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   BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B   

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https://dejure.org/2016,7723
BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B (https://dejure.org/2016,7723)
BSG, Entscheidung vom 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B (https://dejure.org/2016,7723)
BSG, Entscheidung vom 10. März 2016 - B 13 R 93/15 B (https://dejure.org/2016,7723)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B
    Hierzu müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargelegt und darüber hinaus muss aufgezeigt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4; Nr. 21 RdNr 4; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX, RdNr 202 ff) .

    Hierzu muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .

  • BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B
    War dies - wie hier - im letzten Abschnitt des Berufungsverfahrens nicht der Fall, so kommen zum einen weniger strenge Anforderungen an Form und Inhalt eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags zur Anwendung (BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - Juris RdNr 5) .

    Deshalb kann auch bei einem solchen Beteiligten nicht darauf verzichtet werden, dass er darlegt, einen konkreten Beweisantrag zumindest sinngemäß gestellt und bis zuletzt aufrechterhalten zu haben (BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - Juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 25.8.2015 - B 5 R 206/15 B - Juris RdNr 8) .

  • BSG, 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - weiteres Gutachten -

    Auszug aus BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B
    Ungeachtet der hiernach fehlenden Darlegung eines bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisbegehrens hat die Klägerin aber auch nicht hinreichend aufgezeigt, dass die Voraussetzungen vorgelegen haben, von denen nach § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 ZPO die Verpflichtung des Gerichts zur Einholung eines weiteren Gutachtens auf demselben Fachgebiet abhängt (vgl BSG Beschluss vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - Juris RdNr 9) , nachdem das Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. W. bereits vorlag.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B
    Diese Anforderungen gelten uneingeschränkt allerdings nur, wenn der Beschwerdeführer bereits in der Berufungsinstanz durch einen rechtskundigen und berufsmäßigen Prozessbevollmächtigten vertreten war (vgl BSG Beschluss vom 18.9.2003 - B 9 SB 11/03 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 25.08.2015 - B 5 R 206/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - gerügter Verstoß gegen die

    Auszug aus BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B
    Deshalb kann auch bei einem solchen Beteiligten nicht darauf verzichtet werden, dass er darlegt, einen konkreten Beweisantrag zumindest sinngemäß gestellt und bis zuletzt aufrechterhalten zu haben (BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - Juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 25.8.2015 - B 5 R 206/15 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B
    Denn die Tatsachengerichte sind nach den genannten Bestimmungen nicht verpflichtet, auf die Stellung von Beweisanträgen hinzuwirken (BSG Beschluss vom 26.11.1975 - 5 BKn 5/75 - SozR 1500 § 160 Nr. 13; BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - Juris RdNr 10) .
  • BSG, 01.03.2006 - B 2 U 403/05 B

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B
    War dies - wie hier - im letzten Abschnitt des Berufungsverfahrens nicht der Fall, so kommen zum einen weniger strenge Anforderungen an Form und Inhalt eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags zur Anwendung (BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - Juris RdNr 5) .
  • BSG, 27.12.2011 - B 13 R 253/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht -

    Auszug aus BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B
    Zum anderen wird dann aus dem Fehlen eines in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich zu Protokoll aufrechterhaltenen Beweisantrags nicht stets der Schluss gezogen, dass dieser Beweisantrag bewusst nicht weiterverfolgt werden sollte und daher vom Berufungsgericht als erledigt angesehen werden kann (vgl BSG Beschluss vom 27.12.2011 - B 13 R 253/11 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 03.09.2015 - B 5 R 148/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Prozessordnungsgemäßer Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B
    Lehnt es die Beweiserhebung dagegen ab, muss es nicht kompensatorisch auf einen Beweisantrag hinwirken und damit helfen, eine Nichtzulassungsbeschwerde vorzubereiten (BSG Beschluss vom 3.9.2015 - B 5 R 148/15 B - JurionRS 2015, 25232 RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    Auszug aus BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B
    Deshalb kann auch bei einem solchen Beteiligten nicht darauf verzichtet werden, dass er darlegt, einen konkreten Beweisantrag zumindest sinngemäß gestellt und bis zuletzt aufrechterhalten zu haben (BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - Juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 25.8.2015 - B 5 R 206/15 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zeugenbeweis - Gehörsrüge - Rüge

  • BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweiswürdigung des LSG -

  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - psychiatrisches Sachverständigengutachten -

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Antrag auf persönliche Anhörung vom rechtskundig vertretenen Kläger nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrechterhalten wurde und damit als erledigt angesehen werden kann (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 10. März 2016 - B 13 R 93/15 B, Rz. 8, juris).
  • BSG, 24.07.2019 - B 5 R 31/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auch ein im Berufungsverfahren nicht rechtskundig Vertretener - wie der Kläger - muss daher zumindest sinngemäß in der mündlichen Verhandlung gegenüber dem LSG zum Ausdruck gebracht haben, welche konkreten Punkte er am Ende des Verfahrens noch für aufklärungsbedürftig gehalten hat und auf welche Beweismittel das Gericht hätte zurückgreifen sollen, um diese aufzuklären (vgl zB BSG Beschlüsse vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - Juris RdNr 4, vom 25.8.2015 - B 5 R 206/15 B - Juris RdNr 8 und vom 10.3.2016 - B 13 R 93/15 B - Juris RdNr 8 f).
  • BSG, 12.05.2022 - B 2 U 169/21 B

    Anerkennung von Berufskrankheiten; Verfahrensrüge im

    Sofern er in den Beweisgesuchen 11 und 12, 14 bis 16 und 20 zur Widerlegung des Verwaltungsgutachtens von T bzw zur Bestärkung des Gerichtsgutachtens A die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens von Amts wegen fordert, geht er nicht auf die Voraussetzungen ein, von denen nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 ZPO die Verpflichtung des Gerichts zur Einholung eines weiteren Gutachtens abhängt (vgl BSG Beschlüsse vom 10.3.2016 - B 13 R 93/15 B - juris RdNr 10, vom 18.1.2016 - B 13 R 413/15 B - RdNr 7, vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - juris RdNr 9 und vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - juris RdNr 7) .
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 6 U 4894/15
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Antrag auf persönliche Anhörung vom rechtskundig vertretenen Kläger nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrechterhalten wurde und damit als erledigt angesehen werden kann (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 10. März 2016 - B 13 R 93/15 B -, juris, Rz. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 6 U 5131/14
    Der Antrag kann daher als erledigt angesehen werden (vgl. BSG, Beschluss vom 10. März 2016 - B 13 R 93/15 B -, juris, Rz. 8).
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