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   BSG, 18.12.2001 - B 12 RA 4/01 R   

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https://dejure.org/2001,3739
BSG, 18.12.2001 - B 12 RA 4/01 R (https://dejure.org/2001,3739)
BSG, Entscheidung vom 18.12.2001 - B 12 RA 4/01 R (https://dejure.org/2001,3739)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - B 12 RA 4/01 R (https://dejure.org/2001,3739)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Private Rentenversicherung - Selbstständig - Beitragslücke - Zulassung - Nachträglichen Beitragszahlung - Frist - Verschulden - Zurechnung

  • Judicialis

    SGB VI § 197 Abs 3; ; SGB I § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Entrichtung von Beiträgen nach § 198 S 1 SGB VI

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.05.1992 - 12 RK 45/91

    Rentenversicherung - Freiwillige Beiträge - Bargeldlos - Unregelmäßig - Hinweis

    Auszug aus BSG, 18.12.2001 - B 12 RA 4/01 R
    Soweit der Senat außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens eine Pflicht des Versicherungsträgers angenommen hat, ohne Beratungsbegehren auf die seit 1984 geänderte Rechtslage zum Erhalt der Anwartschaft auf Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit hinzuweisen, beruhte das auf einem früheren Fehlverhalten des Versicherungsträgers (BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 6).
  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

    Auszug aus BSG, 18.12.2001 - B 12 RA 4/01 R
    Ein derartiger Sachverhalt lag dem von der Revision erwähnten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. August 2000 (B 13 RJ 87/98 R) zugrunde.
  • BSG, 06.06.2023 - B 12 R 14/21 R

    Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung -

    aa) Das BSG (Urteil vom 18.12.2001 - B 12 RA 4/01 R - juris RdNr 14) ist bei einer Beitragslücke von einem Jahr von einer besonderen Härte ausgegangen, wenn deswegen die Anwartschaft auf Berufs- oder Erwerbsfähigkeitsrente nicht gewahrt werde.

    Ohne ein solches Begehren kann sich eine Beratungspflicht gegebenenfalls aus einem früheren Fehlverhalten des Versicherungsträgers ergeben (vgl hierzu BSG Urteil vom 6.5.1992 - 12 RK 45/91 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 6; BSG Urteil vom 18.12.2001 - B 12 RA 4/01 R - juris RdNr 15; vgl auch BSG Urteil vom 23.8.2001 - B 13 RJ 73/99 R - SozR 3-2600 § 197 Nr. 4 S 24 = juris RdNr 41) .

  • BSG, 01.06.2015 - B 5 RE 31/14 B

    Verjährung von Pflichtbeiträgen; Verfahren über die Nachversicherung; Zweck eines

    Wie die Beschwerdebegründung selbst einräumt, hat der 12. Senat in seinem Urteil vom 18.12.2001 (B 12 RA 4/01 R - Juris RdNr 16) zu § 198 S 1 SGB VI bereits explizit entschieden, dass Kontenklärungsverfahren die Frist des § 197 Abs. 2 SGB VI nicht unterbrechen.

    Auf dieser Grundlage hat der 12. Senat in seinem Urteil vom 18.12.2001 (B 12 RA 4/01 R - Juris RdNr 16) implizit entschieden, dass Kontenklärungsverfahren nicht zu den "Verfahren über einen Rentenanspruch" iS des § 198 S 1 SGB VI gehören.

  • LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11

    Korrektur - Feststellungsbescheid - Anwartschaftserhaltungszeit -

    Ohne ein solches Begehren hat die Rechtsprechung eine Beratungspflicht nur angenommen, wenn etwa während eines Verwaltungsverfahrens auf die Notwendigkeit zur Zahlung freiwilliger Beiträge hinzuweisen war (so schon Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2001, B 12 RA 4/01 R - juris).
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