Rechtsprechung
BSG, 31.01.2008 - B 13 R 53/07 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 103 § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 160a Abs. 5
Verletzung der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren, Unterlassen der Zeugenvernehmung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 29.04.2004 - 10 RJ 1780/98
- LSG Bayern, 20.12.2006 - 16 R 610/04
- BSG, 31.01.2008 - B 13 R 53/07 B
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93
Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung
Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 53/07 B
Die Klägerin hat hiermit dem LSG in der mündlichen Verhandlung hinreichend deutlich vor Augen geführt, dass sie die gerichtliche Aufklärungspflicht in einem bestimmten Punkt noch nicht als erfüllt ansieht ("Warnfunktion", vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21). - BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 12/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der …
Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 53/07 B
Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts (§ 103 SGG ), wenn es Zeugen, die von dem Kläger zum Beweis für eine günstige Tatsache benannt worden sind, nicht vernimmt, sondern aufgrund eigener Mutmaßungen unterstellt, dass die Zeugen diese Tatsache nicht bekunden werden (BSGE 2, 273; BSG vom 9.10.2001 - B 1 KR 12/01 R -, veröffentlicht in Juris). - BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B
Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterbliebene Zeugenvernehmung durch das …
Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 53/07 B
Auf die Vernehmung eines ordnungsgemäß benannten Zeugen darf ein Gericht nur in engen Ausnahmefällen verzichten, etwa wenn es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankommt, diese bereits erwiesen sind oder das Beweismittel ungeeignet oder unerreichbar ist (BSG vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 B -, veröffentlicht in Juris).
- BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R
Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der …
f) Das LSG brauchte deshalb den weiteren Beweisanträgen des Klägers zur bisher noch offengelassenen Brückensymptomatik (Revisionsbegründung S 19, 20; vgl zu Fällen einer möglichen Entbehrlichkeit der Brückensymptomatik BSG Beschluss vom 16.2.2012 - B 9 V 17/11 B - Juris RdNr 10) nicht nachgehen, da es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht mehr ankam (BSG Beschluss vom 31.1.2008 - B 13 R 53/07 B). - BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B Der Kläger hat dem LSG mithin in der mündlichen Verhandlung hinreichend deutlich vor Augen geführt, dass er die gerichtliche Aufklärungspflicht in Bezug auf die aus der beruflichen Tätigkeit abgeleiteten Anforderungen an sein Hörvermögen noch nicht als erfüllt ansah (…vgl allgemein zur "Warnfunktion" eines Beweisantrags, BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Senatsbeschluss vom 31.1.2008, B 13 R 53/07 B, Juris RdNr 6).
Solche Ausnahmefälle sind dann anzunehmen, wenn es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankommt, diese bereits erwiesen sind oder das Beweismittel ungeeignet oder unerreichbar ist (vgl BSG, Beschlüsse vom 28.5.2008, B 12 KR 2/07 B, Juris RdNr 11; vom 16.5.2007, B 11b AS 37/06 B, NZM 2007, 779; Senatsbeschluss vom 31.1.2008, B 13 R 53/07 B, Juris RdNr 8).
Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts (§ 103 SGG), wenn es Zeugen, die von dem Kläger zum Beweis für eine günstige Tatsache benannt worden sind, nicht vernimmt, sondern aufgrund eigener Mutmaßungen unterstellt, dass die Zeugen diese Tatsache nicht bekunden werden (vgl BSGE 2, 273; Senatsbeschluss vom 31.1.2008, B 13 R 53/07 B; BSG vom 28.5.2008, B 12 KR 2/07 B, beide zitiert nach Juris).
- LSG Bayern, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09
Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs gemäß § 1 OEG
Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Beschluss vom 31.01.2008, Az.: B 13 R 53/07 B, sowie Beschluss vom 16.05.2007, Az.: B 11 B AS 37/06 B) darf ein Gericht auf die Vernehmung eines ordnungsgemäß benannten Zeugen nur in engen Ausnahmefällen verzichten, etwa wenn es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankommt, diese bereits erwiesen sind oder das Beweismittel ungeeignet oder unerreichbar ist.
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 11 VU 15/09
Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung im …
Dem Antrag, Dr. M zur Frage des Bestehens von Brückensymptomen als Zeugen zu vernehmen, war nicht nachzukommen, weil es nach obigen Ausführungen auf des Vorliegen oder Fehlen von Brückensymptomen hier nicht ankommt (vgl. zur Entbehrlichkeit auf die Vernehmung eines ordnungsgemäß benannten Zeugen, wenn es auf die unter Beweis gestellte Tatsache nicht ankommt, BSG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - B 13 R 53/07 B - juris). - BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 2/07 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Es verletzt seine Pflicht zur Erforschung des Sachverhaltes durch eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung, wenn es Zeugen nicht vernimmt, sondern aufgrund eigener Mutmaßungen unterstellt, dass die Zeugen eine Tatsache nicht bekunden werden (vgl Urteil des BSG vom 21.3.1956, 1 RA 73/55, BSGE 2, 27, 276; Beschluss des BSG vom 31.1.2008, B 13 R 53/07 B mwN) oder anderen Angaben Vorrang vor den Bekundungen der Zeugen einräumt (…vgl Beschluss des BSG vom 19.4.1983, 5b BJ 334/82, SozR 1500 § 160 Nr. 49). - SG Detmold, 01.12.2017 - S 24 KR 4/16 Soweit die Klägerin ausführe, dass Herr M nichts Ergiebiges zur Sachverhaltsaufklärung beizutragen habe, handele sich um eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (vgl. z.B. BSG Beschluss vom 31.01.2008 - B 13 R 53/07 B -, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2011 - L 13 R 5353/10 Ein solcher setzt voraus, dass sowohl der Beweisgegenstand wie auch das Beweisthema ausreichend bezeichnet wird (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG], BSG vom 31.01.2008 - B 13 R 53/07 B - juris Rdnr. 6;… Meyer-Ladewig, SGG, 9. Auflage, § 160 Rdnr. 18a m.w.N.).