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   BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R   

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BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R (https://dejure.org/2012,5626)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R (https://dejure.org/2012,5626)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R (https://dejure.org/2012,5626)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 SGB 1, § 51 SGB 1, § 52 SGB 1, § 24 Abs 1 SGB 10, § 24 Abs 2 Nr 7 SGB 10
    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt - Vollstreckungsschutz - rückwirkendes Eintreten der Sozialhilfebedürftigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 SGB 1, § 51 SGB 1, § 52 SGB 1, § 24 Abs 1 SGB 10, § 24 Abs 2 Nr 7 SGB 10
    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt - Vollstreckungsschutz - rückwirkendes Eintreten der Sozialhilfebedürftigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verrechnung von Beitragsforderungen mit Rente

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt - Vollstreckungsschutz - rückwirkendes Eintreten der Sozialhilfebedürftigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verrechnung von Beitragsforderungen mit Rente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt

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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (40)

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
    Der Rentenversicherungsträger darf eine Verrechnung einseitig durch Verwaltungsakt regeln (Anschluss an BSG - GrS - vom 31.8.2011 - GS 2/10 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4).

    Der daraufhin vom erkennenden Senat mit Beschluss vom 25.2.2010 (B 13 R 76/09 R) angerufene Große Senat (GrS) hat durch Beschluss vom 31.8.2011 (GS 2/10 - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-1200 § 52 Nr. 4 vorgesehen) entschieden:    .

    aa) Die Beklagte hat die Verrechnung zu Recht durch Verwaltungsakt geregelt (vgl BSG - GrS - vom 31.8.2011 - GS 2/10 - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-1200 § 52 Nr. 4 vorgesehen - RdNr 15 ff).

    Die Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen liegt bei einem Verrechnungs-Bescheid darin, dass die durch sie erklärte Verrechnung eine unmittelbare Wirkung auf den Auszahlungsanspruch des Berechtigten (hier des Klägers) hat, diesen nämlich hinsichtlich der im Rentenbescheid festgelegten Art und Weise der Erfüllung (dh - wie in der Regel, vgl § 47 SGB I - durch Überweisung auf das dort benannte Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut) modifiziert (vgl § 48 Abs. 1 S 1 SGB X) und zum Erlöschen bringt, soweit die Verrechnung reicht und wirksam wird (Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - B 13 R 76/09 R - RdNr 17; BSG - GrS - vom 31.8.2011 - aaO - RdNr 15).

    Die Erklärung einer Verrechnung nach § 52 SGB I enthält schließlich eine hoheitliche Maßnahme, also eine einseitige behördliche Handlung, die nur dem Sozialleistungsträger, nicht aber ihrem Adressaten - dem Sozialleistungsempfänger - in dieser Form ihrer Art nach zusteht (vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - aaO; BSG - GrS - vom 31.8.2011 - aaO) .

    (3) Einer über die Bestimmung des § 52 SGB I hinausgehenden ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung für den Erlass eines Verwaltungsakts mit dem Inhalt der Verrechnung bedarf es nicht (s hierzu BSG - GrS - vom 31.8.2011 - aaO - RdNr 16 ff).

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R

    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
    Der daraufhin vom erkennenden Senat mit Beschluss vom 25.2.2010 (B 13 R 76/09 R) angerufene Große Senat (GrS) hat durch Beschluss vom 31.8.2011 (GS 2/10 - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-1200 § 52 Nr. 4 vorgesehen) entschieden:    .

    Die Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen liegt bei einem Verrechnungs-Bescheid darin, dass die durch sie erklärte Verrechnung eine unmittelbare Wirkung auf den Auszahlungsanspruch des Berechtigten (hier des Klägers) hat, diesen nämlich hinsichtlich der im Rentenbescheid festgelegten Art und Weise der Erfüllung (dh - wie in der Regel, vgl § 47 SGB I - durch Überweisung auf das dort benannte Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut) modifiziert (vgl § 48 Abs. 1 S 1 SGB X) und zum Erlöschen bringt, soweit die Verrechnung reicht und wirksam wird (Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - B 13 R 76/09 R - RdNr 17; BSG - GrS - vom 31.8.2011 - aaO - RdNr 15).

    Die Erklärung einer Verrechnung nach § 52 SGB I enthält schließlich eine hoheitliche Maßnahme, also eine einseitige behördliche Handlung, die nur dem Sozialleistungsträger, nicht aber ihrem Adressaten - dem Sozialleistungsempfänger - in dieser Form ihrer Art nach zusteht (vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - aaO; BSG - GrS - vom 31.8.2011 - aaO) .

    d) Die einseitig durch Verwaltungsakt geregelte Verrechnung steht - ebenso wie die Aufrechnung - im pflichtgemäßen Ermessen des sie durchführenden Leistungsträgers; insoweit handelt es sich bei dem "Kann" in § 52 Halbs 1 und § 51 Abs. 1 Halbs 1, Abs. 2 Halbs 1 SGB I um ein sog "Ermessens-Kann" (vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - B 13 R 76/09 R - RdNr 18; vgl bereits BSG vom 16.9.1981 - BSGE 52, 98, 102 = SozR 1200 § 51 Nr. 11 S 27; BSG vom 11.10.1979 - SozR 1200 § 51 Nr. 5 S 11; BSG vom 21.7.1988 - BSGE 64, 17, 23 = SozR 1200 § 54 Nr. 13 S 39; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.6.2009 - L 17 R 48/09 - juris RdNr 52; LSG Baden-Württemberg vom 2.7.2009 - L 10 R 2467/08 - juris RdNr 19; ebenso Seewald in Kasseler Komm, SGB I, § 51 RdNr 13a, Stand Einzelkommentierung Oktober 2010; Pflüger in juris PK-SGB I, 2. Aufl 2011, § 51 RdNr 64-67, Stand Einzelkommentierung Januar 2012 mwN - unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu § 51 SGB I in BT-Drucks 7/868, S 32: "Der Leistungsträger hat bei der Ausübung seines Ermessens, ob und in welchem Umfang er aufrechnet, auch den Zweck der einzelnen Sozialleistung zu berücksichtigen; ...") .

  • BSG, 11.10.1979 - 3 RK 88/77

    Ermessen des Sozialleistungsträgers - Aufrechnung - Pfändungsschutzgrenze

    Auszug aus BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
    Die Regelungen in §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I bezwecken eine Privilegierung der Sozialleistungsträger (vgl grundlegend BSG vom 19.1.1978 - BSGE 45, 271, 273 ff = SozR 1200 § 51 Nr. 3 S 4 ff; BSG vom 11.10.1979 - SozR 1200 § 51 Nr. 5 S 10 f; BSG vom 27.3.1996 - BSGE 78, 132, 135 f = SozR 3-1200 § 51 Nr. 5 S 17 f) , wenn dem Versicherten bestimmte "systemerhaltende" Gegenansprüche (Beitragsansprüche, Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen) des zuständigen oder eines anderen Leistungsträgers entgegengehalten werden können.

    d) Die einseitig durch Verwaltungsakt geregelte Verrechnung steht - ebenso wie die Aufrechnung - im pflichtgemäßen Ermessen des sie durchführenden Leistungsträgers; insoweit handelt es sich bei dem "Kann" in § 52 Halbs 1 und § 51 Abs. 1 Halbs 1, Abs. 2 Halbs 1 SGB I um ein sog "Ermessens-Kann" (vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - B 13 R 76/09 R - RdNr 18; vgl bereits BSG vom 16.9.1981 - BSGE 52, 98, 102 = SozR 1200 § 51 Nr. 11 S 27; BSG vom 11.10.1979 - SozR 1200 § 51 Nr. 5 S 11; BSG vom 21.7.1988 - BSGE 64, 17, 23 = SozR 1200 § 54 Nr. 13 S 39; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.6.2009 - L 17 R 48/09 - juris RdNr 52; LSG Baden-Württemberg vom 2.7.2009 - L 10 R 2467/08 - juris RdNr 19; ebenso Seewald in Kasseler Komm, SGB I, § 51 RdNr 13a, Stand Einzelkommentierung Oktober 2010; Pflüger in juris PK-SGB I, 2. Aufl 2011, § 51 RdNr 64-67, Stand Einzelkommentierung Januar 2012 mwN - unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu § 51 SGB I in BT-Drucks 7/868, S 32: "Der Leistungsträger hat bei der Ausübung seines Ermessens, ob und in welchem Umfang er aufrechnet, auch den Zweck der einzelnen Sozialleistung zu berücksichtigen; ...") .

    aa) Nach der Begründung im Widerspruchsbescheid (vgl § 95 SGG) hat die Beklagte erkannt, dass ihr im Rahmen der nach § 52 SGB I zu treffenden Verrechnungs-Entscheidung Ermessen zusteht und sie nicht verpflichtet ist, den für die Verrechnung mit den Beitragsforderungen der Beigeladenen nach § 51 Abs. 2 SGB I gesetzten Rahmen der Höhe nach in jedem Fall auszuschöpfen (vgl in diesem Sinne bereits BSG vom 11.10.1979 - SozR 1200 § 51 Nr. 5 S 11).

  • OLG Celle, 12.05.2000 - 4 W 85/00

    Gesamtvollstreckungsverfahren mit beschränkter Restschuldbefreiung: Behandlung

    Auszug aus BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
    Dies folgt bereits daraus, dass diese Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut Schutz nur gegen konkrete Maßnahmen der "Vollstreckung" bietet (LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 28; Brandenburgisches OLG vom 20.5.1998 - 13 U 35/97 - juris RdNr 15; OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 53).

    Dass das (beschränkte) Restschuldbefreiungsverfahren des § 18 Abs. 2 S 3 GesO darauf abzielt, dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen (OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Hess/Binz/Wienberg, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 105), steht der sich aus § 51 Abs. 2 SGB I ergebenden Aufrechnungs- bzw Verrechnungsbefugnis nicht entgegen.

  • BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70

    Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen eines Viehbetreibers -

    Auszug aus BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
    Die Verrechnung ist aber - ebenso wie die Aufrechnung - keine Maßnahme der "Vollstreckung" iS der Vorschriften der ZPO oder anderer Verfahrensgesetze über die Zwangsvollstreckung (vgl BGH vom 26.5.1971 - NJW 1971, 1563; BVerwG vom 13.10.1971 - DÖV 1972, 573, 574; BFH vom 3.11.1983 - BFHE 140, 9 f; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 22, 28; FG Düsseldorf vom 10.11.2004 - 18 K 321/04 AO - juris RdNr 21; Martini in juris PR-InsR 19/2009 vom 24.9.2009, Anm 1 unter C) .

    Zwar ist die Verrechnung - ebenso wie die Aufrechnung - ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (vgl BGH vom 26.5.1971, aaO; BGH vom 13.6.1995 - BGHZ 130, 76, 80 mwN) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - L 8 B 1205/07

    Verrechnung von Beitragsforderungen; Altersrentner; Vollstreckungsschutz;

    Auszug aus BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
    Dies folgt bereits daraus, dass diese Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut Schutz nur gegen konkrete Maßnahmen der "Vollstreckung" bietet (LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 28; Brandenburgisches OLG vom 20.5.1998 - 13 U 35/97 - juris RdNr 15; OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 53).

    Die Verrechnung ist aber - ebenso wie die Aufrechnung - keine Maßnahme der "Vollstreckung" iS der Vorschriften der ZPO oder anderer Verfahrensgesetze über die Zwangsvollstreckung (vgl BGH vom 26.5.1971 - NJW 1971, 1563; BVerwG vom 13.10.1971 - DÖV 1972, 573, 574; BFH vom 3.11.1983 - BFHE 140, 9 f; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 22, 28; FG Düsseldorf vom 10.11.2004 - 18 K 321/04 AO - juris RdNr 21; Martini in juris PR-InsR 19/2009 vom 24.9.2009, Anm 1 unter C) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 33 R 204/09

    Verrechnung; Insolvenz; Restschuldbefreiungsphase

    Auszug aus BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
    Dann aber würde es einen Wertungswiderspruch bedeuten, wenn nach der Beendigung des Gesamtvollstreckungsverfahrens in der Restschuldbefreiungsphase das Postulat einer - zuvor nicht bestehenden - Gläubigergleichbehandlung ein Verrechnungsverbot bedingen sollte (vgl LSG Berlin-Brandenburg vom 27.7.2009 - L 33 R 204/09 B ER, L 33 R 207/09 B PKH - juris RdNr 26; SG Dortmund vom 21.2.2008 - S 26 R 320/06 - juris RdNr 41, beide zur Zulässigkeit der Verrechnung bzw Aufrechnung während der Restschuldbefreiungsphase nach der InsO) .
  • BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 107/78

    Aufrechnungsbescheid - Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
    d) Die einseitig durch Verwaltungsakt geregelte Verrechnung steht - ebenso wie die Aufrechnung - im pflichtgemäßen Ermessen des sie durchführenden Leistungsträgers; insoweit handelt es sich bei dem "Kann" in § 52 Halbs 1 und § 51 Abs. 1 Halbs 1, Abs. 2 Halbs 1 SGB I um ein sog "Ermessens-Kann" (vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - B 13 R 76/09 R - RdNr 18; vgl bereits BSG vom 16.9.1981 - BSGE 52, 98, 102 = SozR 1200 § 51 Nr. 11 S 27; BSG vom 11.10.1979 - SozR 1200 § 51 Nr. 5 S 11; BSG vom 21.7.1988 - BSGE 64, 17, 23 = SozR 1200 § 54 Nr. 13 S 39; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.6.2009 - L 17 R 48/09 - juris RdNr 52; LSG Baden-Württemberg vom 2.7.2009 - L 10 R 2467/08 - juris RdNr 19; ebenso Seewald in Kasseler Komm, SGB I, § 51 RdNr 13a, Stand Einzelkommentierung Oktober 2010; Pflüger in juris PK-SGB I, 2. Aufl 2011, § 51 RdNr 64-67, Stand Einzelkommentierung Januar 2012 mwN - unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu § 51 SGB I in BT-Drucks 7/868, S 32: "Der Leistungsträger hat bei der Ausübung seines Ermessens, ob und in welchem Umfang er aufrechnet, auch den Zweck der einzelnen Sozialleistung zu berücksichtigen; ...") .
  • BFH, 04.02.1997 - VII R 50/96

    Aufrechnung und Abrechnungsbescheid sind wirksam, auch wenn das Finanzamt die

    Auszug aus BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
    Denn eine Verrechnung kann - ebenso wie eine Aufrechnung - bei Bestehen mehrerer Forderungen (auch) erklärt werden, ohne (zunächst) im Einzelnen aufzeigen zu müssen, mit welcher (Einzel-)Forderung zuerst verrechnet werden soll (vgl BFH vom 3.11.1983 - BFHE 140, 10 f; BFH vom 6.2.1990 - BFHE 160, 108, 112; BFH vom 4.2.1997 - BFHE 182, 276, 278; alle zur Aufrechnung) .
  • FG Düsseldorf, 10.11.2004 - 18 K 321/04

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe in finanzgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
    Die Verrechnung ist aber - ebenso wie die Aufrechnung - keine Maßnahme der "Vollstreckung" iS der Vorschriften der ZPO oder anderer Verfahrensgesetze über die Zwangsvollstreckung (vgl BGH vom 26.5.1971 - NJW 1971, 1563; BVerwG vom 13.10.1971 - DÖV 1972, 573, 574; BFH vom 3.11.1983 - BFHE 140, 9 f; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 22, 28; FG Düsseldorf vom 10.11.2004 - 18 K 321/04 AO - juris RdNr 21; Martini in juris PR-InsR 19/2009 vom 24.9.2009, Anm 1 unter C) .
  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 47/77
  • BFH, 03.11.1983 - VII R 153/82

    Aufrechnung - Abrechnungsbescheid

  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 51/86

    Pfändung von Arbeitslosengeld

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2009 - L 10 R 2467/08

    Aufrechnung - richtige Klageart - Ausübung von Ermessen - hinreichende Begründung

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R

    Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente durch

  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09

    Aufrechnung in der Wohlverhaltensphase i. S. des Insolvenzrechts auf der

  • OLG Brandenburg, 20.05.1998 - 13 U 35/97

    Rückzahlung einer Darlehensrestschuld ; Ersatz von Schäden nicht ordnungsgemäßer

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 16.81

    Schutzbereich - Anordnung - Rechtsqualität - Entscheidungsform

  • SG Dortmund, 21.02.2008 - S 26 R 320/06

    Rentenversicherung

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 19/99 R

    Ermessensausübung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

  • BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95

    Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung gegen

  • BFH, 03.11.1983 - VII R 38/83

    Lohnsteuererstattungsanspruch - Aufrechnung

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 20/91

    Lebensunterhalt - Hilfe - Kindergeld - Aufrechnung

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 20/98 R

    Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Hinterbliebenenrente - Wirklichkeitsmaßstab -

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 146/09 B

    Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren; analoge Anwendbarkeit des § 96

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 SF 1/09 S

    Wirksamkeit einer Ermächtigung zur Durchführung der Verrechnung; Erklärung durch

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 62/02 R

    Beitrittsgebiet - Invalidenrente - Sozialzuschlag - Dynamisierungsanspruch

  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 16/87

    Teilanerkenntnis - Angenommen - Rente - Kanadier - Kindererziehung

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R

    Erklärung der Verrechnung - Verwaltungakt

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17

    Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung

    Die Auffassung der Beklagten stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (insbesondere Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R).

    Da bereits mit einer Aufhebung dieses Bescheides dem Klagebegehren des Klägers entsprochen wird, bedarf es daneben keiner mit der Anfechtungsklage kombinierten Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG auf Auszahlung der ungekürzten Rente (BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R -, SozR 4-1200 § 52 Nr. 5).

    Dies steht einer Verrechnung durch den Rentenversicherungsträger mit unpfändbaren Teilen der Rentenzahlungsansprüche des Schuldners (§ 54 Abs. 4 SGB I i.V.m. § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO) aber nicht entgegen (BSG, Urteil vom 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R -, unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 07.02.2012 - Az.: B 13 R 85/09 R -, das zur Regelung in § 18 Abs. 2 Satz 3 Gesamtvollstreckungsordnung - GesO - ergangen ist).

    Auch wären die Grenzen zwischen einer Aufrechnung bzw. Verrechnung mit Erstattungs- oder Beitragsforderungen nach § 51 Abs. 2 SGB I und einer solchen mit sonstigen Geldforderungen nach § 51 Abs. 1 SGB I verwischt und das damit verbundene Privileg des mit Beitrags- oder Erstattungsansprüchen aufrechnenden bzw. verrechnenden Sozialleistungsträgers in der Privatinsolvenz (faktisch) aufgehoben (BSG, Urteil vom 07.02.2012, a.a.O.).

    Schließlich ist der Bescheid auch hinreichend bestimmt i.S.d. § 33 SGB X. Die Forderung der Beigeladenen ist darin aufgeschlüsselt nach Haupt- und Nebenforderungen und der Bezeichnung der hierüber ergangenen Bescheide konkret bezeichnet (BSG, Urteil vom 07.02.2012, a.a.O.).

    Dabei hat er neben den Interessen des Berechtigten und dessen wirtschaftlichen Verhältnissen auch den Zweck der Sozialleistung zu berücksichtigen; es handelt sich insoweit nicht nur um ein sog. "Ermächtigungs-Kann" (BT-Drucks. 7/868 S. 32; BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R - sowie KassKomm/Siefert, 96. EL September 2017, SGB I, § 51 Rn. 16).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

    Bei der Aufrechnung handelt es sich um einen der Zwangsvollstreckung ähnlichen, außergerichtlichen Zugriff auf die Gegenforderung, um eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 22 R 228/11

    Verrechnung - Aufrechnung - Ermessen - Anhörung - Bestimmtheit - Folgebescheide

    Mit der durch die Klage anzustrebende Aufhebung dieser streitgegenständlichen Verrechnungsverwaltungsakte und der Aufrechnung stünde fest, dass die auf- und verrechneten Beträge auf Grund der Rentenbewilligung an die Klägerin auszuzahlen wären (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2012, B 13 R 85/09 R, RdNr 30).

    Dem Rechtsschutzbegehren ist mit der isolierten Anfechtungsklage ausreichend gedient (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2012, B 13 R 85/09 R, RdNr 30).

    Dies entspricht dem Charakter der Auf-/Verrechnung als sozialrechtliche Ermessensentscheidung, die bei jeder Neuregelung des Umfangs der Beträge eine erneute Ermessensbetätigung erfordert (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2012, B 13 R 85/09 R, RdNr 66f), die den gesamten Umfang der Ermessensentscheidung betreffen muss, wie auch die gerichtliche Kontrolle der Neuregelung der Auf-/Verrechnung die Ermessensausübung auf Ermessensfehler hin vollständig umfassen muss.

    Anders als im Urteil des BSG vom 7. Februar 2012 (B 13 R 85/09 R, RdNr 33) waren in den Bescheiden des vorliegenden Falls nicht jeweils andere Verrechnungszeiträume verfügt, denn die Verrechnungsentscheidungen waren stets für die Zukunft offen geregelt worden.

    Eine solche ist gegeben, wenn der zur Auf- bzw Verrechnung ermächtigende Leistungsträger die ihm gebührende Geldzahlung fordern und wenn der die Auf- bzw Verrechnung erklärende Träger die ihm obliegende Geldzahlung bewirken kann (BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R, RdNr 55).

    Die Forderung, mit der verrechnet wird (hier: Forderung der Beigeladenen gegen die Klägerin), muss entstanden und fällig sein; die gleichartige Forderung, gegen die (durch Einbehaltung mittels Verwaltungsakts) verrechnet werden soll (hier: Zahlungsanspruch der Klägerin aus der Regelaltersrente gegen die Beklagte), muss zwar nicht fällig, aber entstanden und erfüllbar sein (BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R, RdNr 55 mwN).

    Gegen diese Ansicht sprechen die Ausführungen des BSG auch im zitierten Urteil vom 7. Februar 2012 (B 13 R 85/09 R).

    Die einseitig durch Verwaltungsakt geregelte Verrechnung steht ebenso wie die Aufrechnung im pflichtgemäßen Ermessen des sie durchführenden Leistungsträgers; insoweit handelt es sich bei dem "Kann" in § 52 Halbs 1 und § 51 Abs. 1 Halbs 1, Abs. 2 Halbs 1 SGB I um ein sogenanntes "Ermessens-Kann" (BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R, RdNr 65 mwN; Pflüger in juris PK-SGB I, 2. Aufl 2011, § 51 RdNr 64-67, Stand Einzelkommentierung Januar 2012 mwN - unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu § 51 SGB I in BT-Drucks 7/868, S 32: "Der Leistungsträger hat bei der Ausübung seines Ermessens, ob und in welchem Umfang er aufrechnet, auch den Zweck der einzelnen Sozialleistung zu berücksichtigen ...").

    Mit der Einräumung "echten Ermessens" steht dem die Verrechnung durch Verwaltungsakt regelnden Leistungsträger eine breite Handlungsmöglichkeit hinsichtlich des Ob und des Umfangs einer Auf- und Verrechnung zur Verfügung, um so die Besonderheiten des Einzelfalls und insbesondere die wirtschaftliche Situation des Leistungsempfängers angemessen berücksichtigen zu können (BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R, RdNr 66).

    Denn in beiden Fällen treten dieselben Rechtsfolgen der Anfechtung ein; die Bescheide sind im Hinblick auf die Ermessensausübung nicht hinreichend begründet i.S. des § 35 Abs. 1 S 3 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R, RdNr 71 mwN).

    Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 SGB X, bei deren Vorliegen ausnahmsweise auf eine (gesonderte) Begründung verzichtet werden kann, liegen hier nicht vor (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R, RdNr 72); die Beklagten haben zu keinem Zeitpunkt der Klägerin irgendwelche Ermessensgedanken, geschweige denn hinreichend konkrete Interessenabwägungen offenbart, so dass insbesondere § 35 Abs. 2 Nr. 2 SGB X nicht greift.

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