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   BSG, 24.09.2002 - B 13 RJ 55/02 B   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs beim Antrag auf Vertagung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 5/02 R  

    Einseitige mündliche Verhandlung - Erkrankung des Klägers - Terminsverlegung -

    Grundsätzlich stellt allein der Umstand, dass ein Beteiligter außer Stande ist, zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen, und dies vorher mitteilt, noch keinen zwingenden Grund für eine Terminsverlegung dar (Beschluss des 13. Senats des Bundessozialgerichts vom 24. September 2002 - B 13 RJ 55/02 B -).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 277/08 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Grundsätzlich stellt zwar allein der Umstand, dass ein Beteiligter außer Stande ist, zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen, und dies vorher mitteilt, noch keinen zwingenden Grund für eine Terminsverlegung dar (Senatsbeschluss vom 24.9.2002 - B 13 RJ 55/02 B, Juris RdNr 9; BSG vom 12.2.2003 - B 9 SB 5/02 R, Juris RdNr 11).
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