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   BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 43/99 R   

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BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 43/99 R (https://dejure.org/2000,1338)
BSG, Entscheidung vom 11.05.2000 - B 13 RJ 43/99 R (https://dejure.org/2000,1338)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R (https://dejure.org/2000,1338)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerbsunfähigkeit - Versichertenrente - Gewährung - Leistungsfähigkeit - Sachaufklärung - Gutachten - Alkoholabhängigkeit - Steuerungsfähigkeit

  • Judicialis

    SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2; SGG § 103
    Verletzung der Amtsermittlungspflicht bei Alkoholerkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 43/99 R
    Was die Suche nach Verweisungstätigkeiten anbelangt, die den Kräften und Fähigkeiten eines Versicherten entsprechen, so ist nach der vom Großen Senat des BSG (vgl BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) bestätigten Rechtsprechung des BSG davon auszugehen, daß einem Versicherten grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen ist, die er noch ausüben kann.
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 43/99 R
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • LSG Berlin, 22.12.2003 - L 16 RJ 87/00

    Gewährung einer Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit;

    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf" des Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

    Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R).

    Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 132, 138, 140; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R).

    Denn grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

  • LSG Berlin, 28.02.2003 - L 16 RJ 72/02

    Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen

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  • LSG Berlin, 11.04.2003 - L 16 RJ 43/01

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit ; Rentenrechtliche

    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf" der Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

    Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

    Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 132, 138, 140; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

    Denn grundsätzlich darf die Versicherte im Vergleich zu ihrem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

  • LSG Berlin, 17.09.2001 - L 16 RJ 41/99

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen

    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG der "bisherige Beruf' des Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

    Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehende ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

    Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hochqualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 132, 138, 140; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000- B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

    Denn grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

  • LSG Berlin, 18.02.2003 - L 16 RJ 72/02

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Tätigkeit als Wachmann

    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf' des Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

    Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

    Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 132, 138, 140; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

    Denn grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

  • LSG Berlin, 20.09.2004 - L 16 RJ 28/99

    Voraussetzungen der Rente wegen Berufsunfähigkeit nach der bis zum 31.12.2000

    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf" des Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 -B 13 RJ 43/99 R- nicht veröffentlicht), der im Fall des Klägers in seiner Tätigkeit als Rohrleger bei dem VEB B B zu sehen ist.

    Hat ein Versicherter - wie der Kläger - in seinem Berufsleben mehrere berufliche Tätigkeiten ausgeübt, ist zwar grundsätzlich auf die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit abzustellen (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 -B 13 RJ 43/99 R-).

    Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 132, 138, 140; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 -B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

  • LSG Berlin, 17.02.2003 - L 16 RA 21/02

    Gewährung einer Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit;

    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG der "bisherige Beruf" der Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

    Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

    Denn grundsätzlich darf die Versicherte im Vergleich zu ihrem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

  • LSG Berlin, 11.06.2004 - L 16 RJ 80/02

    Schwere spezifische oder ungewöhnliche Leistungsbehinderung; Leistungsvermögen

    Das ist in der Regel die zuletzt versicherungspflichtig ausgeübte Beschäftigung (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

    Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 132, 138, 140; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

    Denn grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

  • LSG Berlin, 30.06.2003 - L 16 RJ 15/01

    Rente wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - bisheriger Beruf - Fassadenmonteur -

    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf" des Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

    Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

    Diese Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 132, 138, 140; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

  • LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 117/02

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit; Beurteilung nach Kreis der

    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der "bisherige Beruf' der Versicherten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R - nicht veröffentlicht).

    Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 130, 164; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

    Denn grundsätzlich darf die Versicherte im Vergleich zu ihrem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 RJ 43/99 R -).

  • LSG Berlin, 29.03.2004 - L 16 RA 24/99

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • LSG Berlin, 25.08.2003 - L 16 RJ 48/01

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Pflichtbeiträge für eine

  • LSG Berlin, 25.08.2003 - L 16 RJ 86/02

    Ausgangspunkt für die Prüfung von Berufsunfähigkeit; Kerntätigkeit eines

  • LSG Berlin, 30.06.2003 - L 16 RJ 89/99

    Streitigkeit über die Gewährung von Übergangsgeld bzw. von Rente wegen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2012 - L 16 R 871/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Autobusfahrer bei den Berliner

  • LSG Berlin, 17.09.2004 - L 5 RJ 16/01

    Rentenversicherungsrecht: Voraussetzungen für die Gewährung einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2006 - L 16 R 523/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Rente wegen voller oder

  • LSG Berlin, 12.05.2003 - L 16 RA 52/99

    Zur Verweisbarkeit einer Flugbegleiterin

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - L 16 R 823/06

    Rente wegen Erwerbsminderung - Gas-Wasser-Installateur - Verweisungstätigkeit -

  • LSG Berlin, 26.11.2004 - L 5 RJ 15/03
  • LSG Berlin, 10.11.2003 - L 16 RJ 22/01

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Begriff des

  • LSG Berlin, 17.09.2003 - L 16 RJ 57/02

    Gewährung einer Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit; Mehrstufenschema des

  • LSG Berlin, 13.05.2005 - L 4 RJ 42/03

    Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit; Beurteilung des Vorliegens

  • LSG Berlin, 12.08.2003 - L 16 RA 15/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Tätigkeitsprofil und

  • LSG Berlin, 03.01.2005 - L 16 RA 137/03

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU) ; Vorliegen oder

  • LSG Berlin, 16.01.2004 - L 5 RJ 2/01

    Rentenanspruch wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit; Letzte Tätigkeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 16 R 698/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Krankenpflegehelferin -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - L 16 R 906/12

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM) -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - L 4 RA 64/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Weitergewährung einer Zeitrente -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 16 R 1275/11

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und Rente wegen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2007 - L 4 RJ 58/03

    Rente wegen Erwerbsminderung - Baufacharbeiter mit angelernter Spezialtätigkeit -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - L 4 R 1183/05

    Verweisbarkeit eines Verkäufers im Baumarkt bei geltend gemachter

  • LSG Berlin, 11.02.2005 - L 4 RA 38/01

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw.

  • LSG Berlin, 28.11.2003 - L 5 RA 49/02

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung; Begriff des bisherigen

  • LSG Berlin, 29.08.2003 - L 5 RA 34/01

    Bewilligung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beschäftigung als

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 70/02

    Verweisbarkeit eines Handelsvertreters bei geltend gemachter Berufsunfähigkeit

  • LSG Berlin, 07.04.2003 - L 16 RA 93/00

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) oder

  • LSG Berlin, 11.02.2005 - L 4 RA 31/01

    Bewilligung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 16 R 39/12

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - bisheriger Beruf bei jugoslawischen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2006 - L 6 RJ 28/01

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Belegung mit

  • LSG Berlin, 27.05.2004 - L 5 RA 37/02

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Beurteilung der Berufsunfähigkeit;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.12.2009 - L 3 R 526/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 1 RA 35/02
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2018 - L 16 R 855/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 16 R 223/09
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.1998 - L 4 RJ 1487/98

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Verletzung der Aufklärungspflicht -

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