Rechtsprechung
   BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1746
BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R (https://dejure.org/2003,1746)
BSG, Entscheidung vom 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R (https://dejure.org/2003,1746)
BSG, Entscheidung vom 20. November 2003 - B 13 RJ 43/02 R (https://dejure.org/2003,1746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über den Wegfall einer Rente wegen Berufsunfähigkeit infolge des Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze sowie über die Rückzahlung geleisteter Rente; Gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld nach Aufgabe der bisherigen - gleichzeitig mit dem Rentenbezug ...

  • Judicialis

    SGB VI § 96a Abs 3 Satz 3; ; SGB IV § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Sozialleistungen als Hinzuverdienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 277
  • NZS 2004, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R
    Denn geändert oder ersetzt wird ein Bescheid immer nur dann, wenn in seine Regelung, den Verfügungssatz, eingegriffen und damit die Beschwer des Betroffenen vermehrt oder vermindert wird (BSGE 4, 24, 26; BSGE 32, 11, 12; BSGE 47, 168, 170 = SozR 1500 § 96 Nr. 13; Pawlack in Hennig, SGG-Komm, Stand März 1998, RdNr 36 zu § 96; Binder in SGG-Handkomm, 2003, RdNr 7 zu § 96).
  • BSG, 24.10.1956 - 2 RU 114/55
    Auszug aus BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R
    Denn geändert oder ersetzt wird ein Bescheid immer nur dann, wenn in seine Regelung, den Verfügungssatz, eingegriffen und damit die Beschwer des Betroffenen vermehrt oder vermindert wird (BSGE 4, 24, 26; BSGE 32, 11, 12; BSGE 47, 168, 170 = SozR 1500 § 96 Nr. 13; Pawlack in Hennig, SGG-Komm, Stand März 1998, RdNr 36 zu § 96; Binder in SGG-Handkomm, 2003, RdNr 7 zu § 96).
  • BSG, 29.09.1970 - 5 RKnU 18/69

    Schutzjahr - Rückwirkende Dauerrenten

    Auszug aus BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R
    Denn geändert oder ersetzt wird ein Bescheid immer nur dann, wenn in seine Regelung, den Verfügungssatz, eingegriffen und damit die Beschwer des Betroffenen vermehrt oder vermindert wird (BSGE 4, 24, 26; BSGE 32, 11, 12; BSGE 47, 168, 170 = SozR 1500 § 96 Nr. 13; Pawlack in Hennig, SGG-Komm, Stand März 1998, RdNr 36 zu § 96; Binder in SGG-Handkomm, 2003, RdNr 7 zu § 96).
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R

    Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

    Es genügt auch, wenn der spätere in die Regelung des früheren Verwaltungsakts eingreift und damit die Beschwer des Betroffenen vermehrt oder vermindert (vgl BSGE 91, 277 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 3, RdNr 7 mwN; Estelmann in Zeihe/Hauck, SGG, Stand April 2017, § 96 Anm 8b) .
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Hätte der Gesetzgeber ein von § 14 SGB IV abweichendes begriffliches Verständnis des "Arbeitsentgelts" gewollt, hätte er den Begriff durch entsprechende Formulierung (etwa: "ohne Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt") einschränken müssen (Senatsurteil vom 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R - BSGE 91, 277 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 3, RdNr 22) .
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 24/17 R

    Krankenversicherung - Leistungsanspruch aufgrund fingierter Genehmigung (hier:

    Es genügt auch, wenn der spätere in die Regelung des früheren Verwaltungsakts eingreift und damit die Beschwer des Betroffenen vermehrt oder vermindert (vgl BSGE 91, 277 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 3, RdNr 7 mwN; Estelmann in Zeihe/Hauck, SGG, Stand April 2017, § 96 Anm 8b) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht