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   BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R   

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BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R (https://dejure.org/2016,14989)
BSG, Entscheidung vom 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R (https://dejure.org/2016,14989)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R (https://dejure.org/2016,14989)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - Verpflichtung zu Bewerbungsbemühungen ohne Regelung der Erstattung von Bewerbungskosten - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - öffentlich-rechtlicher Vertrag - ...

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - Verpflichtung zu Bewerbungsbemühungen ohne Regelung der Übernahme von Bewerbungskosten - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - öffentlich-rechtlicher Vertrag - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 2, § 31a Abs 1 S 1 SGB 2, § 31a Abs 1 S 2 SGB 2, § 31a Abs 1 S 3 SGB 2, § 15 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2 vom 13.05.2011
    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - Verpflichtung zu Bewerbungsbemühungen ohne Regelung der Übernahme von Bewerbungskosten - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - öffentlich-rechtlicher Vertrag - ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - Verpflichtung zu Bewerbungsbemühungen ohne Regelung der Übernahme von Bewerbungskosten - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - öffentlich-rechtlicher Vertrag - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Wegfall der Leistungsverpflichtung bei Nichterfüllung von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung; Wirksamkeit von Verpflichtungen zu Bewerbungsbemühungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Keine Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur Bewerbungskostenübernahme!

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lto.de (Kurzinformation)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Keine Bewerbungsbemühungen ohne Bewerbungskostenübernahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Wegfall der Leistungsverpflichtung bei Nichterfüllung von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung; Wirksamkeit von Verpflichtungen zu Bewerbungsbemühungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit von Eingliederungsvereinbarungen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Hartz IV-Sanktion nur rechtmäßig bei ausgeglichener Eingliederungsvereinbarung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Bewerbungskosten durch das Jobcenter

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Keine Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur Bewerbungskostenübernahme!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eingliederungsvereinbarungen ohne Vereinbarung zu Bewerbungskostenübernahme

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur Bewerbungskostenübernahme - Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger aufgehoben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Eingliederungsvereinbarung muss Bewerbungskostenübernahme regeln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eingliederungsvereinbarung mit festgelegten Bewerbungsbemühungen muss auch Bewerbungskostenübernahme regeln - Leistungsempfänger ist bei fehlerhafter Eingliederungsvereinbarung nicht zu Bewerbungsbemühungen verpflichtet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 121, 261
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R
    Sie ist über die Prüfung, ob Nichtigkeitsgründe vorliegen, hinaus nicht auch darauf hin zu prüfen, ob sie rechtswidrig ist (zu den Maßstäben bei einem eine Eingliederungsvereinbarung ersetzendem Verwaltungsakt vgl Urteil vom heutigen Tag, BSG Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 42/15 R - RdNr 12 ff) .

    Noch ist ersichtlich, dass sie außer der Zusage des Beklagten, bei Vorliegen geeigneter Stellenangebote Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten, individuelle, konkrete und verbindliche Leistungsangebote zur Eingliederung in Arbeit iS des § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II als die grundsätzlich notwendigen Bestandteile einer Eingliederungsvereinbarung enthält (zu dieser Anforderung vgl Urteil vom heutigen Tag, BSG Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 42/15 R - RdNr 21) .

    Anzuerkennende Probleme einer konkreten Bestimmung von Leistungen zur Kostenübernahme bereits vor dem Anfall von Bewerbungskosten machen eine verbindliche Bestimmung nicht von vornherein unmöglich; so kommt die Zusage dem Grunde nach in Betracht, dass Bewerbungsaktivitäten auf Antrag und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen sowie für Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen unterstützt werden; Einzelheiten können dem Antragsverfahren überlassen bleiben (vgl Urteil vom heutigen Tag, BSG Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 42/15 R - RdNr 20) .

  • LSG Hessen, 13.05.2015 - L 6 AS 134/14
    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. Mai 2015 - L 6 AS 134/14 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. Mai 2015 - L 6 AS 134/14 - und des Sozialgerichts Kassel vom 23. Januar 2014 - S 13 AS 133/12 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung -

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R
    Richtige Klageart ist vorliegend die vom Kläger erhobene reine Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG; vgl insoweit zu Grundsätzen, Ausnahmen und Folgen näher BSG Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 19/14 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-4200 § 31a Nr. 1, RdNr 13 ff) .

    Eine Rechtsfolge nach § 31a SGB II - "Pflichtverletzung" führt zu "Sanktion" - kann die Bestimmung einer in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflicht, die ihrer Rechtsqualität nach eine Obliegenheit ist (vgl BSG Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 19/14 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-4200 § 31a Nr. 1, RdNr 20, 47, 52) , indes nur nach sich ziehen, wenn sich im Rahmen der Prüfung einer angefochtenen Sanktionsentscheidung bei einer inzidenten Prüfung der in der Eingliederungsvereinbarung bestimmten Obliegenheit erweist, dass diese Grundlage einer Sanktion bei ihrer Verletzung sein kann (vgl Harich in BeckOK SozR, § 15 SGB II RdNr 26, 38, Stand: 1.12.2015; Sonnhoff in jurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 15 RdNr 157) .

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R
    Der Maßstab für die Prüfung einer in einer Eingliederungsvereinbarung bestimmten Obliegenheit folgt aus § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II iVm dem Recht der öffentlich-rechtlichen Verträge nach §§ 53 ff SGB X, denn Eingliederungsvereinbarungen sind ihrer Rechtsqualität nach öffentlich-rechtliche Verträge in der Form des subordinationsrechtlichen Austauschvertrags nach § 53 Abs. 1 Satz 2, § 55 SGB X (vgl dieser Einordnung schon zuneigend BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 4 AS 26/13 R - BSGE 115, 210 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 3, RdNr 33) .
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R
    Der Eingliederungsvereinbarung ist weder zu entnehmen, ob und inwieweit eine Eignungsanalyse unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Klägers durchgeführt und die bisher gewonnenen Erfahrungen bei der Eingliederungsvereinbarung iS des § 15 Abs. 1 Satz 5 SGB II berücksichtigt wurden (vgl dazu, dass aufgrund der Sechs-Monats-Frist des § 15 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB II durch kontinuierliche Beobachtung garantiert ist, an Zielen nicht starr festzuhalten, die sich als erfolglos erwiesen haben, BSG Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 21) .
  • SG Kassel, 23.01.2014 - S 13 AS 133/12

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R
    Der Beklagte beantragt, die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. Mai 2015 - L 6 AS 134/14 - und des Sozialgerichts Kassel vom 23. Januar 2014 - S 13 AS 133/12 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R
    Weder ist ersichtlich, dass die Eingliederungsvereinbarung vom 17.6.2011 auf den Leistungsgrundsätzen des § 3 Abs. 1 Satz 2 SGB II beruht, insbesondere bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit die Eignung und individuelle Lebenssituation des Klägers berücksichtigt (zu individuellen Festlegungen in der Eingliederungsvereinbarung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse vgl BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R - BSGE 102, 201 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 4, RdNr 25) .
  • BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R
    (1) Es liegt bereits die Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung wegen eines qualifizierten Rechtsverstoßes gegen ein gesetzliches Verbot iS des § 58 Abs. 1 SGB X iVm § 134 BGB (zum Erfordernis des qualifizierten Rechtsverstoßes vgl BSG Urteil vom 13.2.2014 - B 8 SO 11/12 R - SozR 4-3500 § 106 Nr. 1 RdNr 31) durch einen Formenmissbrauch nahe, weil durch sie faktisch in der Form eines einseitig regelnden Verwaltungsakts gehandelt wird (vgl Kador in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 15 RdNr 17) .
  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 15/11 R

    Keine Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur

    Auszug aus BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R
    Die Eingliederungsvereinbarung ist indes insgesamt nichtig (vgl zu diesem Prüfprogramm BSG Urteil vom 6.12.2012 - B 11 AL 15/11 R - BSGE 112, 241 = SozR 4-1300 § 59 Nr. 1, RdNr 23) .
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Hinsichtlich der Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II gilt überdies, dass sie nach § 15 Abs. 1 und 3 SGB II mit Blick auf die individuellen Fähigkeiten und die individuelle Lebenssituation des Leistungsberechtigten festgelegt und in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft werden, ob sie insoweit nach wie vor geeignet sind (vgl. BSGE 121, 261 ; 121, 268 ).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Als öffentlich-rechtlicher Vertrag (so Urteil vom heutigen Tag, BSG Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - RdNr 16) unterliegt der Abschluss einer EinglVb den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB X (dazu näher ebenda RdNr 16) .

    Darin liegt zwar eine verbindliche Verpflichtung dem Grunde nach und nicht lediglich ein nicht bindender Verweis auf die Rechtslage (zu einer solchen Fallgestaltung vgl dagegen Urteil vom heutigen Tag, BSG Urteil vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - RdNr 21 ff).

  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Eine EinglVb ist ihrer Rechtsqualität nach ein öffentlich-rechtlicher Vertrag in der Form des subordinationsrechtlichen Austauschvertrags nach § 53 Abs. 1 Satz 2, § 55 SGB X (BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 30/15 R - BSGE 121, 261 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 5, RdNr 16) .
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