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   BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R   

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https://dejure.org/2017,8542
BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R (https://dejure.org/2017,8542)
BSG, Entscheidung vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R (https://dejure.org/2017,8542)
BSG, Entscheidung vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R (https://dejure.org/2017,8542)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach § 30 SGB 8 - Möglichkeit der Eigenvorsorge infolge der Höhe des vereinbarten Honorars - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 8a SGB 8, § 30 SGB 8
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach § 30 SGB 8 - Möglichkeit der Eigenvorsorge infolge der Höhe des vereinbarten Honorars - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Erziehungsbeistandes in der Jugendhilfe auf der Grundlage eines Honorarvertrages; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Status als Arbeitnehmer i. S. d. Sozialversicherung - Honorarhöhe als Bewertungskriterium im Rahmen der Gesamtschau

  • rabüro.de

    Vergütungssatz deutlich über Stundenlohn Indiz für Selbstständigkeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Tätigkeit als Erziehungsbeistand - keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Gesamtschau aller Umstände erforderlich - § 7 Abs. 1 SGB IV - § 4 Abs. 2 SGB VIII - hier keine Eingliederung in das Unternehmen - keine Weisungsgebundenheit - höchstpersönliche ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach § 30 SGB 8 - Möglichkeit der Eigenvorsorge infolge der Höhe des vereinbarten Honorars - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Erziehungsbeistandes in der Jugendhilfe auf der Grundlage eines Honorarvertrages; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1 ; SGB VIII § 30 ; SGG § 103
    Keine Sozialversicherungspflicht eines Erziehungsbeistandes in der Jugendhilfe auf der Grundlage eines Honorarvertrages

  • datenbank.nwb.de

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach § 30 SGB 8 - Möglichkeit der Eigenvorsorge infolge der Höhe des vereinbarten Honorars - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ermöglicht ein relativ hohes Honorar einer Honorarkraft Eigenvorsorge, ist dies ein gewichtiges Indiz für ihre Selbstständigkeit

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ermöglicht ein relativ hohes Honorar einer Honorarkraft Eigenvorsorge, ist dies ein gewichtiges Indiz für ihre Selbstständigkeit

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung und des Rechts der Arbeitsförderung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verdienst als wichtiges Indiz für die Selbständigkeit von Honorarkräften

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ermöglicht ein relativ hohes Honorar einer Honorarkraft Eigenvorsorge, ist dies ein gewichtiges Indiz für ihre Selbstständigkeit

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Je höher das Honorar, desto selbständiger?

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Indizien für Selbstständigkeit einer Honorarkraft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermöglicht ein relativ hohes Honorar einer Honorarkraft Eigenvorsorge, ist dies ein gewichtiges Indiz für ihre Selbstständigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Selbstständigkeit einer Honorarkraft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hohes Honorar spricht gegen Scheinselbständigkeit

  • rechtsanwaelte-naujokat.de (Kurzinformation)

    Je höher, desto selbständiger!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Honorar als Indiz für selbständige Tätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Durchbruch für Freelancer/freie Mitarbeiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Honorarhöhe als Indiz für eine echte Selbstständigkeit

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Honorarhöhe als ausschlaggebendes Kriterium für Selbständigkeit?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Honorararzt - Schließt ein hohes Honorar eine abhängige Beschäftigung aus?

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Hohes Honorar als Indiz für selbstständige Tätigkeit

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Honorarhöhe als wichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Hohe Honorare deuten auf Selbstständigkeit hin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Im Verein eingegliederter Sporttrainer ist angestellt und nicht selbstständig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Scheinselbständigkeit und Selbständigkeit: Hohes Honorar als Kriterium

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Sozialversicherungspflicht von Heilpädagogen auf Honorarbasis - Eigenvorsorge durch hohes Honorar ermöglicht

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Lichtschimmer am Horizont für Freelancer - Bundessozialgericht führt die Honorarhöhe als neues Indiz gegen Scheinselbständigkeit ein

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 123, 50
  • NZA 2017, 1173
  • NZS 2017, 664
  • FamRZ 2017, 1632
  • BB 2017, 2555
 
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Wird zitiert von ... (389)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
    Das kann bei manchen Tätigkeiten dazu führen, dass sie in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (zB BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr 17 ; BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr 11 mwN ; vgl auch BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R - Die Beiträge Beilage 2016, 445 einerseits und anderseits BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 ) .

    Daher musste das LSG nicht zwischen den einzelnen Beistandschaften differenzieren, obwohl es im Übrigen zutreffend berücksichtigt hat, dass bei Vertragsgestaltungen der vorliegenden Art - keine Rahmenvereinbarung mit einer Pflicht zur Übernahme einzelner Erziehungsbeistandschaften - für die Frage der Versicherungspflicht jeweils auf die Verhältnisse abzustellen ist, die nach Annahme des einzelnen Auftragsangebots während dessen Durchführung bestehen (vgl BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 19 mwN ) .

    Deren Anschaffung speziell für die Tätigkeit als Erziehungsbeistand wäre nach der Rechtsprechung des BSG aber erforderlich, um diese Investitionen gegen Beschäftigung (und für selbstständige Tätigkeit) werten zu können; denn nur dann könnte das hierfür aufgewandte Kapital bei Verlust des Auftrags und/oder Ausbleiben weiterer Aufträge als verloren und damit als Realisierung eines unternehmerischen Investitionsrisikos angesehen werden (vgl BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 37 ) .

    e) Zwar hat das LSG entgegen der Rechtsprechung des BSG (hierzu BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 27 mwN ) die Nichtgewährung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie von Urlaubsgeld als Indiz für die selbstständige Tätigkeit des Beigeladenen zu 1. gewertet.

    Geht es wie vorliegend um reine Dienstleistungen, ist anders als bei der Erstellung zB eines materiellen Produkts - ein erfolgsabhängiges Entgelt aufgrund der Eigenheiten der zu erbringenden Leistung nicht zu erwarten (trotz regelmäßig zeitabhängigen Entgelts Selbstständigkeit für nicht ausgeschlossen erachtet: BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr 11 mwN ; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 17, 30 ; vgl aber auch BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 31 ) .

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 R 13/09 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige

    Auszug aus BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
    Das kann bei manchen Tätigkeiten dazu führen, dass sie in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (zB BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr 17 ; BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr 11 mwN ; vgl auch BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R - Die Beiträge Beilage 2016, 445 einerseits und anderseits BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 ) .

    Geht es wie vorliegend um reine Dienstleistungen, ist anders als bei der Erstellung zB eines materiellen Produkts - ein erfolgsabhängiges Entgelt aufgrund der Eigenheiten der zu erbringenden Leistung nicht zu erwarten (trotz regelmäßig zeitabhängigen Entgelts Selbstständigkeit für nicht ausgeschlossen erachtet: BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr 11 mwN ; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 17, 30 ; vgl aber auch BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 31 ) .

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
    Dies hat der Senat bereits in mehreren Urteilen deutlich gemacht (BSG Urteile vom 25.4.2012 - B 12 KR 24/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 RdNr 18 ff und - B 12 KR 14/10 R - RdNr 17 ff des Umdrucks; vgl zur allenfalls indiziellen Bedeutung leistungsrechtlicher Vorgaben des SGB V für den Status im Bereich der Heilmittelversorgung BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 RdNr 26 ff ) und wird selbst von der Beklagten nicht (mehr) bezweifelt.

    Allerdings handelt es sich auch bei der Honorarhöhe nur um eines von uU vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien, weshalb weder an die Vergleichbarkeit der betrachteten Tätigkeiten noch an den Vergleich der hieraus jeweils erzielten Entgelte bzw Honorare überspannte Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl etwa BSG Urteil vom 25.4.2012 - B 12 KR 24/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 RdNr 29 f) .

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
    Das kann bei manchen Tätigkeiten dazu führen, dass sie in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (zB BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr 17 ; BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr 11 mwN ; vgl auch BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R - Die Beiträge Beilage 2016, 445 einerseits und anderseits BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 ) .

    Geht es wie vorliegend um reine Dienstleistungen, ist anders als bei der Erstellung zB eines materiellen Produkts - ein erfolgsabhängiges Entgelt aufgrund der Eigenheiten der zu erbringenden Leistung nicht zu erwarten (trotz regelmäßig zeitabhängigen Entgelts Selbstständigkeit für nicht ausgeschlossen erachtet: BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr 11 mwN ; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 17, 30 ; vgl aber auch BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 31 ) .

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
    Dies hat der Senat bereits in mehreren Urteilen deutlich gemacht (BSG Urteile vom 25.4.2012 - B 12 KR 24/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 RdNr 18 ff und - B 12 KR 14/10 R - RdNr 17 ff des Umdrucks; vgl zur allenfalls indiziellen Bedeutung leistungsrechtlicher Vorgaben des SGB V für den Status im Bereich der Heilmittelversorgung BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 RdNr 26 ff ) und wird selbst von der Beklagten nicht (mehr) bezweifelt.

    Zudem hat das LSG festgestellt, dass der Beigeladene zu 1. tatsächlich "weder an Supervisionen noch an kollegialen Beratungen" - also auch nicht etwa an Teambesprechungen (vgl zu deren möglicher Bedeutung BSG Urteil vom 25.4.2012 - B 12 KR 14/10 R - Juris RdNr 27) - teilgenommen hat.

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
    Dies hat der Senat bereits in mehreren Urteilen deutlich gemacht (BSG Urteile vom 25.4.2012 - B 12 KR 24/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 RdNr 18 ff und - B 12 KR 14/10 R - RdNr 17 ff des Umdrucks; vgl zur allenfalls indiziellen Bedeutung leistungsrechtlicher Vorgaben des SGB V für den Status im Bereich der Heilmittelversorgung BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 RdNr 26 ff ) und wird selbst von der Beklagten nicht (mehr) bezweifelt.
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
    Es ist dabei zu Recht vom Inhalt der zwischen dem Kläger und dem Beigeladenen zu 1. geschlossenen schriftlichen Honorarverträge ausgegangen und hat nach Prüfung festgestellt, dass die dort getroffenen Vereinbarungen den tatsächlichen Verhältnissen bei der Durchführung der vom Beigeladenen zu 1. verrichteten Tätigkeit entsprachen, die Verträge also tatsächlich "gelebt" wurden (vgl zu diesem Vorgehen zB BSG Urteil vom 29.7.2015 - B 12 KR 23/13 R - BSGE 119, 216 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 24, RdNr 17 ff ) .
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

    Auszug aus BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
    Insbesondere erfüllt die Revisionsbegründung die hierfür geltenden Anforderungen (vgl hierzu Urteil des Senats vom 31.3.2017 - B 12 KR 16/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild prägen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 15 mwN ; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild prägen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 15 mwN ; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 22/09 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Sozialhilfeempfänger -

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 1/12 R

    Arbeitslosenversicherung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Es ist ferner darzulegen, zu welchem Ergebnis nach Auffassung des Revisionsklägers die für erforderlich gehaltenen Ermittlungen geführt hätten und dass hieraus die Möglichkeit folgt, dass das Gericht ohne den geltend gemachten Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 30 RdNr 14 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 31 RdNr 17 mwN und BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 30 RdNr 21 mwN, jeweils auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 17 und BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, RdNr 21 ; BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit steht auch einem objektiven Weisungsrecht nicht gleich (BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, RdNr 35 ) .

    h) Die Honorarhöhe ist nur eines von vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien (vgl BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, RdNr 50 ) , das vorliegend nicht ausschlaggebend ist.

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - BSGE 124, 37 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 31, RdNr 17 und BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, RdNr 21 ; BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit steht auch einem objektiven Weisungsrecht nicht gleich (BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, RdNr 35 ) .

    h) Die Honorarhöhe ist nur eines von vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien (vgl BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, RdNr 50 ) , das vorliegend nicht ausschlaggebend ist.

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Rechtsprechung
   BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23704
BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B (https://dejure.org/2015,23704)
BSG, Entscheidung vom 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B (https://dejure.org/2015,23704)
BSG, Entscheidung vom 10. August 2015 - B 12 R 7/15 B (https://dejure.org/2015,23704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz; Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz; Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4 mwN).

    Soweit - wie hier - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B
    "Erstreckt sich die Auffassung des BSG, ein Geschäftsführer sei dann nicht abhängig beschäftigt, wenn er aufgrund seiner Gesellschafterstellung Beschlüsse und Einzelanweisungen an sich bei Bedarf jederzeit verhindern könne (BSG v. 8.8.1990, 11 RAr 77/89, BSG 25.1.2006, B 12 KR 40/04 R), auf eine hypothetisch änderbare künftige Rechtslage? Muss mit anderen Worten ein geschäftsführender Gesellschafter auch die Veränderung der zum Beurteilungszeitpunkt geltenden Rechtslage jederzeit - in Zukunft - verhindern können?".
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 107/03 B

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und Verneinung des

    Auszug aus BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B
    Einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 61 Abs. 1 SGG, § 169 S 1 GVG) zeigt die Klägerin in der Beschwerdebegründung jedenfalls deshalb nicht auf, weil sie nicht darlegt, dass das Berufungsgericht die Beeinträchtigung der Öffentlichkeit kannte oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können (vgl allgemein zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 28.4.2004 - B 6 KA 107/03 B - Juris mwN; BSG Beschluss vom 29.1.2008 - B 7/7a AL 128/06 B - Juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 61 RdNr 4a mwN).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 128/06 B

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B
    Einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 61 Abs. 1 SGG, § 169 S 1 GVG) zeigt die Klägerin in der Beschwerdebegründung jedenfalls deshalb nicht auf, weil sie nicht darlegt, dass das Berufungsgericht die Beeinträchtigung der Öffentlichkeit kannte oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können (vgl allgemein zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 28.4.2004 - B 6 KA 107/03 B - Juris mwN; BSG Beschluss vom 29.1.2008 - B 7/7a AL 128/06 B - Juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 61 RdNr 4a mwN).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B
    Hierzu hätte aber schon deshalb Anlass bestanden, weil sich das BSG insbesondere bei Familienunternehmen wiederholt mit der Frage der Qualität der Befugnisse eines vermeintlich Selbstständigen bei der behaupteten alleinigen Unternehmensleitung im Fall eines familiären Zerwürfnisses befasst hat (vgl BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 29; BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 RdNr 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 8 R 296/13

    Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

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