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   BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 59/99 R   

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https://dejure.org/2000,5160
BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 59/99 R (https://dejure.org/2000,5160)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2000 - B 13 RJ 59/99 R (https://dejure.org/2000,5160)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2000 - B 13 RJ 59/99 R (https://dejure.org/2000,5160)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Altersruhegeld - Gewährung - Sprach- und Kulturkreis - Fremdrentengesetz - Rumänien - Muttersprache - Rechtliches Gehör - Schriftsprache - Mehrsprachigkeit

  • Judicialis

    SGG § 62; ; GG Art 103 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deutscher Sprach-und Kulturkreis, Zugehörigkeit von vertriebenen Verfolgten bei Mehrsprachigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2001 - L 3 RJ 25/99

    Rentenversicherung

    Die dSK-Zugehörigkeit mehrsprachiger Verfolgter wie der Klägerin setzt nach der auch vom Senat zugrunde gelegten Rechtsprechung des BSG qualitativ die Beherrschung der deutschen Sprache gleich einer Muttersprache und quantitativ deren überwiegenden Gebrauch im persönlichen Bereich voraus (u.a. BSG B 13 RJ 81/98, 12/98, 102/99, jeweils Urteile vom 10.03.1999 und m. w. N., B 13 RJ 59/99 R, Urteil vom 23.03.2000 m. w. N).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2001 - L 3 RA 39/99

    Rentenversicherung

    Ausgehend von der Rechtsprechung des BGH zum Wiedergutmachtungsrecht (grundlegend BGH RZW 1970, 503, 505) ist der Gebrauch des Deutschen im Bereich des persönlichen Lebens, das in erster Linie die Sphäre von Ehe und Familie, aber auch den Freundeskreis umfasst, Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum dSK (BSG, Urteil vom 22.11.1991 - 4 RA 79/90 - jüngst BSG, Urteil vom 23.03.2000 - B 13 RJ 59/99 R - m.w.N.).
  • LSG Bayern, 13.03.2007 - L 6 R 697/04

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Versicherungsrechtliche

    Die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 12.04.1999 Az.: B 13 RJ 59/99 B).
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