Rechtsprechung
   BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1835
BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R (https://dejure.org/2005,1835)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R (https://dejure.org/2005,1835)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R (https://dejure.org/2005,1835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem privatrechtlichen Vertreterversorgungswerk - berufsständische Versorgung - sozialgerichtliches Verfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückforderung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen; Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei selbstständigen Personen; Anrechnung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit aus dem ...

  • Judicialis

    SGB VI § 15; ; SGB VI § 96a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensanrechnung bei Berufsunfähigkeitsrenten, Grundurteil bei Anfechtungsklagen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Positive Entscheidung des BSG - Die Vertreter-Versorgung ist nicht auf eine BU-Rente anrechenbar

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 94, 174
  • NZS 2005, 654
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von

    Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
    Nach diesen Vorschriften ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die steuerrechtliche Zuordnung nicht nur für die Höhe des als Arbeitseinkommen zu wertenden Einkommens, sondern auch für die Bewertung von Einkünften als Arbeitseinkommen (aus selbständiger Tätigkeit) maßgeblich sein soll (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195; BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2; SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird.

    Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R = Die Beiträge, Beilage 1999, 195), vom 25. Februar 2004 (SozR 4-2400 § 15 Nr. 1) und vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.

    Soweit das Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R, Umdruck S 10 oben - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) ua ausführt, die Bewertung von "Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit" setze nicht voraus, dass eine eigene (selbständige) Tätigkeit tatsächlich noch ausgeübt werde, bezieht sich dies auf die damals entschiedene Fallkonstellation (Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs), in der steuerrechtlich der Betrieb gerade nicht aufgegeben war; hingegen liegt in den Fällen des § 24 Nr. 2 EStG bereits eine steuerliche Betriebsaufgabe vor.

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
    Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195; BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2; SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird.

    Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R = Die Beiträge, Beilage 1999, 195), vom 25. Februar 2004 (SozR 4-2400 § 15 Nr. 1) und vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.

    Diesem entspricht es gerade, sie neben einer Rente wegen BU zu zahlen (vgl auch Tiemann in jurisPR-SozR 35/2004 Anm 4 zum Urteil des BSG vom 25. Februar 2004, BSG SozR 4-2400 § 15 Nr. 1).

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R

    Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe entschieden, der Regelung des § 15 SGB IV könne nicht entnommen werden, dass eine steuerrechtliche Qualifizierung bestimmter Einkünfte als einer der sieben Einkunftsarten des § 2 EStG auch darüber entscheide, ob von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen sei (Bezug auf SozR 3-2400 § 15 Nr. 6).

    Dieser hatte im Urteil vom 27. Januar 1999 (SozR 3-2400 § 15 Nr. 6) Versorgungszahlungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an die Witwe eines Gesellschafters nicht als Arbeitseinkommen iS des § 15 SGB IV und damit nicht als nach § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB VI auf eine Hinterbliebenenrente anrechenbares "Einkommen von Berechtigten" behandelt, da diese Einkünfte nicht aus "eigener selbständiger Tätigkeit des Einkommensempfängers selbst" herrührten (auch dieser Rechtsauffassung folgt der VDR für die entschiedene Fallgestaltung: FAVR 1/2000, TOP 9, Beratungsergebnis 2).

  • FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96

    So werden Versorgungszahlungen besteuert - Zahlungen des

    Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
    Wie in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, fallen hierunter auch die an frühere selbständige Versicherungsvertreter gezahlten VVW-Renten (Finanzgericht Baden-Württemberg EFG 1998, 363 mwN).

    Für ihre Wertung als "nachträgliche Einkünfte" iS dieser Auffassung spricht nicht nur, dass die Rente aus dem VVW teilweise als Ersatz für den Handelsvertreterausgleich nach § 89b des Handelsgesetzbuches gesehen wird (s Finanzgericht Baden-Württemberg EFG 1998, 363), sondern vor allem auch ihr Versorgungscharakter.

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anrechnung von Erlösen aus der vollständigen

    Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
    Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195; BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2; SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird.

    Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R = Die Beiträge, Beilage 1999, 195), vom 25. Februar 2004 (SozR 4-2400 § 15 Nr. 1) und vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.

  • BFH, 11.02.1999 - III R 112/96

    Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?

    Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
    Die Gewerbeabmeldung hat steuerlich jedoch nur Indizfunktion (vgl im Einzelnen zB Bundesfinanzhof vom 11. Februar 1999 - III R 112/96 = BFH/NV 1999, 1198 mwN).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 62/87

    Für Teilbetriebsveräußerung genügt Aufgabe der mit dem veräußerten

    Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
    Eine Einzelperson kann mehrere Gewerbe betreiben; steuerlich erfordert eine Betriebsaufgabe iS des § 16 Abs. 3 EStG nicht die Aufgabe jeglicher gewerblicher Tätigkeit (BFHE 158, 48).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
    Sie vermeidet auch die ansonsten auftretenden verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (vgl zur Prüfung dieser Vorschrift bei unterschiedlicher Behandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen zB BVerfGE 103, 392, 397, 401 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39), weil eine der Rente aus dem VVW vergleichbare Betriebsrente eines früheren Arbeitnehmers kein Arbeitsentgelt iS des § 96a Abs. 1 Satz 2 SGB VI iVm § 14 SGB IV ist und deshalb auf dessen Rente wegen BU nicht anzurechnen ist.
  • OVG Hamburg, 19.12.1989 - Bf VI 8/88

    Grundurteil bei der Anfechtung eines Bescheides über einen Wegebaubeitrag

    Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
    Auch im Wege einer Analogie ist die Ausdehnung des Grundurteils auf Fälle einer (reinen) Anfechtungsklage nicht möglich (vgl Oberverwaltungsgericht Hamburg NVwZ 1990, 682).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R

    Feststellung des anrechenbaren Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
    Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195; BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2; SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird.
  • BSG, 18.01.2018 - B 12 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Beitragspflicht

    Eine Einordnung als Arbeitseinkommen scheidet auch nicht etwa deshalb aus, weil es sich bei dem Aufgabegewinn um nachträgliche Einkünfte aus einem steuerrechtlich aufgegebenen Gewerbebetrieb handelte (vgl dazu aber BSG Urteil vom 17.2.2005 - B 13 RJ 43/03 R - BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5, RdNr 17 f) .
  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 41/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Fahrkostenersatz

    Anders als in der verfahrensrechtlichen Situation der isolierten Anfechtung nur des Erstattungsbescheids (insoweit das Grundurteil ablehnend BSG vom 17.2.2005 - B 13 RJ 43/03 R - BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5) ist die abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs mit der ggf erforderlichen Erstattung von Leistungen im Sinne einer logischen Einheit verknüpft.
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Die entsprechenden Feststellungen beziehen sich damit stets auf das Vorliegen eines Rechtsbegriffs (vgl etwa BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2, RdNr 9, und BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5, RdNr 12) und sind umgekehrt einer unmittelbaren Klärung im Wege der Beweisaufnahme nicht zugänglich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht