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Rechtsprechung
   BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R   

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BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R (https://dejure.org/2010,372)
BSG, Entscheidung vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R (https://dejure.org/2010,372)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R (https://dejure.org/2010,372)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von Verwandten - Rückzahlungsverpflichtung - Anforderungen an den Nachweis

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 488 BGB
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von Verwandten - Rückzahlungsverpflichtung - Anforderungen an den Nachweis - Abgrenzung zur Schenkung oder Unterhaltsleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines Darlehens von Verwandten mit Rückzahlungsverpflichtung als Einkommen

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von Verwandten - Rückzahlungsverpflichtung - Anforderungen an den Nachweis - Abgrenzung zur Schenkung oder Unterhaltsleistung

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von Verwandten - Rückzahlungsverpflichtung - Anforderungen an den Nachweis - Abgrenzung zur Schenkung oder Unterhaltsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines Darlehens von Verwandten mit Rückzahlungsverpflichtung als Einkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Ein Darlehen von Verwandten an Hartz IV Empfänger ist kein Einkommen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kredit vom Onkel: nur strikte Rückzahlungspflicht verhindert Anrechnung bei Hartz IV

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Darlehen von Dritten sind kein Einkommen

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Darlehen kein Einkommen bei Bezug von SGB II- Leistungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehen nicht auf SGB II-Anspruch anrechenbar

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Darlehen von Verwandten - kein Einkommen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Darlehen nicht auf SGB II-Anspruch anrechenbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 106, 185
  • NJW 2011, 875
  • NZS 2011, 292
  • NZS 2011, 436 (Ls.)
  • FamRZ 2010, 1799
 
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Wird zitiert von ... (291)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 20.77

    Wohngeldanspruch eines Studenten - Verlobte - Gemeinsamer Hausstand - Berechnung

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
    Bei Mitteln aus einem Darlehen handele es sich nicht um Einkommen iS des § 11 SGB II, da sie mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht veränderten, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfalle (Hinweis auf BSGE 58, 160 ff = SozR 4100 § 138 Nr. 11; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 zur Arbeitslosenhilfe; BVerwGE 54, 358, 361 ff; 69, 247 ff; 69, 252 ff für das Wohngeldrecht) .

    Mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Arbeitslosenhilfe (BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11; SozR 4100 § 138 Nr. 25) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Einkommensbegriff im Wohngeldrecht (stRspr seit BVerwGE 54, 358, juris RdNr 21; BVerwGE 69, 247, juris RdNr 15) kann auch im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 SGB II nach Sinn und Zweck der Norm eine von einem Dritten lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung nicht als Einkommen qualifiziert werden.

  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84

    Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
    Bei Mitteln aus einem Darlehen handele es sich nicht um Einkommen iS des § 11 SGB II, da sie mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht veränderten, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfalle (Hinweis auf BSGE 58, 160 ff = SozR 4100 § 138 Nr. 11; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 zur Arbeitslosenhilfe; BVerwGE 54, 358, 361 ff; 69, 247 ff; 69, 252 ff für das Wohngeldrecht) .

    Mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Arbeitslosenhilfe (BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11; SozR 4100 § 138 Nr. 25) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Einkommensbegriff im Wohngeldrecht (stRspr seit BVerwGE 54, 358, juris RdNr 21; BVerwGE 69, 247, juris RdNr 15) kann auch im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 SGB II nach Sinn und Zweck der Norm eine von einem Dritten lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung nicht als Einkommen qualifiziert werden.

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
    Dabei ist Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (vgl nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 23; BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 RdNr 18) .

    Weil Hilfebedürftigkeit als Leistungsvoraussetzung über den Bewilligungszeitraum hinaus und unabhängig von einer (erneuten) Antragstellung vorliegen kann, ist der Bewilligungsabschnitt als solcher weder geeigneter "Verteilzeitraum" für einmalige Einnahmen (dazu BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, jeweils RdNr 30) , noch kommt es für die Prüfung von Hilfebedürftigkeit darauf an, ob diese bis zum Ende des bei Antragstellung in Blick genommenen Bewilligungsabschnitts oder darüber hinaus fortbesteht.

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 96.82

    Einordnung der Gewährung vollen Wohngelds als sozial ungerichtfertigt im Falle

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
    Bei Mitteln aus einem Darlehen handele es sich nicht um Einkommen iS des § 11 SGB II, da sie mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht veränderten, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfalle (Hinweis auf BSGE 58, 160 ff = SozR 4100 § 138 Nr. 11; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 zur Arbeitslosenhilfe; BVerwGE 54, 358, 361 ff; 69, 247 ff; 69, 252 ff für das Wohngeldrecht) .

    Mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Arbeitslosenhilfe (BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11; SozR 4100 § 138 Nr. 25) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Einkommensbegriff im Wohngeldrecht (stRspr seit BVerwGE 54, 358, juris RdNr 21; BVerwGE 69, 247, juris RdNr 15) kann auch im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 SGB II nach Sinn und Zweck der Norm eine von einem Dritten lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung nicht als Einkommen qualifiziert werden.

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
    Dies könne jedoch nur für solche Darlehenssummen gelten, die noch im laufenden Bewilligungsabschnitt zurückzuzahlen seien (Hinweis auf SG Reutlingen Urteil vom 24.4.2007 - S 2 AS 4151/06, info also 2007, 227 = ZFSH/SGB 2007, 672).

    c) Eine Differenzierung danach, ob die durch den Darlehensvertrag vereinbarte Verpflichtung zur vollständigen Rückerstattung in denjenigen Bewilligungsabschnitt fällt, in dem die Darlehenssumme dem Hilfebedürftigen zugeflossen ist (so SG Reutlingen Urteil vom 24.4.2007, info also 2007, 227 = ZFSH/SGB 2007, 672; Hohm/Klaus in GK-SGB II, Stand Oktober 2008, § 11 SGB II RdNr 89 ff) , scheidet entgegen der Auffassung der Beklagten ebenfalls aus.

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
    Bei Mitteln aus einem Darlehen handele es sich nicht um Einkommen iS des § 11 SGB II, da sie mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht veränderten, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfalle (Hinweis auf BSGE 58, 160 ff = SozR 4100 § 138 Nr. 11; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25 zur Arbeitslosenhilfe; BVerwGE 54, 358, 361 ff; 69, 247 ff; 69, 252 ff für das Wohngeldrecht) .

    Mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Arbeitslosenhilfe (BSGE 58, 160 = SozR 4100 § 138 Nr. 11; SozR 4100 § 138 Nr. 25) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Einkommensbegriff im Wohngeldrecht (stRspr seit BVerwGE 54, 358, juris RdNr 21; BVerwGE 69, 247, juris RdNr 15) kann auch im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 SGB II nach Sinn und Zweck der Norm eine von einem Dritten lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung nicht als Einkommen qualifiziert werden.

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
    Vielmehr würden die mit dem strengen Fremdvergleich verbundenen Beschränkungen für die Vertragsgestaltung bei Darlehensgewährung, der im Übrigen auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur auf bestimmte Fallgruppen angewendet wird, weder den tatsächlichen Verhältnissen noch der grundsätzlich gebotenen Respektierung familiärer Vertrauensbeziehungen gerecht (vgl auch BVerwGE 132, 10 RdNr 26 zur Wertbestimmung von Vermögen nach § 28 Abs. 1 und 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz) .
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
    b) Soweit das BVerwG hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Darlehensmitteln im Anwendungsbereich des Bundessozialhilfegesetzes danach differenziert hat, ob der Dritte vorläufig - anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl BVerwGE 26, 217, 219; 90, 154, 156; 94, 127, 135; 96, 152; in diesem Sinne für das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl 2008, § 82 RdNr 27) , ist die Grundlage dieser Rechtsprechung entfallen.
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
    Weil und soweit der für den Hilfebedürftigen günstige Umstand, dass ein nachgewiesener Zufluss gleichwohl als Einkommen nicht zu berücksichtigen ist, seine Sphäre betrifft, obliegen ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen Mitwirkungspflichten; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht zu seinen Lasten.Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog Fremdvergleichs (vgl dazu im Einzelnen nur BFHE 165, 53) herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl schon BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 für eine behauptete Abtretung und BSG Urteil vom 24.5.2006 - B 11a AL 49/05 R für eine verdeckte Treuhandabrede) .
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
    Weil und soweit der für den Hilfebedürftigen günstige Umstand, dass ein nachgewiesener Zufluss gleichwohl als Einkommen nicht zu berücksichtigen ist, seine Sphäre betrifft, obliegen ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen Mitwirkungspflichten; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht zu seinen Lasten.Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog Fremdvergleichs (vgl dazu im Einzelnen nur BFHE 165, 53) herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl schon BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 für eine behauptete Abtretung und BSG Urteil vom 24.5.2006 - B 11a AL 49/05 R für eine verdeckte Treuhandabrede) .
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 107.82

    Wohngeldanspruch - Graduiertenförderungsdarlehn - Zinsen - Einkommen

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

  • SG Reutlingen, 24.04.2007 - S 2 AS 4151/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Schenkungen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - L 32 AS 316/09

    Zweckbestimmte Einnahme; Darlehen zur Gewerbeaufnahme

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft -

  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66

    Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2008 - L 13 AS 97/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - vom Dritten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2009 - L 13 AS 366/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Geldzufluss aus

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Rechtsprechung
   BSG - B 14 AS 46/09 B   

Anhängiges Verfahren
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 26.01.2010 - B 14 AS 46/09 BH   

Zitiervorschläge
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BSG, 26.01.2010 - B 14 AS 46/09 BH (https://dejure.org/2010,38313)
BSG, Entscheidung vom 26.01.2010 - B 14 AS 46/09 BH (https://dejure.org/2010,38313)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - B 14 AS 46/09 BH (https://dejure.org/2010,38313)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.6.2010)

    Darlehen vom Onkel mindert nicht Hartz IV // Kredit ist grundsätzlich kein Einkommen

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf - S 17 AS 108/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 AS 32/09
  • BSG, 26.01.2010 - B 14 AS 46/09 BH
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2009 - L 7 AS 32/09
    Auszug aus BSG, 26.01.2010 - B 14 AS 46/09 BH
    Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe zur Weiterverfolgung des Rechtsstreits L 7 AS 32/09 (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen) unter Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten zu bewilligen, wird abgelehnt.

    2 In seinem Prozesskostenhilfebegehren vom Dezember 2009 machte der Kläger sinngemäß auch geltend, Prozesskostenhilfe für den Rechtsstreit L 7 AS 32/09 zu erhalten.

    Hinsichtlich dieses Rechtsstreits folgt aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 12. November 2009, dass der Kläger vollständig klaglos gestellt worden ist und die Beklagte die notwendigen außergerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens L 7 AS 32/09 übernommen hat.

    Weiterhin ist in dem Protokoll zur mündlichen Verhandlung ausgeführt: "Daraufhin erklärt der Kläger: 'Ich erkläre damit den Rechtsstreit L 7 AS 32/09 für erledigt'." (Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem LSG Nordrhein- Westfalen, Seite 4).

  • BSG, 26.01.2010 - B 14 AS 43/09 BH
    Auszug aus BSG, 26.01.2010 - B 14 AS 46/09 BH
    Gründe: 1 Der Kläger führt mehrere Rechtsstreite gegen die ARGE Remscheid, die vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängig sind (B 14 AS 43/09 BH, B 14 AS 44/09 BH und B 14 AS 45/09 BH).
  • BSG, 26.01.2010 - B 14 AS 45/09 BH
    Auszug aus BSG, 26.01.2010 - B 14 AS 46/09 BH
    Gründe: 1 Der Kläger führt mehrere Rechtsstreite gegen die ARGE Remscheid, die vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängig sind (B 14 AS 43/09 BH, B 14 AS 44/09 BH und B 14 AS 45/09 BH).
  • BSG, 26.01.2010 - B 14 AS 44/09 BH
    Auszug aus BSG, 26.01.2010 - B 14 AS 46/09 BH
    Gründe: 1 Der Kläger führt mehrere Rechtsstreite gegen die ARGE Remscheid, die vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängig sind (B 14 AS 43/09 BH, B 14 AS 44/09 BH und B 14 AS 45/09 BH).
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