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   BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R   

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BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R (https://dejure.org/2005,4959)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R (https://dejure.org/2005,4959)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R (https://dejure.org/2005,4959)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 368
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R

    Abschmelzungsprogramm des Auffüllbetrages - Anhörung des Berechtigten

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R
    Ein noch vorhandener Auffüllbetrag kann in der so genannten zweiten Abschmelzungsphase (§ 315a S 5 SGB 6) nur in der Höhe der jeweiligen Rentenanpassungsbeträge abgeschmolzen werden (Fortführung von BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R = SozR 3-2600 § 315a Nr. 3).

    Ergänzend hat es ausgeführt: Der Berufungssenat stütze sich für seine Entscheidung - wie schon das SG - auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. November 2000 (B 4 RA 68/99 R - BSG SozR 3-2600 § 315a Nr. 3).

    Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 315a Satz 5 SGB VI war es der Beklagten damit verwehrt, auf den abzuschmelzenden Auffüllbetrag auch denjenigen Betrag anzurechnen, der sich allein aus der Höherbewertung der Kindererziehungszeiten ergab (so bereits - außerhalb der tragenden Gründe - BSG SozR 3-2600 § 315a Nr. 3 S 14; im Anschluss hieran Diel in Hauck/Noftz, SGB VI, § 315a RdNr 30a).

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R
    Die Beitragszahler in den alten und neuen Bundesländern sollen auf längere Sicht von der Finanzierung solcher Vorteile des Rentenversicherungssystems der DDR entlastet werden, die ihnen im System des SGB VI nicht mehr zugute kommen konnten (Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 11. Mai 2005 - 1 BvR 368/97 ua -, NJW 2005, 2213, 2214).

    Dies hat das BVerfG mit der Wendung beschrieben, dass § 315a Satz 5 SGB VI damit "in schonender Weise der Möglichkeit Rechnung (trage), dass auch nach fünf Rentenanpassungen noch ein abzuschmelzender Teil der Altersversorgung vorhanden ist" (BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 1 BvR 368/97 ua -, NJW 2005, 2213, 2214).

  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R
    Bestehen an der Zulässigkeit der Klage auch hinsichtlich des jetzt noch anhängigen Streitgegenstands keine Zweifel, so kann der Senat letztlich dahinstehen lassen, ob - wovon offenbar das SG (im Anschluss an den parlamentarischen Gesetzgeber: BT-Drucks 13/3150, S 23 und S 45, jeweils zu Nr. 50) ausgegangen ist - die Rentenanpassungsmitteilung zum Juli 2000 ein Verwaltungsakt war (zum Verwaltungsaktcharakter der Rentenanpassungsmitteilung vgl BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 13 mwN; s auch Engelmann in von Wulffen, SGB X, 5. Aufl 2005, § 31 RdNr 67, 68 mwN).
  • BSG, 21.04.1999 - B 5/4 RA 25/97 R

    Nichtanpassung des Auffüllbetrages - Teilzulassung der Revision

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R
    Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung, die in Fortführung und Erweiterung des sich aus Art. 30 des Einigungsvertrags ergebenden Vertrauensschutzgedankens die Vermeidung einer wirtschaftlichen Schlechterstellung der von der Rentenüberleitung im Beitrittsgebiet erfassten Rentner und Anwartschaftsberechtigten der Sozialversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der früheren DDR bezweckt (BSG SozR 3-2600 § 315a Nr. 1).
  • BSG, 22.05.1974 - 5 RKn 7/73

    Betriebe der Steine und Erden - Überwiegend unterirdischer Betrieb -

    Auszug aus BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R
    Letzteres ist nach dieser Vorschrift nicht als Klageänderung anzusehen (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 99 Nr. 4; s auch BSG SozR 2600 § 2 Nr. 1).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.12.2009 - L 3 R 47/09
    In ihrem am 25. März 2008 beim Sozialgericht eingegangenen Schriftsatz vom 19. März 2008 hat sie ausgeführt, es werde "ergänzend beantragt, die Beklagte zu verpflichten, unter Berücksichtigung der Ausführungen in dem Urteil des BSG vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R - die Rente der Klägerin neu festzustellen"; dieses Begehren werde zum Gegenstand des anhängigen Rechtsstreits gemacht.

    Mit Bescheid vom 8. Januar 2009 hat die Beklagte die Rente der Klägerin für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2004 unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Juli 2005 (- B 13 RJ 17/04 R - SozR 4-2600 § 315 a Nr. 2) mit folgendem Ergebnis neu berechnet (jeweils auf den Monat bezogene Beträge:.

    Die Berufung ist nur begründet, soweit der angefochtene Bescheid der Beklagten im Zugunstenverfahren eine Neuberechnung der Rente der Klägerin unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 20. Juli 2005 (- B 13 RJ 17/04 R - a.a.O.) nicht vornimmt, und insoweit eine Erledigung mit Bescheid vom 8. Januar 2009 für den vor dem 1. Januar 2004 liegenden Zeitraum nicht eingetreten ist.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem rechtlichen Sachverhalt, welcher der Entscheidung des BSG vom 20. Juli 2005 (- B 13 RJ 17/04 R - a.a.O.) zugrunde lag.

    Eine Abschmelzung des Auffüllbetrages nach § 315 a SGB VI setzt eine Rentenanpassung voraus, die bei der Rentenerhöhung nach § 307 d SGB VI nicht vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R - a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12

    Rentenversicherung; Rücknahme und Neufeststellung eines gewährten Auffüllbetrages

    Er gehe davon aus, dass die Rentenberechnung nicht die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Juli 2005 (B 13 RJ 17/04 R) berücksichtige.

    Im Widerspruchsverfahren hat die Beklagte die Altersrente mit (Teilabhilfe-)Bescheid vom 27. November 2008 "entsprechend dem Urteil des 13. Senats des BSG vom 20.07.2005 (Az: B 13 RJ 17/04 R) zur Höhe des Auffüllbetrages" ab dem 1. Juli 2000 neu festgestellt, woraus sich für den Zeitraum 1. Januar 2002 bis 30. November 2004 eine Nachzahlung von 169, 94 EUR ergab (Bl. 57 VA).

    Ein danach noch verbleibender Auffüllbetrag wird bei den folgenden Rentenanpassungen im Umfang dieser Rentenanpassungen abgeschmolzen." Schon allein aufgrund der danach notwendigen (individuellen) Berechnung bedarf es der Umsetzung der Abschmelzung durch die Beklagte, wobei § 315a Sätze 4 und 5 SGB VI die entsprechende Rechtsgrundlage darstellen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R - juris Rn. 20).

    Zwar lässt es das BSG in den vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen (Urteile vom 16. November 2000 - B 4 RA 68/99 R - juris Rn. 34 und vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R - juris Rn. 19) dahinstehen, ob die jeweiligen, die Abschmelzung des Auffüllbetrages zum Gegenstand habenden, Rentenanpassungsmitteilungen Verwaltungsakte im Sinne von § 31 SGB X sind.

    Es kann dahinstehen, ob diese Rechtsprechung auf den hier zugrunde liegenden Fall übertragbar ist (Gegenstand des Verfahrens war - wie auch des dem Urteil des BSG vom 20. Juli 2005 [B 13 RJ 17/04 R] zugrunde liegenden Verfahrens und anders als im hiesigen Verfahren - die Abschmelzung des Auffüllbetrages im Hinblick auf eine Rentenerhöhung aufgrund der Neubewertung von Kindererziehungszeiten nach § 307d SGB VI, die das BSG später im Urteil vom 20. Juli 2005 für rechtswidrig hielt).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 3 R 850/10
    Die Beklagte hat in Umsetzung des Urteils des BSG vom 20. Juli 2005 (B 13 RJ 17/04 R) am 23. September 2008 einen Rentenbescheid über die Umwertung und Anpassung der Rente aufgrund des ab dem 01. Januar 1992 geltenden neuen Rentenrechts erteilt und ausgeführt, dass die Gewährung eines nicht dynamisierten "statischen" Auffüllbetrages und dessen Abschmelzung (§ 307 a Abs. 1 i. V. m. § 315 a Sätze 1, 4, 5 SGB VI) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien.

    3. Die Anpassungen der Rente sowie die Rentenangleichung Ost an West seit dem 01.01.1992 seien nach den verbindlichen Vorgaben des EV und des GG unter Berücksichtigung des BSG-Urteils B 13 RJ 17/04 R durchzuführen, wobei zu berücksichtigen sei, dass der Anspruch auf die "Anpassung Ost" nach dem Leiturteil des BVerfG vom 28.04.99 unter Eigentumsschutz steht (BVerfGE 100, 1, 44, 54), wobei die Anpassung die jährliche Inflationsrate nicht unterschritten werden dürfe (B 4 RA 120/00).

    Das Gericht schließt sich den Ausführungen des SG Berlin, das Bezug auf die einschlägigen Entscheidungen des BSG nimmt (Urteile vom 16. November 2000, B 4 RA 68/99 R, sowie vom 20. Juli 2005, B 13 RJ 17/04 R, beide in juris), im vollen Umfang an und nimmt zunächst darauf Bezug (§ 153 Abs. 2 SGG).

    Hinzu kommt, dass die Beklagte im sozialgerichtlichen Verfahren in Umsetzung der Entscheidungen des BSG vom 20. Juli 2005 (B 13 RJ 17/04 R) und des BVerfG vom 11. Mai 2005 (1 BvR 368/97, 1 BvR 1490/99, u. a.) am 23. September 2008 die Rente der Klägerin entsprechend neu berechnet hat, so dass es nicht der Billigkeit entspräche, eine Kostenerstattungspflicht für den gleichwohl weitergeführten Rechtsstreit auszusprechen.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - L 6 R 453/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ablehnung der Auszahlung der gesamten

    Die Rentenversicherungsträger müssen nach § 117 SGB VI i.V.m. § 37 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) über einen (jeden) Anspruch auf Leistung, der gegen sie durch einen Antrag erhoben wird, schriftlich entscheiden, also einen schriftlichen Verwaltungsakt erlassen (BSG Urteil vom 18.10.2005, B 4 RA 21/05 R, juris Rn. 18; zur Verwaltungsaktqualität anderer Mitteilungen des Rentenversicherungsträgers siehe BSG Urteil vom 11.05.2011, B 5 R 8/10 R, juris Rn. 13, BSG Urteil vom 20.07.2005, B 13 RJ 17/04 R, juris Rn. 19; zur Verwaltungsaktqualität von Mitteilungen von Abrechnungen von Rentennachzahlungen s.a. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2017, L 8 R 1003/16 WA, juris Rn. 54, 58; für die Möglichkeit einer Verrechnung nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt siehe BSG Beschluss vom 31.08.2011, GS 2/10, BSG Urteil vom 31.10.2012, B 13 R 13/12 R, juris Rn. 18).
  • LSG Bayern, 25.07.2018 - L 13 R 729/16

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung

    Das BSG misst auch anderen Mitteilungen der Rentenversicherungsträger Verwaltungsaktqualität bei, so etwa der Mitteilung, dass die Rente aus der deutschen Rentenversicherung nicht in der grundsätzlich festgestellten Höhe, sondern nur um eine ausländische Leistung gemindert zu zahlen ist (BSG, Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R -, BSGE 108, 152-158, SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, SozR 4-6050 Art. 44 Nr. 1), oder Mitteilungen über das Ausmaß einer sog. Abschmelzung eines Auffüllbetrags (BSG, Urteil vom 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R -, SozR 4-2600 § 315a Nr. 2).
  • LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 171/15

    Abrechnungsermittlung der Deutschen Rentenversicherung

    Das BSG misst Mitteilungen der Rentenversicherungsträger, wonach etwa die Rente aus der deutschen Rentenversicherung nicht in der grundsätzlich festgestellten Höhe, sondern nur um eine ausländische Leistung gemindert zu zahlen ist (BSG, Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R -, BSGE 108, 152-158, SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, SozR 4-6050 Art. 44 Nr. 1), oder Mitteilungen über das Ausmaß einer sog. Abschmelzung eines Auffüllbetrags (BSG, Urteil vom 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R -, SozR 4-2600 § 315a Nr. 2) einen Regelungsgehalt im Sinne des § 31 SGB X bei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 158/15

    Abtretung von Rentenansprüchen; Ausgleich zwischen Versichertem und

    Das BSG misst Mitteilungen der Rentenversicherungsträger, wonach etwa die Rente aus der deutschen Rentenversicherung nicht in der grundsätzlich festgestellten Höhe, sondern nur um eine ausländische Leistung gemindert zu zahlen ist (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 8/10 R -, BSGE 108, 152-158, SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, SozR 4-6050 Art. 44 Nr. 1), oder Mitteilungen über das Ausmaß einer sog. Abschmelzung eines Auffüllbetrags (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R -, SozR 4-2600 § 315a Nr. 2) einen Regelungsgehalt im Sinne des § 31 SGB X bei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vorverfahrenspflicht - Verwaltungsaktsqualität

    Das BSG misst Mitteilungen der Rentenversicherungsträger, wonach etwa die Rente aus der deutschen Rentenversicherung nicht in der grundsätzlich festgestellten Höhe, sondern nur um eine ausländische Leistung gemindert zu zahlen ist (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 8/10 R -, BSGE 108, 152-158, SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, SozR 4-6050 Art. 44 Nr. 1), oder Mitteilungen über das Ausmaß einer sog. Abschmelzung eines Auffüllbetrags (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R -, SozR 4-2600 § 315a Nr. 2) einen Regelungsgehalt im Sinne des § 31 SGB X bei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2021 - L 16 R 76/19

    Geltendmachung der Leistung von Rentennachzahlungen aus der gesetzlichen

    Das BSG misst Mitteilungen der Rentenversicherungsträger, wonach etwa die Rente aus der deutschen Rentenversicherung nicht in der grundsätzlich festgestellten Höhe, sondern nur um eine ausländische Leistung gemindert zu zahlen ist (BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 8/10 R -, BSGE 108, 152-158, SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, SozR 4-6050 Art. 44 Nr. 1) oder Mitteilungen über das Ausmaß einer sog. Abschmelzung eines Auffüllbetrags (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R -, SozR 4-2600 § 315a Nr. 2) einen Regelungsgehalt im Sinne des § 31 SGB X zu.
  • BSG, 20.01.2011 - B 5 R 12/11 B
    Die Klägerin weist vielmehr selbst darauf hin, dass das BSG mit Urteilen vom 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R - und 20.7.2005 - B 13 RJ 17/04 R - entschieden habe, dass der Auffüllbetrag nur durch Rentenanpassungen (§§ 65, 254c SGB VI) nach Maßgabe des § 315a Satz 4 und 5 SGB VI abgeschmolzen werden könne.

    17 Ebenso wenig ist eine Divergenz zu den Entscheidungen des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R - und 20.7.2005 - B 13 RJ 17/04 R - dargetan.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09

    Anrechnung von Einkommen bei Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 494/13

    Abrechnung einer Rentennachzahlung wegen der Einbehaltung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 33 R 1239/08

    Aktueller Rentenwert (Ost); aktueller Rentenwert; Verfassungsgemäßheit

  • BSG, 11.04.2018 - B 5 R 366/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LSG Sachsen, 05.01.2016 - L 5 R 160/15

    Rentenversicherung - Rentenberechnung; aktueller Rentenwert (Ost) 2015;

  • LSG Sachsen, 06.01.2015 - L 5 R 970/13

    Rente: Allgemeiner Rentenwert (Ost) verstößt auch im Jahr 2014 nicht gegen den

  • LSG Sachsen, 13.03.2018 - L 5 KN 142/17

    Regelaltersrente unter Zugrundelegung des jeweils aktuellen Rentenwertes West

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - L 22 R 744/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Folgen einer wegen

  • LSG Sachsen, 17.01.2017 - L 5 R 32/16

    Rentenversicherung - Rentenberechnung; aktueller Rentenwert (Ost); 2016;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2015 - L 2 R 548/15
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