Rechtsprechung
   BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1732
BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R (https://dejure.org/1998,1732)
BSG, Entscheidung vom 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R (https://dejure.org/1998,1732)
BSG, Entscheidung vom 04. November 1998 - B 13 RJ 95/97 R (https://dejure.org/1998,1732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Berufsschutz als Kesselwärterin - Lösung vom Beruf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeiterberufe und deren Charakterisierung im sog Mehrstufenschema - Voraussetzungen der Verweisung in die nächst niedrigere Berufsgruppe - Voraussetzungen der Tatsachenfeststellung vor Bestimmung einer Verweisungstätigkeit

  • Judicialis

    SGB VI § 43 Abs. 2; ; SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2
    Berufsschutz einer Kesselwärterin bei der Feststellung von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86

    Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R
    Deshalb ist die nur vorübergehende Aufnahme einer anderen Tätigkeit unschädlich; sie führt nicht zum Erwerb eines neuen Dauerberufs und damit nicht zum Verlust des alten Berufs (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158 mwN).

    Ist die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten aus gesundheitlichen Gründen auf ein bestimmtes Maß herabgesunken, so macht es versicherungsrechtlich keinen Unterschied, ob dies allmählich, stufenweise oder plötzlich geschehen ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158).

    Im übrigen können in sozialistischen Staaten bei der Beendigung einer Tätigkeit betriebliche und politische Ursachen identisch oder miteinander vermischt sein (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158 S 512).

  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R
    Ausgangspunkt für die Prüfung der BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG der "bisherige Beruf", den der Versicherte ausgeübt hat (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 107 S 334, 169 S 544; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 58).

    Davon ausgehend darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf grundsätzlich auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 S 21f mwN; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 59).

    Sie ist auch dann maßgebend, wenn sie nur kurzfristig verrichtet wurde, aber zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten war (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130 S 13; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 58).

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R
    Entsprechend diesem sog Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch Gruppen mit dem Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 S 453 mwN; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S 49).

    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S 50, Nr. 17 S 58 f mwN).

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R
    Lagen hingegen andere - insbesondere betriebliche - Gründe vor, ist eine Lösung im vorerwähnten Sinne jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der Versicherte sofort oder im Laufe der Zeit mit dem Wechsel abgefunden hat (vgl BSGE 15, 212, 214 = SozR Nr. 16 zu § 35 RKG aF; BSGE 46, 121, 123 = SozR 2600 § 45 Nr. 22; BSG vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 20/97).

    Ein endgültiges Sich-Abfinden mit dem neuen, nunmehr ausgeübten Beruf kann auch im Laufe der Zeit unter dem Druck der Verhältnisse erfolgen (vgl BSGE 46, 121 = SozR 2600 § 45 Nr. 22 mwN).

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R
    Sie ist auch dann maßgebend, wenn sie nur kurzfristig verrichtet wurde, aber zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten war (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130 S 13; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 58).

    So hat die Rechtsprechung keine Lösung von dem früheren Beruf angenommen, wenn der Versicherte die neue Tätigkeit nur aufnimmt, um Zeiten der Arbeitslosigkeit zu überbrücken (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130).

  • BSG, 09.11.1961 - 5 RKn 23/59

    Anspruch auf Gewährung einer Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit des

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R
    Lagen hingegen andere - insbesondere betriebliche - Gründe vor, ist eine Lösung im vorerwähnten Sinne jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der Versicherte sofort oder im Laufe der Zeit mit dem Wechsel abgefunden hat (vgl BSGE 15, 212, 214 = SozR Nr. 16 zu § 35 RKG aF; BSGE 46, 121, 123 = SozR 2600 § 45 Nr. 22; BSG vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 20/97).
  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 20/97

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Abstellen auf die

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R
    Lagen hingegen andere - insbesondere betriebliche - Gründe vor, ist eine Lösung im vorerwähnten Sinne jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich der Versicherte sofort oder im Laufe der Zeit mit dem Wechsel abgefunden hat (vgl BSGE 15, 212, 214 = SozR Nr. 16 zu § 35 RKG aF; BSGE 46, 121, 123 = SozR 2600 § 45 Nr. 22; BSG vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 20/97).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R
    Hat sie jedoch zuletzt einen Beruf ausgeübt, der dem oberen Bereich der angelernten Arbeiter zuzuordnen ist, müßte ihr zumindest eine ungelernte Tätigkeit konkret benannt werden, die sich durch Qualitätsmerkmale, zB des Erfordernis einer nennenswerten Einweisung oder Einarbeitung, die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse, auszeichnet (vgl etwa BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 S 187 mwN).
  • BSG, 26.05.1965 - 4 RJ 183/62
    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R
    Auf der anderen Seite ist eine Lösung vom bisherigen Beruf - wovon auch das LSG ausgeht - immer dann zu bejahen, wenn der rentenrechtlich relevante Berufswechsel freiwillig erfolgt (vgl dazu BSG Urteil vom 16. Februar 1962 - 4 RJ 183/62).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R
    Davon ausgehend darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf grundsätzlich auf die nächstniedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 S 21f mwN; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17 S 59).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
  • BSG, 27.06.1974 - 5 RKn 38/73

    Hauptberuf - Niedriger eingestufte Tätigkeit - Änderungskündigung - Gründe für

  • BSG, 28.03.1980 - 5 RJ 40/79
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

    Bei einem Wechsel aus anderen Gründen ist die neue Tätigkeit maßgeblicher Beruf, wenn sich der Versicherte von der früheren Tätigkeit gelöst hat; eine solche Lösung ist bereits dann anzunehmen, wenn der Versicherte sich mit dem Wechsel abgefunden hat (vgl BSG Urteile vom 9. November 1961 - 5 RKn 23/59 - BSGE 15, 212 = SozR Nr. 16 zu § 35 RKG aF und vom 25. April 1978 - 5 RKn 9/77 - BSGE 46, 121 = SozR 2600 § 45 Nr. 22; Senatsurteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 20/97 - nicht veröffentlicht), sei es auch nur im Laufe der Zeit und unter dem Druck der Verhältnisse (vgl BSG Urteile vom 25. April 1978 - 5 RKn 9/77 - BSGE 46, 121 = SozR 2600 § 45 Nr. 22 mwN und vom 4. November 1998 - B 13 RJ 95/97 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 45/00 R

    Berufsunfähigkeit - Stahlkiesstrahler als Facharbeitertätigkeit - Verweisung

    Deshalb führt die nur vorübergehende Aufnahme einer anderen Tätigkeit nicht zum Erwerb eines neuen Dauerberufs und damit nicht zum Verlust des alten Berufs (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158 mwN; Senatsurteil vom 4. November 1998 - B 13 RJ 95/97 R -, Umdruck S 7 f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2005 - L 21 RJ 55/04

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit -Lösung vom

    Aufgrund ihrer Gesundheitsstörungen am Sprunggelenk, die zur Operation im Mai 2000 und zu einer nachfolgenden Operation im November 2000 führten, bestand Arbeitsunfähigkeit ab Mai 2000 und damit nach Abschluss des Arbeitsvertrages mit der Z, so dass auch nicht später gesundheitliche Gründe für die Lösung vom Beruf der Kran- und Anlagenführerin hinzugetreten sind (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 04. November 1998, Aktenzeichen B 13 RJ 95/97 R, a. a. O.).

    Auch wenn damit letztlich die Aufnahme der geringwertigeren Tätigkeit wegen der Aussichtslosigkeit, zum früheren höherwertigen Beruf zurückzukehren, erfolgte, liegt eine Lösung vom höherwertigen Beruf vor, da die Gründe für die Lösung - wie hier - keine gesundheitlichen Gründe waren (vgl. BSG, Urteil vom 04. November 1998, Aktenzeichen B 13 RJ 95/97 R, zitiert nach juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht