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   BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 5/00 R   

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https://dejure.org/2001,3489
BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 5/00 R (https://dejure.org/2001,3489)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2001 - B 12 RA 5/00 R (https://dejure.org/2001,3489)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2001 - B 12 RA 5/00 R (https://dejure.org/2001,3489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nachentrichtung - Beitragspflicht - Rentenversicherung - Anrechnung - Beitragszeit - Fremdrente

  • Judicialis

    FRG § 17a; ; WGSVG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlußprotokoll Sozialversicherungsabkommen mit Israel, Nachentrichtung von Beiträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 547 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.05.1994 - 12 RK 53/93

    Israelische Staatsangehörige - Rentennachzahlung

    Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 5/00 R
    Diese Ansicht, die allein darauf abstellt, ob Fremdrentenzeiten erstmals nach dem Inkrafttreten des § 17a FRG am 1. Juli 1990 tatsächlich berücksichtigt worden sind, und dazu auf die Auslegung einer vergleichbaren Klausel in § 22 Abs. 1 Satz 1 Satzanfang WGSVG durch die Rechtsprechung (BSGE 74, 165, 170 = SozR 3-5070 § 22 Nr. 1 S 7) verweist, berücksichtigt nicht, daß die Klausel über die erstmals zu berücksichtigenden Fremdrentenzeiten in beiden Vorschriften (Nr. 11 Buchst a Satz 1 Schlußprot Abk Israel SozSich und § 22 Abs. 1 Satz 1 Satzanfang WGSVG) in unterschiedlichem Zusammenhang steht.

    Der Senat hat dazu entschieden, daß nach dieser Vorschrift alle diejenigen nachentrichtungsberechtigt waren, bei denen Fremdrentenzeiten nach Inkrafttreten des § 20 Abs. 2 WGSVG idF des RRG 1992 am 1. Januar 1990 erstmals aufgrund dieser Vorschrift durch eine Entscheidung der Versicherungsträger oder der Gerichte berücksichtigt wurden; unerheblich war, ob die Berücksichtigung solcher Beitragszeiten schon unter der Geltung früherer Fassungen des § 20 WGSVG möglich gewesen wäre (vgl BSGE 74, 165, 170 = SozR 3-5070 § 22 Nr. 1 S 7).

    Sie konnten Beiträge nur von Januar 1987 bis Dezember 1989 nachentrichten, denn vor 1987 waren alle israelischen Staatsangehörigen nach dem Abk Israel SozSich zur freiwilligen Versicherung berechtigt (vgl dazu BSGE 74, 165, 173 = SozR 3-5070 § 22 Nr. 1).

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R

    Vollendung des 16. Lebensjahres zu Beginn des nationalsozialistischen

    Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 5/00 R
    Mit § 17a FRG wird aber zusätzlich ein Personenkreis erfaßt, der nicht unter § 20 WGSVG fällt, sei es, daß es sich um deutschsprachige Juden handelt, die im Einzelfall keine Verfolgten iS des § 1 BEG sind oder aber, daß es sich um deutschsprachige Juden handelt, die sich nach der Verfolgung aus verfolgungsfremden Gründen vom dSK abgewandt haben (vgl zu diesem Personenkreis BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3).
  • BSG, 30.06.1997 - 4 RA 2/97

    Anwendung des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) oder des Sozialgesetzbuchs

    Auszug aus BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 5/00 R
    Der Kläger hätte damit auch eine Rente nach den Vorschriften des AVG zahlbar machen können, da bei einer Beitragsentrichtung bis einschließlich Dezember 1991 und Verlegung des Versicherungsfalles in den Dezember 1991 die Rente mit Beginn 1. Januar 1992 noch nach den Vorschriften des AVG zu berechnen war (vgl BSG SozR 3-2600 Nr. 3 und für Fallgestaltungen wie die vorliegende BSG Urteil vom 30. Juni 1997, Az: 4 RA 2/97 = HVBG-INFO 1997, 2339).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 43/02 R

    Beitragsnachentrichtung für in den USA lebende Verfolgte des Nationalsozialismus

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in zwei Urteilen vom 22. März 2001 (B 12 RA 5/00 R und B 12 RA 7/00 R) die übereinstimmende Nachentrichtungsvorschrift der Nr. 11 Buchst a des SP zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (DISVA) vom 17. Dezember 1973 (BGBl 1975 II 246) idF des Zusatzabkommens vom 12. Februar 1995 (BGBl 1996 II 299) entsprechend ausgelegt.

    Das hat der 12. Senat des BSG schon zur inhaltsgleichen Nachentrichtungsvorschrift der Nr. 11 SP/DISVA idF des Art. 1 des Zusatzabkommens vom 12. Februar 1995 (BGBl 1996 II 299) geklärt (Urteile vom 22. März 2001 - B 12 RA 5/00 R, SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 2 und B 12 RA 7/00 R, nicht veröffentlicht).

    Mit dem Nachentrichtungsrecht des § 22 Abs. 1 Satz 1 WGSVG hat sich bereits eingehend der 12. Senat auseinander gesetzt (vgl Urteil vom 22. März 2001 - B 12 RA 5/00 R, SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 2 S 11 f, 14 f).

  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 27/03 R

    Fremdrentenrecht - Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Bewertung

    Der Senat lässt dahingestellt, ob es entgegen der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 22. März 2001 - B 12 RA 5/00 R - SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 2, vom 10. April 2003 - B 4 RA 43/02 R - SozR 4-6961 Nr. 8 Nr. 1 und vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 6/03 R - veröffentlicht in JURIS) überhaupt zulässig war, dem Kläger ein "Wahlrecht" zwischen den mit den jeweiligen Berechtigungen verbundenen Gesamtregelungen einzuräumen, weil er bereits die Voraussetzungen für ein (allerdings ohne Beitragsnachentrichtung mangels der wegen seiner ausländischen Staatsangehörigkeit und ständigen Auslandsaufenthalts erforderlicher Beitragszeiten im Geltungsbereich des Gesetzes nach §§ 1316, 1317 RVO nicht zahlbares) ARG mit den nach § 15 FRG iVm § 20 WGSVG als FRG-Zeiten berücksichtigungsfähigen Beschäftigungszeiten in Polen erfüllt hatte.

    Ungeachtet, wie das Wort "erstmals" zu verstehen ist (vgl dazu BSG Urteile vom 22. März 2001 - B 12 RA 5/00 R - SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 2 S 11, 12 f sowie vom 10. April 2003 - B 4 RA 43/02 R - SozR 4-6961 Nr. 8 Nr. 1 S 7 ff ) macht die Formulierung deutlich, dass FRG-Zeiten nach § 17a FRG nicht nochmals berücksichtigt werden können, wenn sie bereits nach anderen Vorschriften berücksichtigt sind.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - L 13 RJ 104/00

    Rentenversicherung

    Nichts anderes ergebe sich auch aus der zwischenzeitlichen Rechtsprechung des 12. Senats des BSG (Urteile vom 22.3.2001- B 12 RA 5/00 R und 7/00 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 R 488/10
    Dies hat der 4. Senat des BSG entschieden zur inhaltsgleichen Nachentrichtungsvorschrift der Nr. 8 Buchstabe a Satz 1 des Schlussprotokolls zum Deutsch-Amerikanischen Sozialversicherungsabkommen (BSG, Urteil vom 10. April 2004, B 4 RA 43/02 R, Rz. 23 bis 28, zitiert nach juris, u.a. unter Bezugnahme auf die inhaltsgleiche Nachentrichtungsvorschrift der Nr. 11 des Schlussprotokolls zum Deutsch-Israelischen Sozialversicherungsabkommen, Urteil vom 22. März 2001, B 12 RA 5/00 R, veröffentlicht in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - L 13 RJ 106/00

    Rentenversicherung

    Nichts anderes ergebe sich auch aus der zwischenzeitlichen Rechtsprechung des 12. Senats des BSG (Urteile vom 22.3.2001- B 12 RA 5/00 R und 7/00 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - L 8 RJ 27/00

    Rentenversicherung

    Diese Nachentrichtungsrechte sind inhaltlich völlig unterschiedlich ausgestaltet (vgl. hierzu und zur Konkurrenz von § 20 WGSVG und § 17a FRG BSG Urteile vom 22.03.2001 - B 12 RA 5/00 R und B 12 RA 7/00 R - Abendroth, Die Zusatzabkommen mit Israel und den USA, DAngVers 1996, 342 ff.).
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