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   BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R   

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BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R (https://dejure.org/1999,2201)
BSG, Entscheidung vom 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R (https://dejure.org/1999,2201)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - B 13 RJ 65/97 R (https://dejure.org/1999,2201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Zuschneiderin - Amtsermittlungspflicht - Fibromyalgiesyndrom - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit - Vorliegen einer Berufsunfähigkeit - Zugrundelegung des bisherigen Berufes für die Feststellung einer Berufsunfähigkeit - Soziale Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Vornahme einer ...

  • Judicialis

    SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2, § 44 Abs. 2; SGG § 103
    Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das Tatsachengericht, Begriff der ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R
    Was die Suche nach Verweisungstätigkeiten anbelangt, die den Kräften und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen, so ist nach der vom Großen Senat (GrS) des BSG bestätigten Rechtsprechung davon auszugehen, daß einem Versicherten grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen ist, die er noch ausüben kann (vgl BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Zunächst ist die Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl BSGE 80, 24, 33 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Auch die Möglichkeit der praktischen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Die Frage, ob diese Einschränkungen die Einsetzbarkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über das Erfordernis hinaus, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, erheblich begrenzen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23), ist zweckmäßigerweise in zwei Schritten zu klären (vgl Urteil vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 71/97 R - ): Zunächst genügt eine Beurteilung, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten körperliche Verrichtungen erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R
    Die Frage, ob diese Einschränkungen die Einsetzbarkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über das Erfordernis hinaus, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, erheblich begrenzen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23), ist zweckmäßigerweise in zwei Schritten zu klären (vgl Urteil vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 71/97 R - ): Zunächst genügt eine Beurteilung, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten körperliche Verrichtungen erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Demzufolge ist näher zu ermitteln, in welchem Umfang sich diejenigen qualitativen Leistungseinschränkungen, die das Feld körperlich leichter Tätigkeiten weiter einengen, zusammengenommen auf die Einsetzbarkeit des Versicherten im Arbeitsleben auswirken (vgl BSGE 81, 15, 18 ff = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23).

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 98/95
    Auszug aus BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R
    So habe der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 12. Juni 1996 (5 RJ 98/95) eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen in einem Fall verneint, in dem der Kläger noch in der Lage gewesen sei, leichte Arbeiten zu ebener Erde, aus wechselnder Ausgangslage, ohne ständiges Sitzen und Stehen, bei warmer Witterung im Freien, ansonsten in geschlossenen, gut durchwärmten Räumen vollschichtig zu verrichten, wobei Arbeiten mit häufiger Dreh- oder Wendebewegung aus der Wirbelsäule heraus, mit Heben und Tragen von Lasten, mit häufigem Bücken, mit Einwirkungen von Nässe, Kälte oder Zugluft sowie Akkord-, Nacht- und Schichtarbeiten ausgeschlossen gewesen seien.

    Das LSG hat weder körperliche Verrichtungen oder Tätigkeiten der Art nach aufgezeigt, die für die Klägerin in Betracht kommen, noch hat es sich näher mit den Auswirkungen der bei dieser festgestellten qualitativen Leistungseinschränkungen befaßt, sondern nur pauschal behauptet, verglichen mit den im Urteil des BSG vom 12. Juni 1996 (5 RJ 98/95) vorliegenden Leistungseinschränkungen sei bei der Klägerin weder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen noch eine schwere spezifische Leistungsbehinderung anzunehmen.

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R
    Die Frage, ob diese Einschränkungen die Einsetzbarkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über das Erfordernis hinaus, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, erheblich begrenzen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23), ist zweckmäßigerweise in zwei Schritten zu klären (vgl Urteil vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 71/97 R - ): Zunächst genügt eine Beurteilung, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten körperliche Verrichtungen erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B

    Tatsachenfeststellungen bei der Prüfung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R
    Der leicht mißverständliche Begriff der ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen umschreibt insofern grundsätzlich alle die Einschränkungen, die nicht bereits von dem Erfordernis "körperlich leichte Arbeit" erfaßt werden, also in dieser Hinsicht nicht als "gewöhnlich" angesehen werden können (vgl Loytved, NZS 1999, 276, 278; dazu auch BSG, Beschluß vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 184/98 B - ).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Auszug aus BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R
    Durch eine derartige Bezeichnung von Tätigkeiten der Art nach werden dem Versicherten allgemein geeignete Tätigkeitsfelder aufgezeigt (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62; BSG, Urteil vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R -, Umdr S 5, ).
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R
    Durch eine derartige Bezeichnung von Tätigkeiten der Art nach werden dem Versicherten allgemein geeignete Tätigkeitsfelder aufgezeigt (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62; BSG, Urteil vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R -, Umdr S 5, ).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 35/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - freiwillige Weiterversicherung neben

    Auszug aus BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R
    Verbleiben insofern Zweifel, folgt die Prüfung, ob eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl BSG, Urteil vom 9. September 1998 - B 13 RJ 35/97 R - Umdr S 7).
  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R

    Erwerbsunfähigkeit - ungelernter Arbeiter - Restleistungsvermögen -

    Auszug aus BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R
    Das LSG hätte diese Unklarheiten beseitigen müssen, zB durch Nachfrage bei Dr. G. , insbesondere hinsichtlich der näheren Umstände des Auftretens einer psychischen Bedrängnis (vgl allgemein Urteil des Senats vom 8. Juli 1998 - B 13 RJ 91/97 R - zur Notwendigkeit der Aufklärung der näheren Umstände eines notwendigen Haltungswechsels mwN).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R
    Die Frage, ob diese Einschränkungen die Einsetzbarkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über das Erfordernis hinaus, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, erheblich begrenzen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23), ist zweckmäßigerweise in zwei Schritten zu klären (vgl Urteil vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 71/97 R - ): Zunächst genügt eine Beurteilung, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten körperliche Verrichtungen erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Die Einschränkung der Einsatzmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt muss dabei grundsätzlich über diejenige hinaus gehen, die sich bereits durch die Beschränkung auf körperlich leichte Tätigkeiten ergibt (stRspr, zB BSG Urteil vom 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - juris RdNr 33, vgl auch Loytved, NZS 1999, 276, 278) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    In diesem Fall genügt die Benennung von "Arbeitsfeldern", von "Tätigkeiten der Art nach" oder von "geeigneten Tätigkeitsfeldern", die der Versicherte ausfüllen könnte (vgl BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 24; Senatsurteile vom 19.8.1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 - Juris RdNr 30; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f; vom 9.9.1998 - B 13 RJ 35/97 R - Juris RdNr 24; vom 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - Juris RdNr 32; BSG 5. Senat vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43; vom 11.5.1999 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 73 f; vom 10.12.2003 - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 23; sog "kleines Benennungsgebot": vgl Köbl, aaO RdNr 168; Gürtner in Kasseler Komm, § 43 SGB VI RdNr 47, Stand April 2010; Spiolek, SGb 1999, 509, 510; kritisch Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 43 RdNr 42, Stand Juni 2011; aA wohl Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009, S 108) .
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Es genügt die Benennung von "Arbeitsfeldern", von "Tätigkeiten der Art nach" oder von "geeigneten Tätigkeitsfeldern", die der Versicherte ausfüllen könnte (vgl BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 24; Senatsurteile vom 24.2.1999 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 S 43; vom 11.5.1999 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 73 f; vom 10.12.2003 - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 23; BSG vom 19.8.1997 - 13 RJ 29/95 - SozSich 1998, 111 - Juris RdNr 30; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 62 f; vom 9.9.1998 - B 13 RJ 35/97 R - Juris RdNr 24; vom 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - Juris RdNr 32; sog "kleines Benennungsgebot": vgl Köbl in Ruland/Försterling, Gemeinschaftskommentar zum SGB VI, § 43 RdNr 168, Stand Oktober 2006; Gürtner in Kasseler Komm, § 43 SGB VI RdNr 47, Stand April 2010; Spiolek, SGb 1999, 509, 510; kritisch Kamprad in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 43 RdNr 42, Stand März 2012; aA wohl Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009, S 108) .
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