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   BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R   

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https://dejure.org/1999,8207
BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R (https://dejure.org/1999,8207)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R (https://dejure.org/1999,8207)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 15/97 R (https://dejure.org/1999,8207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Sachverhaltsaufklärung - Leistungsbeurteilung - ärztlicher Sachverständiger - medizinisches Gutachten - fibromyalgisches Syndrom

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versichertenrente - Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeit - Beschäftigung - Berufsunfähig - Leistungsvermögen - Arbeitsmarkt - Vermittelbar

  • Judicialis

    SGG § 103; ; SGG § 106; ; SGG § 118

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 103; SGB VI § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2
    Weitere Sachverhaltsaufklärung zur Feststellung von Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit durch das LSG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R
    Was die Suche nach Verweisungstätigkeiten anbelangt, die den Kräften und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen, so ist nach der vom Großen Senat (GrS) des Bundessozialgerichts (BSG) bestätigten Rechtsprechung davon auszugehen, daß einem Versicherten grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen ist, die er noch ausüben kann (vgl BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Zunächst reicht bei der Prüfung von EU und - soweit kein Berufsschutz besteht - auch von BU eine pauschale Verweisung auf das allgemeine Arbeitsfeld nicht aus, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung anzunehmen ist (vgl GrS des BSG in BSGE 80, 24, 33 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Das BSG hat insoweit im Laufe der Zeit eine Reihe von Konstellationen identifiziert und in einem Katalog zusammengestellt, bei denen im Hinblick auf die Unüblichkeit der krankheitsbedingt erforderlichen Arbeitsbedingungen oder wegen der Seltenheit der noch in Betracht kommenden Arbeitsplätze die Gefahr einer praktischen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 137, 139; bestätigt durch GrS des BSG in BSGE 80, 24, 34 f = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R

    Erwerbsunfähigkeit - ungelernter Arbeiter - Restleistungsvermögen -

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R
    Dies gilt namentlich auch für die genauen Auswirkungen des von Dr. Ke. diagnostizierten chronischen Schmerzsyndroms bei der Verrichtung von körperlich leichten Arbeiten, welche den ansonsten festgestellten qualitativen Leistungseinschränkungen bereits Rechnung tragen (vgl dazu BSG, Urteil vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 91/97 R -, Umdr S 6).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, inwiefern diejenigen gesundheitlichen Einschränkungen, die über das Erfordernis, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, hinausgehen, die Einsatzfähigkeit der Klägerin auf dem allgemeinen Arbeitsfeld erheblich einschränken (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23; BSG, Beschluß vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 184/98 B - ).
  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B

    Tatsachenfeststellungen bei der Prüfung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, inwiefern diejenigen gesundheitlichen Einschränkungen, die über das Erfordernis, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, hinausgehen, die Einsatzfähigkeit der Klägerin auf dem allgemeinen Arbeitsfeld erheblich einschränken (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23; BSG, Beschluß vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 184/98 B - ).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, inwiefern diejenigen gesundheitlichen Einschränkungen, die über das Erfordernis, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, hinausgehen, die Einsatzfähigkeit der Klägerin auf dem allgemeinen Arbeitsfeld erheblich einschränken (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23; BSG, Beschluß vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 184/98 B - ).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R
    Das ist der Fall, wenn weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Stellung des Rentenantrages einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann (vgl dazu BSGE 43, 75 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 14.12.1999 - B 13 RJ 219/99 B

    Bei Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Erledigung eines

    Bereits zweifelhaft erscheint, ob der Kläger einen abstrakten Rechtssatz des BSG in dem bezeichneten Urteil (vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 15/97 R -) dargelegt hat, indem er ausführt, es sei dort entschieden worden, daß ein Gericht, das dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nach § 109 SGG nicht folge, weitere medizinische Sachaufklärung betreiben müsse, wenn dies beantragt werde.
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