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   BSG, 27.01.2014 - B 14 AS 318/13 B   

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BSG, 27.01.2014 - B 14 AS 318/13 B (https://dejure.org/2014,3035)
BSG, Entscheidung vom 27.01.2014 - B 14 AS 318/13 B (https://dejure.org/2014,3035)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - B 14 AS 318/13 B (https://dejure.org/2014,3035)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus BSG, 27.01.2014 - B 14 AS 318/13 B
    Angesichts des Umstandes, dass für Alleinlebende nur eine Wohnung von bis zu 50 qm Wohnfläche angemessen ist (vgl nur BSG vom 16.4.2013 - B 14 AS 28/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 67; BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70 , jeweils mwN), was von der Klägerin auch nicht in Abrede gestellt wird, wäre es notwendig gewesen aufzuzeigen, wieso ein Betrag von gut 500 Euro nicht ausreichend sein soll, eine solche angemessene Wohnung zu finanzieren (Quadratmeterpreis gerundet gut 10 Euro), während eine deutlich größere Wohnung nur 676, 50 Euro kostet (Quadratmeterpreis gerundet 8, 80 Euro), auch wenn berücksichtigt wird, dass kleinere Wohnungen in der Regel teurer als größere sind.

    Bestätigt werden diese nicht ausreichenden Darlegungen zur Klärungsfähigkeit und Entscheidungserheblichkeit durch die Aussage in der Beschwerdebegründung, Netto-Kaltmieten von 500 bis 600 Euro für Ein-Personenhaushalte und eine Netto-Kaltmiete von 10 bis 12 Euro pro Quadratmeter seien in Fr. keinesfalls ungewöhnlich, weil die Klägerin als Leistungsempfängerin nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - auf den unteren Bereich des Mietsegmentes verwiesen werden kann (vgl nur BSG vom 10.9.2013, aaO, RdNr 21 mwN) und keinen Anspruch auf Unterkunftskosten in Höhe der "üblichen" oder durchschnittlichen Miete hat, weil diese auch das mittlere oder gar höherpreisige Wohnungssegment umfasst.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 19/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 27.01.2014 - B 14 AS 318/13 B
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juni 2013 - L 1 AS 19/13 - wird als unzulässig verworfen.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.01.2014 - B 14 AS 318/13 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 27.01.2014 - B 14 AS 318/13 B
    Die Klägerin hat die Frage formuliert "Verstößt die Rechtsprechung des BSG, nach der der Begriff der Angemessenheit aus § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II mittels eines schlüssigen Konzeptes, das nach den Regeln der Produkttheorie zu entwickeln ist, konkretisiert wird, gegen Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 1 GG in der Konkretisierung, die diese Vorschriften in der Entscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09) gefunden haben?".
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus BSG, 27.01.2014 - B 14 AS 318/13 B
    Angesichts des Umstandes, dass für Alleinlebende nur eine Wohnung von bis zu 50 qm Wohnfläche angemessen ist (vgl nur BSG vom 16.4.2013 - B 14 AS 28/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 67; BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70 , jeweils mwN), was von der Klägerin auch nicht in Abrede gestellt wird, wäre es notwendig gewesen aufzuzeigen, wieso ein Betrag von gut 500 Euro nicht ausreichend sein soll, eine solche angemessene Wohnung zu finanzieren (Quadratmeterpreis gerundet gut 10 Euro), während eine deutlich größere Wohnung nur 676, 50 Euro kostet (Quadratmeterpreis gerundet 8, 80 Euro), auch wenn berücksichtigt wird, dass kleinere Wohnungen in der Regel teurer als größere sind.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 27.01.2014 - B 14 AS 318/13 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60).
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