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   BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R   

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https://dejure.org/2011,18185
BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R (https://dejure.org/2011,18185)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R (https://dejure.org/2011,18185)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 79/11 R (https://dejure.org/2011,18185)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Mobilitätshilfe in Form von Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und zum Erreichen eines Arbeitsplatzes

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 6, § 9 Abs 1 S 2 SGB 6, § 9 Abs 2 SGB 6, § 10 SGB 6, § 11 SGB 6
    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Mobilitätshilfe in Form von Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und zum Erreichen eines Arbeitsplatzes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung infolge eingeschränkter Wegefähigkeit bei Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und zum Erreichen eines Arbeitsplatzes

  • rewis.io

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation durch Mobilitätshilfe in Form von Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und zum Erreichen eines Arbeitsplatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung infolge eingeschränkter Wegefähigkeit bei Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten zur Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen und zum Erreichen eines Arbeitsplatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung infolge eingeschränkter Wegefähigkeit bei Übernahme der tatsächlichen Beförderungskosten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Wer den Weg zur Arbeit nicht schafft bekommt Rente…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 110, 1
 
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Wird zitiert von ... (303)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R
    Zwar sei sie nicht mehr in der Lage, Wegstrecken von 500 m Länge in angemessener Zeit zurückzulegen, und auch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sei ihr nicht mehr zumutbar, sodass ein Minimum an Mobilität zum Aufsuchen der Arbeitsstelle als Teil des nach § 43 SGB VI versicherten Risikos nicht mehr vorliege (Hinweis auf BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10) .

    Zur Beseitigung der rentenrechtlichen Wegeunfähigkeit reiche es aus, wenn der Leistungsträger geeignete Mobilitätshilfen anbiete (Hinweis auf BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 3-2600 § 44 Nr. 10; BSG vom 30.1.2002 - B 5 RJ 36/01 R und Senatsurteil vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R) .

    Diese Kriterien hat das BSG zum Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit entwickelt, wie ihn § 1247 RVO und § 44 SGB VI in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung (aF) umschrieben hatten (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 mwN; SozR 3-2600 § 44 Nr. 10) .

    Konkret gilt: Hat wie hier der Versicherte keinen Arbeitsplatz und wird ihm ein solcher auch nicht angeboten, bemessen sich die Wegstrecken, deren Zurücklegung ihm möglich sein müssen, - auch in Anbetracht der Zumutbarkeit eines Umzugs - nach einem generalisierenden Maßstab, der zugleich den Bedürfnissen einer Massenverwaltung Rechnung trägt (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S 30; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 53 S 106, Nr. 56 S 111; Senatsurteil vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R - Juris RdNr 21) .

    Bei der Beurteilung der Mobilität des Versicherten sind alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (zB Gehstützen) und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S 30 f) .

  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 25/01 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit - Rehabilitationsangebot -

    Auszug aus BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R
    Zur Beseitigung der rentenrechtlichen Wegeunfähigkeit reiche es aus, wenn der Leistungsträger geeignete Mobilitätshilfen anbiete (Hinweis auf BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 3-2600 § 44 Nr. 10; BSG vom 30.1.2002 - B 5 RJ 36/01 R und Senatsurteil vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R) .

    Auch der erkennende Senat hat das Vorhandensein eines Minimums an Mobilität als Teil des von §§ 43, 44 SGB VI aF versicherten Risikos erachtet (BSG vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R - Juris RdNr 20 mwN) .

    Konkret gilt: Hat wie hier der Versicherte keinen Arbeitsplatz und wird ihm ein solcher auch nicht angeboten, bemessen sich die Wegstrecken, deren Zurücklegung ihm möglich sein müssen, - auch in Anbetracht der Zumutbarkeit eines Umzugs - nach einem generalisierenden Maßstab, der zugleich den Bedürfnissen einer Massenverwaltung Rechnung trägt (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S 30; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 53 S 106, Nr. 56 S 111; Senatsurteil vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R - Juris RdNr 21) .

    Dazu gehört zB auch die zumutbare Benutzung eines eigenen Kfz (vgl BSGE 24, 142, 145 = SozR Nr. 56 zu § 1246 RVO Bl Aa 44 Rückseite; Senatsurteil vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R - Juris RdNr 21) .

    Dies ist nach der Rechtsprechung des BSG möglich, wenn der Rentenversicherungsträger durch geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine ausreichende Mobilität des Versicherten wiederherstellt (vgl BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 10 S 38; Senatsurteil vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R - Juris RdNr 23) .

  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 16/97

    Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger

    Auszug aus BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R
    Zur Beseitigung der rentenrechtlichen Wegeunfähigkeit reiche es aus, wenn der Leistungsträger geeignete Mobilitätshilfen anbiete (Hinweis auf BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 3-2600 § 44 Nr. 10; BSG vom 30.1.2002 - B 5 RJ 36/01 R und Senatsurteil vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R) .

    Diese Kriterien hat das BSG zum Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit entwickelt, wie ihn § 1247 RVO und § 44 SGB VI in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung (aF) umschrieben hatten (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 mwN; SozR 3-2600 § 44 Nr. 10) .

    Dies ist nach der Rechtsprechung des BSG möglich, wenn der Rentenversicherungsträger durch geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine ausreichende Mobilität des Versicherten wiederherstellt (vgl BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 10 S 38; Senatsurteil vom 14.3.2002 - B 13 RJ 25/01 R - Juris RdNr 23) .

    Er war dann verletzt, wenn der Rentenversicherungsträger berufsfördernde Leistungen der Rehabilitation erst nach einem Arbeitsangebot oder einer Arbeitsaufnahme zu prüfen begann (BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 10 S 39) .

  • LSG Sachsen, 21.01.2003 - L 5 RJ 190/01

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Wegefähigkeit - Behebung des

    Auszug aus BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R
    Entgegen der Ansicht des SG (und des Sächsischen LSG, Urteil vom 21.1.2003 - L 5 RJ 190/01) müsse kein konkretes Arbeitsverhältnis bestehen oder dies in Aussicht gestellt worden sein, um das Mobilitätsdefizit zu beheben.

    b) Zutreffend hat das LSG ausgeführt, dass entgegen der Ansicht der Klägerin die ihre Wegeunfähigkeit beseitigende Bewilligung von Teilhabeleistungen nicht erst ab dem Zeitpunkt eines bestehenden oder konkret in Aussicht gestellten Arbeitsverhältnisses erfolgen durfte (so aber Sächsisches LSG, vom 21.1.2003 - L 5 RJ 190/01; dem folgend SG Berlin vom 8.1.2008 - S 6 R 1224/06, beide in Juris) .

  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R
    Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung gemäß § 34 Abs. 1 S 1 SGB X, die als solche ebenfalls die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts hat (stRspr, vgl BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 S 4; BSGE 56, 249, 251 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 13 S 43; SozR 2200 § 1237 Nr. 10 S 10) .

    Die Zusicherung hat die Aufgabe, dem Adressaten als verbindliche Zusage über das zukünftige Verhalten der Verwaltungsbehörde bei Erlass des Verwaltungsakts Gewissheit zu verschaffen (vgl BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 S 4 mwN) .

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R
    Diese Maßstäbe gelten für den Versicherungsfall der vollen Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI) unverändert fort (vgl BSG vom 28.8.2002 - B 5 RJ 12/02 R - Juris RdNr 12; BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 8 RdNr 15; Senatsurteil vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R - Juris) .

    Nur wenn der gehbehinderte Versicherte jederzeit ein Kfz tatsächlich nutzen könne, sei es ihm möglich, trotz der Beschränkung der Wegefähigkeit ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, sodass bei vollschichtigem Leistungsvermögen der Arbeitsmarkt trotz Wegeunfähigkeit nicht als verschlossen anzusehen sei (BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 8 RdNr 16, 22).

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R
    Der hieraus abgeleitete Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" war schon unter Geltung des Rehabilitationsangleichungsgesetzes (§ 7 Abs. 1 RehaAnglG) anerkannt (vgl BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13) .
  • BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 27/92

    Kraftfahrzeughilfe - besondere Härte - Betriebs- und Unterhaltungskosten des Kfz

    Auszug aus BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R
    Ihnen war deutlich zu entnehmen, dass die Klägerin die volle Kostenerstattung ihrer tatsächlichen Beförderungskosten (einschließlich Taxikosten) jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt erhalten sollte, wie die Beklagte bei Begründung einer dauerhaften Erwerbstätigkeit abschließend über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe (§ 2 Abs. 1 KfzHV) unter Festlegung eines ggf zu tragenden Eigenanteils (vgl dazu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2) bzw über Zuschüsse zu Beförderungskosten gemäß der Härtefallregelung des § 9 KfzHV (BSG SozR 4-5765 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10) nach den dann gegebenen individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen der Klägerin neu entscheiden würde.
  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Zuschuss zu den

    Auszug aus BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R
    Ihnen war deutlich zu entnehmen, dass die Klägerin die volle Kostenerstattung ihrer tatsächlichen Beförderungskosten (einschließlich Taxikosten) jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt erhalten sollte, wie die Beklagte bei Begründung einer dauerhaften Erwerbstätigkeit abschließend über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe (§ 2 Abs. 1 KfzHV) unter Festlegung eines ggf zu tragenden Eigenanteils (vgl dazu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2) bzw über Zuschüsse zu Beförderungskosten gemäß der Härtefallregelung des § 9 KfzHV (BSG SozR 4-5765 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10) nach den dann gegebenen individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen der Klägerin neu entscheiden würde.
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz -

    Auszug aus BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R
    Ihnen war deutlich zu entnehmen, dass die Klägerin die volle Kostenerstattung ihrer tatsächlichen Beförderungskosten (einschließlich Taxikosten) jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt erhalten sollte, wie die Beklagte bei Begründung einer dauerhaften Erwerbstätigkeit abschließend über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe (§ 2 Abs. 1 KfzHV) unter Festlegung eines ggf zu tragenden Eigenanteils (vgl dazu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2) bzw über Zuschüsse zu Beförderungskosten gemäß der Härtefallregelung des § 9 KfzHV (BSG SozR 4-5765 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10) nach den dann gegebenen individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen der Klägerin neu entscheiden würde.
  • SG Berlin, 08.01.2008 - S 6 R 1224/06

    Verschlossener Arbeitsmarkt bei Wegeunfähigkeit des Versicherten

  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 57/87

    Zur Frage eines verschlossenen Arbeitsmarktes bei stark eingeschränkter

  • BSG, 30.11.1965 - 4 RJ 101/62

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit - Gehbehinderter - Zumutbarkeit der

  • BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83

    Beitragsnachentrichtung - Erteilung einer Zusicherung - Selbständige

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

  • BSG, 28.08.2002 - B 5 RJ 12/02 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Geh- bzw Wegefähigkeit -

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R

    Höchstdauer der Berufsförderung

  • BSG, 25.10.1978 - 1 RA 1/78
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2020 - L 7 R 3817/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Bei der Beurteilung der Mobilität des Versicherten sind alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (z.B. Gehstützen) und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 79/11 R - BSGE 110, 1 - juris Rdnr. 20).

    Eine (volle) Erwerbsminderung setzt danach grundsätzlich voraus, dass der Versicherte nicht vier Mal am Tag Wegstrecken von über 500 Metern mit zumutbarem Zeitaufwand (also jeweils innerhalb von 20 Minuten) zu Fuß bewältigen und ferner zwei Mal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann (so - auch zum Folgenden - Bundessozialgericht , Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 79/11 R - juris Rdnr. 20 m.w.N.).

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R

    Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss -

    Diese Maßstäbe gelten für den Versicherungsfall der vollen Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI) unverändert fort (vgl BSG vom 28.8.2002 - B 5 RJ 12/02 R - Juris RdNr 12; BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 8 RdNr 15; Senatsurteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Bei der Prüfung, ob die Beklagte die Mobilität des Versicherten wiederhergestellt hat (zu den Anforderungen vgl Senatsurteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) , kommt es entgegen der Ansicht der Klägerin nicht darauf an, ob ein Arbeitsverhältnis bereits besteht oder zumindest konkret in Aussicht gestellt ist (so aber Sächsisches LSG vom 21.1.2003 - L 5 RJ 190/01; dem folgend SG Berlin vom 8.1.2008 - S 6 R 1224/06, beide in Juris) .

    Dem stünde im Übrigen der aus § 9 Abs. 1 S 2 SGB VI abgeleitete Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" entgegen (vgl Senatsurteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen - mwN) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021 - L 4 R 1015/20

    EM-Rente bei Abschaffung des eigenen Pkw

    Eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die der versicherten Person dies nicht erlaubt und die in zumutbarer Weise nicht kompensiert werden kann, stellt eine derart schwere Leistungseinschränkung dar, dass der Arbeitsmarkt trotz eines vorhandenen vollschichtigen Leistungsvermögens als verschlossen anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R -, juris, Rn. 18 f; vgl. auch Freudenberg in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., Stand: 01.04.2021, § 43 Rn. 253).

    Es liegt dann "rentenrechtliche Wegeunfähigkeit" (BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R -, a.a.O., Rn. 23) vor.

    Insofern sind bei der Beurteilung seiner Mobilität - im Sinne eines konkret-individuellen Maßstabs - alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden und gesundheitlich nutzbaren Hilfsmittel und Beförderungsmöglichkeiten (z.B. auch die zumutbare Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs) zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R -, a.a.O., Rn. 20; vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2002 - B 13 RJ 25/01 R -, juris, Rn. 21; vgl. Freudenberg a.a.O., Rn. 254).

    Denn das Vorhandensein eines Minimums an Mobilität ist Teil des nach § 43 Abs. 2 SGB VI versicherten Risikos (BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R -, a.a.O., Rn. 19).

    Es obliegt dann der Beklagten, im Interesse der Versichertengemeinschaft die gesundheitliche Einschränkung auf andere Weise, konkret durch Mobilitätshilfen im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, auszugleichen (sog. Mobilitätsbescheid, vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R -, a.a.o., Rn. 34).

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