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   BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R   

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https://dejure.org/2005,1820
BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R (https://dejure.org/2005,1820)
BSG, Entscheidung vom 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R (https://dejure.org/2005,1820)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - B 13 RJ 8/04 R (https://dejure.org/2005,1820)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Selbstständiger - rentenunschädliches zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsrente - Selbstständiger - Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes bei einer Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit; Bestimmung der als Hinzuverdienst berücksichtigungungsfähigen Einnahmen bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente; Auslegung des Begriffs des Arbeitseinkommens in § 96a Abs. 1 des ...

  • Judicialis

    SGB VI § 96a Abs 1 S 2 Halb... s 1; ; SGB VI § 96a Abs 1 S 2 Halbs 2; ; SGB VI F. 24.03.1999 § 96a Abs 2 Nr 2; ; SGB VI F. 15.12.1995 § 43 Abs 5; ; SGB IV § 15 Abs 1 S 1; ; EStG § 4 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuverdienst Selbstständiger beim Bezug von Berufsunfähigkeitsrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Quasi genereller Ausschluss der Selbstständigen von den positiven Wirkungen der Überschreitensregelung bei Hinzuverdienstgrenzen verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 94, 286
  • NZS 2006, 208
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R
    Die Unterschiede beruhen allein darauf, dass für Selbstständige außer dem am Einkommensteuerrecht ausgerichteten Arbeitseinkommen kein gesetzlich oder anderweit geregeltes System der Einkommensermittlung zur Verfügung steht, das verwaltungsmäßig durchführbar wäre und ohne unzumutbare Benachteiligung dieses Personenkreises verwirklicht werden könnte (BSGE 79, 133, 139 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27).

    Bereits das SG hat in seinem mit der Sprungrevision angegriffenen Urteil zu Recht auf das Urteil des 12. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. September 1996 (BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27) Bezug genommen.

    Denn seither sind nicht nur alle (echten) Betriebsausgaben zu berücksichtigen, sondern auch steuerliche Vergünstigungen, zB erhöhte Abschreibungen (s BSGE 79, 133, 137 f, 142 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R
    Diese Unterschiede haben nicht nur für den 12. Senat des BSG die Mindesteinnahmen-Grenze gerechtfertigt, die § 240 Abs. 4 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für die Bemessung der Beiträge für Selbstständige in der freiwilligen Krankenversicherung regelt; auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich dem im Beschluss vom 22. Mai 2001 (BVerfGE 103, 392 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39) angeschlossen (dort allerdings - BVerfGE 103, 392, 399 - nicht ganz zutreffend mit der sinngemäßen Ausführung, dass die Betriebsausgaben nur dann in Abzug gebracht würden, "sofern nicht im Einzelfall bilanziert wird." Auch bei dem steuerlichen Regelfall der Bilanz jedoch schlagen Betriebsausgaben dadurch zu Buche, dass Geld, das hierfür aufgewendet wurde, nicht auf der Habenseite verbucht wird; erhöhte Abschreibungen wiederum senken den Buchwert der entsprechenden Wirtschaftsgüter und vermindern dadurch den Gewinn).

    Seinen Standpunkt fasst das BVerfG wie folgt zusammen (BVerfGE 103, 392, 399): "Es dient der Herstellung der Beitragsgerechtigkeit, wenn (der Gesetzgeber) den der Gruppe der Selbstständigen aus den günstigen Grundlagen der Beitragsbemessung erwachsenden Vorteil typisierend durch Festsetzung einer besonderen Mindestbemessungsgrenze ausgleicht.".

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem

    Auszug aus BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R
    Nach dem Einkommensteuerrecht, zu dem durch § 15 SGB IV eine Parallelität angestrebt wird (s hierzu zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 43/03 R) wird der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit regelmäßig jährlich ermittelt.
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

    Auszug aus BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R
    Durch die damit erfolgte Gewinnermittlung auf Jahresbasis (vgl dazu BSGE 88, 117 = SozR 3-2600 § 97 Nr. 4) fehlt es an der Möglichkeit, Monat für Monat ein erzieltes Arbeitseinkommen der jeweiligen monatlichen Hinzuverdienstgrenze gegenüber zu stellen, denn die Feststellung des konkreten Gewinns in einem einzelnen Monat ist auf dieser Basis nicht möglich.
  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze -

    Auszug aus BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R
    Die vom Gesetz zusätzlich eingeräumte Möglichkeit, zweimal im Jahr die für die jeweilige Rente maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen bis zum Doppelten dieser Grenzen überschreiten zu dürfen, stellt hierbei auf monatlich abzurechnende Arbeitsentgelte ab (BSG SozR 3-2600 § 96a Nr. 1 S 7), wie insgesamt die Regelung über die Hinzuverdienstgrenzen für die Zeit bis zum 31. Dezember 2000 von einer jeweiligen Gegenüberstellung der monatlichen Arbeitsentgelte mit der monatlich einzuhaltenden Hinzuverdienstgrenze ausgeht (vgl Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB VI, § 34 RdNr 13 Stand: 2003).
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von

    Auszug aus BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R
    Dieser Begriff des Arbeitseinkommens ist dem § 96a Abs. 1 SGB VI zugrunde zu legen (Senatsurteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - SozR 4-2400 § 15 Nr. 2).
  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 33/01 R

    Altersrente für Frauen - zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze -

    Auszug aus BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R
    Damit lässt sich für die Fälle von monatlich abgerechneten Arbeitsentgelten ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen relativ einfach feststellen, wobei es auf die Gründe des Überschreitens nicht ankommt (zum insoweit vergleichbaren § 34 SGB VI vgl Senatsurteil vom 31. Januar 2002 - B 13 RJ 33/01 R = SozR 3-2600 § 34 Nr. 4).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Vielmehr besteht - jedenfalls grundsätzlich und in aller Regel - erst im Nachhinein im Wege der Division des Jahreseinkommens durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde, die Möglichkeit, ein durchschnittliches Monatseinkommen zu ermitteln (BSGE 94, 286 RdNr 16 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 7) .

    Der materiell-rechtliche Tatbestand von § 96a Abs. 1 S 2 SGB VI erfordert vielmehr für die abschließende Feststellung des sich unter Berücksichtigung des Einkommens aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ergebenden monatlichen Zahlbetrages stets die abschließende Feststellung des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens auf der Basis der umfassenden und vollständigen Ermittlung (§ 20 SGB X) und Feststellung aller steuerrechtlich relevanten Umstände (BSGE 94, 286 RdNr 15 f = SozR 4-2600 § 96a Nr. 7) .

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Die Vergünstigung, in zwei Monaten des Kalenderjahres trotz Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze keine (weitere) Rentenminderung hinnehmen zu müssen, kann bei gleichbleibenden Einkünften nicht in Anspruch genommen werden (Fortführung von BSGE 94, 286 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 7).

    Dabei spielt der jeweilige Grund für den Höherverdienst und die damit einhergehende Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze keine Rolle (vgl BSGE 94, 286, RdNr 13 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 7 RdNr 12 mwN).

    Für diese Fallgestaltung hat er eine Ausnahme von der Rentenkürzung ausgeschlossen, weil die Überschreitensregelung auf Versicherte von vornherein nicht anwendbar sei, die über solche Einkünfte verfügen, die nicht in unterschiedlicher Höhe einzelnen Kalendermonaten zugeordnet werden können (BSGE 94, 286, RdNr 17 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 7 RdNr 16).

  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R

    Altersrente für Frauen - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten

    a) Das vom Gesetz eingeräumte Recht, zweimal im Kalenderjahr die für die jeweilige Rente maßgebliche Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten dieser Grenze überschreiten zu dürfen, ist im Hinblick auf diejenigen Versicherten geschaffen worden, die neben der Rente Hinzuverdienstmöglichkeiten durch monatlich abzurechnende Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen wahrnehmen wollen und können, wie insgesamt die Regelung über die Hinzuverdienstgrenzen von einer Gegenüberstellung der monatlich erzielten Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen mit der monatlich einzuhaltenden Hinzuverdienstgrenze ausgeht (vgl Senatsurteil vom 3.5.2005 - B 13 RJ 8/04 R, SozR 4-2600 § 96a Nr. 7 RdNr 11; Niesel in Kasseler Komm, SGB VI, § 34 RdNr 9 Stand 12/2007; VerbKomm, SGB VI, § 34 RdNr 8 Stand 9/2004; Quinten in Lehr- und PraxisKomm, SGB VI, 2006, § 34 RdNr 16).

    Hiervon ausgehend hat der erkennende Senat mit Urteil vom 3.5.2005 (aaO) zur insoweit inhaltlich vergleichbaren Vorschrift des § 96a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 SGB VI entschieden, dass die auch Selbstständigen grundsätzlich eingeräumte Möglichkeit des zweimaligen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze nicht besteht, wenn sie nur über ein jährlich feststellbares Arbeitseinkommen verfügen.

    Ausgangspunkt für die Prüfung eines Überschreitens iS des § 34 Abs. 2 Satz 2 SGB VI ist danach, dass der gesamte in einem Monat erzielte Hinzuverdienst der einfachen monatlichen Hinzuverdienstgrenze gegenüberzustellen ist ("Kalendermonatsprinzip", stRspr, Senatsurteil vom 3.5.2005 aaO, RdNr 11; Urteil des 8. Senats aaO, RdNr 32, jeweils mwN; vgl auch Niesel in Kasseler Komm, SGB VI, § 34 RdNr 9 Stand 12/2007; Prietzel, Kompass/BKn 2003 Nr. 11/12, 16).

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