Rechtsprechung
| BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Unionsbürger; Nichtgeltung des Ausschlusses für Ausländer nach EuFürsAbk
- Bundessozialgericht
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
EFA Art. 1, SGB II § 20, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2,
Unionsbürger, SGB II, Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche, Europäisches Fürsorgeabkommen, Leistungsausschluss, Gleichheitsgrundsatz - infauslr.de
Leistungsausschluss arbeitsuchender Unionsbürger und Fürsorgeabkommen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines französischen Staatsangehörigen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- 123recht.net (Pressemeldung)
BSG stärkt Hartz-IV-Anspruch vieler Ausländer // Hartz IV unterliegt dem Europäischen Fürsorgeabkommen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- anwaelte-spittelmarkt.de (Kurzinformation)
Hartz IV - Leistungen auch für Zuwanderer aus der Europäischen Union
- lto.de (Kurzinformation)
Französischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt hat bei nur geringer Beschäftigungszeit/Woche sozialrechtlichen Leistungsanspruch
Sonstiges (2)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 19.10.2010, Az.: B 14 AS 23/10 (Grundsicherung für Arbeitsuchende)" von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, original erschienen in: SGb 2011, 458 - 466.
Verfahrensgang
- SG Berlin, 20.10.2009 - S 121 AS 16414/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 10 AS 1801/09
- BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 107, 66
- NZS 2011, 587 (Ls.)
Wird zitiert von ... (91)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - L 19 AS 1393/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das Bundessozialgericht (BSG) haben die Frage in jüngeren Entscheidungen offen gelassen (EuGH Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08 und C-23/08 - Vatsouras/Koupatantze; BSG Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - und vom 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R = juris Rn 27).Zwar unterfällt der Antragssteller als griechischer Staatsangehöriger dem EFA, da Griechenland dieses Abkommen ratifiziert hat (vgl. zum Ratifizierungstand: http://conventions.coe.int/treaty/Coummun; siehe auch BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 26).
Auch handelt es sich bei dem SGB II um eine Fürsorgegesetz i.S.d. Europäischen Fürsorgeabkommens, so dass aufgrund der in diesem Abkommen angeordneten Gleichbehandlung von Staatsangehörigen der Vertragstaaten mit Inländern die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II auf Staatsangehörige der Vertragstaaten keine Anwendung findet, solange seitens der Bundesrepublik kein Vorbehalt nach Art. 16 lit. b) EFA erklärt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R).
Zwar folgt aus einer solchen Eintragung nach der Rechtsprechung des EuGH nicht mehr zwingend, dass es sich um eine besondere beitragsunabhängige Geldleistung handelt (vgl. EuGH Urteil vom 8. März 2001 - C-215/99 [Jauch] - Slg. 2001, I-1901; anders noch: EuGH vom 4. November 1997 - C-20/96 [Snares] - Slg. 1997, I-6082), allerdings liegt auch materiell-rechtlich betrachtet eine beitragsunabhängige Geldleistung vor (vgl. dazu: BSG Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R -).
Ebenfalls findet § 23 SGB XII, der den Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII durch Ausländer sowie bestimmte Ausschlusstatbestände für Ausländer (§ 23 Abs. 3 SGB XII) regelt, vorliegend wegen der Inländergleichbehandlungsgewährleistung des EFA (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 29/98 0 = juris Rn 16; BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R) keine Anwendung Art. 1 EFA , der unmittelbares geltendes Bundesrecht ist, ordnet an, dass ein Vertragstaat einem Staatsangehörigen eines anderen Vertragsstaats, der sich erlaubt im Gebiet eines anderen Vertragstaates aufhält, Fürsorgeleistungen in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie eigenen Staatsangehörigen zu gewähren hat.
Der Antragsteller hält sich auch i.S.v. Art. 1 EFA erlaubt in der Bundesrepublik auf (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 36ff).
Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, dass der Ausschlussgrund des § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII - Einreise zum Zwecke der Erlangung der Sozialhilfe - trotz der Inländergleichbehandlungsgewährleistung des EFA Anwendung findet (…Coseriu, a.a.O., Rn 34f; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 23 Rn 45;… Greiser, a.a.O., Rn 59), ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts kein rechtlicher Ansatzpunkt dafür erkennbar, dass das EFA nur auf diejenigen Ausländer anzuwenden ist, die sich zur Zeit des Eintritts der Hilfebedürftigkeit bereits in dem um Hilfe angegangen Staat erlaubt aufhielten und nicht auf diejenigen, die als bereits bedürftige Personen in eine Staat einreisten (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 39).
Sobald ein solcher Angehöriger, der gleichzeitig, wie im vorliegenden Fall, Unionsbürger ist, den Status eines Arbeitnehmers i.S.d. Gemeinschaftsrechts der Europäischen Gemeinschaft erlangt hat, entfällt der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II und er unterfällt dem Regime des SGB II. Jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt - fällt unter die Vorschriften der Freizügigkeit für Arbeitnehmer (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 18 m.w.N.; EuGH Urteil vom 04.02.2010 C -14/09, Genc, wonach eine Arbeit an 6 Stunden in der Woche als Reinigungskraft bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von 200, 00 Euro einen Arbeitnehmerstatus begründen kann).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2012 - L 19 AS 1917/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch das Bundessozialgericht haben die Frage in jüngeren Entscheidungen offen gelassen (EuGH Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08 und C-23/08 - Vatsouras/Koupatantze; BSG Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - und vom 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R = juris Rn 27).Zwar unterfällt die Antragstellerin zu 1) als spanische Staatsangehörige und der Antragsteller zu 2) als Familienangehöriger einer Staatsangehörigen eines EFA-Staates bzw. später als spanischer Staatsangehöriger dem EFA, da Spanien dieses Abkommen ratifiziert hat (vgl. zum Ratifizierungstand: http://conventions.coe.int/treaty/Coummun; siehe auch BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 26).
Auch handelt es sich bei dem SGB II um ein Fürsorgegesetz i.S.d. Europäischen Fürsorgeabkommens, so dass aufgrund der in diesem Abkommen angeordneten Gleichbehandlung von Staatsangehörigen der Vertragsstaaten mit Inländern die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II auf Staatsangehörige der Vertragsstaaten keine Anwendung findet, solange seitens der Bundesrepublik kein Vorbehalt nach Art. 16 lit. b) EFA erklärt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R).
Ebenfalls findet § 23 SGB XII, der den Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII durch Ausländer sowie bestimmte Ausschlusstatbestände für Ausländer (§ 23 Abs. 3 SGB XII) regelt, vorliegend wegen der Inländergleichbehandlungsgewährleistung des EFA (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 29/98 0 = juris Rn 16; BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R) keine Anwendung.
Die Antragsteller halten sich auch i.S.v. Art. 1 EFA erlaubt in der Bundesrepublik auf (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 36ff).
Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, dass der Ausschlussgrund des § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII - Einreise zum Zwecke der Erlangung der Sozialhilfe - trotz der Inländergleichbehandlungsgewährleistung des EFA Anwendung findet (…Coseriu, a.a.O., Rn 34f; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 23 Rn 45;… Greiser, a.a.O., Rn 59) ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts kein rechtlicher Ansatzpunkt dafür erkennbar, dass das EFA nur auf diejenigen Ausländer anzuwenden ist, die sich zur Zeit des Eintritts der Hilfebedürftigkeit bereits in dem um Hilfe angegangen Staat erlaubt aufhielten und nicht auf diejenigen, die als bereits bedürftige Personen in einen Staat einreisten (BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 39).
Sobald ein solcher Angehöriger, der gleichzeitig, wie im vorliegenden Fall, Unionsbürger ist, den Status eines Arbeitnehmers i.S.d. Gemeinschaftsrechts der Europäischen Gemeinschaft erlangt hat, entfällt der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB und er unterfällt dem Regime des SGB II. Jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt - fällt unter die Vorschriften der Freizügigkeit für Arbeitnehmer (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 18 m.w.N.; EuGH Urteil vom 04.02.2010 C -14/09, Genc, wonach eine Arbeit an 6 Stunden in der Woche als Reinigungskraft bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von 200, 00 Euro einen Arbeitnehmerstatus begründen kann).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2012 - L 19 AS 973/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sie unterfielen dem Europäischen Fürsorgeabkommen und verwiesen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.10.2010 - B 14 AS 23/10 R -.Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das Bundessozialgericht (BSG) haben die Frage in jüngeren Entscheidungen offen gelassen (EuGH Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08 und C-23/08 - Vatsouras/Koupatantze; BSG Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - und vom 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R = juris Rn 27).
Zwar unterfallen die beiden Antragssteller als griechische Staatsangehörige dem Europäischen Fürsorgeabkommen, da Griechenland dieses Abkommen ratifiziert hat (vgl. zum Ratifizierungstand: http://conventions.coe.int/treaty/Coummun; siehe auch BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 26).
Auch handelt es sich bei dem SGB II um eine Fürsorgegesetz i.S.d. Europäischen Fürsorgeabkommens, so dass aufgrund der in diesem Abkommen angeordneten Gleichbehandlung von Staatsangehörigen der Vertragstaaten mit Inländern die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II auf Staatsangehörige der Vertragstaaten keine Anwendung findet, solange seitens der Bundesrepublik kein Vorbehalt nach Art. 16 lit. b) EFA erklärt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R).
Ebenfalls findet § 23 SGB XII, der den Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII durch Ausländer sowie bestimmte Ausschlusstatbestände für Ausländer (§ 23 Abs. 3 SGB XII) regelt, vorliegend wegen der Inländergleichbehandlungsgewährleistung des EFA (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 29/98 0 = juris Rn 16; BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R) keine Anwendung.
Die Antragsteller halten sich auch i.S.v. Art. 1 EFA erlaubt in der Bundesrepublik auf (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 36ff).
Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, dass der Ausschlussgrund des § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII - Einreise zum Zwecke der Erlangung der Sozialhilfe - trotz der Inländergleichbehandlungsgewährleistung des EFA Anwendung findet (…Coseriu, a.a.O., Rn 34f; Schlette in Hauck/Nofts, SGB XII, § 23 Rn 45;… Greiser, a.a.O., Rn 59) ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts kein rechtlicher Ansatzpunkt dafür erkennbar, dass das EFA nur auf diejenigen Ausländer anzuwenden ist, die sich zur Zeit des Eintritts der Hilfebedürftigkeit bereits in dem um Hilfe angegangen Staat erlaubt aufhielten und nicht auf diejenigen, die als bereits bedürftige Personen in eine Staat einreisten (BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 39).
Sobald ein solcher Angehöriger, der gleichzeitig, wie im vorliegenden Fall, Unionsbürger ist, den Status eines Arbeitnehmers i.S.d. Gemeinschaftsrechts der Europäischen Gemeinschaft erlangt hat, entfällt der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB und er unterfällt dem Regime des SGB II. Jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt - fällt unter die Vorschriften der Freizügigkeit für Arbeitnehmer (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 18 m.w.N.; EuGH Urteil vom 04.02.2010 C -14/09, Genc, wonach eine Arbeit an 6 Stunden in der Woche als Reinigungskraft bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von 200, 00 Euro einen Arbeitnehmerstatus begründen kann).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - L 19 AS 1542/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das Bundessozialgericht (BSG) haben die Frage in jüngeren Entscheidungen offen gelassen (EuGH Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08 und C-23/08 - Vatsouras/Koupatantze; BSG Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - und vom 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R = juris Rn 27).Zwar unterfällt der Antragssteller als griechischer Staatsangehöriger dem Europäischen Fürsorgeabkommen, da Griechenland dieses Abkommen ratifiziert hat (vgl. zum Ratifizierungstand: http://conventions.coe.int/treaty/Coummun; siehe auch BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 26).
Auch handelt es sich bei dem SGB II um eine Fürsorgegesetz i.S.d. Europäischen Fürsorgeabkommens, so dass aufgrund der in diesem Abkommen angeordneten Gleichbehandlung von Staatsangehörigen der Vertragstaaten mit Inländern die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II auf Staatsangehörige der Vertragstaaten keine Anwendung findet, solange seitens der Bundesrepublik kein Vorbehalt nach Art. 16 lit. b) EuFürsAbk erklärt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R).
Ebenfalls findet § 23 SGB XII, der den Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII durch Ausländer sowie bestimmte Ausschlusstatbestände für Ausländer (§ 23 Abs. 3 SGB XII) regelt, vorliegend wegen der Inländergleichbehandlungsgewährleistung des EuFürsAbk (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 29/98 0 = juris Rn 16; BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R) keine Anwendung Art. 1 EuFürsAbk , der unmittelbares geltendes Bundesrecht ist, ordnet an, dass ein Vertragstaat einem Staatsangehörigen eines anderen Vertragsstaats, der sich erlaubt im Gebiet eines anderen Vertragstaates aufhält, Fürsorgeleistungen in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie eigenen Staatsangehörigen zu gewähren hat.
Der Antragsteller hält sich auch i.S.v. Art. 1 EuFürsAbk erlaubt in der Bundesrepublik auf (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 36ff).
Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, dass der Ausschlussgrund des § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII - Einreise zum Zwecke der Erlangung der Sozialhilfe - trotz der Inländergleichbehandlungsgewährleistung des EuFürsAbk Anwendung findet (…Coseriu, a.a.O., Rn 34f; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 23 Rn 45;… Greiser, a.a.O., Rn 59) ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts kein rechtlicher Ansatzpunkt dafür erkennbar, dass das EuFürsAbk nur auf diejenigen Ausländer anzuwenden ist, die sich zur Zeit des Eintritts der Hilfebedürftigkeit bereits in dem um Hilfe angegangen Staat erlaubt aufhielten und nicht auf diejenigen, die als bereits bedürftige Personen in eine Staat einreisten (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 39).
Sobald ein solcher Angehöriger, der gleichzeitig, wie im vorliegenden Fall, Unionsbürger ist, den Status eines Arbeitnehmers i.S.d. Gemeinschaftsrechts der Europäischen Gemeinschaft erlangt hat, entfällt der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II und er unterfällt dem Regime des SGB II. Jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt - fällt unter die Vorschriften der Freizügigkeit für Arbeitnehmer (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn 18 m.w.N.; EuGH Urteil vom 04.02.2010 C -14/09, Genc, wonach eine Arbeit an 6 Stunden in der Woche als Reinigungskraft bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von 200, 00 Euro einen Arbeitnehmerstatus begründen kann).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 19 AS 845/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ein Anspruch der Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB II ergibt sich nicht bereits aus dem Europäischen Fürsorgeabkommen (vgl. hierzu BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R), weil Bulgarien nicht zu den Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens zählt.Hieran habe auch die Neufassung von § 7 Abs. 1 SGB II ab dem 01.04.2006 nichts geändert (…Kritik bei Spellbrink in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 7 Rn. 11; ausdrücklich offengelassen im Urteil des BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn. 13).
Die bloße Anmeldung eines Gewerbes begründet kein Aufenthaltsrecht (BSG im Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris Rn.19).
Ob schließlich etwas anderes aus dem Umstand folgt, dass die Antragsteller zu 1) und 2) über Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU verfügen (zu deren Bedeutung vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R), erscheint im Hinblick auf das jeweilige Erfordernis einer Arbeitserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zweifelhaft.
Sowohl der EuGH als auch das BSG haben die Frage in jüngeren Entscheidungen offen gelassen (EuGH Urteil vom 04.06.2009 - C-22/08 und C-23/08 - Vatsouras/Koupatantze; BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R).
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II mit Ausnahme der im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld I zustehenden Zusatzleistungen nach § 24 SGB II sind besondere beitragsunabhängige Geldleistungen i.S.v. Art. 70 VO (EG) 883/2004 (Art. 70 Abs. 2 c) i.V.m. Anhang X VO (EG) 883/2004; Urteil des BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R noch zur VO (EG) 1408/71 m.w.N.) und ausdrücklich in den sachlichen Geltungsbereich einbezogen (Art. 3 Abs. 3 VO (EG) 1408/71).
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - L 3 AS 250/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ausschluss eines EU-Bürgers vom …
Ob bei einem Ausländer zusätzlich die Rechtmäßigkeit bzw rechtliche Beständigkeit des Aufenthalts Voraussetzung des gA ist (vgl dazu BSG, Urteil vom 27.01.1994 - 5 RJ 16/93 -, offen gelassen von BSG, Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - und 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R -, zit nach Juris) , kann offen bleiben, da vorerst kein Anlass zu Zweifeln daran besteht, dass der Antragsteller sich erlaubt zum Zweck der Arbeitsuche nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU rechtmäßig in Deutschland aufhält.Dieser Ansicht steht nicht entgegen, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zur "Fürsorge" nach Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens - EFA - (BGBl II 1956 S 564, in Kraft getreten mit Wirkung vom 01.09.1956 - BGBl II 1958, 18) zählen (BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - zit nach Juris).
Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 1 EFA, der aufgrund des Transformationsgesetzes vom 15.05.1956 (BGBl II S 563) unmittelbar als einfaches Bundesrecht anzuwenden ist, ist weder durch das Inkrafttreten von Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG und ihre Umsetzung durch § 7 Abs. 1 S 2 Nr. 2 SGB II im Hinblick auf Unionsbürger "überholt" noch stehen die Vorschriften der Europäischen Union über die Koordinierung der Sozialsysteme seiner Anwendung entgegen (vgl nur BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R -).
Die Aufnahme des SGB II in den Anhang I des EFA war dafür nicht erforderlich, da d ie Aufzählung der Fürsorgegesetze im Anhang I keine konstitutive Wirkung hat (vgl nur BSG, Urteil vom 19.10.2010, aaO).
Denn die Bundesrepublik hatte sich im Hinblick auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG gerade nicht die Möglichkeit der Ungleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten vorbehalten (vgl dazu BSG, Urteil vom 19.10.2010, aaO).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 19 AS 317/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ein Anspruch ergibt sich im Falle der Antragsteller nicht bereits aus dem Europäischen Fürsorgeabkommen (vgl. zu einem solchen Fall Urteil des BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R), weil Rumänien nicht zu den Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens zählt.Hieran habe auch die Neufassung von § 7 Abs. 1 SGB II ab dem 01.04.2006 nichts geändert (…Kritik bei Spellbrink in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 7 Rdn. 11; ausdrücklich offengelassen im Urteil des BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R -, Rdn. 13 nach juris).
Nach dem in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entwickelten Arbeitnehmerbegriff fällt jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt - unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Urteil des BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - m.w.N.;… zu Einzelaspekten vgl. die Kommentierungen von Dienelt in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 2 FreizügG/EU Rn. 33 f., Brinkmann in Huber, Aufenthaltsgesetz, § 2 FreizügG/EU Rn. 7 f., Hoffmann in HK-AuslR, § 2 FreizügG/EU Rn. 8 f.).
Ob schließlich etwas anderes aus dem Umstand folgt, dass der Antragsteller zu 1) über eine Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU verfügt (zu deren Bedeutung vgl. BSG Urt. v. 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R), erscheint jedenfalls im Hinblick auf die Umstände derer Erlangung und das eingeleitete Entziehungsverfahren zweifelhaft.
Sowohl der EuGH als auch das BSG haben die Frage in jüngeren Entscheidungen offen gelassen (Urteil des EuGH vom 04.06.2009 - C-22/08 und C-23/08 - Vatsouras/Koupatantze; Urteil des BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R).
- LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
Von entscheidender Bedeutung ist hierfür, dass eine selbstständige Tätigkeit, die ansonsten die oben genannten Kriterien erfüllt, allenfalls aus diesem Blickwinkel ausgeschlossen ist, wenn sie in so geringem Umfang ausgeübt wird, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt (für Arbeitnehmerbegriff: BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R mwN;… Scheuer/Weerth in Lenz-Borchardt, EU-Verträge, 5. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 8 mwN;… Khan in Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, 5. Aufl., Art. 45 AEUV Rn. 8; zur Übertragung auf selbstständige Tätigkeit: LSG Berlin-Brandenburg, 22.7.2010 - L 14 AS 763/10 B ER), ohne dass die begrenzte Höhe der Vergütung - bei selbstständiger Tätigkeit der erzielte Gewinn - eine entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. für Arbeitnehmer: EuGH, 4.6.2009 - C-22/08 - Vatsouras, Koupatnantze mwN).Insoweit weist die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller zu Recht darauf hin, dass das BSG sogar einen monatlichen Verdienst in Höhe von 100, 00 EUR hat ausreichen lassen (BSG, 19.10.2010, aaO.).
Denn für die Antragsteller zu 1 bis 6 ergibt sich das bereits aus ihrer Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU (vgl. BSG, 19.10.2010, aaO).
Die Bescheinigung hat nur deklaratorische Wirkung für das sich unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ergebende Freizügigkeitsrecht, welches nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 FreizügG/EU i.V.m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU zusteht und solange vermutet wird, bis die Ausländerbehörde nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU den Verlust des Rechtes feststellt (BSG, 19.10.2010, aaO).
- SG Düsseldorf, 27.01.2011 - S 17 SO 614/10
Sozialhilfe
Zur näheren Erläuterung verweist der Prozessbevollmächtigte auf die Urteilsgründe des BSG im Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R, zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).Die vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers angeführte Entscheidung des BSG (B 14 AS 23/10 R) könne nicht herangezogen werden, da sie einen anderen Fall betreffe, Auch habe der Europäische Gerichtshof die Bestimmung des § 23 Abs. 3 SGB XII als mit EU-Recht vereinbar erklärt.
Im Eilverfahren hat die Antragsgegnerin zudem die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des BSG vom 19.10.2010 (B 14 AS 23/10 R) für nicht einschlägig erachtet, weil sie eben nicht zum SGB XII sondern zum SGB II ergangen sei.
Denn es entspricht der gesetzlichen Konzeption des Freizügigkeitsrechts, von der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts auszugehen, solange die Ausländerbehörde nicht von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, den Verlust oder das Nichtbestehen des Aufenthaltsrechts nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU festzustellen und die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht einzuziehen (Bundessozialgericht, Urt. v. 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R m.w.N.).
Auf die - umstrittene - Frage, ob im Fall eines wirtschaftlich nicht aktiven Unions-bürgers, der aus Gründen des Sozialhilfebezugs einreist, das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11.12.1953 (EFA) Anwendung findet, kommt es daher nicht an (zum Streitstand einerseits: BSG, Urt. v. 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R, Rdnr. 40;… andererseits: Greiger in jurisPK-SGB XII, Vorbemerkung SGB XII, Die Sozialhilfe als Gegenstand des Europäischen Rechts, Rnr. 59 f. m.w.N.).
- LSG Hessen, 18.12.2012 - L 7 AS 624/12 Denn für die Antragsteller ergibt sich das bereits aus ihrer Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU (vgl. BSG, 19.10.2010, Az.: B 14 AS 23/10 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 21).
Die Bescheinigung hat nur deklaratorische Wirkung für das sich unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ergebende Freizügigkeitsrecht, welches nach §§ 2, 3 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU zusteht und solange vermutet wird, bis die Ausländerbehörde nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU den Verlust des Rechtes feststellt (BSG, 19.10.2010, aaO).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 7 AS 1658/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 9 AS 563/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2012 - L 29 AS 1504/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - L 12 AS 847/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - L 29 AS 1244/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Bayern, 14.08.2012 - L 16 AS 568/12
Wegen einstweiliger Anordnung
- BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - L 19 AS 388/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2011 - L 19 AS 1956/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 9 AS 47/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erwerbsfähigkeit von Ausländern - rumänischer …
- SG Berlin, 11.06.2012 - S 205 AS 11266/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 531/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Dresden, 05.08.2011 - S 36 AS 3461/11
- SG Berlin, 14.05.2012 - S 124 AS 7164/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 1044/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 19 AS 763/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2012 - L 9 AS 347/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss von Ausländern bei …
- SG Düsseldorf, 26.04.2012 - S 10 AS 1258/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AS 1477/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 19 AS 1809/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 5 AS 1749/12
Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2012 - L 7 AS 1708/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 20 AS 2347/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2012 - L 7 AS 758/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - L 12 AS 761/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Berlin, 24.05.2011 - S 149 AS 17644/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss zur ausländische …
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 5 AS 1297/12
Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 10 AS 1023/10
Folgenabwägung bei ungeklärter Rechtsfrage; Leistungsausschluss für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 6 AS 412/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2012 - L 7 AS 2109/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2011 - L 7 AS 614/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 5 AS 2157/11
Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2012 - L 14 AS 763/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschuss für ausländischen …
- BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 105/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - L 19 AS 431/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Berlin, 08.05.2012 - S 91 AS 8804/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 29 AS 920/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - L 19 AS 834/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Nürnberg, 04.07.2012 - S 10 AS 494/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2012 - L 5 AS 511/11
Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem …
- LSG Sachsen, 04.01.2011 - L 7 SO 28/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Baden-Württemberg, 08.08.2012 - L 13 AS 2355/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ungarische …
- SG Berlin, 16.12.2011 - S 26 AS 10021/08
Grundsicherubng für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige …
- BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12
Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 19 AS 794/12
Spanien - europäisches Fürsorgeabkommen - Leistungsausschluss - Arbeitssuche - …
- SG Gelsenkirchen, 30.03.2011 - S 27 AS 667/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2012 - L 29 AS 914/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2011 - L 15 AS 188/11
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
- SG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - S 27 AS 1879/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Bayern, 22.12.2010 - L 16 AS 767/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2011 - L 6 AS 356/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - L 14 AS 1148/11
Einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Bulgarien; Aufenthalt zur Arbeitsuche
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 20 AS 1322/12
Erwerbsfähige Unionsbürger haben bei Aufenthalt zur Arbeitssuche keinen Anspruch …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 20 AS 802/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2012 - L 11 AS 39/12
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - L 13 AS 2352/12
Der Bufti als Arbeitnehmer?
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 25 AS 837/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Leistungsausschluss …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - L 19 AS 1751/12
Leistungsausschluss - griechische Staatsangehörigkeit - Europäisches …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - L 19 AS 1851/12
Leistungsausschluss - spanische Staatsangehörigkeit - Europäisches …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2011 - L 13 AS 52/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- SG Osnabrück, 19.10.2011 - S 16 AS 711/11
- SG Berlin, 08.08.2012 - S 173 AS 18394/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - L 13 AS 2750/12
- SG Osnabrück, 20.10.2011 - S 16 AS 711/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Unionsbürger bei …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 20 AS 2/12
Grundsicherung für Arbeitslose; Leistungsausschluss für erwerbsfähige …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 14 AS 933/12
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Ausländer hier: spanischer …
- SG Berlin, 29.06.2012 - S 96 AS 15360/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2012 - L 14 AS 1160/12
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Ausländer hier: polnische …
- SG Augsburg, 07.07.2011 - S 15 SO 164/10
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.10.2011 - L 5 AS 141/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer …
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2011 - L 5 AS 406/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 19 AS 1106/12
Leistungsausschluss - spanische Staatsangehörigkeit - Europäisches …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2011 - L 34 AS 1382/11
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Verfahrensfehler
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2012 - L 8 B 489/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - L 19 AS 1294/12
Leistungsausschluss - niederländische Staatsangehörigkeit - Europäisches …
- SG Düsseldorf, 14.09.2011 - S 10 AS 3036/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Aachen, 22.11.2011 - S 20 SO 31/11
Sozialhilfe
Sie betreiben juristische Internetseiten?