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   BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R   

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https://dejure.org/2000,4574
BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R (https://dejure.org/2000,4574)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R (https://dejure.org/2000,4574)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2000 - B 13 RJ 65/99 R (https://dejure.org/2000,4574)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerbsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Versichertenrente - Gewährung - Gutachten - Leistungsbeeinträchtigung - Beweiserhebung - Epilepsie - Restleistungsvermögen

  • Judicialis

    SGB VI § 43; ; SGB VI § 44; ; SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 2; SGG § 103
    Amtsermittlungspflicht bei Epilepsieverdacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R
    Was die Suche nach Verweisungstätigkeiten anbelangt, die den Kräften und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen, so ist nach der vom Großen Senat (GrS) des Bundessozialgerichts (BSG) bestätigten Rechtsprechung davon auszugehen, daß einem Versicherten grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen ist, die er noch ausüben kann (vgl BSGE 80, 24, 31 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Zunächst ist die Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl BSGE 80, 24, 33 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Auch die Möglichkeit der praktischen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Die Frage, ob diese Einschränkungen die Einsetzbarkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über das Erfordernis hinaus, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, erheblich begrenzen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23), ist zweckmäßigerweise in zwei Schritten zu klären (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 21): Zunächst genügt eine Beurteilung, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten körperliche Verrichtungen erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R
    Die Frage, ob diese Einschränkungen die Einsetzbarkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über das Erfordernis hinaus, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, erheblich begrenzen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23), ist zweckmäßigerweise in zwei Schritten zu klären (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 21): Zunächst genügt eine Beurteilung, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten körperliche Verrichtungen erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Demzufolge ist näher zu ermitteln, in welchem Umfang sich diejenigen qualitativen Leistungseinschränkungen, die das Feld körperlich leichter Tätigkeiten weiter einengen, zusammengenommen auf die Einsetzbarkeit des Versicherten im Arbeitsleben auswirken (vgl BSGE 81, 15, 18 f = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23).

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 53/92

    Tarifvertrag - Einstufung - Ecklohngruppe

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R
    Sollten aufgrund der Einschränkungen des körperlichen Leistungsvermögens nur noch derartige Berufstätigkeiten oder andere ähnlich berufsfremde Arbeiten in Betracht kommen, wäre ggf zu klären, ob die inzwischen fast 58 Jahre alte Klägerin die geistigen Voraussetzungen und die erforderliche Umstellungsfähigkeit für eine derartige Tätigkeit mitbringt (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 45; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R
    Die Frage, ob diese Einschränkungen die Einsetzbarkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über das Erfordernis hinaus, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, erheblich begrenzen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23), ist zweckmäßigerweise in zwei Schritten zu klären (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 21): Zunächst genügt eine Beurteilung, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten körperliche Verrichtungen erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R
    Durch eine derartige Bezeichnung von Tätigkeiten der Art nach werden dem Versicherten allgemein geeignete Tätigkeitsfelder aufgezeigt (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17; BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 2).
  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B

    Tatsachenfeststellungen bei der Prüfung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R
    Der leicht mißverständliche Begriff der ungewöhnlichen Leistungseinschränkung umschreibt insofern grundsätzlich alle die Einschränkungen, die nicht bereits von dem Erfordernis "körperlich leichte Arbeit" erfaßt werden, also in dieser Hinsicht nicht als "gewöhnlich" angesehen werden können (vgl Loytved, NZS 1999, 276, 278; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 19).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 35/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - freiwillige Weiterversicherung neben

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R
    Verbleiben insofern Zweifel, folgt die Prüfung, ob eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl BSG, Urteil vom 9. September 1998 - B 13 RJ 35/97 R - Umdruck S 7).
  • BSG, 08.09.1993 - 5 RJ 2/93

    Leistungsminderung - Rentenverordnung DDR

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R
    Durch eine derartige Bezeichnung von Tätigkeiten der Art nach werden dem Versicherten allgemein geeignete Tätigkeitsfelder aufgezeigt (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17; BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 2).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R
    Das ist der Fall, wenn weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Stellung des Rentenantrages einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann (vgl dazu BSGE 43, 75 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 70/78

    Verweisbarkeit - Benennung nur einer Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R
    Sollten aufgrund der Einschränkungen des körperlichen Leistungsvermögens nur noch derartige Berufstätigkeiten oder andere ähnlich berufsfremde Arbeiten in Betracht kommen, wäre ggf zu klären, ob die inzwischen fast 58 Jahre alte Klägerin die geistigen Voraussetzungen und die erforderliche Umstellungsfähigkeit für eine derartige Tätigkeit mitbringt (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 45; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - L 3 RJ 108/98

    Rentenversicherung

    Bestehen daran ernsthafte Zweifel, führt dies zu der individuellen Prüfung, ob dem Versicherten der Arbeitsmarkt offen ist oder nicht (so ausdrücklich auch Großer Senat, a.a.O.; dem folgend BSG, Urteil vom 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R - SozSich 2001, 207 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2003 - L 10 RI 335/02

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Unmöglichkeit einer

    Der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit bedarf es nicht (vgl. u.a. BSG, Urt. v. 23. März 2000 ? B 13 RI 65/99 R = SozSich 2001, 207).
  • LSG Bayern, 15.01.2002 - L 5 RJ 618/99
    Bei bestehendem Epilepsieverdacht bei ungelernten Versicherten ist zwar weiter daran zu denken, ob ihnen eine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen ist, wenn sie in ihrem Berufsleben nur körperlich beanspruchende Tätigkeiten verrichtet haben und nur noch körperlich leichte Tätigkeiten in überwiegend sitzender Körperhaltung ohne besondere Anforderungen an Übersicht, Aufmerksamkeit und Verantwortungsbewusstsein verrichten können (vgl. BSG 13. Senat, 23. März 2000, Az: B 13 RJ 65/99 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 8 RJ 86/98

    Rentenversicherung

    Die Entbehrlichkeit der konkreten Benennung einer Verweisungstätigkeit beurteilt sich mit anderen Worten danach, ob ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die an sich noch mögliche Vollzeittätigkeit eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen gibt, oder ob ernste Zweifel daran aufkommen, dass der Versicherte mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen in einem Betrieb einsetzbar ist (BSG vom 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R; vgl. BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 10 RI 343/00

    Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Beschäftigung als

    Der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit bedarf es dabei nicht (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 23. März 2000 ? B 13 RI 65/99 R = SozSich 2001, 207).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2017 - L 12 R 217/13
    Hierunter fallen zunächst nicht die üblichen Leistungseinschränkungen, die bereits durch das Erfordernis, dass es sich bei den dem Kläger zumutbaren Erwerbstätigkeiten lediglich noch um körperlich "leichte" Arbeiten handeln darf, umfasst werden (vgl. u.a. BSG, Urt. v. 23.3.2000 - B 13 RJ 65/99 R; Urt. v. 14.7.1999 - B 13 RJ 65/97 R - juris, jew. m.w.N.; zur Klassifikation vgl. u.a. Deutsche Rentenversicherung (Hrsg.), Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 7. Aufl., S. 48).
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