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   BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B   

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BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B (https://dejure.org/2004,17382)
BSG, Entscheidung vom 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B (https://dejure.org/2004,17382)
BSG, Entscheidung vom 05. August 2004 - B 13 RJ 206/03 B (https://dejure.org/2004,17382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; SGG § 62 § 128 Abs. 2
    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 15/00 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Antrag auf Vertagung nach

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs hat unter anderem zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 14).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B
    Dies gilt insbesondere, wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung nimmt, indem etwa neue, bislang nicht erörterte Gesichtspunkte auftauchen, oder das Gericht den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt (BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - B 4 RA 37/03 B mwN).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B
    Die vom Kläger geltend gemachte Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 , § 128 Abs. 2 SGG ; Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes >GG<) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachkommt (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12).
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B
    Vor allem in der mündlichen Verhandlung, dem "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens (BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33) ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zum gesamten Streitstoff zu äußern.
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 28/90

    Angemessene Äußerungsfrist zum Beweisergebnis

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs hat unter anderem zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 14).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten -

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B
    Vor allem in der mündlichen Verhandlung, dem "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens (BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33) ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zum gesamten Streitstoff zu äußern.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B
    Die vom Kläger geltend gemachte Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 , § 128 Abs. 2 SGG ; Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes >GG<) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachkommt (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12).
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Vor allem in der mündlichen Verhandlung, dem "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens (Senatsbeschluss vom 5.8.2004 - B 13 RJ 206/03 B, Juris RdNr 6; BSGE 44, 292, 293 = SozR 1500 § 124 Nr. 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33), ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zum gesamten Streitstoff zu äußern.

    10 Soweit die Klägerin rügt, über die im angefochtenen Urteil vorgenommene Beweiswürdigung nicht informiert worden zu sein, gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, Senatsbeschluss vom 5.8.2004 aaO; BSG vom 5.3.2007 aaO, Juris RdNr 9; vom 21.9.2006 aaO; vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B, Juris RdNr 10; vom 21.6.2000, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionserkrankung -

    Es gibt keinen Verfahrensgrundsatz, wonach die Beteiligten vor einer Entscheidung auf die in Aussicht genommene Beweiswürdigung oder die für die spätere Überzeugungsbildung des Gerichts möglicherweise leitenden Gründe oder gar den beabsichtigten Urteilsausspruch selbst hinzuweisen sind (vgl BSG Beschluss vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3; BSG Beschluss vom 21.6.2000 - B 5 RJ 24/00 B - SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG Beschluss vom 5.8.2004 - B 13 RJ 206/03 B; BSG Beschluss vom 6.8.2008 - B 2 U 10/07 B).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 9/08 R

    Krankenversicherung - hauptamtlicher Krankenkassen-Vorstand - Schadensersatz bei

    In diesem Rahmen besteht jedoch kein allgemeiner Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl zB Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B - RdNr 9 mwN; BSG, Beschluss vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - mwN; BSG, Beschluss vom 5.8.2004 - B 13 RJ 206/03 B - BSG, Beschluss vom 21.11.2000 - B 2 U 288/00 B - E. Hauck in: Zeihe, Das SGG und seine Anwendung, Stand 1.11.2008, § 105 RdNr 9a mwN).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung nimmt, indem etwa neue, bislang nicht erörterte (eventuell entscheidungserhebliche) Gesichtspunkte auftauchen oder das Gericht den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt (BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 mwN; BSG, Beschluss vom 5.8. 2004 - B 13 RJ 206/03 B - juris).
  • BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B

    Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung bei Implantation eines

    Ebenso wenig besteht danach die Pflicht des Gerichts, die Beteiligten auf alle nur möglichen Gesichtspunkte hinzuweisen und seine Rechtsauffassung zu der Rechtssache bzw zu den Erfolgsaussichten zu erkennen zu geben (vgl auch zB BSG, Beschluss vom 5. August 2004 - B 13 RJ 206/03 B).
  • BSG, 18.06.2009 - B 13 RS 7/09 B
    Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge ist es insoweit auch, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl Senatsbeschlüsse vom 5.8.2004, B 13 RJ 206/03 B, Juris RdNr 9, und vom 5.10.1998, B 13 RJ 285/97 B, Juris RdNr 22).

    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht jedoch grundsätzlich nicht, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vor der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten zu erörtern (vgl Senatsbeschluss vom 5.8.2004, B 13 RJ 206/03 B, Juris RdNr 5 f mwN).

  • BSG, 17.12.2008 - B 11 AL 32/08 B
    Vor allem in der mündlichen Verhandlung ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zum gesamten Streitstoff zu äußern (BSG, Beschluss vom 5. August 2004 - B 13 RJ 206/03 B).

    Denn es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr; BSG, Beschluss vom 5. August 2004, aaO; BSG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - B 1 KR 104/06 B; BSG, Beschluss vom 20. August 2008 - B 13 R 217/08 B - mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - L 11 KA 8/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Überdies ist zu beachten, dass die mündliche Verhandlung das "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. BSG, Beschluss vom 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 - Frehse in Jansen, SGG, § 153 Rdn. 13 m.w.N).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - L 11 KA 78/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Überdies ist zu beachten, dass die mündliche Verhandlung das "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. BSG, Beschluss vom 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 - Frehse, a.a.O. § 153 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BSG, 26.07.2016 - B 1 KR 5/16 B
    Ebensowenig besteht danach die Pflicht des Gerichts, die Beteiligten auf alle nur möglichen Gesichtspunkte hinzuweisen und seine Rechtsauffassung zu der Rechtssache bzw zu den Erfolgsaussichten eines (Beweis-)Antrags zu erkennen zu geben (vgl auch zB BSG Beschluss vom 5.8.2004 - B 13 RJ 206/03 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 09.06.2009 - B 13 R 179/09 B
  • BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
  • BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 44/09 B
  • BSG, 10.03.2010 - B 13 R 587/09 B
  • BSG, 09.10.2008 - B 13 R 171/08 B
  • BSG, 01.10.2008 - B 13 RS 61/08 B
  • BSG, 03.06.2013 - B 11 AL 48/13 B
  • BSG, 29.07.2008 - B 4 RS 49/08 B
  • BSG, 05.03.2010 - B 13 R 15/10 B
  • BSG, 10.12.2008 - B 13 R 477/08 B
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BSG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - B 13 RJ 206/03 B (https://dejure.org/2003,50534)
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