Rechtsprechung
   BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten - Angemessenheitsprüfung bzw -maßstab - Anwendung eines bundesweiten Heizspiegels

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Unterkunft und Heizung; getrennte Angemessenheitsprüfungen; Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten; Anwendung eines bundesweiten Heizspiegels; Streitgegenstand

  • Bundessozialgericht

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten - Angemessenheitsprüfung bzw -maßstab - Anwendung eines bundesweiten Heizspiegels

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  • NWB SteuerXpert START

    SGB II § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Zulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.7.2009)

    Arbeitslose bekommen Heizkosten in tatsächlicher Höhe // Bundessozialgericht verwirft verbreitete Pauschalen

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Die Heizkosten dürfen nicht pauschal begrenzt werden

Sonstiges

Verfahrensgang

  • SG Braunschweig - 18 AS 814/06
  • SG Braunschweig, 05.07.2006 - S 18 AS 814/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2007 - L 9 AS 179/07
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 104, 41
  • NZM 2010, 411
  • NZS 2010, 513 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (146)  

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Leistungen für die Heizung werden gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit diese angemessen sind (vgl grundlegend hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R).

    Die am Einzelfall orientierte Angemessenheitsprüfung hat grundsätzlich getrennt von der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu erfolgen (vgl BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R).

    Die vom LSG angewandte Methode, die Heizkostenvorauszahlungen der Kläger nur in dem Verhältnis als angemessen anzuerkennen, in dem die angemessene zur tatsächlichen Wohnungsfläche steht, ist deshalb fehlerhaft (vgl BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R).

    Dabei kommen die Werte des (von der co2online gGmbH in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund und gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellten) "Bundesweiten Heizspiegel" in Betracht (so Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R, Gerenkamp in Mergler/ Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, Stand: Juli 2008, § 22 SGB II RdNr 19), der beginnend mit dem Jahr 2005 Vergleichswerte für öl-, erdgas- und fernwärmebeheizte Wohnungen gestaffelt nach der Größe der Wohnanlage bereithält und der hinsichtlich des Heizenergieverbrauchs zwischen "optimal", "durchschnittlich", "erhöht" und "extrem hoch" differenziert (vgl http:// www. heizspiegel. de).

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R  

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Leistungen für die Heizung werden gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit diese angemessen sind (vgl grundlegend hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R).

    Die am Einzelfall orientierte Angemessenheitsprüfung hat grundsätzlich getrennt von der Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu erfolgen (vgl BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R).

    Die vom LSG angewendete Methode, die Heizkostenvorauszahlungen der Kläger nur in dem Verhältnis als angemessen anzuerkennen, in dem die angemessene zur tatsächlichen Wohnungsfläche steht, ist deshalb fehlerhaft (vgl BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R).

    Dabei kommen die Werte des (von der co2online gGmbH in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund und gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellten) "Bundesweiten Heizspiegel" in Betracht (so Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R, Gerenkamp in Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, Stand: Juli 2008, § 22 SGB II RdNr 19), der beginnend mit dem Jahr 2005 Vergleichswerte für öl-, ergas- und fernwärmebeheizte Wohnungen gestaffelt nach der Größe der Wohnanlage bereithält und der hinsichtlich des Heizenergieverbrauchs zwischen "optimal", "durchschnittlich", "erhöht" und "extrem hoch" differenziert (vgl http://www.heizspiegel.de ).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R  

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Das LSG wird dies nach Zurückverweisung des Rechtsstreits im Einzelnen nachzuvollziehen und die Prüfung der Unterkunftskosten getrennt von den Kosten der Heizung durchzuführen haben (vgl nur BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23).

    Im Übrigen ist der in den AV-Wohnen genannte Referenzwert schon deshalb zur Bewertung angemessener Wohnkosten ungeeignet, weil er eine Bruttowarmmiete ausweist, obwohl die Beurteilung von Unterkunftskosten von der Beurteilung der Heizkosten unabhängig zu erfolgen hat (ausdrücklich bereits BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, jeweils RdNr 19).

    Das LSG wird abschließend die Heizkosten getrennt von den Unterkunftskosten zu bestimmen haben (dazu nur BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23).

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