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   BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 51/98 R   

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https://dejure.org/2000,4250
BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 51/98 R (https://dejure.org/2000,4250)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2000 - B 13 RJ 51/98 R (https://dejure.org/2000,4250)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2000 - B 13 RJ 51/98 R (https://dejure.org/2000,4250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Regelaltersrente - Berechnung - Zugangsfaktor - Nachversicherung - Rentenanspruch

  • Judicialis

    SGB VI § 77; ; SGB VI § 181 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugangsfaktor 1,0 auch bei Regelaltersrente nach durchgeführter Nachversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 566 (Ls.)
  • NZS 2001, 45 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.12.1996 - 4 RA 100/95

    Unvermeidliche Zwischenzeit zwischen Beendigung einer Schulausbildung und dem

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 51/98 R
    Der Berufungssenat schließe sich insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) an (Bezug auf BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11 und SozR 5050 § 15 Nr. 37).

    Eine Gleichstellung mit echten Beitragszeiten wird nur für die Zukunft bewirkt (vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11) und kann deshalb keine Ansprüche für die Zeit vor der Nachentrichtung der Beiträge begründen.

    Zweck der Nachversicherung ist es, Personen, die im Hinblick auf eine anderweitige Versorgung in ihrer Beschäftigung vormals versicherungsfrei waren, eine soziale Sicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung in der Weise zu verschaffen, daß sie für die Zukunft so gestellt werden, als wären sie versicherungspflichtig beschäftigt gewesen (BSG SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1; BSGE 76, 267, 272 = SozR 3-2200 § 1232 Nr. 5; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11).

  • BSG, 14.09.1995 - 4 RA 118/94

    Nachversicherung der Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 51/98 R
    Zweck der Nachversicherung ist es, Personen, die im Hinblick auf eine anderweitige Versorgung in ihrer Beschäftigung vormals versicherungsfrei waren, eine soziale Sicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung in der Weise zu verschaffen, daß sie für die Zukunft so gestellt werden, als wären sie versicherungspflichtig beschäftigt gewesen (BSG SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1; BSGE 76, 267, 272 = SozR 3-2200 § 1232 Nr. 5; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11).
  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 23/91

    Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Abweisung der Anfechtungsklage,

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 51/98 R
    Zweck der Nachversicherung ist es, Personen, die im Hinblick auf eine anderweitige Versorgung in ihrer Beschäftigung vormals versicherungsfrei waren, eine soziale Sicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung in der Weise zu verschaffen, daß sie für die Zukunft so gestellt werden, als wären sie versicherungspflichtig beschäftigt gewesen (BSG SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1; BSGE 76, 267, 272 = SozR 3-2200 § 1232 Nr. 5; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11).
  • BSG, 27.04.1989 - 5 RJ 16/88

    Zuschlag zum Altersruhegeld durch FRG -Beitragszeiten

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 51/98 R
    Demnach mußte nach altem Recht ein "realisierbarer" Anspruch auf Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres, also eine Dispositionsmöglichkeit hinsichtlich des Beginns der Rente, bestanden haben (BSGE 65, 53 f = SozR 2200 § 1254 Nr. 8).
  • BSG, 08.12.1988 - 1 RA 11/88

    Soldat - Polen - Ausscheiden - Beschäftigungszeit - Entschädigung

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 51/98 R
    Der Berufungssenat schließe sich insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) an (Bezug auf BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11 und SozR 5050 § 15 Nr. 37).
  • BSG, 24.04.1980 - 1 RA 17/79

    Bewilligung des Rentenzuschlags - Altersruhegeld - Verfügungssatz

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 51/98 R
    Die zu § 1254 RVO ergangene Rechtsprechung ging ebenfalls davon aus, daß die Gewährung des Rentenzuschlags nach altem Recht - entsprechend seinem Charakter als Anreiz und Entschädigung für einen zeitweisen Verzicht auf das ARG - die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug von ARG und dessen Nichtinanspruchnahme voraussetzte (BSG SozR 2200 § 1254 Nr. 5).
  • BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59

    Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst -

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 51/98 R
    Erst mit der Verpflichtung zur Nachentrichtung von Beiträgen wurde zwischen ihr und der Beklagten ein Versicherungsverhältnis begründet; nicht etwa wurde ihre versicherungsfreie Beschäftigung nachträglich in eine versicherungspflichtige umgewandelt (BSGE 1, 219, 221 f; BSGE 11, 278, 285 = SozR Nr. 1 zu Art. 2 § 4 AnVNG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 12 B 14.14

    Berufsständisches Versorgungswerk; Mitgliedschaft; Nachversicherung;

    Dabei kann dahinstehen, ob § 17 Abs. 4 VS eine Wartezeit nach Beginn der Mitgliedschaft und Beitragszahlung erfordert, so dass anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung die allgemeine Wartezeit (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI) nicht allein aufgrund einer Nachversicherung (§§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, 185 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) erfüllt werden kann (vgl. dazu BSG, Urteil vom 23. März 2000 - B 13 RJ 51/98 R - juris Rn.12).
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