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   BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R   

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https://dejure.org/2006,27899
BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R (https://dejure.org/2006,27899)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R (https://dejure.org/2006,27899)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2006 - B 13 RJ 46/05 R (https://dejure.org/2006,27899)
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.11.2001 - B 11 AL 47/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei auf

    Auszug aus BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R
    Der Revisionsführer muss also sichtbar machen, aus welchen Gründen und mit welchen Erwägungen die Vorentscheidung angegriffen und ihre Aussage als unrichtig, weil mit revisiblem Recht nicht vereinbar angesehen wird (BSG Urteile vom 13. November 2001 - B 11 AL 47/01 R - und vom 19. Dezember 2001 - B 11 AL 50/01 R - beide veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 30.01.2001 - B 2 U 42/00 R

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R
    "Auseinandersetzung" heißt, auf den Gedankengang des Berufungsgerichts einzugehen (BSG Urteil vom 30. Januar 2001 - B 2 U 42/00 R - veröffentlicht bei Juris und BSG SozR 1500 § 164 Nr. 20).
  • BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Arbeitgeberausgleich - Arbeitgebereigenschaft -

    Auszug aus BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R
    Für die Begründung der Revision genügt die Bezugnahme auf früheres Vorbringen schon deshalb den Anforderungen nicht, weil dieses nicht auf einer Auseinandersetzung mit dem vorinstanzlichen Urteil beruhen kann (BSG SozR 3-2400 § 28p Nr. 1).
  • BSG, 17.03.2003 - B 3 KR 12/02 R

    Begründung der Michtzulassungsbewschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R
    An der hierfür erforderlichen Darlegung der Gründe, die das angefochtene Urteil nach Meinung des Revisionsklägers als unrichtig erscheinen lassen, weil eine revisible Rechtsvorschrift auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl BSG Urteil vom 17. März 2003 - B 3 KR 12/02 R - veröffentlicht bei Juris), mangelt es.
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R
    Die ständige Rechtsprechung des BSG fordert für die Revisionsbegründung, dass sorgfältig sowie nach Umfang und Zweck zweifelsfrei dargelegt werden muss, weshalb eine Vorschrift des materiellen Rechts vom LSG nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl zusammenfassend: BSG Urteil vom 23. November 2005 - B 12 RA 10/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 14/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Erfolgsaussicht

    Auszug aus BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R
    Notwendig gewesen wäre vielmehr ein Eingehen auf die Entscheidungsgründe des Berufungsurteils selbst, und zwar nach den Kriterien, an denen sich auch die revisionsgerichtliche Überprüfung zu orientieren hat (BSG Urteile vom 25. Juni 2002 - B 1 KR 14/01 R - und vom 11. Dezember 2002 - B 5 RJ 20/02 R - beide veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 03.07.2002 - B 5 RJ 30/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Auseinandersetzung mit

    Auszug aus BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R
    Die Revisionsbegründung lässt nicht die erforderliche umfassende Vorbereitung des Revisionsverfahrens erkennen; aus ihr wird nicht deutlich, dass der Revisionskläger das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage genau durchdacht hat (vgl zu diesen Anforderungen: BSG Urteil vom 3. Juli 2005 - B 5 RJ 30/01 R - veröffentlicht bei Juris mwN).
  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 20/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - Revisionsbegründung: keine

    Auszug aus BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R
    Notwendig gewesen wäre vielmehr ein Eingehen auf die Entscheidungsgründe des Berufungsurteils selbst, und zwar nach den Kriterien, an denen sich auch die revisionsgerichtliche Überprüfung zu orientieren hat (BSG Urteile vom 25. Juni 2002 - B 1 KR 14/01 R - und vom 11. Dezember 2002 - B 5 RJ 20/02 R - beide veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 50/01 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Bezeichnung des Verfahrensmangels

    Auszug aus BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R
    Der Revisionsführer muss also sichtbar machen, aus welchen Gründen und mit welchen Erwägungen die Vorentscheidung angegriffen und ihre Aussage als unrichtig, weil mit revisiblem Recht nicht vereinbar angesehen wird (BSG Urteile vom 13. November 2001 - B 11 AL 47/01 R - und vom 19. Dezember 2001 - B 11 AL 50/01 R - beide veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 28/17 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim

    Dazu hat der Revisionsführer - zumindest kurz - rechtlich auf die Gründe der Vorinstanz einzugehen; er muss mithin erkennen lassen, dass er sich mit der angefochtenen Entscheidung befasst hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist ( stRspr , zB BSG vom 26.9.2017 - B 1 KR 3/17 R - Juris RdNr 38; vom 23.7.2015 - B 5 R 32/14 R - Juris RdNr 8; vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R - BSGE 115, 18 = SozR 4-1300 § 13 Nr. 1, RdNr 22; vom 23.4.2013 - B 9 V 4/12 R - Juris RdNr 16; vom 17.1.2011 - B 13 R 32/10 R - BeckRS 2011, 68777 RdNr 11; vom 6.3.2006 - B 13 RJ 46/05 R - Juris RdNr 11; vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10; vom 11.6.2003 - B 5 RJ 52/02 R - Juris RdNr 14; vom 19.3.1992 - 7 RAr 26/91 - BSGE 70, 186, 187 f = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4 S 17; vom 16.12.1981 - 11 RA 86/80 - SozR 1500 § 164 Nr. 20 S 33 f; vom 2.1.1979 - 11 RA 54/78 - SozR 1500 § 164 Nr. 12 S 17) .
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RE 17/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständig tätiger Logopäde -

    Wendet sich die Revision - wie hier - gegen eine Vorschrift des materiellen Rechts, ist in der Begründung sorgfältig und nach Umfang und Zweck zweifelsfrei darzulegen, weshalb die Norm in der angefochtenen Entscheidung - bezogen auf den festgestellten Sachverhalt - nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl zusammenfassend: BSG Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10 f mit zahlreichen Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung; BSG Beschluss vom 6.3.2006 - B 13 RJ 46/05 R - Juris RdNr 6 und 9) .
  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Wendet sich die Revision - wie hier - gegen die Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts, ist in der Begründung sorgfältig und nach Umfang und Zweck zweifelsfrei darzulegen, weshalb die Norm in der angefochtenen Entscheidung - bezogen auf den festgestellten Sachverhalt - nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl zusammenfassend BSG Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10 mit zahlreichen Nachweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung; BSG Beschluss vom 6.3.2006 - B 13 RJ 46/05 R - Juris RdNr 6 und 9) .
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