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   BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B   

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https://dejure.org/2006,30422
BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B (https://dejure.org/2006,30422)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B (https://dejure.org/2006,30422)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 272/05 B (https://dejure.org/2006,30422)
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B
    Eine - unterstellte - unzutreffende Rechtsanwendung durch das LSG stellt hingegen keinen Zulassungsgrund dar (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B
    Das LSG brauchte sich nicht gedrängt zu fühlen (vgl dazu zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5), ein weiteres medizinisches Gutachten, insbesondere ein "fachübergreifendes Obergutachten" auf dem Gebiet der "Psychosomatik, Psychotherapie und Psychiatrie" einzuholen.
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner an

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B
    Die Klägerin rügt schließlich (Beschwerdebegründung Bl 11 f) einen Verstoß des Berufungsgerichts gegen den vom BSG aufgestellten Grundsatz "ohne eine ... Gesamtbeurteilung durch den Sachverständigen ... werden unter Verletzung des § 103 SGG die Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 SGG ) überschritten" (Bezug auf BSG Urteil vom 10. Dezember 1987 - 9a RV 3685 [wohl gemeint: 36/85] - SozR 1500 § 128 Nr. 31 und BSG vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 24/03 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 3).
  • BSG, 17.11.2003 - B 3 P 23/03 B

    Überprüfung von Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B
    Einen allgemeinen Anspruch auf Überprüfung eines Sachverständigengutachtens durch ein "Obergutachten" sehen die Prozessordnungen - auch das SGG - nicht vor (BSG Beschluss vom 17. November 2003 - B 3 P 23/03 B).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 BU 146/89
    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B
    Das Gericht ist in der Würdigung der Sachverständigengutachten grundsätzlich frei; es kann auch ohne Einholung eines weiteren Gutachtens von ihnen abweichen (BSG Beschluss vom 6. Dezember 1989 - 2 BU 146/89).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B
    Ohne die entsprechende Gegenüberstellung wird der Senat jedoch nicht in die Lage versetzt zu beurteilen, ob das LSG - wie für das Vorliegen einer Divergenz erforderlich - bewusst von höchstrichterlicher Rechtsprechung abgewichen ist (s hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 12 A 283/13

    Untersagung der Weiterbeschäftigung einer Person als Leiter eines kommunalen

    - 9 B 28.08 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 6. September 2011, a. a. O., Beschluss vom 25. August 2006 - 1 ZB 04.30718 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 13 U 234/11 -, BauR 2013, 1289, jeweils m.w.N.; siehe auch BSG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 272/05 B -, juris.
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 317/10 B
    Einen allgemeinen Anspruch auf Überprüfung eines Sachverständigengutachtens durch ein "Obergutachten" sähen die Prozessordnungen nicht vor (Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 23.5.2006 - B 13 RJ 272/05 B).

    Bei widersprechenden Gutachten ist das Gericht aber gehalten, sich mit dem Gutachten, dem es nicht folgt, auseinanderzusetzen (Senatsbeschluss vom 23.5.2006 - B 13 RJ 272/05 B - Juris RdNr 5 mwN).

    Nur unter diesen Voraussetzungen wäre das Berufungsgericht verpflichtet gewesen, ein weiteres Gutachten einzuholen (vgl § 118 Abs. 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 ZPO; vgl auch Senatsbeschluss vom 23.5.2006 - B 13 RJ 272/05 B - Juris RdNr 7).

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 49/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Denn es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Überprüfung eines Sachverständigengutachtens durch ein sog Obergutachten (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 23.5.2006 - B 13 RJ 272/05 B - juris RdNr 5, 11; BSG Beschluss vom 24.5.2017 - B 3 P 6/17 B - juris RdNr 13) .
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