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   BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R   

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BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R (https://dejure.org/2011,3902)
BSG, Entscheidung vom 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R (https://dejure.org/2011,3902)
BSG, Entscheidung vom 23. August 2011 - B 14 AS 185/10 R (https://dejure.org/2011,3902)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückerstattung von in Zeiten der Hilfebedürftigkeit geleisteten Stromkostenvorauszahlungen nach Jahresabrechnung - Einsparungen im Bereich des Haushaltsenergieanteils der pauschalierten Regelleistung

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung; Rückerstattung von in Zeiten der Hilfebedürftigkeit geleisteten Stromkostenvorauszahlungen nach Jahresabrechnung; Einsparungen im Bereich des Haushaltsenergieanteils der pauschalierten Regelleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 05.12.2006, § 20 Abs 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 4 Halbs 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 3 SGB 2 vom 24.03.2011
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückerstattung von in Zeiten der Hilfebedürftigkeit geleisteten Stromkostenvorauszahlungen nach Jahresabrechnung - Einsparungen im Bereich des Haushaltsenergieanteils der pauschalierten Regelleistung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückerstattung von Stromkostenvorauszahlungen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Rückerstattung von Stromkostenvorauszahlungen als Einkommen

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückerstattung von in Zeiten der Hilfebedürftigkeit geleisteten Stromkostenvorauszahlungen nach Jahresabrechnung - Einsparungen im Bereich des Haushaltsenergieanteils der pauschalierten Regelleistung - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückerstattung von in Zeiten der Hilfebedürftigkeit geleisteten Stromkostenvorauszahlungen nach Jahresabrechnung - Einsparungen im Bereich des Haushaltsenergieanteils der pauschalierten Regelleistung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Rückerstattung von Stromkostenvorauszahlungen als Einkommens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Auszug aus BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R
    Soweit der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) für das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) eine Stromkostenerstattung als anrechenbares Einkommen angesehen habe (Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 35/07 R - SozR 4-3500 § 82 Nr. 5), könne dies nicht auf das SGB II übertragen werden.

    Im Ergebnis kommt damit nur die Berücksichtigung der Rückzahlung als Einkommen im Bedarfszeitraum, nicht dagegen als Vermögen in Betracht (ebenso zur Stromkostenerstattung im Anwendungsbereich des SGB XII: BSG Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 35/07 R - SozR 4-3500 § 82 Nr. 5 RdNr 16 und - insoweit ohne weitergehende Begründung - zur Betriebskostenerstattung: BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 37) .

    Da § 20 SGB II - anders als § 28 SGB XII - die Berücksichtigung abweichender Bedarfe beim Regelbedarf von vornherein ausschließt, lässt sich aus dem sogenannten Nachranggrundsatz nicht der Schluss ziehen, dass die Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen als Einkommen geboten ist (zur abweichenden Rechtslage nach dem SGB XII: BSG Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 35/07 R - SozR 4-3500 § 82 Nr. 5, RdNr 19 und nunmehr die Neuregelung in § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII durch das RBEG) .

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R
    Es ist vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (modifizierte Zuflusstheorie: BSG Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 23; BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 RdNr 18; BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 46/09 R - BSGE 106, 185 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30 RdNr 15; BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 45/09 R; anknüpfend an die Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe: Urteil vom 11.2.1976 - 7 RAr 159/74 - BSGE 41, 187 = SozR 4100 § 137 Nr. 1; Urteil vom 20.6.1978 - 7 RAr 47/77 - BSGE 46, 271 = SozR 4100 § 138 Nr. 3; Urteil vom 12.12.1996 - 11 RAr 57/96 - BSGE 79, 297 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 9; und die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Sozialhilfe: Urteile vom 18.2.1999 - 5 C 35/97 - BVerwGE 108, 296 = NJW 1999, 3649, juris RdNr 13 ff; 5 C 14/98 - NJW 1999, 3137; 5 C 16/98 - NJW 1999, 3210 ff).

    Dementsprechend bleibt ein Sparguthaben bei seiner Auszahlung Vermögen (BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 57/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 16 RdNr 17 zu einer Zinsgutschrift unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG zu § 76 BSHG und dessen Urteile vom 18.2.1999 aaO; Gegenbeispiel Einkommensteuererstattung: BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 RdNr 18).

    Ebenso wie dem Hilfebedürftigen zB zu berücksichtigendes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit bei einer anderen steuerrechtlichen Gestaltung im Bedarfszeitraum bedarfsmindernd zur Verfügung gestanden hätte und es deshalb auch bei Zufluss erst mit der Steuererstattung zu berücksichtigendes Einkommen bleibt (vgl BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, RdNr 18 am Ende) , kann ein anderer Mitteleinsatz für die Regelbedarfe nicht zur Gewährung einer nur verminderten Regelleistung (bzw dem Ansatz eines niedrigeren Bedarfs) führen.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R
    Im Ergebnis kommt damit nur die Berücksichtigung der Rückzahlung als Einkommen im Bedarfszeitraum, nicht dagegen als Vermögen in Betracht (ebenso zur Stromkostenerstattung im Anwendungsbereich des SGB XII: BSG Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 35/07 R - SozR 4-3500 § 82 Nr. 5 RdNr 16 und - insoweit ohne weitergehende Begründung - zur Betriebskostenerstattung: BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 37) .

    d) Diesem Ergebnis stehen schließlich die Entscheidung des Senats vom 15.4.2008 (B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 37) , wonach Rückzahlungen von Betriebskosten, die den Kosten der Unterkunft zuzurechnen sind, als Einkommen zu berücksichtigen sind, und die durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl I 1706) zum 1.8.2006 getroffene Regelung in § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II aF (jetzt § 22 Abs. 3 SGB II idF des RBEG) nicht entgegen.

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 186/10 R

    Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften

    Die im Jahr 1978 geborene Klägerin wohnt zusammen mit ihrer Mutter G R, die die Klägerin und Revisionsbeklagte des Revisionsverfahrens B 14 AS 185/10 R ist, in einer Dreizimmerwohnung in O Sie bezieht seit dem 1.1.2005 ununterbrochen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Wie der 14. Senat des BSG bereits für die Rückerstattung von Vorauszahlungen auf der Grundlage von Energielieferverträgen entschieden hat (BSG Urteile vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 und - B 14 AS 186/10 R) , ist von der Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses als Differenzierungskriterium zwischen Einkommen und Vermögen nicht abzuweichen.

    Der 14. Senat des BSG hat dies bereits für die Rückerstattung von Vorauszahlungen auf der Grundlage von Energielieferverträgen, wenn die Vorauszahlungen in Zeiten der Hilfebedürftigkeit erfolgten, entschieden (BSG Urteile vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 und - B 14 AS 186/10 R) .

  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R

    Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung

    Denn beim Kläger erfolgte keine isolierte Erfassung der tatsächlichen Kosten der Warmwasserbereitung gemäß der Rechtsprechung des BSG (vgl zuletzt nur BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 mwN) .
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