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   BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R   

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https://dejure.org/2005,4552
BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R (https://dejure.org/2005,4552)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R (https://dejure.org/2005,4552)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 14/04 R (https://dejure.org/2005,4552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer selbstständigen Aerobic-Trainerin - keine Sachentscheidung des Berufungsgerichts aufgrund inhaltlicher Wiedergabe eines Beteiligtenvortrags im Urteil - prozessordnungsgemäße Tatsachenfeststellung - berufskundliche ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflichtigkeit eines Lehrers in der gesetzlichen Rentenversicherung; Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen eines Gerichts für eine abschließende Entscheidung über die Rentenversicherungspflicht eines Lehrers; Voraussetzungen für das Vorliegen ...

  • Judicialis

    SGG § 103; ; SGG § 106; ; GG Art 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1; SGG § 128 Abs. 1
    Rentenversicherungsversicherungspflicht einer selbstständigen Aerobic-Trainerin, ordnungsgemäße Tatsachenfeststellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aerobiclehrerin als selbständige Lehrerin grundsätzlich rentenversicherungspflichtig

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R

    Rentenversicherungspflicht - selbstständiger Aerobictrainer/-lehrer -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R
    Wie der Senat in seiner Entscheidung in der Parallel-Streitsache B 12 RA 6/04 R vom heutigen Tage umfassend dargelegt und ausführlich begründet hat, sind die Voraussetzungen einer Tätigkeit als Lehrer im hier allein maßgeblichen sozialversicherungsrechtlichen Sinn des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI bereits dann erfüllt, wenn im konkreten Fall - und nicht nur ausweislich abstrakter Tätigkeitsbeschreibungen oder Berufsbilder - eine (wenn auch flüchtige) spezielle Fähigkeit durch praktischen Unterricht vermittelt wird.
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - medizinische

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R
    Da es sich bei den insofern erforderlichen berufskundlichen Erkenntnissen nicht um allgemein gültige Tatsachen handelt, hätte das LSG seine behauptete Sachkunde nach Inhalt und Umfang darlegen und den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen (vgl exemplarisch BSG Urteil vom 5. März 2002, B 2 U 27/01 R, ZfS 2002, 237).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R
    Es genügt daher nicht, wenn der Vortrag der Beteiligten nur inhaltlich referiert wird, ohne dass das Gericht die Aussagen bewertet und mitteilt, inwiefern es sie für zutreffend erachtet, sie sich zu Eigen macht und daher seiner rechtlichen Überzeugungsbildung zu Grunde legt (vgl entsprechend zur fehlenden Feststellungsqualität der kommentarlosen wörtlichen Wiedergabe einer Zeugenaussage BSG Urteil vom 26. Oktober 2004, B 2 U 16/04 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, juris-Nr: KSRE039321522).
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

    Dabei kann sozialversicherungsrechtlich bereits jede Anleitung zu einem gemeinsamen Tun genügen (vgl insofern zur Rentenversicherungspflicht von Aerobic-Trainern: BSG Urteile vom 22.6.2005 - B 12 RA 6/04 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 und B 12 RA 14/04 R - Juris sowie vom 27.9.2007 - B 12 R 12/06 R - USK 2007-66) , selbst wenn sie keinerlei Gedächtnisspuren hinterlässt und das angeleitete gemeinsame Tun deshalb außerhalb des Unterrichts nicht reproduziert werden kann (BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 RdNr 22) .

    Im Übrigen hängt der weite Versicherungspflichttatbestand nicht von einer bestimmten Geisteshaltung oder Weltanschauung ab (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9) und enthält weder Vorgaben zu den Lehrinhalten und Lernzielen, zum Niveau (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN) , zur Qualität, Methode und Form des Unterrichts (zB Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) noch zur Qualifikation des Lehrers oder zur Vorbildung seiner Schüler und erfordert keine Teilnahmepflicht oder Leistungskontrolle der Teilnehmer und kein Ausstellen von Zeugnissen oder Bescheinigungen (zum Ganzen: BSG Urteile vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 11 und vom 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11, RdNr 13; Segebrecht in Kreikebohm, SGB VI, 4. Aufl 2013, § 2 RdNr 3; von Koch, BeckOK SGB VI, Stand: 1.3.2015, § 2 RdNr 4) .

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

    Es liegen keine revisionsrechtlich verwertbaren Feststellungen vor, wenn das Berufungsgericht den Vortrag der Beteiligten lediglich inhaltlich referiert oder den Text der Entscheidungsgründe des SG wörtlich wiedergibt ("copy-and-paste"), sofern nicht erkennbar ist, welche Tatsachen es seiner Entscheidung aufgrund eigener Erkenntnis zugrunde gelegt hat (vgl BSG Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 12; BSG Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 3 RdNr 17) .
  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 2/17 R

    Soziale Entschädigung bei Internierung in unmittelbarer Nähe von

    Für das BSG bindend festgestellt sind nur solche Tatsachen, die das LSG erkennbar für zutreffend erachtet, sich zu eigen macht und daher seiner rechtlichen Überzeugungsbildung zugrunde legt ( stRspr , vgl zB BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - Juris RdNr 27 - zur Veröffentlichung in SozR 4-2400 § 7 Nr. 34 vorgesehen; BSG Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 3 = Juris RdNr 17; BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 12; BSG Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 = Juris RdNr 17) .
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Die bloße Wiedergabe von Aussagen Dritter in wörtlicher Rede oder mit dem Zusatz "nach Angabe von ..." reicht als Tatsachenfeststellung nicht aus (BSG SozR 4-1500 § 163 Nr. 1; SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; siehe auch Urteil des 12. Senats des BSG vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 14/04 R).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VG 2/07 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Gewaltandrohung - objektiv erhöhte

    Erforderlich ist in jedem Fall, dass das Gericht die Feststellung des Sachverhalts aufgrund eigener Erkenntnis vornimmt und dies hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt (BSG SozR 4-1500 § 163 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 RdNr 9; BSG, Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - RdNr 12 juris).
  • LSG Hessen, 28.03.2023 - L 2 R 214/22

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Yoga-Lehrerin in der gesetzlichen

    Besondere Anforderungen sind weder an die Vorkenntnisse des Lehrers, seine pädagogischen Fähigkeiten, die Form des Unterrichts (Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) oder die Art der Vermittlung noch an die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zu stellen (BSG, Urteile vom 22. Juni 2005, B 12 RA 14/04 R und 12. Dezember 2007, B 12 KR 8/07 R).

    Es genügt jede Anleitung zu einem gemeinsamen Tun, selbst wenn sie keinerlei Gedächtnisspuren hinterlässt und das angeleitete gemeinsame Tun deshalb außerhalb des Unterrichts nicht reproduziert werden kann (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 12 RA 14/04 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - L 3 R 305/18

    Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig

    Dabei kann sozialversicherungsrechtlich bereits jede Anleitung zu einem gemeinsamen Tun genügen (vgl insofern zur Rentenversicherungspflicht von Aerobic-Trainern: BSG Urteile vom 22.6.2005 - B 12 RA 6/04 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 und B 12 RA 14/04 R - Juris sowie vom 27.9.2007 - B 12 R 12/06 R - USK 2007-66), selbst wenn sie keinerlei Gedächtnisspuren hinterlässt und das angeleitete gemeinsame Tun deshalb außerhalb des Unterrichts nicht reproduziert werden kann (BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 RdNr 22).

    Im Übrigen hängt der weite Versicherungspflichttatbestand nicht von einer bestimmten Geisteshaltung oder Weltanschauung ab (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9) und enthält weder Vorgaben zu den Lehrinhalten und Lernzielen, zum Niveau (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN), zur Qualität, Methode und Form des Unterrichts (zB Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) noch zur Qualifikation des Lehrers oder zur Vorbildung seiner Schüler und erfordert keine Teilnahmepflicht oder Leistungskontrolle der Teilnehmer und kein Ausstellen von Zeugnissen oder Bescheinigungen (zum Ganzen: BSG Urteile vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 11 und vom 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11, RdNr 13; Segebrecht in Kreikebohm, SGB VI, 4. Aufl 2013, § 2 RdNr 3; von Koch, BeckOK SGB VI, Stand: 1.3.2015, § 2 RdNr 4).

  • LSG Bayern, 17.03.2010 - L 13 R 550/09

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger

    Der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Juni 2005 (Az.: B 12 RA 6/04 R bzw. B 12 RA 14/04) habe ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen.
  • BSG, 11.12.2008 - B 9/9a SB 4/07 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - GdB-Bewertung - Einstellungsqualität

    Das BSG darf einer abschließenden Entscheidung nur die einzelfallbezogenen Tatsachen zu Grunde legen, die das LSG als letzte Tatsacheninstanz festgestellt hat, von deren Vorliegen es sich selbst als wahr überzeugt hat (vgl zum Begriff der tatsächlichen Feststellung BSG SozR 4-1500 § 163 Nr. 1 RdNr 13; SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 RdNr 9; Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - juris).
  • LSG Bayern, 20.12.2006 - L 19 R 304/05

    Bestehen einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Denn auch dann handelt es sich um die Vermittlung einer - wenn auch flüchtigen - speziellen Fähigkeit durch praktischen Unterricht in der organisierten Form eines Kurses im institutionellen Rahmen des jeweiligen Studios (Urteile BSG vom 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R - und - B 12 RA 14/04 R -).

    Denn ein solches Training zu organisieren und die Übungsstunden jeweils mit allgemeinen Anweisungen an die Gruppe zu begleiten, ist bereits ausreichend, die Voraussetzungen einer Tätigkeit als Lehrer zu erfüllen (BSG Urteil vom 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R -).

  • SG Darmstadt, 21.07.2022 - S 2 R 165/19
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 7 R 3819/15

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - freier Mitarbeiter, der in

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2022 - L 4 R 73/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Trainer bzw Vereinssportlehrer -

  • BSG, 08.07.2010 - B 13 R 475/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - unzureichende Sachaufklärung -

  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2011 - L 11 R 4166/09

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer selbstständig tätigen

  • BSG, 18.12.2009 - B 12 R 13/09 B
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