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   BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R   

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https://dejure.org/2011,3293
BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R (https://dejure.org/2011,3293)
BSG, Entscheidung vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R (https://dejure.org/2011,3293)
BSG, Entscheidung vom 24. November 2011 - B 14 AS 121/10 R (https://dejure.org/2011,3293)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 10, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 22 Abs 5 S 1 SGB 2 vom 24.03.2006, § 271 Abs 1 BGB
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Fälligkeit einer Nebenkostennachforderung - wesentliche Änderung der Verhältnisse - Entstehung vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit - Abgrenzung zu Schulden - Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV - keine isolierte Erfassung ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme einer Betriebs- und Heizkostennachforderung durch den Sozialleistungsträger

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Fälligkeit einer Nebenkostennachforderung - wesentliche Änderung der Verhältnisse - Entstehung vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit - Abgrenzung zu Schulden - Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV - keine isolierte Erfassung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Fälligkeit einer Nebenkostennachforderung - wesentliche Änderung der Verhältnisse - Entstehung vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit - Abgrenzung zu Schulden - Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV - keine isolierte Erfassung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 22 Abs. 5
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme einer Heizkostennachforderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialrecht: Sind Heizkostennachzahlungen Kosten der Unterkunft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialrecht: Sind Heizkostennachzahlungen Kosten der Unterkunft? (IMR 2013, 94)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 876
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
    Da der Kläger in sämtlichen der abgerechneten Verbrauchsmonate die Heizkostenvorauszahlungen tatsächlich geleistet habe, handele es sich bei den Nachforderungen nicht um Schulden iS des § 22 Abs. 5 SGB II, sondern um Kosten nach § 22 Abs. 1 SGB II. Soweit eine Abrechnung von Warmwasserkosten gemäß den Vorgaben der HeizkostenV erfolge, liege aber eine konkrete Erfassung des individuellen Warmwasserverbrauchs im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( Urteil vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 15/07 R - BSGE 100, 94 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 5, RdNr 27) vor.

    Wegen der Kosten für Heizung hat der Beklagte allerdings entgegen der Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 15/07 R - BSGE 100, 94 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 5) einen zu hohen pauschalen Anteil für die in der Heizkostenvorauszahlung enthaltenen Warmwasserkosten in Abzug gebracht (7,24 Euro statt 6, 22 Euro), sodass im Monat Februar 2007 Anspruch auf laufende Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 86, 39 Euro bestand.

    Entgegen der Auffassung des LSG bedeutet eine Erfassung des Warmwasserverbrauchs in Mietwohnungen mittels (Warm-)Wasserzählern bei anschließender Verteilung der Kosten auf Grundlage des tatsächlichen Warmwasserverbrauchs des Hilfebedürftigen einerseits und nach Flächenanteilen seiner Wohnung zu der beheizbaren Gesamtfläche der Wohnanlage andererseits, wie sie nach der HeizkostenV für Wohnhäuser wie das vorliegende zwingend erfolgen muss (vgl §§ 2, 7 HeizkostenV) , keine "konkrete Erfassung der Kosten der Warmwasserbereitung" im Sinne der bereits zitierten Rechtsprechung (vgl BSG Urteil vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 15/07 R - BSGE 100, 94 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 5, RdNr 27) .

    Solche Kosten sind nicht bereits in der Regelleistung für diesen Monat (hier also Februar 2007) abgebildet und dürfen deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der "Doppelleistung" weitergehend von den Kosten der Unterkunft und Heizung abgesetzt werden (vgl BSG Urteil vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 15/07 R - BSGE 100, 94 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 5, RdNr 23) .

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
    Ausgehend von dem Zweck der Leistungen nach dem SGB II ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen tatsächlich eingetretenen und bisher noch nicht von dem SGB II-Träger gedeckten Bedarf handelt oder nicht (vgl BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38 RdNr 17 und Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 58/09 R - BSGE 106, 190 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 41, RdNr 17) .

    Soweit Verbindlichkeiten erst nach Eintritt der Bedürftigkeit entstanden sind, gehören sie - jedenfalls solange die Wohnung weiterhin bewohnt wird - zu den Aufwendungen iS des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II (vgl BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 58/09 R - BSGE 106, 190 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 41, RdNr 19) .

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
    Unabhängig davon, ob nach der Rechtsprechung des BSG Anhaltspunkte für ihre Unangemessenheit bestehen (vgl dazu nur Urteil vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23) , sind die tatsächlichen Heizkosten vorliegend in entsprechender Anwendung von § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II zu übernehmen.
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
    Einen Hinweis auf die aus seiner Sicht unangemessen hohen Kosten hat der Beklagte erst in dem angefochtenen Bescheid gegeben (zu diesem Erfordernis BSG, aaO, RdNr 26 und Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R - FEVS 60, 490 = juris RdNr 22) .
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
    Ausgehend von dem Zweck der Leistungen nach dem SGB II ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen tatsächlich eingetretenen und bisher noch nicht von dem SGB II-Träger gedeckten Bedarf handelt oder nicht (vgl BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38 RdNr 17 und Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 58/09 R - BSGE 106, 190 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 41, RdNr 17) .
  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
    Dies ist der Monat des Zugangs des Nachforderungsverlangens des Vermieters (§ 271 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch und dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.3.2006 - VIII ZR 78/05 - NJW 2006, 1419 = juris RdNr 20 mwN auch zur abweichenden Auffassung in der Literatur), mithin nach seinem Vortrag und dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des LSG der Monat Februar 2007.
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 154/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Warmwasserabschlag von den

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R
    Allein das Vorhandensein einer technischen Vorrichtung für eine isolierte Erfassung des Verbrauchs für Warmwasser genügt im Anwendungsbereich der HeizkostenV deshalb nicht, um eine Abweichung von dem Grundsatz des lediglich pauschalen Abzugs von bereits in der Regelleistung enthaltenen Anteilen für Warmwasserzubereitung zu rechtfertigen (BSG Urteil vom 7.7.2011 - B 14 AS 154/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 30.03.2017 - B 14 AS 13/16 R

    Jobcenter muss Nebenkosten für ehemalige Wohnung übernehmen

    Besteht das Mietverhältnis noch, gehören danach auch Nebenkostennachforderungen, die vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit tatsächlich entstanden sind, aber erst nach deren Eintritt fällig werden, zu den übernahmefähigen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (so BSG vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 58 RdNr 15; BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 40/14 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 83 RdNr 16) .
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 40/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Der Leistungsanspruch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II aF zur Sicherung des Grundbedürfnisses des Wohnens bezieht sich deshalb grundsätzlich nur auf die Übernahme der Aufwendungen für die tatsächlich genutzte konkrete Wohnung, die den aktuell bestehenden Unterkunftsbedarf deckt (vgl - in unterschiedlichen Zusammenhängen - BSG Urteil vom 19.9.2008 - B 14 AS 54/07 R - juris RdNr 20; BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 29 RdNr 19; BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 28/09 R - juris RdNr 20; BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 58/09 R - BSGE 106, 190 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 41, RdNr 28; BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 58 RdNr 15; BSG Urteil vom 16.2.2012 - B 4 AS 14/11 R - juris RdNr 23; BSG Urteil vom 23.5.2012 - B 14 AS 133/11 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 25 RdNr 20; BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 78 RdNr 17; vgl auch Boerner in Harich, Handbuch der Grundsicherung für Arbeitsuchende, 2014, Stichwort "Mietwohnung, Bedarfe für" RdNr 3) .

    Entsprechend haben die bisherigen Entscheidungen des BSG zur Übernahme von Betriebs- und/oder Heizkostennachforderungen - mit einer Ausnahme (dazu b) - jeweils Forderungen aus bestehenden Mietverhältnissen für im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit weiterhin genutzte Wohnungen zum Gegenstand (s nur BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 62/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 38; BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 12/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 45; BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 58) .

    Besteht das Mietverhältnis noch, gehören danach auch Nebenkostennachforderungen für Unterkunft und Heizung, die vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit tatsächlich entstanden sind, aber erst nach deren Eintritt fällig werden, zu den übernahmefähigen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (so BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 58 RdNr 15) .

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Insofern haben die beiden für die Grundsicherung nach dem SGB II zuständigen Senate des BSG bereits in anderem Zusammenhang darauf verwiesen, dass bei der Abgrenzung der als Zuschuss übernahmefähigen Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 S 1 SGB II von den Schulden iS von § 22 Abs. 5 SGB II ausgehend von dem Zweck der Leistungen nach dem SGB II danach zu unterscheiden ist, ob es sich um einen tatsächlich eingetretenen, bisher noch nicht von dem SGB II-Träger gedeckten Bedarf handelt oder nicht (zur Übernahme einer Heizkostennachforderung des Vermieters nach § 22 Abs. 1 SGB II: BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 38, RdNr 17; BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R - RdNr 15, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
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