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   BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 61/99 R   

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https://dejure.org/2000,6087
BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 61/99 R (https://dejure.org/2000,6087)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2000 - B 13 RJ 61/99 R (https://dejure.org/2000,6087)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2000 - B 13 RJ 61/99 R (https://dejure.org/2000,6087)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerbsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Versichertenrente - Gewährung - Voraussetzungen - Haltungswechsel - Restleistungsvermögen

  • Judicialis

    SGB VI § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 44 Abs. 2 S. 1; SGG § 103
    Bestimmung der Leistungseinschränkung bei Erwerbsunfähigkeit, Häufigkeit und Umstände von Arbeitsunterbrechungen, Haltungswechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R

    Erwerbsunfähigkeit - ungelernter Arbeiter - Restleistungsvermögen -

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 61/99 R
    Doch habe das Bundessozialgericht (BSG) bei vergleichbaren Sachverständigenäußerungen zur Notwendigkeit eines "Haltungswechsel jederzeit nach freiem Entschluß" die jeweiligen Rechtsstreite zwecks weiterer Aufklärung zurückverwiesen (Bezug auf BSG, Urteile vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 91/97 R - beide unveröffentlicht) und dabei betont, einem Versicherten könne im Hinblick auf die Seltenheit der für ihn noch in Betracht kommenden Arbeitsplätze der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen sein.

    Der erkennende Senat hat sich dem in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1998 (B 13 RJ 91/97 R) angeschlossen und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt, zur Bestimmung einer diesbezüglichen Leistungseinschränkung seien die durchschnittliche Häufigkeit und die näheren Umstände krankheitsbedingter Haltungswechsel sowie die ungefähre Dauer der dadurch jeweils eintretenden Arbeitsunterbrechungen zu ermitteln.

  • BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 46/97 R

    Erwerbsunfähigkeit eines ungelernten oder einfach angelernten Arbeiters -

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 61/99 R
    Doch habe das Bundessozialgericht (BSG) bei vergleichbaren Sachverständigenäußerungen zur Notwendigkeit eines "Haltungswechsel jederzeit nach freiem Entschluß" die jeweiligen Rechtsstreite zwecks weiterer Aufklärung zurückverwiesen (Bezug auf BSG, Urteile vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - und vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 91/97 R - beide unveröffentlicht) und dabei betont, einem Versicherten könne im Hinblick auf die Seltenheit der für ihn noch in Betracht kommenden Arbeitsplätze der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen sein.

    Daß eine Feststellung, ein Haltungswechsel müsse jederzeit nach freiem Entschluß möglich sein, keine ausreichend konkrete Ermittlung des Restleistungsvermögens darstellt, hat bereits der 5. Senat des BSG entschieden (Urteil vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R).

  • BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94

    Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Verschlossenheit des allgemeinen

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 61/99 R
    Mit diesen Anforderungen ist an die bisher vorliegende Rechtsprechung des BSG zum Ermittlungsumfang hinsichtlich Häufigkeit und näheren Umständen bei aus Gesundheitsgründen notwendigen Arbeitsunterbrechungen in vergleichbaren Fällen angeknüpft worden (vgl betreffend Anfallsleiden und häufig auftretende Fieberschübe zB BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14; BSGE 77, 43, 46 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 61/99 R
    Mit diesen Anforderungen ist an die bisher vorliegende Rechtsprechung des BSG zum Ermittlungsumfang hinsichtlich Häufigkeit und näheren Umständen bei aus Gesundheitsgründen notwendigen Arbeitsunterbrechungen in vergleichbaren Fällen angeknüpft worden (vgl betreffend Anfallsleiden und häufig auftretende Fieberschübe zB BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14; BSGE 77, 43, 46 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 5).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - L 7 R 134/18

    Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit bei schwerer spezifischer

    Teilweise wird zwar in der Rechtsprechung eine ungewöhnliche Leistungseinschränkung darin gesehen, wenn ein Versicherter einen Haltungswechsel jederzeit nach freiem Entschluss vornehmen können muss (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 2000 - B 13 RJ 61/99 -, juris; Freudenberg in: jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 43 Rn. 174 m.w.N.).
  • LSG Berlin, 02.08.2000 - L 6 RJ 18/00

    Gewährung einer Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit; Voraussetzungen der

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und weist insbesondere auf das Urteil des Bundessozialgerichts in der Sache B 13 RJ 61/99 R hin.

    Für die Notwendigkeit des Haltungswechsels darf - wie es das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 23. März 2000 B 13 RJ 61/99 R (mit weiteren Nachweisen) formuliert hat - nicht der freie Willensentschluss des Versicherten maßgeblich sein (sozusagen "seine Laune"), sondern allein entscheidend ist das Ausmaß, in welchem er gesundheitlichen Zwängen unterworfen ist.

  • LSG Thüringen, 09.11.2010 - L 6 R 747/08

    Keine Erwerbsunfähigkeit bei möglichen Verweisungstätigkeiten als ungelernte

    Grundsätzlich relevant ist nur die Frage, ob eine Leistungseinschränkung durch gesundheitliche Beeinträchtigungen bedingt ist (vgl. BSG 13. Senat, Urteil vom 23. März 2000, Az.: B 13 RJ 61/99 R, nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2017 - L 9 R 300/14
    Dass diese Wechsel Arbeitsunterbrechungen notwendig machen, ist nicht ersichtlich (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 2000 - B 13 RJ 61/99 R).
  • LSG Sachsen, 05.10.2000 - L 5 RJ 91/97

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Invalidität;

    Allein entscheidend ist aber, inwieweit eine Leistungseinschränkung durch bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bedingt ist (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 23. März 2000 - B 13 RJ 61/99 R, S. 6 des amtlichen Umdrucks).
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