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   BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R   

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BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R (https://dejure.org/2004,1863)
BSG, Entscheidung vom 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R (https://dejure.org/2004,1863)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R (https://dejure.org/2004,1863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rentenanspruch wegen Erwerbsunfähigkeit auf Grund anrechenbarer Einnahmen aus der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Gewährung einer Nullrente wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze; Bewertung von Pachteinnahmen als Arbeitseinkommen aus ...

  • Judicialis

    SGB VI F. 15.12.1995 § 96a Abs 1 Satz 1; ; SGB VI F. 15.12.1995 § 96a Abs 1 Satz; ; SGB IV F. ASRG 1995 § 15 Abs 1 Satz 1; ; SGB IV F. ASRG 1995 § 15 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensanrechnung bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Pachteinnahmen für landwirtschaftlichen Betrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und anrechenbarer Einnahmen aus Verpachtung einer Landwirtschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 93, 226
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anrechnung von Erlösen aus der vollständigen

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R
    Damit stehen Wortlaut und Gesetzesbegründung in vollem Einklang miteinander und lassen für die Begründung eines eigenen sozialversicherungsrechtlichen Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit" neben dem steuerrechtlichen Begriff der Gewinneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit keinen Raum, dh auch die Grundentscheidung, ob überhaupt eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, wird nicht mehr von den Sozialleistungsträgern getroffen (vgl hierzu und zum früheren Rechtszustand Bundessozialgericht , Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R, veröffentlicht in Die Beiträge, Beilage 1999, 195 bis 201; s auch BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4; BSGE 91, 83 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 2; s auch Zindel, SdL 1997, 188, 190).

    Ob von der Wahlmöglichkeit in dem Sinne Gebrauch gemacht wird, dass entweder die Betriebsaufgabe erklärt oder aber der Betrieb im steuerrechtlichen Sinne fortgeführt wird, obliegt allein der Entscheidung des Verpächters, der damit die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten abzuwägen hat (so bereits BSG Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - Die Beiträge, Beilage 1999, 195 bis 201).

    Dieser Gesetzesbegründung kann nur entnommen werden, dass der Gesetzgeber bei der Fassung des § 27a Abs. 1 ALG von jenem Verständnis des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV ausgegangen ist, welches auch der 10. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - zugrunde gelegt hat (so auch Zindel, aaO, 229).

    Mit der Einführung des § 18a Abs. 2a SGB IV wurde somit hinsichtlich der Anrechnung von Arbeitseinkommen bei Hinterbliebenenrenten die mit der Neufassung des § 15 SGB IV gewollte Parallelität von steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung wiederhergestellt; eine Änderung des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV war aus der Sicht des Gesetzgebers dagegen nicht geboten, weil er aufgrund der vom 10. Senat des BSG (Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R -, Die Beiträge, Beilage 1999, 195 bis 201) vorgenommenen Auslegung dieser Vorschrift die "Parallelität" nicht gefährdet sah, wenn es sich um Arbeitseinkommen aufgrund letztlich eigener (vorangegangener) Tätigkeit des Betroffenen handelte.

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R

    Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R
    Ungeachtet dessen, dass das Einkommensteuerrecht den Begriff des Arbeitseinkommens nicht kennt (vgl hierzu BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 6), soll damit nach dem Wortlaut des Gesetzes und der Gesetzesbegründung für die Frage, ob Einkommen aus selbstständiger Arbeit erzielt wird, das in der Terminologie des SGB als Arbeitseinkommen bezeichnet wird, allein das Steuerrecht maßgebend sein (Brandenburg in Wannagat, SGB, § 15 SGB IV RdNr 5), um den Sozialleistungsträgern eine eigenständige und - wie die Vergangenheit gezeigt hat - mitunter schwierige Prüfung der Zuordnung und Ermittlung der Höhe von Arbeitseinkommen zu ersparen.

    Mit dieser Entscheidung weicht der erkennende Senat nicht von dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 27. Januar 1999 (SozR 3-2400 § 15 Nr. 6) ab.

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG setzt Arbeitskommen eine eigene Tätigkeit des Betroffenen voraus, so dass bei fehlender eigener Mitwirkung im Betrieb, wie beispielsweise bei Kommanditisten, Arbeitseinkommen nach § 15 nicht vorliegt (vgl BSG B 4 RA 17/98 R vom 27. Januar 1999).

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R
    Zwar ist die Entscheidung des 4. Senats zum Teil dahingehend missverstanden worden, dass die Wertung von "Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" iS des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV nF die Ausübung einer eigenständigen Tätigkeit und damit den Einsatz eigener Arbeitskraft voraussetze (so LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. August 2003 - L 8 RJ 156/02; vgl auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R ).

    Indes ist dem Urteil des 4. Senats nicht zu entnehmen, dass dieser entgegen dem Gesetzeswortlaut und der Rechtsprechung anderer Senate die grundsätzliche Anlehnung des Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit" an die steuerrechtliche Bewertung aufgegeben hätte (so auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - aaO).

  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Zugang - Gesamteinkommen - Einkünfte

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R
    Damit stehen Wortlaut und Gesetzesbegründung in vollem Einklang miteinander und lassen für die Begründung eines eigenen sozialversicherungsrechtlichen Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit" neben dem steuerrechtlichen Begriff der Gewinneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit keinen Raum, dh auch die Grundentscheidung, ob überhaupt eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, wird nicht mehr von den Sozialleistungsträgern getroffen (vgl hierzu und zum früheren Rechtszustand Bundessozialgericht , Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R, veröffentlicht in Die Beiträge, Beilage 1999, 195 bis 201; s auch BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4; BSGE 91, 83 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 2; s auch Zindel, SdL 1997, 188, 190).

    Die sprachliche Übernahme der Textpassage "aus einer selbstständigen Tätigkeit" aus § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV in § 96a SGB VI kann daher nur so verstanden werden, dass mit § 96a SGB VI - wie auch mit § 34 SGB VI - ausdrücklich auf die allgemeine Norm des § 15 SGB IV verwiesen werden sollte, zumal der Gesetzgeber gerade bei der Änderung des § 15 SGB IV in erster Linie die Situation der Rentenversicherung vor Augen hatte (BSG Urteil vom 22. Mai 2003 - B 12 KR 13/02 R - BSGE 91, 83 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 2, SGb 2004, 731, 733 mit Anm Bloch).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - L 8 RJ 156/02

    Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R
    Zwar ist die Entscheidung des 4. Senats zum Teil dahingehend missverstanden worden, dass die Wertung von "Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" iS des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV nF die Ausübung einer eigenständigen Tätigkeit und damit den Einsatz eigener Arbeitskraft voraussetze (so LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. August 2003 - L 8 RJ 156/02; vgl auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R ).
  • BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95

    Pachtzins - Arbeitseinkommen - Selbstständige Arbeit - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R
    Damit stehen Wortlaut und Gesetzesbegründung in vollem Einklang miteinander und lassen für die Begründung eines eigenen sozialversicherungsrechtlichen Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit" neben dem steuerrechtlichen Begriff der Gewinneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit keinen Raum, dh auch die Grundentscheidung, ob überhaupt eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, wird nicht mehr von den Sozialleistungsträgern getroffen (vgl hierzu und zum früheren Rechtszustand Bundessozialgericht , Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R, veröffentlicht in Die Beiträge, Beilage 1999, 195 bis 201; s auch BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4; BSGE 91, 83 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 2; s auch Zindel, SdL 1997, 188, 190).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Mit der Einführung der Hinzuverdienstgrenzen zum 1.1.1996 verfolgte der Gesetzgeber den Zweck, die "Lohnersatzfunktion" der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stärken (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 11.10.1995 eines Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze, BT-Drucks 13/2590 S 19 f; BSG vom 17.12.2002 - SozR 3-2600 § 96a Nr. 1 S 12; Senatsurteil vom 7.10.2004 - BSGE 93, 222 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2, RdNr 20; BVerfG Beschluss vom 14.6.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 9) .
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Den Sozialleistungsträgern soll auf diese Weise eine eigenständige Prüfung der Zuordnung und Ermittlung erspart werden (BSG SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 RdNr 11) .

    Die entsprechenden Feststellungen beziehen sich damit stets auf das Vorliegen eines Rechtsbegriffs (vgl etwa BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2, RdNr 9, und BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5, RdNr 12) und sind umgekehrt einer unmittelbaren Klärung im Wege der Beweisaufnahme nicht zugänglich.

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Mit der Einführung der Hinzuverdienstgrenzen zum 1.1.1996 verfolgte der Gesetzgeber den Zweck, die "Lohnersatzfunktion" der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stärken (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 11.10.1995 eines Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze, BT-Drucks 13/2590 S 19 f; BSG vom 17.12.2002 - SozR 3-2600 § 96a Nr. 1 S 12; Senatsurteil vom 7.10.2004 - BSGE 93, 222 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2, RdNr 20; BVerfG Beschluss vom 14.6.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 9) .
  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von

    Es kann dahinstehen, ob entsprechend der Auffassung der Revision dem Urteil des BSG vom 27. Januar 1999 (B 4 RA 17/98 R, SozR 3-2400 § 15 Nr. 6, vgl aber auch BSG, Urteile vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 56/02 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10 ff, vom 7. Oktober 2004, B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 RdNr 9 ff = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 RdNr 9 ff und vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, BSGE 94, 174 RdNr 12 ff = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5 RdNr 12 ff) entnommen werden kann, dass ein steuerrechtlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnender Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils dann nicht zum Arbeitseinkommen iS von § 15 SGB IV zählt, wenn die Veräußerung nicht im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt, und ob der Berücksichtigung als Arbeitseinkommen entgegensteht, dass es sich bei solchen Einkünften dem Wesen nach um Einkünfte aus der Veräußerung von Privatvermögen handelt (vgl hierzu Klattenhoff: in Hauck/Haines, SGB IV, Stand Juli 2003, K § 15 RdNr 19).
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung -

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 7.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R - ausgeführt, dass Pachteinnahmen nur (dann) zu einer Einordnung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung führen könnten, wenn der Verpächter die steuerrechtlich relevante Aufgabe des Betriebes erklärt habe.

    Der Begriff des Arbeitseinkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit iS des § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist nicht deckungsgleich mit demjenigen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit iS des § 18 EStG, vielmehr umfasst er, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung aller mit dieser Frage befassten Senate (einschließlich des erkennenden Senats) entschieden hat (vgl BSG, Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 5 mwN; BSG, Urteil vom 27.1.1999 - B 4 RA 17/98 R, SozR 3-2400 § 15 Nr. 6 S 16 f mwN; BSG, Urteil vom 25.2.2004 - B 5 RJ 56/02 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10; BSG, Urteil vom 7.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 jeweils RdNr 13; BSG, Urteil vom 17.2.2005 - B 13 RJ 43/03 R, BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5 jeweils RdNr 16; BSG, Urteil vom 30.3.2006 - B 10 KR 2/04 R, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 27), alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten.

    Das BSG (einschließlich den erkennenden Senat) folgt insoweit in ständiger Rechtsprechung (hierzu: BSG, Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 5 ff; BSG, Urteil vom 27.8.1998 - B 10 LW 8/97 R, Die Beiträge, Beilage 1999, 195, 198; BSG, Urteil vom 7.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 jeweils RdNr 9 ff; BSG, Urteil vom 30.3.2006 - B 10 KR 2/04 R, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 27 ff) der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (zur Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw aus Land- und Forstwirtschaft gegenüber Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Verpachtung eines gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs: BFH Großer Senat, Urteil vom 13.11.1963 - GrS 1/63 S, BFHE 78, 315; BFH, Urteil vom 18.3.1964 - IV 114/61 S, BFHE 79, 195; BFH, Urteil vom 6.3.1997 - XI R 2/96, BFHE 183, 85; BFH, Urteil vom 26.8.2004 - IV R 52/02, BFH/NV 2005, 674; BFH, Urteil vom 22.9.2004 - III R 9/03, BFHE 207, 549; vgl auch Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 26. Aufl 2007 § 5 RdNr 701 ff; Wacker in Schmidt, aaO, § 16 RdNr 690 ff).

    Diese Rechtsprechung hat der 13. Senat in seinem Urteil vom 7.10.2004 (B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 jeweils RdNr 9 ff), auf das sich das SG bei seiner Entscheidung gestützt hat, aufgegriffen und Einnahmen aus der Verpachtung der eigenen Landwirtschaft als Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit iS des § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV gewertet, wenn sie steuerrechtlich zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft iS des § 13 EStG führen, also solange der Verpächter nicht die Aufgabe des Betriebs erklärt hat.

    Der 13. Senat hat sich in seinem Urteil vom 7.10.2004 (B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 jeweils RdNr 27) dieser Ansicht des 5. Senats angeschlossen.

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem

    Nach diesen Vorschriften ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die steuerrechtliche Zuordnung nicht nur für die Höhe des als Arbeitseinkommen zu wertenden Einkommens, sondern auch für die Bewertung von Einkünften als Arbeitseinkommen (aus selbständiger Tätigkeit) maßgeblich sein soll (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195; BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2; SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird.

    Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R = Die Beiträge, Beilage 1999, 195), vom 25. Februar 2004 (SozR 4-2400 § 15 Nr. 1) und vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.

    Soweit das Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R, Umdruck S 10 oben - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) ua ausführt, die Bewertung von "Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit" setze nicht voraus, dass eine eigene (selbständige) Tätigkeit tatsächlich noch ausgeübt werde, bezieht sich dies auf die damals entschiedene Fallkonstellation (Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs), in der steuerrechtlich der Betrieb gerade nicht aufgegeben war; hingegen liegt in den Fällen des § 24 Nr. 2 EStG bereits eine steuerliche Betriebsaufgabe vor.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - L 3 R 47/17

    Wegfall des Anspruchs auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei

    Den Sozialleistungsträgern soll auf diese Weise eine eigenständige Prüfung der Zuordnung und Ermittlung erspart werden (BSG, Urteil vom 07. Oktober 2004, B 13 RJ 13/04 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 Rn. 11).

    Die Parallelität zum Einkommensteuerrecht findet jedoch dort ihre Grenzen, wo auch steuerrechtlich gerade keine selbstständige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG mehr zu Grunde liegt (BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, Urteil vom 07. Oktober 2004, B 13 RJ 13/04 R, Urteil vom 23. Januar 2008, B 10 KR 1/07 R).

    Das BSG (B 13 RJ 43/03 R, juris Rn. 24) hat hierzu ausgeführt: "Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R) ..., vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 56/02 R)... und vom 07. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.

    Soweit das Urteil des erkennenden Senats vom 07. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) ...ua ausführt, die Bewertung von ´Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit´ setze nicht voraus, dass eine eigene (selbstständige) Tätigkeit tatsächlich noch ausgeübt werde, bezieht sich dies auf die damals entschiedene Fallkonstellation (Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs), in der steuerrechtlich der Betrieb gerade nicht aufgegeben war, hingegen liegt in den Fällen des § 24 Nr. 2 EStG bereits eine steuerliche Betriebsaufgabe vor".

    58 Für die Annahme einer steuerrechtlichen Betriebsaufgabe (§ 16 EStG) hat die Gewerbeabmeldung nur Indizfunktion, hingegen erlangt die Erklärung gegenüber dem Finanzamt zur Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit maßgebende Bedeutung (BSG, Urteil vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, juris Rn. 30, Urteil vom 22. September 1999, B 5 RJ 54/98 R, BSGE 84, 277, Urteile vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 56/02 R, und vom 07. Oktober 2004, B 13 RJ 13/04 R, beide in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2015 - L 4 R 3154/15
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe klargestellt, dass es im Entscheidungsbereich des jeweiligen Versicherten liege, ob er die Betriebsaufgabe erkläre oder nicht (Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - in juris).

    Hieraus folgt, dass die steuerrechtliche Zuordnung nicht nur für die Höhe des als Arbeitseinkommens zu wertenden Einkommens, sondern auch für die Bewertung als Arbeitseinkommen maßgeblich ist (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - in juris, Rn. 25 ff.; siehe auch Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2014 - L 2 R 4854/12 - in juris, Rn. 31).

    Von diesen sieben genannten Einkunftsarten sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Nr. 1), aus Gewerbebetrieb (Nr. 2) und aus selbstständiger Arbeit (Nr. 3) als Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Sinne von § 15 SGB IV zu bewerten, nicht dagegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und die sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - in juris, Rn. 29).

    Die Bewertung als Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit setzt nicht voraus, dass eine eigene Tätigkeit tatsächlich noch ausgeübt wird (dazu BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - in juris, Rn. 32 ff.).

    Dies gilt zunächst für den Vortrag, das BSG habe darauf abgestellt, dass der Versicherte ein Wahlrecht haben müsse, einen Betrieb fortzuführen oder ihn aufzugeben, um ihm Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zurechnen zu können (so der Kläger unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - in juris, Rn. 30).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 15 U 439/19

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen

    Es kann dahinstehen, ob von dem Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit die mit -25.772 Euro festgestellten Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz genannt und steuerrechtlich als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und damit auch als Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Sinne von § 15 SGB IV zu bewerten sind (BSG, Urt. v. 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R -, juris Rn. 29), im Wege des sogenannten vertikalen Verlustausgleichs abzuziehen sind (zur grundsätzlichen Berücksichtigung des vertikalen und horizontalen Verlustausgleichs innerhalb der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 EStG genannten Einnahmen im Rahmen von § 15 SGB IV siehe BSG, Urt. v. 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R -, juris Rn. 18).

    (a) Für den Begriff des Arbeitseinkommens im Sinne von § 52 Nr. 1 SGB VII gilt das Gleiche wie im Rahmen von § 47 Abs. 1 SGB VII. Maßgeblich ist auch hier § 15 Abs. 1 SGB IV, sodass die Frage, welche Einnahmen als Arbeitseinkommen zu berücksichtigen sind, grundsätzlich allein nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts zu beantworten ist (so die allgemeine Meinung in der Literatur, z.B. Römer, in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 52 Rn. 5; Westermann, in: juris-PK SGB VII, § 52 Rn. 17; Feddern, in: beck-online Großkommentar (Kasseler Kommentar), § 52 SGB VII Rn. 3; vgl. auch BSG, Urt. v. 07.04.2004 - B 13 RJ 13/04 R -, juris Rn. 24 ff. zu § 96a SGB VI).

    Vielmehr sind alle Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit, die im Hinblick auf diese Tätigkeit dem Steuerpflichtigen zufließen, bei der Ermittlung des Gewinns zu berücksichtigen (vgl. insoweit auch deutlich BSG, Urt. v. 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R -, juris Rn. 32 ff.: Die Bewertung von "Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" als Hinzuverdienst nach § 96a SGB VI setzt nicht voraus, dass eine eigene (selbstständige) Tätigkeit tatsächlich noch ausgeübt wird).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2007 - L 2 R 36/07
    Zur Begründung hat es ausgeführt: Zu dem anzurechnenden Arbeitseinkommen zählten nach § 15 SGB IV in der vom BSG mit Urteil vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) befürworteten Auslegung auch Einkünfte aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe, soweit diese Einkünfte steuerrechtlich als solche aus der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen seien.

    (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, Urt. v. 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - SozR 4-2400 § 15 Nr. 2).

    Damit soll den Sozialleistungsträgern eine eigenständige und mitunter schwierige Prüfung der Zuordnung und Ermittlung der Höhe von Arbeitseinkommen erspart bleiben (BSG, Urt. v. 7. Oktober 2004, aaO mwN).

    § 15 SGB IV kann daher nur die Bedeutung haben, dass steuerrechtlich als "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" bewertetes Einkommen entsprechend als "Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" anzusehen ist (BSG, Urt. v. 7. Oktober 2004, aaO mwN).

    Ob von der Wahlmöglichkeit in dem Sinne Gebrauch gemacht wird, dass entweder die Betriebsaufgabe erklärt oder aber der Betrieb im steuerrechtlichen Sinne fortgeführt wird, obliegt allein der Entscheidung des Verpächters, der damit die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten abzuwägen hat (BSG, Urt. v. 7. Oktober 2004, aaO mwN).

    § 15 SGB IV übernimmt auf diese Weise die steuerrechtliche Bewertung, dass trotz der Verpachtung des gesamten Betriebs dieser vom Verpächter noch fortgeführt wird und dass Einkommen als "Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" immer dann anzunehmen ist, wenn diese Einnahmen steuerrechtlich als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bewertet werden (BSG, Urt. v. 7. Oktober 2004, aaO mwN).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 R 3965/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 356/15
  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Selbstständiger - rentenunschädliches

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2006 - L 10 R 5066/02

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Einkünfte aus Gewerbebetrieb als

  • LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 445/07

    Hinzuverdienst - Einkünfte eines Kommanditisten ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 3 R 1116/14

    Streit über die teilweise Rückforderung einer Witwenrente

  • LSG Hessen, 17.01.2012 - L 2 R 524/10

    Erwerbsminderungsrente - Einkommensanrechnung - sozialrechtliches

  • SG Mainz, 27.11.2015 - S 15 R 389/13

    Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen

  • SG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - S 4 R 81/08

    Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Rückforderung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 12 R 96/14
  • LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse

  • LSG Hessen, 20.04.2018 - L 5 R 256/16

    Teilweise Rücknahme einer Erwerbsminderungsrente wegen Überschreitens der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2018 - L 2 R 29/18
  • LSG Bayern, 14.10.2009 - L 20 R 82/08

    Altersrente für langjährig Versicherte - Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze -

  • LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 390/07

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 8 R 667/10
  • LSG Hessen, 06.09.2016 - L 2 R 70/16

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • LSG Bayern, 24.11.2010 - L 19 R 395/07

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze -

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R

    Einkommensanrechnung bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - L 10 R 3040/11
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2009 - L 4 R 1499/08
  • LSG Hamburg, 19.01.2005 - L 1 LW 1/02

    Neufeststellung der Produktionsaufgaberente für einen Landwirt; Rücknahme des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2012 - L 10 R 630/08

    Berechnung des Hinzuverdienstes bei der Bewilligung von Altersrente vor Erreichen

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 5 R 2286/10
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - L 4 R 288/08

    Verluste aus Vermietung und Verpachtung mindern nicht das auf eine Rente wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 2224/14

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Künstler -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2019 - L 2 R 76/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 10 R 167/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 271/09

    Anspruch auf Rente wegen Alters bei Überschreiten der Höchstverdienstgrenzen;

  • LG Stuttgart, 24.07.2012 - 19 T 78/12

    Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen: Vorratspfändung von

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 11/05 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2013 - L 3 R 173/11

    Altersrente - Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen - Einkünfte aus Vermietung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 8 R 236/08

    Rentenversicherung

  • FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 161/12

    Zurechnung der Einkünfte aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den

  • SG Oldenburg, 07.03.2012 - S 81 R 241/11

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Rentenzahlungen aufgrund der Anrechnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - L 11 KR 444/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2016 - L 1 KR 172/14
  • SG Hannover, 22.05.2012 - S 6 R 407/11

    Anrechnung von Einkommen aus einer Kommanditistenstellung auf eine gezahlte

  • BSG, 12.07.2012 - B 5 R 14/12 B
  • LSG Bayern, 02.03.2005 - L 1 R 4078/03

    Änderung der Berechnung der Witwenrente; Eintritt in die Rechtsnachfolge des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 5 A 2907/06

    Zulassung einer Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines

  • SG Fulda, 26.07.2016 - S 3 R 103/15
  • SG Darmstadt, 12.11.2015 - S 2 R 151/12
  • BSG, 01.08.2007 - B 13/4 R 279/06 B
  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2010 - L 4 R 3198/09
  • SG Hildesheim, 26.09.2008 - S 14 R 63/05
  • SG München, 20.11.2013 - S 30 LW 13/13

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 LW 5/13
  • SG Neubrandenburg, 19.10.2006 - S 4 RJ 109/04

    Rentenversicherungspflicht von Handwerkern

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2006 - L 10 R 390/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 1 KN 158/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 R 645/08
  • LSG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - L 3 R 3956/04
  • SG München, 15.03.2006 - S 47 KR 844/05

    Streit um eine Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Kranken- und

  • SG Oldenburg, 03.04.2012 - S 62 KR 78/12
  • SG Lüneburg, 26.08.2008 - S 10 LW 1/05
  • SG Osnabrück, 22.02.2006 - S 3 KR 31/04
  • SG Osnabrück, 16.03.2007 - S 11 RJ 126/01
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