12.2017 - B 5 R 256/17 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 19.03.2015 - B 12 KR 16/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung der

    Auszug aus BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B
    Damit geht auch dieses Vorbringen nicht über eine im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unbeachtliche Subsumtionsrüge hinaus (vgl BSG Beschluss vom 19.3.2015 - B 12 KR 16/14 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B
    Die Klägerin sieht auch eine Abweichung des LSG von der Entscheidung des BSG vom 25.4.2012 - B 12 KR 24/10 R (SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 zur Tätigkeit eines Familienhelfers für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe) .
  • BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Statusfeststellungsverfahren -

    Auszug aus BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B
    Ist sie noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der vom Beschwerdeführer als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN; s auch Beschluss vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B
    Schließlich ist darzulegen, dass der angestrebten Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Breitenwirkung zukommt (vgl BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG , der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschlüsse vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 18.08.2020 - B 12 R 10/20 B
    Ist sie noch nicht ausdrücklich entschieden, genügt es, dass schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der vom Beschwerdeführer als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG Beschluss vom 30.8.2016 - B 2 U 40/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 12 RdNr 7 mwN; s auch Beschluss vom 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 01.08.2016 - B 12 R 19/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung der

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2021 - L 7 BA 15/18

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Honorararzt

    Vielmehr ist - wie vorliegend geschehen- in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen (vgl. BSG, Beschluss vom 18. August 2020 - B 12 R 10/20 B -, juris Rn. 5), welche Umstände das Gesamtbild der Tätigkeit prägen und welche Merkmale überwiegen.
  • BSG, 17.02.2021 - B 5 RE 17/20 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Personal Trainer

    Zweifel bestehen deshalb, weil die Frage letztlich darauf zielt, ob die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung in seiner Tätigkeit als Personal Trainer gegeben sind oder nicht und damit auf das Ergebnis eines Subsumtionsvorgangs im Einzelfall (vgl dazu BSG Beschluss vom 18.8.2020 - B 12 R 10/20 B - juris RdNr 5) .
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