Rechtsprechung
   BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; keine Vermögensberücksichtigung; Kraftfahrzeug; Unterkunft und Heizung; Angemessenheitsprüfung; Anforderungen an ein schlüssiges Konzept; Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises; Angemessenheit der Heizkosten; Aufschlüsse ...

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Für Unterkunft und Heizkosten keine "schematische Höchstgrenze"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Für Unterkunft und Heizkosten keine «schematischen Höchstgrenzen»

Sonstiges

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (72)  

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R  

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    2009 - B 14 AS 41/08 R, juris RdNr 15; für Rheinland-Pfalz BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 26 RdNr 14 und BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 34; für Nordrhein-Westfalen BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 27 RdNr 16).
  • LSG Bayern, 27.09.2012 - L 8 AS 646/10  

    1. Gesundheitlichen Beschwerden rechtfertigen ausnahmsweise die weitere Übernahme

    An die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl.auch BSG 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 19; 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R).

    An die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (BSG 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 19; 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R).

    Gewährleistet wird indes nicht der Verbleib in einer konkreten Unterkunft oder dem unmittelbaren Wohnumfeld; vielmehr soll sozialer Entwurzelung oder einer Entwertung als elementar qualifizierter Kontakte und Lebensgewohnheiten vorgebeugt werden (SG Berlin 08.05.2007 - S 102 AS 3626/07 ER); ein Umzug innerhalb des örtlichen Vergleichsraums ermöglicht wegen der für die Vergleichsraumbildung vorausgesetzten Vernetzung, soziale Bindungen auch nach Umzügen aufrecht zu erhalten (BSG 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - L 26 AS 1521/08  

    Kosten der Unterkunft Ende 2007 bis Mitte 2008 - gewichteter arithmetischer

    Dabei ist zunächst auf Wohnungen abzustellen, die nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen und keinen gehobenen Standard aufweisen (BSG, Urteile vom 02.07.2009 - B 14 AS 32/07 R - Rn. 24, vom 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R - Rn. 17 und - B 14 AS 65/08 R - Rn. 16, vom 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R - Rn. 15 und - B 4 AS 50/09 R - Rn. 15, vom 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R - Rn. 26, vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R - Rn. 25, - B 14 AS 65/09 R - Rn. 25 und - B 14 AS 2/10 R - Rn. 19 sowie vom 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R - Rn. 23, alle zitiert nach juris).

    Allerdings ist es grundsätzlich unbedeutend, wenn in der Kostensenkungsaufforderung lediglich auf eine durch den Grundsicherungsträger für angemessen erachtete Bruttowarmmiete hingewiesen wird, ohne zwischen Grundmiete, "kalten" Betriebskosten und Heizkosten zu differenzieren (vgl. BSG, Urteile vom 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R - Rn. 17 und vom 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R - Rn. 33, zitiert jeweils nach juris).

    Denn der Streit darüber, ob die vom Grundsicherungsträger vorgenommene Einschätzung über die Angemessenheit der Unterkunftskosten zutreffend ist, ist grundsätzlich bei der Frage auszutragen, welche Aufwendungen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II angemessen sind (BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R - zitiert nach juris, Rn. 34).

    Allerdings muss dann erkennbar sein, warum die Erkrankungen und Beschwerden ein Verbleiben in der bisherigen Wohnung aus medizinischen Gründen erforderlich machen bzw. einen Umzug schlechthin ausschließen sollen (BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R - zitiert nach juris, Rn. 37).

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