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   BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R   

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BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R (https://dejure.org/2003,1023)
BSG, Entscheidung vom 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R (https://dejure.org/2003,1023)
BSG, Entscheidung vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R (https://dejure.org/2003,1023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Freibetrag - immaterieller Schaden - Beschädigten-Grundrente

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Freibetrag - immaterieller Schaden - Beschädigten-Grundrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge; Interesse an der Neuberechnung der Rentenhöhe; Voraussetzungen der Beschädigten-Grundrente West bzw. Ost; Gebiete mit niedrigeren oder höheren Lebenshaltungskosten; Berücksichtigung des jeweiligen Wohnsitzes oder ...

  • Judicialis

    SGB VI § 93 Abs 2 Nr 2 Buchst a; ; BVG § 84a; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Freibetrags beim Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 137
  • NZS 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R
    Die Vorschrift enthält keinen Hinweis darauf, dass zu unterscheiden sei zwischen den Berechtigten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den neuen oder alten Bundesländern hatten bzw haben (so auch BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Insbesondere kann sich die Beklagte in diesem Zusammenhang nicht auf § 84a BVG berufen, weil dieser Vorschrift nicht zu entnehmen ist, dass mit ihr auch die Freibetragsregelung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI zu Lasten der Versicherten im Beitrittsgebiet abgeändert werden sollte (BSG, Urteil vom 10. April 2003 - aaO).

    Bei gleichem Grad der MdE und damit gleichem immateriellen Schaden gewährleistet diese Regelung einen gleichen Freibetrag und trägt auf diese Weise der Tatsache Rechnung, dass diese Schäden bei leichten, mittelschweren und schweren Unfällen unterschiedlich zu bemessen sind und damit die Festsetzung unterschiedlicher Freibeträge erfordern (vgl zum Vorhergehenden ausführlich: BSG, Urteil vom 10. April 2003 - aaO, mwN).

    Soweit in § 84a BVG für das Leistungsrecht des BVG im Beitrittsgebiet Ausnahmen vorgesehen waren und teilweise noch sind (vgl § 84a in der ab 1. Januar 1999 geltenden Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze vom 6. Dezember 2000 ), kommt es hierauf nicht an, weil die Anknüpfung in § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI an § 31 BVG eine Rechtsfolgen-, nicht aber eine Rechtsgrundverweisung beinhaltet (BSG, Urteil vom 10. April 2003 - aaO).

  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86

    Verurteilung zur Beitragsrückzahlung nach § 7 VersorgAusglHärteG

    Auszug aus BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R
    Der Erlass eines solchen Grundurteils iS des § 130 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ist auch möglich, wenn nur über die Leistungshöhe gestritten wird oder wenn - wie vorliegend - nur ein Berechnungsfaktor streitig ist (vgl hierzu Pawlak in Hennig, SGG-Kommentar, § 130, RdNr 53; s auch Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl, § 130 RdNr 2 ff; zur Zulässigkeit eines Grundurteils vgl auch BSGE 66, 44 = SozR 5795 § 7 Nr. 1).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R
    Mit Schreiben vom 18. Januar 2001 beantragte der Kläger eine Überprüfung des letzten Bescheids vom 13. Januar 1998 mit der Begründung, bei der Anrechnung von Einkommen gemäß § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sei aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. März 2000 (BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3) ab dem 1. Januar 1999 bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 40 vH eine Beschädigten-Grundrente in Höhe von 297,-- DM nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) - anstelle der von der Beklagten berücksichtigten Beschädigten-Grundrente in Höhe von 249,-- DM - als Freibetrag anzurechnen.
  • BSG, 10.08.1993 - 9 RV 4/93

    Abgesenkte Leistungen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R
    Bis zum Beitritt der DDR kannte das BVG keine unterschiedlichen Leistungssätze bei der Grundrente, obwohl die wirtschaftlichen Verhältnisse auch in den alten Bundesländern durchaus unterschiedlich waren und sind (vgl hierzu BSGE 73, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 1).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Hierzu entschieden der 4. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 10. April 2003 (- B 4 RA 32/02 R -, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) und der 13. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 20. November 2003 (- B 13 RJ 5/03 R -, NZS 2004, 488 ff.), dass dieser Freibetrag für alle Versicherten gleich sei und bei Festsetzung des Freibetrages nicht zwischen Normadressaten in den sogenannten alten und neuen Bundesländern zu unterscheiden sei.
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Bei diesem Stand der Gesetzgebung erkannte das BSG (Urteil vom 10.4. 2003 - B 4 RA 32/02 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 2; Urteil vom 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) im Jahr 2003 in zwei Entscheidungen, dass § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI mit der Bezugnahme auf die "Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz" eine solche nach § 31 BVG meine.

    Der Erlass eines Grundurteils iS des § 130 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ist zulässig, wenn zwar über die Leistungshöhe gestritten wird, aber - wie vorliegend - nur ein Berechnungsfaktor streitig ist (BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 mwN).

    Dies gilt sowohl für den Vergleich der hier betroffenen "Ost-Doppelrentner" mit Ausländern, denen eine "Doppelrente" in das Ausland geleistet wird (hierzu BSG 13. Senat vom 20.11.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 RdNr 19), als auch für den Vergleich mit "Zuzüglern" aus dem ehemaligen Ostblock in die alten Bundesländer (die anders als Zuzügler in das in Art. 3 des EinigVtr genannte Gebiet [Beitrittsgebiet] keine Kürzung nach § 84a Satz 2 BVG hinnehmen müssen; hierzu BSG 4. Senat vom 20.10.2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 74).

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 25/05 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus

    Bei diesem Stand der Gesetzgebung erkannte das BSG (Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 2; Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) im Jahre 2003 in zwei Entscheidungen, dass § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI mit der Bezugnahme auf die "Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz" eine solche nach § 31 BVG meine.

    Der Erlass eines Grundurteils iS des § 130 Abs. 1 SGG ist zulässig, wenn zwar über die Leistungshöhe gestritten wird, aber - wie vorliegend - nur ein Berechnungsfaktor streitig ist (BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 mwN).

    Dies gilt sowohl für den Vergleich der hier betroffenen "Ost-Doppelrentner" mit Ausländern, denen eine "Doppelrente" in das Ausland geleistet wird (hierzu BSG 13. Senat vom 20. November 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 RdNr 19), als auch für den Vergleich mit "Zuzüglern" aus dem ehemaligen Ostblock in die alten Bundesländer (die anders als Zuzügler in das in Art. 3 des EinigVtr genannte Gebiet [Beitrittsgebiet] keine Kürzung nach § 84a Satz 2 BVG hinnehmen müssen; hierzu BSG 4. Senat vom 20. Oktober 2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 74).

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 RJ 25/05 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zusammentreffen von Rente aus der

    Bei diesem Stand der Gesetzgebung erkannte das BSG (Urteil vom 10.4.2003 - B 4 RA 32/02 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 2; Urteil vom 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) im Jahr 2003 in zwei Entscheidungen, dass § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI mit der Bezugnahme auf die "Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz" eine solche nach § 31 BVG meine.

    Der Erlass eines Grundurteils iS des § 130 Abs. 1 SGG ist zulässig, wenn zwar über die Leistungshöhe gestritten wird, aber - wie vorliegend - nur ein Berechnungsfaktor streitig ist (BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 mwN).

    Dies gilt sowohl für den Vergleich der hier betroffenen "Ost-Doppelrentner" mit Ausländern, denen eine "Doppelrente" in das Ausland geleistet wird (hierzu BSG 13. Senat vom 20.11.2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 RdNr 19), als auch für den Vergleich mit "Zuzüglern" aus dem ehemaligen Ostblock in die alten Bundesländer (die anders als Zuzügler in das in Art. 3 des EinigVtr genannte Gebiet keine Kürzung nach § 84a Satz 2 BVG hinnehmen müssen; hierzu BSG 4. Senat vom 20.10.2005, BSGE 95, 159 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 7, RdNr 74).

  • SG Chemnitz, 19.08.2005 - S 16 R 753/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VI

    Das BSG sah darin in Urteilen vom 10.04.2003 (B 4 RA 32/02 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) und 20.11.2003 (B 13 RJ 5/03 R = SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) lediglich einen Verweis auf § 31 BVG, nicht aber auf § 84a BVG.

    Dem hat sich der 13. Senat des BSG in einem Urteil vom 20.11.2003 (B 13 RJ 5/03 R - SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) im Ergebnis angeschlossen.

    Für eine solche Auslegung könnte - so der 13. Senat - die konjunktivische Formulierung ("als Grundrente nach dem BVG ... geleistet würde") sprechen, die so verstanden werden könnte, als sei diejenige Grundrente zu berücksichtigen, die je nach Herkunft des Versicherten konkret zu leisten wäre (BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 Rn. 14).

    Gerade der Hinweis des 13. Senats des BSG darauf, dass ein in Ost und West gleich hoher Freibetrag bei einem in Ost und West unterschiedlich hohem Grenzbetrag dazu führt, dass bei Rentenberechtigten, die unter § 84a Satz 1 und 2 BVG fallen, ein höherer Anteil der Unfallrente verschont bleibt (BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 Rn. 17), macht deutlich, dass die Nichtanwendung des § 84a BVG selbst zu einer Ungleichbehandlung führt, weil sie die Formel des § 93 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI a.F. durcheinanderbringt, die bei der Höhe des Jahresarbeitsverdiensts, auf den darin zur Bestimmung des Grenzbetrags verwiesen wird, implizit eine Differenzierung nach Ost und West enthält (vgl. § 95 Abs. Satz 1 SGB VII, der auch auf § 255a SGB VI verweist).

    Aber auch nach deren Bestätigung durch das Urteil des 13. Senats des BSG vom 20.11.2003 (SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) konnte von einer klaren und sicheren Rechtslage noch nicht die Rede sein.

    Hierauf hat bereits der 13. Senat des BSG in seinem Urteil hingewiesen (vgl. BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 Rn. 17).

  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 1/07 S

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Die vom 13. Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 20.11.2003, B 13 RJ 5/03 R) sowie in Abweichung von der Rechtsprechung des 4. Senats (Urteil vom 31.3. 1998, BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 und Urteil vom 10.4. 2003, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2) beabsichtigte Deutung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VI idF des RRG 1992 ist nach Ansicht des 4. Senats mit dem Wortlaut der Norm, ihrer Entstehungsgeschichte und der Gesetzessystematik nicht vereinbar.
  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 27/05 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20. November 2003, B 13 RJ 5/03 R; Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 32/02 R) könne nicht gefolgt werden.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 13. Senat des BSG (Urteil vom 20. November 2003, B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) angeschlossen.

    Auch die Gesetzessystematik unterstützt diese Auslegung (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 10. April 2003, aaO; ferner Urteil des 13. Senat des BSG vom 20. November 2003, B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3).

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 18/05 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus

    Damit sei die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) überholt (Urteile des 4. Senats vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R - und des 13. Senats vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R).

    Dieser Auffassung habe sich der 13. Senat des BSG angeschlossen (Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R).

    Vorliegend wurde das bei Erlass der Anrechnungsentscheidungen geltende Recht, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 2; Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) von der Beklagten unrichtig angewandt, soweit sie im Rahmen der Festsetzungen der Anrechnungsbeträge für Bezugszeiten ab 1. Januar 1999 besondere (gekürzte) Freibeträge für das Beitrittsgebiet zu Grunde gelegt hat.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 13. Senat des BSG (Urteil vom 20. November 2003, B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) angeschlossen.

    Auch die Gesetzessystematik unterstützt diese Auslegung (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 10. April 2003, aaO; ferner Urteil des 13. Senat des BSG vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3).

  • BSG, 30.07.2008 - B 5a R 6/08 S
    Das wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass in § 93 SGB VI die Vorstellung verschiedener Freibeträge in Ost und West keinen Niederschlag gefunden hat (so aber das BSG im Jahre 2003: SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 22; SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 RdNr 14 f) oder dass der Gesetzgeber des RRG 1992 im Jahre 1989 über die Auswirkungen der Absenkung der Rentenhöhe nach dem BVG für die Rentenbezieher des Beitrittsgebiets mit Anspruch auf Verletztenrente nicht bewusst entschieden hat (so aber der 4. Senat in BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 33; Antwortbeschluss vom 26.6.2007 - B 4 R 1/07 S - RdNr 14-28).

    Unter diesem Blickwinkel entspricht der Ausgangspunkt der bisherigen BSG-Rechtsprechung, es solle der "immaterielle Schaden" ausgeglichen werden (BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 23 ff mwN auf die Rspr des 4. Senats; SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 RdNr 16 f), nicht in vollem Umfang der tatsächlichen Umsetzung; auch die Gesetzesbegründung spricht nicht vom immateriellen Schaden, sondern von dem Teil der Verletztenrente, "von dem angenommen wird, dass er nicht Lohnersatzfunktion hat" (BT-Drucks 11/4124 S 174).

    Insbesondere verbieten es die aufgezeigten Ungenauigkeiten, aus § 93 SGB VI einen zwangsläufig einheitlichen Freibetrag für alle Versicherten abzuleiten (so aber BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 21 ff; SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 RdNr 16) oder die Berechenbarkeit eines als Erwerbsschaden unbedingt schützenswerten Mindestanteils an der Gesamtleistung zu suggerieren (vgl Antwortbeschluss B 4 R 1/07 S - RdNr 10).

    Auch der Hinweis des 13. Senats im Urteil von 2003 auf Sachverhalte mit Auslandsbezug (BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 RdNr 19) vermag die gesetzgeberische Entscheidung letztlich nicht in Frage zu stellen.

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 24/05 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus

    Auf Grund dieser gesetzlichen Neufassung könne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil des 4. Senats vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R - und des 13. Senats vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R) nicht mehr gefolgt werden.

    Dieser Auffassung habe sich der 13. Senat des BSG angeschlossen (Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 13. Senat des BSG (Urteil vom 20. November 2003, B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3) angeschlossen.

    Auch die Gesetzessystematik unterstützt diese Auslegung (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 10. April 2003, aaO; ferner Urteil des 13. Senat des BSG vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R, SozR 4-2600 § 93 Nr. 3).

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 12/05 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus

  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 1/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher

  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 21/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 13/05 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus

  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 22/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher

  • BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 12/09 R

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 5/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher

  • BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 15/09 R

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 14/09 R

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R

    Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung -

  • SG Dresden, 05.01.2005 - S 8 RA 608/04

    Verfassungsmäßigkeit des Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Anforderungen an

  • SG Dresden, 01.06.2005 - S 12 RA 124/01

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung des Freibetrags für das Beitrittsgebiet beim

  • SG Altenburg, 03.05.2005 - S 17 RJ 1572/04

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R

    Abrechenbarkeit gesonderter Kosten für die Anfertigung individueller

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - L 3 R 1002/06

    Unfallrente; Altersrente; Anrechnung; Freibetrag; Mindestgrundrente; Wohnsitz im

  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 7 AS 783/11

    Beendigung der dem Grunde nach Förderungsfähigkeit; Leistungsausschluss bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AS 40/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Altenburg, 15.02.2005 - S 2 RA 1103/04

    Anrechnung einer Rente bei Übersteigung des Grenzbetrags; Bestimmung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - S 7 RA 5/05
  • SG Altenburg, 30.11.2006 - S 12 RA 791/04

    Bemessung der Höhe einer Altersrente; Anerkennung einer Vollrente nach Abzug

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - L 19 AL 67/07

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 10/05 R

    Widersprüchliche und bedingte Revisionszulassung durch das LSG

  • SG Altenburg, 26.11.2004 - S 12 RA 382/02

    Bezugnahme des Klägers zu Änderungen der gesetzlichen Grundlagen; Sicherung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 404/13

    Unfallrente - Anrechnung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2013 - L 16 R 966/12

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Verletztenrente auf eine Altersrente

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16

    Zusammentreffen von Altersrente und Verletztenrente - Freibetrag (Ost) -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 22 RJ 104/04

    Zusammentreffen eines Anspruchs auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 18 KN 69/03

    Rentenversicherung

  • LSG Sachsen, 16.03.2004 - L 6 KN 54/03

    Berechnung der Regelaltersrente unter Berücksichtigung einer Verletztenrente;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - L 16 R 446/10
  • SG Dresden, 15.04.2011 - S 40 AS 471/08

    Kosten der Rechtsschutzversicherung, Privathaftpflichtversicherung,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2008 - L 6 AS 102/08
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