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   BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R   

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BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R (https://dejure.org/2021,2819)
BSG, Entscheidung vom 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R (https://dejure.org/2021,2819)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - B 12 R 21/18 R (https://dejure.org/2021,2819)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 SvEV
    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Nettolohnoptimierung - Tankgutscheine - Entgelte für die Bereitstellung von Werbeflächen

  • IWW
  • rewis.io

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Nettolohnoptimierung - Tankgutscheine - Entgelte für die Bereitstellung von Werbeflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungs- und Umlagebeiträgen sowie Säumniszuschlägen nach einer Betriebsprüfung Anforderungen an die Berücksichtigung von Tankgutscheinen und Werbeflächenentgelten als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Zuge der ...

  • datenbank.nwb.de

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Nettolohnoptimierung - Tankgutscheine - Entgelte für die Bereitstellung von Werbeflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Mehr Netto vom Brutto durch Tankgutscheine und Werbeeinnahmen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialversicherungspflichtige Tankgutscheine

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tankgutscheine, Shoppingcard und Werbeeinnahmen nach Entgeltumwandlung sind sozialversicherungspflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tankgutscheine, 44 EUR Shoppingcard und Werbeeinnahmen nach Entgeltumwandlung sind sozialversicherungspflichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Tankgutscheine statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Änderungen bei Altfällen bei 44-Euro-Sachbezug durch das Finanzamt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beitragspflicht bei Tankgutscheinen und Mieteinnahmen aus Werbeflächen am Privat-Pkw

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beitragspflicht von Tankgutscheinen und Werbeeinnahmen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Tankgutscheine statt Lohn - Reduzierung der Abgaben zur Sozialversicherung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Tankgutscheine statt Lohn - Reduzierung der Abgaben zur Sozialversicherung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Tankgutscheine und Werbeeinnahmen sind sozialversicherungspflichtig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nettolohnoptimierung verworfen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig - Steuerrechtliche Bagatellgrenze kommt nicht zur Anwendung

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Beitragsrecht

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 131, 260
  • NJW 2022, 350
  • NZS 2022, 26
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 41/10

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Kostenerstattung nicht

    Auszug aus BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R
    Er liegt auch dann vor, wenn Gutscheine überlassen werden, die zum Bezug einer vom Arbeitnehmer selbst auszuwählenden Sach- oder Dienstleistung berechtigen und die bei einem Dritten einzulösen oder auf den Kaufpreis anzurechnen sind (vgl BFH Urteil vom 11.11.2010 - VI R 41/10 - BFHE 232, 62 zu Benzingutscheinen) .

    Gewährt wurde mithin gerade nicht Kraftstoff oder ein Bezugsrecht für eine bestimmte Menge an Kraftstoff (vgl hierzu BFH Urteil vom 11.11.2010 - VI R 41/10 - BFHE 232, 62: "Gutschein über PKW-Treibstoff SUPER bleifrei - 29 Liter") .

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Auszug aus BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R
    Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Einnahmen umfasst jeden geldwerten Vorteil (vgl BSG Urteil vom 14.7.2004 - B 12 KR 10/02 R - SozR 4-5375 § 2 Nr. 1 RdNr 19) , der dem Versicherten in ursächlichem Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließt (BSG Urteil vom 26.4.2018 - B 5 R 26/16 R - BSGE 126, 14 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 18, RdNr 22 mwN) .

    Der erkennende Senat hat das "Zusätzlichkeitserfordernis" der SvEV zwar dann angenommen, wenn im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt und vom Arbeitgeber Direktversicherungsbeiträge gezahlt wurden (BSG Urteil vom 14.7.2004 - B 12 KR 10/02 R - BSGE 93, 109 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 1, RdNr 27) .

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen - Todesfallleistung

    Auszug aus BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R
    Die Anwendung von gesetzlichen Auslegungsregeln, anerkannten Auslegungsgrundsätzen, Denkgesetzen, Erfahrungssätzen oder Verfahrensvorschriften ist demgegenüber Teil der Rechtsanwendung des Tatsachengerichts und vom Revisionsgericht vollinhaltlich zu überprüfen (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 1/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 9 RdNr 34 mwN; BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 KR 22/12 R - SozR 4-2500 § 229 Nr. 17 RdNr 25 mwN) .
  • BSG, 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R

    Beitragsbemessung - Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten

    Auszug aus BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R
    § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz stellt die Umlagen zum Ausgleichsverfahren insoweit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung gleich (BSG Urteil vom 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R - BSGE 129, 247 = SozR 4-2500 § 223 Nr. 3, RdNr 12) .
  • BSG, 26.04.2018 - B 5 R 26/16 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Urlaubsabgeltung während dauerhafter

    Auszug aus BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R
    Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Einnahmen umfasst jeden geldwerten Vorteil (vgl BSG Urteil vom 14.7.2004 - B 12 KR 10/02 R - SozR 4-5375 § 2 Nr. 1 RdNr 19) , der dem Versicherten in ursächlichem Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließt (BSG Urteil vom 26.4.2018 - B 5 R 26/16 R - BSGE 126, 14 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 18, RdNr 22 mwN) .
  • BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 4/06 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Zahlungen zur Abgeltung eines Anspruchs auf

    Auszug aus BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R
    Hierzu gehören die Gegenleistungen des Arbeitgebers für die erbrachte Arbeitsleistung des Beschäftigten (BSG Urteil vom 7.3.2007 - B 12 KR 4/06 R - SozR 4-2400 § 14 Nr. 8 RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 17/97 R

    Technischer Verbesserungsvorschlag - Arbeitnehmererfindung - Prämie -

    Auszug aus BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R
    Die steuerrechtliche Beurteilung als Arbeitslohn (Arbeitsentgelt iS von § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) oder als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Arbeitseinkommen iS von § 15 Abs. 1 SGB IV) ist für das Beitragsrecht nicht maßgebend oder vorgreiflich (vgl BSG Urteil vom 26.3.1998 - B 12 KR 17/97 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 15 S 31) .
  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 1/19 R

    Bemessung des Erziehungsgeldes

    Auszug aus BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R
    Die Anwendung von gesetzlichen Auslegungsregeln, anerkannten Auslegungsgrundsätzen, Denkgesetzen, Erfahrungssätzen oder Verfahrensvorschriften ist demgegenüber Teil der Rechtsanwendung des Tatsachengerichts und vom Revisionsgericht vollinhaltlich zu überprüfen (vgl BSG Urteil vom 25.6.2020 - B 10 EG 1/19 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 9 RdNr 34 mwN; BSG Urteil vom 5.3.2014 - B 12 KR 22/12 R - SozR 4-2500 § 229 Nr. 17 RdNr 25 mwN) .
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R
    Darunter fallen in erster Linie der tarif- oder einzelvertraglich vereinbarte Bruttoverdienst (vgl BSG Urteil vom 14.7.2004 - B 12 KR 7/04 R - SozR 4-2400 § 22 Nr. 1 RdNr 19) , aber auch Sachbezüge (vgl BT-Drucks 7/4122 S 32) , also Sachgüter in Geldeswert.
  • BFH, 04.07.2018 - VI R 16/17

    Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

    Auszug aus BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R
    Wenn danach das arbeitsvertragliche Versprechen auf die Gewährung eines Sachbezugs gerichtet ist, kommt es auf die Art und Weise der Durchführung nicht (mehr) an (BFH Urteil vom 4.7.2018 - VI R 16/17 - BFHE 261, 543, 548 RdNr 26 ff) .
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 373/22

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Entgeltumwandlung - Lohnverzicht -

    Das zu erwartende Urteil des BSG unter dem Aktenzeichen B 12 R 80/17 B und B 12 R 21/18 R sei jedoch unmittelbar nach der Rechtskraft auszuwerten.

    Sie hat sich hierfür maßgeblich auf das Urteil des BSG vom 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R - und auf den Nichtanwendungserlass bezüglich des von der Klägerseite zitierten BFH-Urteils gestützt.

    Die Beklagte hat mit Schreiben vom 21.06.2021 die Pressemitteilung zum Urteil des BSG vom 23.02.2021 (B 12 R 21/18 R) vorgelegt und hat mitgeteilt, dass sie sich durch dieses Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt sehe.

    Der Bevollmächtigte der Klägerin hat mit Schreiben vom 25.10.2021 zum Urteil des BSG vom 23.02.2021 (B 12 R 21/18 R) mitgeteilt, dass dieses keine Auswirkungen auf den vorliegenden Sachverhalt habe.

    Das BSG habe nunmehr zum beitragsrechtlichen Zusätzlichkeitserfordernis mit Urteil vom 23.02.2021 (B 12 R 21/18 R) zwischen einem für das Beitragsrecht der Sozialversicherung wirksamen Entgeltverzicht und dem beitragsrechtlichen Zusätzlichkeitserfordernis differenziert.

    Dem stehe insbesondere auch die Entscheidung des BSG vom 23.02.2021 (Az.: B 12 R 21/18 R) nicht entgegen.

    Dem stehe das Urteil des BSG vom 23.02.2021, Az.: B 12 R 21/18 R (juris) nicht entgegen.

    Im Übrigen sei das Urteil des BSG vom 23.2.2021 (B 12 R 21/18 R - DStR 2021, 2212) vorliegend nicht einschlägig, da es zu Sachverhalten ergangen sei, deren Beurteilung hier nicht anstehe.

    Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Einnahmen umfasst jeden geldwerten Vorteil (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R -, juris Rdnr. 11 m.w.N.), der dem Versicherten in ursächlichem Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließt (BSG, Urteil vom 26.04.2018 - B 5 R 26/16 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 18, Rdnr. 22 m.w.N.).

    "Zusätzlich" werden Zuwendungen aber nicht gewährt, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung Bestandteil des Vergütungsanspruchs sind (vgl. BSG, Urteil vom 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R -, Rdnr. 19 juris, wonach Tankgutscheine und Werbeeinnahmen, die als "neue Gehaltsanteile" an die Stelle des bisherigen Bruttolohns traten, nicht "zusätzlich" gewährt wurden).

    Daher handelt es sich bei den freiwilligen Leistungen um von der Grundvergütung rechtlich getrennte Leistungen und nicht um Surrogate derselben (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R -, juris Rdnr. 19 ff.).

    Die Revision war vorliegend zuzulassen, da das Urteil des BSG vom 23.02.2021 (B 12 R 21/18 R -, juris) nicht alle der hier streitigen Leistungen erfasst und insoweit auch über eine rechtlich unabhängige Vereinbarung des Lohnverzichts sowie der gesonderten, unter Freiwilligkeitsvorbehalt stehenden Leistung bislang noch nicht bundesgerichtlich entschieden worden ist (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGG).

  • SG Münster, 20.09.2021 - S 14 BA 32/21
    zu BSG Urt. v. 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R, juris) .

    " Fehlt es im Beitragsrecht an einer Geltungsanordnung hinsichtlich des Steuerrechts, tragen unterschiedliche Beurteilungen in der Regel den Besonderheiten der jeweiligen Rechtsmaterie Rechnung." ( so zuletzt BSG Urt. v. 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R juris Rn. 23 ).

    23.02.2021 ,aaO ,wird hier nunmehr jedoch anders gewichtet, vgl. Besprechung Zieglmeier, jurisPR-SozR 18/2021 vom 09.09.2021, Anm. 2 zu: BSG,Urt. v. 23.02.2021, aaO .

    Arbeitsrechtliche Hinderungsgründe können sich gerade eben z.B. aus dem MiLoG, § 5 TVG oder dem AEntG ergeben ( ebenso Zieglmeier, jurisPR-SozR 18/2021 vom 09.09.2021,Anm. 2 Bespr. zu BSG Urt. v. 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R, juris) .

    Das BSG Urt. v. 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R , juris Rn.21 ebenso WzS 2021, 177sowie SGb 2021, 229 und DStR 2021, 2212 - 2214 , besagt insoweit u.a., dass Tankgutscheine auch sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV darstellen, wenn sie wie hier ebenfalls als Surrogat an die Stelle des bisherigen Arbeitsentgeltes träten.

    Insoweit weist die erkennende Kammer noch ergänzend auf die Besprechung von Zieglmeier, jurisPR-SozR 18/2021 vom 09.09.2021, Anm. 2 , BSG Urt. v. 23.02.2021, aaO., hin.

  • BSG, 18.10.2022 - B 12 R 7/20 R

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen aufgrund

    Darunter fallen in erster Linie der tarif- oder einzelvertraglich vereinbarte Bruttoverdienst, aber auch Sachbezüge, also Sachgüter in Geldeswert (BSG Urteil vom 23.2.2021 - B 12 R 21/18 R - BSGE 131, 260 = SozR 4-2400 § 14 Nr. 25, RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 8/20 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Das LSG ist unter Auswertung der Inhalte des arbeitsgerichtlichen Vergleichs und der Lohnabrechnungen des vormaligen Arbeitgebers für August und September 2018 zu diesem Ergebnis gelangt, ohne dass diese Würdigung revisionsrechtlich zu beanstanden ist (vgl zur Prüfungstiefe bei in arbeitsgerichtlichen Vergleichen zugestandenen Entgeltansprüchen und deren fraglicher Tatbestandswirkung nur BSG vom 29.6.2000 - B 11 AL 35/99 R - BSGE 87, 1, 2 = SozR 3-4100 § 141a Nr. 2 S 6, juris RdNr 14 mwN; vgl zur Prüfung durch das Revisionsgericht etwa BSG vom 23.2.2021 - B 12 R 21/18 R - juris RdNr 13, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2400 § 14 Nr. 25 vorgesehen).
  • LSG Bayern, 22.09.2021 - L 16 BA 11/20

    Beitragsrecht: Beitragserhebung bei Verpflegungsmehraufwendungen als

    "Zusätzlich" werden Zuwendungen aber nicht gewährt, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung Bestandteil des Vergütungsanspruchs sind (vgl. BSG, Urteil vom 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R, Rdnr. 19 juris, wonach Tankgutscheine und Werbeeinnahmen, die als "neue Gehaltsanteile" an die Stelle des bisherigen Bruttolohns traten, nicht "zusätzlich" gewährt wurden).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22

    Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit

    Darunter fallen in erster Linie der tarif- oder einzelvertraglich vereinbarte Bruttoverdienst, aber auch Sachbezüge, also Sachgüter in Geldeswert (BSG, Urteil vom 23.2.2021 - B 12 R 21/18 R - BSGE 131, 260, RdNr 11 mwN; BSG, U.v. 18. Oktober 2022 - B 12 R 7/20 R -, Rn. 22, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 26/22

    Entstehungsprinzip; Lebensstandardprinzip; Referenzzeitraum; Schätzung;

    Darunter fallen in erster Linie der tarif- oder einzelvertraglich vereinbarte Bruttoverdienst, aber auch Sachbezüge, also Sachgüter in Geldeswert (BSG, Urteil vom 23.2.2021 - B 12 R 21/18 R - BSGE 131, 260 = SozR 4-2400 § 14 Nr. 25, RdNr 11 mwN; BSG, U.v. 18. Oktober 2022 - B 12 R 7/20 R -, Rn. 22, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - L 8 BA 188/21

    Rechtmäßigkeit einer im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellten

    Ihre Rechtsauffassung werde durch das Urteil des BSG vom 23.2.2021 (B 12 R 21/18 R) bestätigt.

    Zusätzlich zu Löhnen und Gehältern werden jedenfalls nicht Einnahmen gewährt, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung Bestandteil des Vergütungsanspruchs sind (BSG Urt. v. 23.2.2021 - B 12 R 21/18 R - juris Rn. 19).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2023 - L 7 BA 2862/20

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Vorenthaltung von

    Darunter fallen in erster Linie der tarif- oder einzelvertraglich vereinbarte Bruttoverdienst (vgl. BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R - juris Rdnr. 19), aber auch Sachbezüge (vgl. BT-Drucks 7/4122 S. 32), also Sachgüter in Geldeswert (BSG, Urteil vom 23. Februar 2021 - B 12 R 21/18 R - juris Rdnr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - L 8 BA 187/21

    Rechtmäßigkeit einer Beitragsforderung im Anschluss an eine Betriebsprüfung;

    Ihre Rechtsauffassung werde durch das Urteil des BSG vom 23.2.2021 (B 12 R 21/18 R) bestätigt.

    Zusätzlich zu Löhnen und Gehältern werden jedenfalls nicht Einnahmen gewährt, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung Bestandteil des Vergütungsanspruchs sind (BSG Urt. v. 23.2.2021 - B 12 R 21/18 R - juris Rn. 19).

  • SG Regensburg, 20.05.2021 - S 3 BA 30/18

    Nettolohnoptimierung: Internetzuschuss

  • LSG Sachsen, 14.07.2022 - L 9 BA 49/18
  • LSG Bayern, 06.06.2023 - L 7 BA 80/22

    Warengutscheine, Dienstleistungen, Rabattfreibetrag,

  • SG München, 22.11.2023 - S 11 BA 141/20

    Beiträge zur Direktversicherung, Zusätzlichkeitserfordernis, Malus/Lohnverzicht

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