Rechtsprechung
BSG, 12.12.2006 - B 13 R 33/06 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Versorgungsausgleich - Rückausgleichsanspruch - keine Anwendung der Vierjahresfrist
- openjur.de
Versorgungsausgleich; Rückausgleichsanspruch; keine Anwendung der Vierjahresfrist
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kürzung von Rentenzahlungen unter Berücksichtigung der im Versorgungsausgleich nach Scheidung übertragenen Rentenanwartschaften ; Kürzung der Versorgung des Verpflichteten bezogen auf die Vergangenheit aufgrund des Versorgungsausgleichs; Versorgungsausgleich nach ...
- fh-sozialversicherung.de
Keine Anwendung der Aufhebungsvorschriften in Anwendungsfällen des § 4 VAHRG
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückausgleichsanspruch des Verpflichteten aus einem Versorgungsausgleich
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 20.05.2005 - S 6 RJ 139/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2006 - L 3 R 108/05
- BSG, 12.12.2006 - B 13 R 33/06 R
Papierfundstellen
- NZS 2007, 594 (Ls.)
- FamRZ 2007, 815
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 94/00 R
Versorgungsausgleich - Rückausgleich - keine Anwendung der Vierjahresfrist
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 33/06 R
Bei diesem Ausgleichsanspruch handele es sich um eine einmalige Leistung (Hinweis auf Bundessozialgericht Urteil vom 24. Juli 2001 - B 4 RA 94/00 R - SozR 3-5795 § 4 Nr. 7), auf den § 48 Abs. 4 Satz 1 iVm § 44 Abs. 4 SGB X keine Anwendung finde, weil der Anspruch nicht auf in der Vergangenheit wiederkehrend entstandene und fällig gewordene Einzelansprüche gerichtet sei.Der Verpflichtete soll so gestellt werden, wie er gestanden hätte, wenn er von Anfang an eine Kürzung der Rente infolge des Versorgungsausgleichs nicht hätte hinnehmen müssen (BSG SozR 3-5795 § 4 Nr. 7).
- BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 33/06 R
In einem solchen Fall erbringt der Verpflichtete ein Opfer, das nicht mehr dem Ausgleich zwischen den geschiedenen Ehegatten dient; es kommt vielmehr ausschließlich dem Rentenversicherungsträger, in der Sache der Solidargemeinschaft der Versicherten, zugute" (ganz entsprechend auch BVerfG vom 5. Juli 1989, BVerfGE 80, 297, 310 = SozR 5795 § 4 Nr. 8 S 27).Unabhängig davon, ob man in dieser Rechtsfolge einen "Rückfall" der Anrechte an den Ausgleichsverpflichteten sieht (vgl BVerfGE 80, 297, 311 = SozR 5795 § 4 Nr. 8 S 27), enthält die Regelung in § 4 Abs. 1 und 2 VAHRG jedenfalls die Fiktion, dass der rentenrechtliche Teil des Versorgungsausgleichs nicht durchgeführt worden ist.
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 33/06 R
Sonst stünde die Regelung im Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257, 302 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1 S 11). - BSG, 14.05.1996 - 4 RA 22/95
Rückausgleichsberechtigung des Ausgleichsverpflichteten im Versorgungsausgleich
Auszug aus BSG, 12.12.2006 - B 13 R 33/06 R
Ein Anspruch auf Rückausgleich könne nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Mai 1996 - 4 RA 22/95 - SozR 3-5795 § 4 Nr. 6) bei einem Rückausgleichsanspruch nach § 4 Abs. 1 und 2 VAHRG frühestens aber in dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Ausgleichspflichtige den Rückausgleich (zu Recht) erstmals verlangen könne.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - L 18 KN 160/12 § 4 Abs. 1 VAHRG gewährte zwar nicht nach seinem Wortlaut, aber nach der Auslegung durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) einen Anspruch auf rückwirkenden, zeitlich unbegrenzten Rückausgleich (BSG SozR 4-5795 § 4 Nr. 3;… BSG SozR 3-5795 § 4 Nr. 7).
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 8 R 2345/19 Das BSG (vgl. BSG 12.12.2006 - B 13 R 33/06 R - SozR 4-5795 § 4 Nr. 3 = juris) hat zwar unter Hinweis auf das BVerfG (…vgl. BVerfG 28.02.1980 - 1 BvL 17/77 - BVerfGE 53, 257-313 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1 = juris) entschieden, dass der betroffene Versicherte über die Regelungen zum Versorgungsausgleich nicht verpflichtet werden könne, eine spürbare Kürzung der Rentenansprüche hinzunehmen, "ohne dass sich andererseits der Erwerb eines selbständigen Versicherungsschutzes angemessen für den Berechtigten auswirkt." In einem solchen Fall erbringe der Verpflichtete ein Opfer, das nicht mehr dem Ausgleich zwischen den geschiedenen Ehegatten diene; es komme vielmehr ausschließlich dem Rentenversicherungsträger, in der Sache der Solidargemeinschaft der Versicherten, zugute.
- VG München, 29.03.2011 - M 5 K 10.4285
Versorgungsbezüge; Kürzung; Versorgungsausgleich; Tod der ausgleichsberechtigten …
Verstarb die ausgleichsberechtigte Person vor einem Rentenbezug, so fiel nach § 4 Abs. 1 VAHRG die Kürzung der Versorgungsbezüge rückwirkend weg, der ausgleichspflichtige Versorgungsempfänger hatte einen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes/VwVfG bzw. der gleichlautenden Regelungen der Länder (vgl. OVG RhPf vom 16.7.2004, FamRZ 2005, 373; im Rentenrecht: BSG vom 12.12.2006, FamRZ 2007, 815;… vgl. auch Brudermüller in Palandt, BGB, 68. Auflage 2009, RdNr. 6 zu § 4 VAHRG, abgedruckt als Anhang I zu § 1587b BGB).
- LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 R 4851/10 Es dürfe nicht sein, dass er, wie es das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 12. Dezember 2006 (B 13 R 33/06 R, SozR 4-5795 § 4 Nr. 3) formuliert habe, ein "Opfer" erbringen müsse.
- LSG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - L 9 R 5388/09 Denn, ob der Grenzbetrag tatsächlich überschritten ist, kann erst mit dem Ende der Witwerrente festgestellt werden, was das SG im angefochtenen Urteil bereits zutreffend ausgeführt und erläutert hat (vgl. hierzu Urt. d. Bundessozialgerichts (BSG) v. 07.07.2005, B 4 RA 14/04 R - in Juris, Rz 31, und zu den dann bestehenden Ansprüchen BSG Urt. v. 12.12.2006, B 13 R 33/06 R, in Juris).
- LSG Hessen, 09.05.2023 - L 2 R 303/22 Vor diesem Hintergrund kann dahingestellt bleiben, ob die Ausschlussfrist des § 44 Abs. 4 SGB X unmittelbar oder im Hinblick auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch in entsprechender Anwendung einer Nachzahlung der Rentenansprüche des Klägers entgegenstehen würde (vgl. zu § 4 VAHRG a.F. insoweit BSG, 12. Dezember 2006, B 13 R 33/06 R, wo unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1980, 1 BvL 17/77, BVerfGE 80, 297, 310, vom Erfordernis eines vollständigen Ausgleichs ausgegangen wird).
- LSG Baden-Württemberg, 24.08.2018 - L 8 R 839/18 Zwar hat der Kläger insoweit auf die Entscheidung des BSG (BSG 12.12.2006 - B 13 R 33/06 R - SozR 4-5795 § 4 Nr. 3 = juris) hinweisend ausgeführt, letztlich führe sein Fall zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Rentenversicherung, die verboten sei.
- SG Darmstadt, 07.09.2022 - S 25 R 481/21 Bei diesem Verständnis des Anspruchs aus § 4 II i.V. mit Abs. 1 VAHRG kommt eine Leistungsbegrenzung i.S. des § 48 IV i.V. mit § 44 IV SGB X von vornherein nicht in Betracht." (BSG, Urteil vom 12.12.2006 - B 13 R 33/06 R, Rn. 15.18).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 KN 15/10 Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber (vgl BT-Drucks 9/2296 S. 8) die vom BVerfG geforderte Härteregelung im VAHRG vom 21. Februar 1983 geschaffen: § 4 VAHRG beseitigt die Beeinträchtigungen von Rentenanwartschaften des Ausgleichsverpflichteten, die mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs eingetreten sind, aber dann den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) tangieren würden, wenn der Verpflichtete Kürzungen seiner Rente hinnehmen müsste, obwohl sich der Versorgungsausgleich nicht angemessen für den Ausgleichsberechtigten ausgewirkt hat (BSG, U.v. 12. Dezember 2006 - B 13 R 33/06 R - SozR 4-5795 § 4 Nr. 3).
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2016 - L 10 R 2677/16 § 48 SGB X (Anspruch auf Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse) ist in diesen Fällen nicht einschlägig (BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 13 R 33/06 R in SozR 4-5795 § 4 Nr. 3 zu den entsprechenden Vorgängerregelungen).