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   BSG, 11.11.1999 - B 13 RJ 173/99 B   

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https://dejure.org/1999,8060
BSG, 11.11.1999 - B 13 RJ 173/99 B (https://dejure.org/1999,8060)
BSG, Entscheidung vom 11.11.1999 - B 13 RJ 173/99 B (https://dejure.org/1999,8060)
BSG, Entscheidung vom 11. November 1999 - B 13 RJ 173/99 B (https://dejure.org/1999,8060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Grund einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis mit ausgeprägter Residualsymptomatik - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Grundsatz der Gewährung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrages im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 11.11.1999 - B 13 RJ 173/99 B
    Ein derartiger Verfahrensmangel liegt ua dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12).
  • BSG, 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 B

    Befragung des Sachverständigen durch Verfahrensbeteiligte

    Auszug aus BSG, 11.11.1999 - B 13 RJ 173/99 B
    Dies ist bei rechtskundig vertretenen Beteiligten regelmäßig anzunehmen, wenn in der letzten mündlichen Verhandlung nur noch ein Sachantrag gestellt und der Beweisantrag nicht wenigstens hilfsweise - auch durch eine ausdrückliche Bezugnahme auf den früher gestellten Antrag - wiederholt wird (vgl BSG, Beschluß vom 3. März 1999 - B 9 VJ 1/98 B).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.11.1999 - B 13 RJ 173/99 B
    Insbesondere hat sie nicht dargetan, daß sie in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG zumindest ausdrücklich, dh zur Sitzungsniederschrift, auf den betreffenden Beweisantrag Bezug genommen habe (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BSG, 11.11.1999 - B 13 RJ 173/99 B
    Ein derartiger Verfahrensmangel liegt ua dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 11.11.1999 - B 13 RJ 173/99 B
    Zur Begründung eines entsprechenden Revisionszulassungsgrundes ist nicht nur der Gehörverstoß selbst zu bezeichnen, sondern auch darzutun, welches Vorbringen dadurch ggf verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BSG, 22.10.1975 - 8 BU 100/75

    Beweisantrag - Form - Vorbereitender Schriftsatz - Aufrechterhaltung

    Auszug aus BSG, 11.11.1999 - B 13 RJ 173/99 B
    Ein solcher Beweisantrag muß nicht nur den Anforderungen des Prozeßrechts (vgl § 118 Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 402 ff der Zivilprozeßordnung) entsprechen, sondern auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht aufrechterhalten worden sein (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 12).
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Daher muss mit der Beschwerdebegründung dargetan werden, dass ein prozessordnungsgerechter Beweisantrag gestellt worden sei, welchen Inhalts dieser Beweisantrag gewesen und dass der Beweisantrag bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung aufrechterhalten worden sei (vgl Senatsbeschluss vom 11. November 1999 - B 13 RJ 173/99 B - veröffentlicht bei Juris, mwN; BSG SGb 2000, 269 mwN).
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 7/99 U B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags in der mündlichen Verhandlung bei

    Diese Voraussetzung ist bei rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht erfüllt, wenn im letzten Termin zur mündlichen Verhandlung ausweislich der Sitzungsniederschrift nur noch ein Sachantrag gestellt und der Beweisantrag auch nicht hilfsweise - und sei es durch ausdrückliche Bezugnahme auf einen früher gestellten Antrag - wiederholt wird (wie hier zB BSG vom 27. März 1998 - B 14 KG 26/97 B, vom 23. Juni 1998 - B 9 V 31/98 B, vom 30. Juni 1998 - B 10 AL 8/98 B, vom 3. März 1999 - B 9 VJ 1/98 B, vom 18. Mai 1999 - B 7 AL 262/98 B und vom 11. November 1999 - B 13 RJ 173/99 B; dieser Rechtsprechung zustimmend bereits BVerfG vom 19. Februar 1992, SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
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