Rechtsprechung
   BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R   

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https://dejure.org/2013,35242
BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R (https://dejure.org/2013,35242)
BSG, Entscheidung vom 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R (https://dejure.org/2013,35242)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 1/13 R (https://dejure.org/2013,35242)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Ausschluss der Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung; mehr als geringfügige selbstständige Tätigkeit; Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 55 Abs 1 SGB 6, § 57 S 2 SGB 6
    Ausschluss der Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - mehr als geringfügige selbstständige Tätigkeit - Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vormerkung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine selbständige freiberufliche Rechtsanwältin; Versicherungspflicht in der Bayerischen Rechtsanwaltsversorgung

  • rewis.io

    Ausschluss der Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - mehr als geringfügige selbstständige Tätigkeit - Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 57 S. 2
    Vormerkung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine selbständige freiberufliche Rechtsanwältin; Versicherungspflicht in der Bayerischen Rechtsanwaltsversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Kinder-Berücksichtigungszeiten nur mit Pflichtbeiträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 140
  • FamRZ 2014, 664
  • DB 2014, 15
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R
    Durch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sollen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung als ein Teil des in diesem System integrierten Familienlastenausgleichs wenigstens teilweise Nachteile ausgeglichen werden, die sich daraus ergeben, dass Kindererziehung beim erziehenden Elternteil typischerweise Sicherungslücken in der versicherten Rentenbiografie hinterlässt (vgl BVerfGE 87, 1, 39; 94, 241, 264; Försterling in Ruland/Försterling, GemeinschaftsKomm zum SGB VI, § 57 RdNr 6, Stand Einzelkommentierung Juli 2012; Fichte in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 57 RdNr 2, Stand Einzelkommentierung Januar 2009) .

    Aus diesem Förderungsgebot können aber konkrete Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen nicht hergeleitet werden (BVerfGE 87, 1, 36; 107, 205, 213).

    Zudem ist der Staat auch nicht gehalten, jegliche die Familie betreffenden Belastungen auszugleichen (vgl BVerfGE 87, 1, 35; 127, 263, 278; stRspr) .

    Insoweit besteht vielmehr ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (vgl BVerfGE 82, 60, 81; 87, 1, 36; 127, 263, 277 f; stRspr) .

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R
    Die Zuerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung könne auch nicht aus der Rechtsprechung des BSG zu § 56 Abs. 4 SGB VI aF hergeleitet werden (Hinweis auf Urteil des BSG vom 18.10.2005 - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3 - und Senatsurteil vom 31.1.2008 - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6) .

    Eine für die Klägerin günstigere Entscheidung ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des BSG vom 18.10.2005 (SozR 4-2600 § 56 Nr. 3) und vom 31.1.2008 (BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6; dazu unter 3.) .

    Anders als die vom Bund aus Steuermitteln finanzierten Kindererziehungszeiten iS der § 3 S 1 Nr. 1, § 56 Abs. 1 SGB VI (vgl § 177 SGB VI) werden Rentenleistungen, die auf Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung beruhen, im Rahmen des sozialen Ausgleichs als "Solidarleistungen" der Versichertengemeinschaft aus Beitragsmitteln aufgebracht (vgl BT-Drucks 11/4124 S 167 ; Senatsurteil vom 31.1.2008 - B 13 R 64/06 R - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6, RdNr 31) .

    Die Klägerin kann sich schließlich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BSG zur verfassungskonformen Auslegung der Vorschriften über die Kindererziehungszeiten berufen, nach der diese Zeiten als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen anzurechnen sind, sofern sie dort keine vergleichbaren Vergünstigungen für Zeiten der Kindererziehung erhalten (BSG vom 18.10.2005 - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3; Senatsurteil vom 31.1.2008 - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6) .

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R

    Ausschluss der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R
    Die Zuerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung könne auch nicht aus der Rechtsprechung des BSG zu § 56 Abs. 4 SGB VI aF hergeleitet werden (Hinweis auf Urteil des BSG vom 18.10.2005 - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3 - und Senatsurteil vom 31.1.2008 - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6) .

    Denn die Beschränkung der Feststellungspflicht soll ihm lediglich ermöglichen, im Versicherungsverlauf enthaltene, aber noch nicht bescheidmäßig festgestellte Daten ohne Bindungen durch Vertrauensschutzerwägungen (vgl § 45 SGB X) erleichtert zu berichtigen (stRspr, vgl exemplarisch BSG vom 28.2.1991 - BSGE 68, 171, 174 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 S 14; vom 23.10.2003 - BSGE 91, 245 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 1, RdNr 5; vom 18.10.2005 - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3 RdNr 12; vom 11.5.2011 - B 5 R 22/10 R - Juris RdNr 10).

    Eine für die Klägerin günstigere Entscheidung ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des BSG vom 18.10.2005 (SozR 4-2600 § 56 Nr. 3) und vom 31.1.2008 (BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6; dazu unter 3.) .

    Die Klägerin kann sich schließlich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BSG zur verfassungskonformen Auslegung der Vorschriften über die Kindererziehungszeiten berufen, nach der diese Zeiten als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen anzurechnen sind, sofern sie dort keine vergleichbaren Vergünstigungen für Zeiten der Kindererziehung erhalten (BSG vom 18.10.2005 - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3; Senatsurteil vom 31.1.2008 - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6) .

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09

    Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R
    Aus der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsgebot lässt sich zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich herzustellen ist (BVerfGE 107, 205, 213; 127, 263, 278; stRspr) .

    Zudem ist der Staat auch nicht gehalten, jegliche die Familie betreffenden Belastungen auszugleichen (vgl BVerfGE 87, 1, 35; 127, 263, 278; stRspr) .

    Insoweit besteht vielmehr ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (vgl BVerfGE 82, 60, 81; 87, 1, 36; 127, 263, 277 f; stRspr) .

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R

    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland -

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R
    Denn die Beschränkung der Feststellungspflicht soll ihm lediglich ermöglichen, im Versicherungsverlauf enthaltene, aber noch nicht bescheidmäßig festgestellte Daten ohne Bindungen durch Vertrauensschutzerwägungen (vgl § 45 SGB X) erleichtert zu berichtigen (stRspr, vgl exemplarisch BSG vom 28.2.1991 - BSGE 68, 171, 174 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 S 14; vom 23.10.2003 - BSGE 91, 245 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 1, RdNr 5; vom 18.10.2005 - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3 RdNr 12; vom 11.5.2011 - B 5 R 22/10 R - Juris RdNr 10).

    Entscheidet er - wie hier - auch über Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die noch keine sechs Jahre zurückliegen, muss er einen inhaltlich zutreffenden Vormerkungsbescheid erlassen (BSG vom 21.3.1991 - SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S 5; BSG vom 11.5.2011 aaO) .

    Auf dieser Grundlage kann der Senat offenlassen, ob, wenn die Anrechnung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung nach § 57 S 1 iVm § 56 Abs. 1 S 2 und Abs. 2 SGB VI möglich wäre, sie der Klägerin überhaupt zuzuordnen wären (vgl hierzu zuletzt BSG vom 11.5.2011 - B 5 R 22/10 R - Juris RdNr 12-16 mwN) .

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R
    Aus der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsgebot lässt sich zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich herzustellen ist (BVerfGE 107, 205, 213; 127, 263, 278; stRspr) .

    Aus diesem Förderungsgebot können aber konkrete Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen nicht hergeleitet werden (BVerfGE 87, 1, 36; 107, 205, 213).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R
    Eine Grenze ist jedoch dann erreicht, wenn durch die Bildung einer rechtlich begünstigten Gruppe andere Personen von der Begünstigung ausgeschlossen werden und sich für diese Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (vgl BVerfGE 99, 165, 178; stRspr) .

    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit - um die es hier geht - unterliegt die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl BVerfGE 99, 165, 178; 130, 240, 254; stRspr) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 10 R 198/09
    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R
    a) Bei den zu einer Rechtsanwaltsversorgung entrichteten Beiträgen handelt es sich nicht um Pflichtbeiträge iS des § 57 S 2 SGB VI. Vielmehr sind Pflichtbeitragszeiten iS der vorgenannten Norm ausschließlich solche iS der Legaldefinition in § 55 Abs. 1 S 1 und 2 SGB VI (vgl LSG Niedersachsen-Bremen vom 18.3.2010 - L 10 R 198/09 - Juris RdNr 16; KomGRV, § 57 SGB VI Anm 4.7, Stand Einzelkommentierung Oktober 2002; Försterling in Ruland/Försterling, GemeinschaftsKomm zum SGB VI, § 57 RdNr 7a, Stand Einzelkommentierung Juli 2012; vgl auch Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 166 ) .

    Vielmehr hält sich der Gesetzgeber auch bei seinem Regelungskonzept zur Anerkennung von Erziehungsleistungen durch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung an die das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung durchziehende Grundentscheidung, dass selbständig Tätige an sich für Art und Höhe ihrer Alterssicherung selbst zu sorgen haben und nur dann ausnahmsweise in die rentenrechtlichen Vergünstigungen im Rahmen eines sozialen Ausgleichs einbezogen werden, wenn sie aufgrund besonderer Umstände in gleicher Weise schutzbedürftig erscheinen wie abhängig Beschäftigte (vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 18.3.2010 - L 10 R 198/09 - Juris RdNr 17) .

  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R

    Kein Verzicht auf Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R
    Da die Entscheidung des Senats den Vater von L. weder verfahrensrechtlich noch materiell-rechtlich benachteiligt, hat der Senat davon abgesehen, dessen unterbliebene notwendige Beiladung (§ 75 Abs. 2, 1. Alt SGG) im Revisionsverfahren nachzuholen (§ 168 S 2 SGG; vgl BSG vom 29.10.2002 - SozR 3-2600 § 71 Nr. 3 S 38) .
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R
    Insoweit besteht vielmehr ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (vgl BVerfGE 82, 60, 81; 87, 1, 36; 127, 263, 277 f; stRspr) .
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R

    Vormerkung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland -

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BSG, 21.03.1991 - 1 RA 35/90

    Verbot der Vorwegnahme der Rentenberechnung vor einem

  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90

    Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter,

  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95

    Übertragung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 19/14 R

    Feststellung von rentenversicherungsrechtlich bedeutsamen Tatbeständen im

    Entscheidet er - wie von der Klägerin beantragt -auch über Tatbestände, die noch keine sechs Jahre zurückliegen, muss er einen inhaltlich zutreffenden Vormerkungsbescheid erlassen (vgl BSG Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R - SozR 4-2600 § 57 Nr. 1 RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 5/20 R

    Beanstandungsschutz nach Ablauf der Verjährungsfrist bei für nicht erwerbsmäßig

    b) Zutreffende Klageart für das Begehren der Klägerin ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt 1 und 3 iVm § 56 SGG - vgl BSG Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R - SozR 4-2600 § 57 Nr. 1 RdNr 11; BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 13 R 19/14 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 5 RdNr 12; s auch Bieresborn in Roos/Wahrendorf/Müller, BeckOGK SGG, Stand 1.5.2021, § 54 RdNr 227; Polster in Kasseler Komm, § 149 SGB VI RdNr 17, Stand der Einzelkommentierung Mai 2020) .
  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R

    Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

    Entscheidet er - wie von der Klägerin beantragt - auch über Tatbestände, die noch keine sechs Jahre zurückliegen, muss er einen inhaltlich zutreffenden Vormerkungsbescheid erlassen (vgl BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 13 R 19/14 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 5 RdNr 15 und zur Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten vgl BSG Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R - SozR 4-2600 § 57 Nr. 1 RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 24/14 R

    Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem

    Er verfolgt dies zutreffend mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1, § 56 SGG - vgl BSG Urteil vom 9.10.2007 - B 5b/8 KN 2/06 R - BSGE 99, 122 = SozR 4-2600 § 201 Nr. 1, RdNr 10; BSG Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R - SozR 4-2600 § 57 Nr. 1 RdNr 11) .
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2015 - L 10 R 2534/14

    Sozialgerichtsverfahren - Antrag auf Ablehnung eines Richters ohne Nennung eines

    Insoweit werde auf die überzeugende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.10.2013, B 13 R 1/13 R, in SozR 4-2600 § 57 Nr. 1) verwiesen.

    Soweit die Klägerin in der Berufungsbegründung einerseits einen Hinweis des Senats auf ergangene verfassungsgerichtliche Entscheidungen für hilfreich ansieht, andererseits einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz diskutiert, ist ebenfalls nicht hinreichend erkennbar, inwieweit dieser Aspekt angesichts der bereits vom Sozialgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden Regelungen zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.10.2013, a.a.O.), die umfangreiche Ausführungen auch zur verfassungsrechtlichen Prüfung, insbesondere zum allgemeinen Gleichheitssatz enthält, aus Sicht der Klägerin zur erfolgreichen Verfolgung des ursprünglich formulierten Begehrens dienen soll.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 9 S 5/19

    Pflicht zur rentenerhöhenden Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung

    a) Durch die Berücksichtigung von Zeiten wegen Kindererziehung sollen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung als ein Teil des in diesem System integrierten Familienlastenausgleichs wenigstens teilweise Nachteile ausgeglichen werden, die sich daraus ergeben, dass Kindererziehung beim erziehenden Elternteil typischerweise Sicherungslücken in der versicherten Rentenbiografie hinterlässt (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.07.1992 - 1 BvL 51/86 -, BVerfGE 87, 1; Beschluss vom 12.03.1996 - 1 BvR 609/90 -, BVerfGE 94, 241; BSG, Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R -, juris).
  • LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15

    Rentenhöhe - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

    Der ohnehin weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Bereich der "gewährenden" Verwaltung und bei der Regelung nicht auf Beiträgen beruhender Zeiten würde daher selbst eine strengere Regelung verfassungsrechtlich noch zulassen (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.01.2016, 1 BvR 1687/14 m.w.N.) Dass es dabei zulässig ist, bestimmte Personenkreise (z.B. selbstständig Tätige) von der Anrechnung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (auch) zur Vermeidung einer übermäßigen (finanziellen) Belastung der Versichertengemeinschaft ganz auszuschließen, hat das BSG mit Urteil vom 24.10.2013 (B 13 R 1/13 R -, SozR 4-2600 § 57 Nr. 1) entschieden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - L 6 R 161/13

    Knappschaftliche Arbeiten - freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Er verfolgt dies zutreffend mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage § 54 Abs. 1 S 1§ 56 SGG - vgl BSG, Urteil vom 09. Oktober 2007 - B 5b/8 KN 2/06 R; BSG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 1/13 R, beide juris.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2015 - L 18 KN 121/14

    Streit über die Vormerkung rentenrechtlicher Zeiten und versicherter Entgelte

    Denn der Bescheid vom 7.4.2009 enthält ausweislich seines Verfügungssatzes (und in Übereinstimmung mit seiner Rechtsgrundlage) keine verbindlichen Feststellungen und damit keinen erkennbaren Regelungswillen zu Zeiten nach dem 31.12.2002 (anders der dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.10.2013, Az B 13 R 1/13 R = SozR 4-2600 § 57 Nr. 1 zugrunde liegende Fall).
  • BSG, 29.04.2020 - B 5 R 281/19 B

    Vormerkung rentenrechtlicher Zeiten für eine Referendarausbildung

    Der Kläger zitiert vielmehr ua ausdrücklich die Rechtsprechung des BVerfG, wonach es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Personen (auch) für Zeiten, in denen sie dem System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Pflichtmitglied mit Beitragslast angehören, eine aus ihrer Sicht optimal gestaltete gesetzliche Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung zukommen zu lassen (vgl Beschluss vom 31.8.2004 - 1 BvR 945/95 - BVerfGK 4, 42 = SozR 4-2600 § 7 Nr. 2 RdNr 12 und unter Bezugnahme auf diese Rspr BSG Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R - SozR 4-2600 § 57 Nr. 1 RdNr 30).
  • BSG, 22.01.2014 - B 13 R 377/13 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2020 - L 2 R 257/17
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