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   BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 253/05 B   

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https://dejure.org/2006,27166
BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 253/05 B (https://dejure.org/2006,27166)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2006 - B 13 RJ 253/05 B (https://dejure.org/2006,27166)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 253/05 B (https://dejure.org/2006,27166)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 203/02 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 253/05 B
    Das Bundessozialgericht kann in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 160a Abs. 5 SGG den angefochtenen Beschluss auch dann wegen eines Verfahrensmangels aufheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückverweisen, wenn die Beschwerde zusätzlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützt ist, der Verfahrensmangel aber selbst bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung und bei Zulassung der Revision voraussichtlich zur Zurückverweisung führen würde (vgl BSG Beschluss vom 30. April 2003 - B 11 AL 203/02 B - mwN, veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/09 B
    Es wäre in jedem Fall zu erwarten, dass ein Revisionsverfahren zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führen würde (vgl dazu BSG, Beschlüsse vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 253/05 B und vom 30. April 2003 - B 11 AL 203/02 B), sodass der Senat von der Möglichkeit Gebrauch macht, in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückzuverweisen, § 160a Abs. 5 SGG.
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 112/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Denn das BSG kann die angefochtene Entscheidung auch dann wegen eines Verfahrensmangels aufheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückverweisen, wenn die Beschwerde zusätzlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache oder Divergenz gestützt ist, der Verfahrensmangel aber selbst bei Zulassung der Revision voraussichtlich zur Zurückverweisung führen würde (BSG, Beschluss vom 23.5.2006 - B 13 RJ 253/05 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 160a RdNr 19d mwN) .
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B
    Das BSG kann in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 160a Abs. 5 SGG die angefochtene Entscheidung auch dann wegen eines Verfahrensfehlers aufheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückverweisen, wenn die Beschwerde zusätzlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützt ist, der Verfahrensmangel aber selbst bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung und bei Zulassung der Revision voraussichtlich zur Zurückverweisung führen würde (vgl Senatsbeschluss vom 23.5.2006, B 13 RJ 253/05 B, Juris RdNr 8).
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 170/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Das BSG kann in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 160a Abs. 5 SGG die angefochtene Entscheidung auch dann wegen eines Verfahrensfehlers aufheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückverweisen, wenn die Beschwerde zusätzlich auf eine Divergenz gestützt wird, der Verfahrensmangel aber selbst bei Annahme einer Divergenz und bei Zulassung der Revision voraussichtlich zur Zurückverweisung führen würde (vgl Senatsbeschlüsse vom 27.8.2009 - B 13 R 185/09 B - Juris RdNr 14 und vom 23.5.2006 - B 13 RJ 253/05 B - Juris RdNr 8 - zur Grundsatzrüge).
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 99/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Allerdings wäre es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats aus Gründen der Prozessökonomie und der Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten, eine Sache trotz voraussichtlicher Zurückverweisung im Revisionsverfahren zu entscheiden und deshalb die Revision zuzulassen, wenn vom Revisionsverfahren die Klärung grundsätzlicher Fragen zu erwarten wäre, die sich auf die anschließend - nach Zurückverweisung - vorzunehmende Beweiserhebung auswirkt (BSG Beschluss vom 1.3.2011 - B 1 KR 118/10 B - Juris RdNr 6, Abgrenzung zu BSG Beschluss vom 23.5.2006 - B 13 RJ 253/05 B - mwN) .
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 185/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Das BSG kann in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 160a Abs. 5 SGG die angefochtene Entscheidung auch dann wegen eines Verfahrensfehlers aufheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückverweisen, wenn die Beschwerde zusätzlich auf eine Divergenz gestützt ist, der Verfahrensmangel aber selbst bei Annahme einer Divergenz und bei Zulassung der Revision voraussichtlich zur Zurückverweisung führen würde (vgl Senatsbeschluss vom 23.5.2006, B 13 RJ 253/05 B, Juris RdNr 8, zur grundsätzlichen Bedeutung).
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie der Beschwerdeführer geltend macht - auch die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz vorliegen; denn auch dann wäre voraussichtlich mit einer Zurückverweisung zu rechnen (vgl Beschlüsse des BSG vom 30.4.2003, B 11 AL 203/02 B, und vom 23.5.2006, B 13 RJ 253/05 B) .
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 118/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Allerdings wäre es aus Gründen der Prozessökonomie und der Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten, eine Sache trotz voraussichtlicher Zurückverweisung im Revisionsverfahren zu entscheiden und deshalb die Revision zuzulassen, wenn vom Revisionsverfahren die Klärung grundsätzlicher Fragen zu erwarten wäre, die sich auf die anschließend - nach Zurückverweisung - vorzunehmende Beweiserhebung auswirkt (Abgrenzung zu BSG Beschluss vom 23.5.2006 - B 13 RJ 253/05 B - mwN).
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 15/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Es wäre in jedem Fall zu erwarten, dass ein Revisionsverfahren zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führen würde (vgl dazu BSG vom 23.5.2006 - B 13 RJ 253/05 B - und vom 30.4.2003 - B 11 AL 203/02 B) , sodass der Senat von der Möglichkeit Gebrauch macht, in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückzuverweisen (§ 160a Abs. 5 SGG) .
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 90/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler -

    Es wäre in jedem Fall zu erwarten, dass ein Revisionsverfahren zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führen würde (vgl dazu BSG Beschlüsse vom 23.5.2006 - B 13 RJ 253/05 B - und vom 30.4.2003 - B 11 AL 203/02 B) , sodass der Senat von der Möglichkeit Gebrauch macht, in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückzuverweisen, § 160a Abs. 5 SGG.
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 14/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

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